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Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (BEQUA) - Wirtschaftsplan 2019

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Kämmereiamt

Az.: 20.22003-921.51-4452338

Sitzungsvorlage KT/09/2019

Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (BEQUA)

- Wirtschaftsplan 2019

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

10 Kreistag 24.01.2019 öffentlich

1 Anlage

Wirtschaftsplan 2019 mit fünfjähriger Finanzplanung.

(Der Wirtschaftsplan wird auf der Homepage und im

Ratsinformationssystem des Landkreises Karlsruhe bereitgestellt. Er wurde bereits mit der Vorlage an den Verwaltungsausschuss am 10.01.2019 (Vorlage Nr. VA/05/2019) an alle Kreistagsmitglieder versandt.)

Beschlussvorschlag

Der Kreistag ermächtigt den Landrat in der Gesellschafterversammlung der „gemein- nützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH“ (BEQUA) den Wirt- schaftsplan 2019 und die fünfjährige Finanzplanung zu beschließen.

I.Sachverhalt

Wirtschaftsplan 2019

Der Aufsichtsrat der BEQUA gGmbH hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 einstimmig den Wirtschaftsplan 2019 mit fünfjähriger Finanzplanung vorberaten.

Der Wirtschaftsplan 2019 geht von einem Jahresergebnis von 5.546 € aus. Geplant sind Erträge in Höhe von 4.127.378 € und Aufwendungen in Höhe von 4.121.832 €.

Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2019 berücksichtigt Mindestlohnanpassungen sowie einen realistischen Ansatz bei den zu erwartenden Kostensteigerungen, z.B. auf Verbrauchsmittel. Hier trifft die BEQUA gGmbH im Besonderen die Erhöhung des Min- destlohnes ab dem 01.01.2019 um ca. 0,35 Euro pro Stunde. Dies betrifft einen Groß- teil der Mitarbeiter, vor allem im Reinigungsbereich sowie der Arbeitnehmerüberlas- sung. Eine Kompensation kann zum Großteil über die Auftraggeber und Anpassung der Aufträge erfolgen. Für 2019 sind zwei neue ESF geförderte Stellen geplant und die Auswahlprozesse laufen.

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Az.: 20.22003 - 921.51 - 4452338

Seite 2 Die Einnahmen wurden auf Basis der bestehenden Verträge, Leistungsvereinbarung und erwarteter Auftragslage kalkuliert. Die Einnahmesteigerung liegt im Wesentlichen begründet in neuen Beschäftigungsfeldern innerhalb der Logistik, aber auch ein Aus- bau der Arbeitnehmerüberlassung sowie neue Reinigungsaufträge wirken hier ein.

Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 10.01.2019 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Nach § 6 Ziffer b des Gesellschaftsvertrages der BEQUA entscheidet die Gesellschaf- terversammlung über den Beschluss des Wirtschafts- und Finanzplanes nach Vorbera- tung durch den Aufsichtsrat (vgl. § 9 Abs. 1 Ziffer c) des Gesellschaftervertrages).

Der Landrat benötigt für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sei- nerseits einen Weisungsbeschluss durch den Kreistag.

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 1 Ziffer 17 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe i. V. m. § 6 Ziffer b des Gesellschaftsvertrages der BEQUA.

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