• Keine Ergebnisse gefunden

Hinweisblatt zur Mitteilungspflicht des/der wirtschaft- lich Berechtigten an das Transparenzregister

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Hinweisblatt zur Mitteilungspflicht des/der wirtschaft- lich Berechtigten an das Transparenzregister"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Was müssen Sie als Unternehmen/Vereinigung tun?

Gemäß § 20 Abs. 1 Geldwäschegesetz -GwG- sind juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften (u.a. Stiftungen, OHG, KG, UG, GmbH, AG, SE, KGaA, Partnerschaftsgesellschaf- ten, Vereine etc.) und gem. § 21 GwG auch nichtrechtsfähige Stiftungen (soweit der Stiftungszweck aus der Sicht des Stiftenden eigennützig ist), Trusts und ähnliche Vereinigungen bzw. Rechtsgestaltungen u. a. ver- pflichtet, der Bundesanzeiger Verlag GmbH Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen.

Die Mitteilungspflicht gilt gem. § 20 Abs. 2 GwG jedoch als erfüllt, sofern sich die Angaben zu den wirtschaft- lich Berechtigten bereits aus dem Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Ver- einsregister oder Unternehmensregister ergeben und elektronisch abrufbar sind.

Wer ist „wirtschaftlich Berechtigter“?

Wirtschaftlich Berechtigte sind allgemein gesprochen natürliche Personen, und zwar solche in deren Eigen- tum oder unter deren Kontrolle die betreffende Vereinigung letztendlich steht (vgl. § 3 GwG).

Bei juristischen Personen des Privatrechts (außer Stiftungen) und eingetragenen Personengesellschaf- ten gilt u. a. als wirtschaftlich Berechtigter gemäß Geldwäschegesetz jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar

- Eigentümer von mehr als 25% des Kapitals ist - mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert oder - auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Ist keine natürliche Person auszumachen, die diese Kriterien erfüllt, gilt als wirtschaftlich Berechtigter der/die gesetzliche/n Vertreter, geschäftsführende/n Gesellschafter oder Partner. Hinsichtlich der Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten bei Beteiligungsketten verweisen wir auf die FAQs auf unserer Internetseite.

Bei Stiftungen, Trusts, Treuhandgestaltungen etc. zählen zu den wirtschaftlich Berechtigten - jede natürliche Person, die als Treugeber, Trustee oder Protektor handelt

- jedes natürliche Person, die Mitglied des Vorstands ist

- jede Person (oder Personengruppe – vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 4 GwG bzw. unsere FAQs), die als Begünstig- ter bestimmt wurde

- jede Person, die auf sonstige Weise mittelbar oder unmittelbar beherrschenden Einfluss auf die Ver- mögensverwaltung oder Ertragsverteilung ausübt.

Hinweisblatt zur Mitteilungspflicht des/der wirtschaft-

lich Berechtigten an das Transparenzregister

(2)

Wie erfüllen Sie Ihre Pflichten?

Soweit die Daten der wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens oder Ihrer Vereinigung nicht aus den o. g. Registern in elektronischer Form abrufbar sind, stehen ihnen grundsätzlich zwei Wege zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten offen. Sie können dafür Sorge tragen, dass ein elektronischer Abruf der Daten mög- lich wird oder aber Sie melden die wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister an.

Soweit Sie sich für das Transparenzregister entscheiden, müssen Ihre wirtschaftlich Berechtigten elektro- nisch auf der Internetseite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) eingetragen werden.

Auf der Internetseite finden Sie auch eine Kurzanleitung, wie Sie schnell und einfach Ihrer Mitteilungspflicht nachkommen. Hilfreiche Rechtshinweise in Form von FAQs finden Sie zudem auf der Homepage des Bun- desverwaltungsamtes unter dem Bildelement „Transparenzregister“ unter: www.bva.bund.de.

Was ist in das Transparenzregister einzutragen?

Im Transparenzregister sind gem. § 19 Abs. 1 GwG folgende Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten zu machen:

- Vor- und Nachname - Geburtsdatum - Wohnort und

- Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (z.B. Kapitalanteile, persönlich haftender Gesellschaf- ter, Geschäftsführer u. ä.).

Ergeben sich diese Daten aus den o. g. Registern und sind elektronisch abrufbar, brauchen diese nicht an das Transparenzregister gemeldet werden. Prüfen Sie sorgfältig, ob dies in Ihrem Fall für alle erforderlichen Angaben gilt.

Welche Sanktionen drohen?

Gemäß § 56 Abs. 1 Nr. 52 bis 55 GwG sind Verstöße gegen die Transparenzpflichten, wenn z. B. Meldun- gen an das Transparenzregister nicht, nicht rechtzeig oder nicht vollständig erfolgen, eine Ordnungswidrig- keit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes beträgt bis zu 100.000,- Euro, in Fällen eines schwerwiegenden Verstoßes bis zu einer Million Euro und in Sonderfällen bis zu 5 Mil- lionen Euro.

Wer hilft bei weiteren Fragen?

Für weitere Fragen zum Transparenzregister, zur Registrierung oder dem Eintragungsprozess können Sie gerne die registerführende Stelle per E-Mail (service@transparenzregister.de) oder telefonisch unter 0800 1234 337 kontaktieren.

Bitte beachten Sie jedoch, dass weder das Bundesverwaltungsamt noch die registerführende Stelle Rechtsauskünfte erteilen können und dürfen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Personen oder Organisation, die zur Rechtsberatung berechtigt sind.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

avec tranches de filet de bœuf servie avec beurre aux fines herbes fait à la maison with beef filet stripes served with homemade herb butter. Kalbsschnitzel

Abholzeit; Schlafzeit für die Kleinen, Ruhephase für alle anderen Kinder Freispiel und flexible

[r]

An allen Arbeitsphasen des Schultages nehmen Kinder ohne und Kinder mit Be- hinderungen teil, und sicher gibt es immer wieder Zeiten, in denen ein Kind, das nur schwer durch den

Waidhof Rinds oder Poulet Burger, mit frischem Sesam Bun, Hausgemachtes Smoket BBQ oder Cocktail, Cole slaw Salad, Gurken, Tomaten, Cheddar Käse, Beilage nach Wahl plus Speck 3.00

serviert mit Pommes Frites, Saisongemüse und Preiselbeerkonfitüre Dark bread crumbed escalope served with french fries and seasonal vegetable and mountain-cranberry

Lechweg Cordon bleu mit Kräuterkruste gefüllt mit Schinken EUR 16,50 heimischen Ziegenkäse und getrockneter Feige dazu Butterspätzle. Cordon bleu Italia vom Schweinekarree EUR 15,50

s ein, stehen, kommen, klopfen, liegen, wollen, schlagen, schreien, warten, sprechen, genießen, geben, antworten. Schreibe die Verben in