• Keine Ergebnisse gefunden

Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (BEQUA) - Wirtschaftsplan 2021 - Jahresabschlussprüfung 2020

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (BEQUA) - Wirtschaftsplan 2021 - Jahresabschlussprüfung 2020"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amt für Mobilität und Beteiligungen

Az.: 24.21002-921.51-6080162

Sitzungsvorlage KT/09/2021

Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (BEQUA)

- Wirtschaftsplan 2021

- Jahresabschlussprüfung 2020

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

10 Kreistag 21.01.2021 öffentlich

1 Anlage Wirtschaftsplan 2021 mit fünfjähriger Finanzplanung

Beschlussvorschlag

Der Kreistag

1. ermächtigt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der „gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH“ (BEQUA) den Wirt- schaftsplan 2021 und die fünfjährige Finanzplanung zu beschließen.

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Jahresabschlussprüfung 2020 nochmals vom Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamtes Karlsruhe vorgenommen wird.

I.Sachverhalt

1. Wirtschaftsplan 2021 der gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizie- rungsgesellschaft mbH (BEQUA)

Als Vorzeichen für den Wirtschaftsplan 2021 steht die Konstanz in allen bisherigen und über 2020 weiterlaufenden Geschäftsfeldern, die jedoch entscheidend vom weiteren Verlauf der Covid-19 Pandemie geprägt werden und daher grundsätzlich schwer ver- lässlich zu kalkulieren sind.

Der Wirtschaftsplan 2021 geht unter diesen Rahmenbedingungen von einem Jahreser- gebnis von 2.100 € (Plan Vorjahr: 500 €) aus. Geplant sind Erträge in Höhe von 5.244.100 € und Aufwendungen in Höhe von 5.242.000 €.

(2)

Az.: 24.21002 - 921.51 - 6080162

Seite 2 Grundsätzlich geht die BEQUA gGmbH von einer stabilen Auftragslage aus. Die Auf- tragsbearbeitung ist stark von den Anleitern und Teilnehmern, die vom Jobcenter zu- gewiesen werden, abhängig. Bei ausgewogener, konstant hoher Gruppenbelegung und Motivation der Teilnehmer wären die Aufträge erfolgreich zu bewältigen und könnten ggf. aufgestockt werden.

Wie 2020 stehen auch in 2021 Mindestlohnerhöhungen an, die die Personalkosten für einen Großteil der Mitarbeiter betreffen werden. In diesem Zusammenhang werden die bisherigen Preise in allen Bereichen neu kalkuliert und ggf. angepasst, sofern möglich (z.B. bei Neuverträgen).

Am 05.11.2020 hatte der Verwaltungsausschuss zugestimmt, dass der Landkreis Karls- ruhe das Objekt Lorenzstraße 27 in Stutensee im Rahmen eines Mietkaufs an die BEQUA gGmbH veräußert. Im Wirtschaftsplan 2021 der BEQUA gGmbH ist der Miet- kauf jedoch noch nicht eingeplant. Er soll 2021 konkretisiert und voraussichtlich im Wirtschaftsplan 2022 eingeplant werden. Mit 178.000 € sind die Aufwendungen für Mie- ten im Jahr 2021 deshalb noch entsprechend kalkuliert.

In 2021 plant die BEQUA gGmbH mit Investitionen in Höhe von insgesamt 126.100 € für Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen (86.000€) und für Ausstattungen der Arbeits- gruppen (40.100 €).

Mittelfristig werden derzeit gemäß fünfjähriger Erfolgsvorschaurechnung von 2022 bis 2024 Jahresfehlbeträge im Bereich von rd. 16.000 € (im Jahr 2022) bis rd. 44.000 € (im Jahr 2023) erwartet.

2. Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Prüfungspflicht der Jahresab- schlüsse

Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hatte in seiner Sitzung am 16.07.2020 (Vorla- ge Nr. KT/49/2020) einer Gesellschaftsvertragsänderung der BEQUA gGmbH zuge- stimmt. Darin wurde insbesondere die Regelung der Jahresabschlussprüfung dahinge- hend geändert, dass nicht länger das Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamtes Karlsruhe (KuP) für die Jahresabschlussprüfung zuständig ist, sondern ein externer Abschlussprüfer damit beauftragt wird.

Für die Jahresabschlussprüfung 2020 wäre folglich ein Wirtschaftsprüfer mit der Jah- resabschlussprüfung zu beauftragen gewesen. Aufgrund der vorherrschenden Covid- 19-Pandemie und der damit einhergehenden personellen Bindung konnte die Gesell- schaftsvertragsänderung jedoch noch nicht notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Auf Antrag des Landratsamtes Karlsruhe hin, wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe die Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Prü- fungspflicht der Jahresabschlüsse bis 31.12.2021 verlängert.

Die Jahresabschlussprüfung 2020 soll somit nochmals vom Kommunal- und Prüfungs- amt des Landkreises Karlsruhe vorgenommen werden.

(3)

Az.: 24.21002 - 921.51 - 6080162

Seite 3 Die beschlossene Gesellschaftsvertragsänderung wird nach Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung noch im ersten Halbjahr 2021 veranlasst.

Der Aufsichtsrat der BEQUA gGmbH hat per Umlaufbeschluss bis 12.01.2021 den Wirtschaftsplan 2021 mit fünfjähriger Finanzplanung beschlossen.

Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 14.01.2021 vorberaten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Zu 1.

Nach § 6 Ziffer b des Gesellschaftsvertrages der BEQUA entscheidet die Gesellschaf- terversammlung über den Beschluss des Wirtschafts- und Finanzplanes nach Vorbera- tung durch den Aufsichtsrat (vgl. § 9 Abs. 1 Ziffer c des Gesellschaftervertrages).

Der Landrat benötigt für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sei- nerseits einen Weisungsbeschluss durch den Kreistag.

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 1 Ziffer 17 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe i. V. m. § 6 Ziffer b des Gesellschaftsvertrages der BEQUA.

Zu 2.

Aufgrund des Abweichens vom Beschluss des Kreistages vom 16.07.2020 (Vorlage Nr. KT/49/2020 Änderung des Gesellschaftervertrages) wird der Kreistag hiermit über das verschobene Vorgehen in Kenntnis gesetzt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

a) Jeder Gesellschafter hat das Recht, diese zu erwerben, wenn er seine Erwerbsbereitschaft innerhalb eines Monats nach Zugang des Angebots schriftlich erklärt. Üben mehrere

Der Aufsichtsrat der BEQUA gGmbH hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 den Wirt- schaftsplan 2020 mit fünfjähriger Finanzplanung vorberaten und einstimmig zur

Eine Erhöhung der Kosten/Aufwendungen wurde vorgenommen um den anlaufenden Betrieb am Standort Stutensee zu berücksichtigen, z.B. Bürobedarf, Portokosten, Fahrzeugkosten

Amtsleiter Michael Bolek* (Amt für Grundsatz und Soziales) Künftige Dezernentin Margit Freund* (Dezernat Mensch und Gesellschaft) Dezernent Ragnar Watteroth* (Dezernat

Parallel zu den Flüchtlingen der Maßnahme "Arbeiten und Lernen" wurden, auf Wunsch des Landratsamtes und des Jobcenters, auch Plätze für Flüchtlinge in

 Budget für Arbeit (nach dem neuen Bundesteilhabegesetz: „Arbeit Inklusiv“) Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die eine WfbM-Berechtigung (Werkstatt

Ausgehend von den Ist 2017 Werten ist mit einer konstanten Entwicklung zu rechnen. 4.2.1

Der Kreistag ermächtigt den Landrat in der Gesellschafterversammlung der „gemeinnüt- zigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH“ (BEQUA) den Wirtschafts- plan 2018