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Demokratie leben! - Sachstandsbericht

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Academic year: 2022

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Jugendamt

Az.: 31-013.431; 004.4-5881197

Sitzungsvorlage JHA/SA/22/2020

Demokratie leben! - Sachstandsbericht

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

1 Jugendhilfe- und Sozialausschuss 30.11.2020 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Bundespro- gramm „Demokratie leben!“ zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

In der Sitzung vom 11.12.2017 wurde dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Landkreises Karlsruhe das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vorgestellt.

„Demokratie leben!“ setzt sich aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschen- feindlichkeit ein. Jugendgruppen, Vereine und andere Zusammenschlüsse können bei den Koordinierungs- und Fachstellen, den sogenannten „Partnerschaften für Demokra- tie“, Anträge für Maßnahmen und Projekte einreichen, die diese Vorhaben unterstützen.

Durch das Bundesprogramm werden in ganz Deutschland kommunale Gebietskörper- schaften (Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse) unterstützt. Dadurch werden „Partnerschaften für Demokratie“ als strukturell angelegte lokale bzw. regionale Bündnisse etabliert.

In der ersten Förderperiode des Programms von 2017 bis 2019 ging es primär darum, den Aufbau von Strukturen für die Umsetzung vor Ort zu erarbeiten. In diesem Zuge wurde der Begleitausschuss ins Leben gerufen, welcher sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Landratsamtes, der Zivilgesellschaft, der Schulen und Jugendhilfeein- richtungen zusammensetzt.

In der Förderperiode ab 2020 bis 2022 sollen diese Vernetzungen weiter ausgebaut sowie verstärkt Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden. Als Plattform hierfür wurden bei- spielsweise gemeinsame Facebook- und Instagramaccounts mit der „Partnerschaft für Demokratie“ der Stadt Karlsruhe eingerichtet.

Der Folgeantrag für das Jahr 2021 wurde fristgerecht am 16.10.2020 gestellt.

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Az.: 31 - 013.431; 004.4 - 5881197

Seite 2 Zwischen 2017 und 2019 konnten 101 Projekte gefördert und realisiert werden. In die- sem Jahr wurden bisher 23 Projektanträge genehmigt. Aufgrund der COVID-19- Pandemie konnten davon jedoch lediglich neun abgeschlossen werden.

Über die Projektanträge entscheidet der 14-köpfige Begleitausschuss, welcher viermal im Jahr tagt. Außerdem wird einmal jährlich durch die „Partnerschaft für Demokratie“ ein landkreisweites Jugendforum einberufen. Hier entscheiden Jugendliche über Anträge von Jugendlichen.

Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss hat in der Sitzung vom 12.03.2018 Interesse bekundet, regelmäßige Informationen zum Bundesprogramm zu erhalten. Frau Jenny Schiefer als Koordinierungs- und Fachstelle „Demokratie leben! – Partnerschaft für Demokratie“ wird über das Bundesprogramm berichten. Sie wird dabei auf das neue Social-Media-Konzept, Einblicke in umgesetzte Projekte und die Auswirkungen durch die Corona-Pandemie auf „Demokratie leben!“ eingehen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 wird dem Landkreis Karlsruhe, vor- behaltlich der Bewilligung durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, eine Fördersumme in Höhe von € 125.000,- zur Verfügung stehen.

III. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Jugendhilfe- und Sozialausschusses ergibt sich aus § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 5 der Satzung des Jugendamtes.

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