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Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (BEQUA) - Wirtschaftsplan 2018

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Az.: 20.22002-921.51-3768648

Sitzungsvorlage KT/08/2018

Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (BEQUA)

- Wirtschaftsplan 2018

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

9 Kreistag 25.01.2018 öffentlich

1 Anlage

Wirtschaftsplan 2018 mit fünfjähriger Finanzplanung (wird auf der Homepage und im Ratsinformationssystem des Landkreises Karlsruhe bereitgestellt)

Beschlussvorschlag

Der Kreistag ermächtigt den Landrat in der Gesellschafterversammlung der „gemein- nützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH“ (BEQUA) den Wirt- schaftsplan 2018 und die fünfjährige Finanzplanung zu beschließen.

I.Sachverhalt

Wirtschaftsplan 2018

Der Aufsichtsrat der BEQUA gGmbH hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 einstimmig den Wirtschaftsplan 2018 mit fünfjähriger Finanzplanung vorberaten.

Der Wirtschaftsplan 2018 geht von einem positiven Jahresergebnis von 33.000 € aus.

Geplant sind Erträge in Höhe von 3.690.700 € und Aufwendungen in Höhe von 3.657.700 €.

Das Projekt „Sucht und Arbeit“ entwickelt sich positiv und wurde im Jahr 2017 um wei- tere Beratungsmodule ergänzt. Zudem wurden Fördermittel in Höhe von 64 T€ für das Jahr 2017 bewilligt.

Im Bereich Asyl ist die Versorgung bei Maßnahmen wie „Arbeiten und Lernen“ und in Sprachkursen deutlich zurückgegangen. Die BEQUA gGmbH hält ausreichend Einsatz- stellen vor, um den Asylbewerbern die Möglichkeit einer Beschäftigung anzubieten. Im Jahr 2018 wird das Angebot für Flüchtlinge bedarfsorientiert mit dem Landratsamt wei- ter entwickelt.

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Az.: 20.22002 - 921.51 - 3768648

Seite 2 Ab 2018 wird das Kleidermobil bedarfsorientiert mit einem zu einem Drittel reduzierten Angebot fortgeführt.

Die Anzahl der Grüngruppen in Ettlingen und Bruchsal konnten zum Jahresbeginn 2017 um jeweils eine Gruppe ausgeweitet werden. In Bruchsal durch eine Vollzeitgrup- pe und in Ettlingen durch eine weitere Teilzeitgruppe.

Die Kleiderbörse in Ettlingen konnte in 2017 weiterhin gute Umsätze erzielen. Die Mö- belbörse hat im Jahr 2017 erneut in großem Umfang Verlegungsfahrten von Asylbe- werbern in Anschlussunterbringungen durchgeführt.

Eine Einnahmensteigerung kann durch das neue Geschäftsfeld Logistik erzielt werden, wo die An- und Auslieferungen weiterhin nach Vorgaben des Auftraggebers laufen. Der neue Standort Ettlingenweier hat seinen positiven Beitrag dazu geleistet.

Die Erhöhung des Mindestlohns ab dem 01.01.2018 um 0,34 Euro pro Stunde belastet die BEQUA gGmbH 2017 im Ergebnis mit 12 T€. Diese erhöhten Personalkosten kön- nen nicht durch eine höhere Wertschöpfung ausgeglichen werden.

Bezüglich der Details wird auf den Wirtschaftsplan 2018 der BEQUA gGmbH in der An- lage 1 verwiesen.

Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 11.01.2018 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Nach § 6 Ziffer b des Gesellschaftsvertrages der BEQUA entscheidet die Gesellschaf- terversammlung über den Beschluss des Wirtschafts- und Finanzplanes nach Vorbera- tung durch den Aufsichtsrat (vgl. § 9 Abs. 1 Ziffer c) des Gesellschaftervertrages).

Der Landrat benötigt für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sei- nerseits einen Weisungsbeschluss durch den Kreistag.

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 1 Ziffer 17 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe i. V. m. § 6 Ziffer b des Gesellschaftsvertrages der BEQUA.

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