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Waldumbau / Förderung von Alt- und Starkholz Maßnahmenblatt M10

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Academic year: 2022

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Projektbezeichnung Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Fortführung der

Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt- Eiche

Maßnahmenblatt

M10

M_CEF_RBP_1

Waldumbau / Förderung von Alt- und Starkholz

(Komp = Kompensation, Verm = Verminderung/Vermeidung, CEF=

continuous ecological functionality-measures (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der

ökologischen Funktion)

Lage der Maßnahmen siehe jeweilige Teilmaßnahme

Vorhabenträger

Norddeutsche Naturstein GmbH

Betroffenes Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Konflikt:

K_Art_Avi_2_Groß: Beanspruchung von potenziellen Lebensstätten der Gilde Greife und Großvögel

K_Art_Avi_2_Höhlen: Beanspruchung von potenziellen Lebensstätten der Gilde Gehölzbrüter - Großhöhlenbrüter K_Art_Mamm_2: Verlust von Fledermausquartieren K_Art_Mamm_3: Verlust von Nahrungsflächen von Waldfledermäusen

K_Biot_4: Verlust FFH-Lebensraumtypen

Lage:

Außerhalb der Antragsfläche

Beschreibung:

K_Art_Avi_2_Groß: Der Konflikt umfasst die Beanspruchung von Lebensstätten von Brutvögeln der Gilde Greife und Großvögel, die innerhalb der Antragsfläche als Brutvogel nachgewiesen wurden oder aufgrund der geeigneten Habitate (Horste) zu erwarten sind.

K_Art_Avi_2_Höhlen: Der Konflikt umfasst die Beanspruchung von Lebensraum der planungsrelevanten Arten Grünspecht (Picus viridis), Mittelspecht (Dendrocopos medius) und Schwarzspecht (Dryocopos martius). Es handelt sich insgesamt um 1 Revier des Mittelspecht, 0,5 Reviere des Schwarzspechtes sowie den Grünspecht als potenziellen Brutvogel.

K_Art_Mamm_2: Der Konflikt beinhaltet den Verlust von vorhandenen Kasten- und Baumquartieren bzw. den potenziellen Baumquartieren in insgesamt rund 3,5 ha Waldbestand durch deren Beseitigung im Rahmen der Flächenbeanspruchung.

K_Art_Mamm_3/K_Biot_4: Der Konflikt beinhaltet den Verlust von Nahrungsflächen im Wald in insgesamt rund 8,0 ha Waldbestand durch deren Beseitigung im Rahmen der Flächenbeanspruchung. Rd. 3,5 ha sind Wald-LRT.

(2)

Maßnahme

M_CEF_RBP_1 - Waldumbau / Förderung von Alt- und Starkholz Allgemeine Beschreibung / Allgemeine Zielsetzung: Fläche: 9,6 ha, verteilt auf 6 Teilflächen Die Maßnahme M_CEF_RBP_1 beinhaltet den Waldumbau und die Förderung von Alt- und Starkholz auf sechs Teilflächen im Umfeld des Steinbruches Bodendorf. Es handelt sich hierbei um Nadelholzbestände,

Mischbestände und Laubholzbestände unterschiedlicher Zusammensetzung, die im Falle von

Nadelholzbeimengungen über 30 % zu Laubholz bestimmten Mischbeständen umgebaut werden sollen und die alle das Ziel der Alt- und Starkholzentwicklung haben.

Die CEF-Maßnahme M_CEF_RBP_1 teilt sich auf folgende Teilmaßnahmen auf:

M_CEF_RBP_1-1: Förderung von Alt- und Starkholz (Fläche U/4b) in Kombination mit Waldumbau, M_CEF_RBP_1-2: Förderung von Alt- und Starkholz (Fläche U/5) in Kombination mit Waldumbau, M_CEF_RBP_1-3: Förderung von Alt- und Starkholz (Fläche U/6-1) in Kombination mit Waldumbau, M_CEF_RBP_1-4: Förderung von Alt- und Starkholz (Fläche U/6-2),

M_CEF_RBP_1-5: Förderung von Alt- und Starkholz (Fläche U/7a) und

M_CEF_RBP_1-6: Förderung von Alt- und Starkholz (Fläche U/7b) in Kombination mit Waldumbau.

Die Waldumbaumaßnahmen dienen der Entwicklung standortgerechter Laubwälder. Die Förderung von Alt- und Starkholz soll im standortgerechten Laubwald mittelfristig Habitate für waldbewohnende Arten wie Vögel und Fledermäuse schaffen und die Kunstquartiere, die für Vögel und Fledermäuse als Maßnahmen M_CEF_RBP_2 (Maßnahmenblatt M11) und M_CEF_RBP_4 (Maßnahmenblatt M13) vorgesehen sind, nach 20 Jahren ersetzen.

Deshalb wird die Maßnahme M_CEF_RBP_1 auch als CEF-Maßnahme gewertet.

Den rechtzeitigen Ersatz von verlorengehenden Baumhöhlen werden jedoch die Maßnahmen M_CEF_RBP_2 und M_CEF_RBP_4 gewährleisten.

Die Umsetzung der Maßnahmen M_CEF_RBP_1-1 bis M_CEF_RBP_1-6 wurde jedoch bereits begonnen, so dass auch durch diese Maßnahmen Ersatz für verlorengehende Quartiere und Habitate vor Verlust solcher

Lebensstätten geschaffen wird. Hierbei ist nicht nur die Entwicklung von Alt- und Starkholz zu berücksichtigen, sondern auch die Freistellung bestehender Habitatbäume. Dies wird kurzfristig wirksam und Arten wie Spechten zugute kommen, die nicht oder nur untergeordnet von Kunstquartieren profitieren.

Die Maßnahmen zum Waldumbau sind hinsichtlich einer Flächenaufwertung im Sinne der Eingriffsregelung teilweise bereits im SBP Naturschutz für den Tagebau Flechtingen berücksichtigt. Die entsprechenden Maßnahmenbezeichnungen sind aus informellen Gründen nachfolgend nochmals gegenüber gestellt.

M_CEF_RBP_1-1 entspricht im SBP Flechtingen der Waldumbaumaßnahme MKomp18 M_CEF_RBP_1-2 entspricht im SBP Flechtingen der Waldumbaumaßnahme MKomp19 M_CEF_RBP_1-6: entspricht im SBP Flechtingen der Waldumbaumaßnahme MKomp20

Auf der Fläche der Maßnahme M_CEF_RBP_1-3 ist der Nadelholzanteil bereits so gering, dass in keinem Verfahren eine Anrechnung im Sinne der Eingriffsregelung erfolgt, obwohl abschließende Umbaumaßnahmen vorgesehen sind.

Nachfolgend sind im Ergebnis der Erfahrungen mit dem Waldumbau auf Maßnahmenflächen des SBP Naturschutz Flechtingen Präzisierungen zu den dortigen Maßnahmenvorschlägen hinsichtlich des Waldumbaus vorgenommen worden. Diese beinhalten auch Nutzungseinschränkungen, die die mit dem Waldumbau verbundenen Ziele jedoch nicht berühren.

Die gesetzlichen Vorgaben des $ 10 LWaldG LSA werden beachtet. Insbesondere werden Freiflächen >1.000 m² mit standortheimischen Laubgehölzen aufgeforstet. Hierbei wird darauf geachtet, dass diese das Ziel der Alt- und Starkholzentwicklung, z. B. durch Bedrängen von Eichen, nicht gefährden.

(3)

Maßnahme

M_CEF_RBP_1 - Waldumbau / Förderung von Alt- und Starkholz Allgemeine Angaben zur Umsetzung: Fläche: 9,6 ha, verteilt auf 6 Teilflächen Sofern in den Beschreibungen der Teilmaßnahmen M_CEF_RBP_1-1 bis M_CEF_RBP_1-6 nichts anderes bestimmt ist, gelten die folgenden Anweisungen zur Umsetzung. Zusätzliche Angaben in den einzelnen

Teilflächenbeschreibungen sind zu beachten. Die gesamte Pflanzung und Pflege erfolgt nach forstlichen Kriterien, insbesondere unter Verwendung forstlicher Baumschulware.

Vorbereitung

Die standortfremden Nadelholzgehölze werden im Lauf der nächsten 20 Jahre entfernt, als Stark/Habitatbaum geeignete Exemplare können bis zu einem Anteil von 10 % Kiefernbestockung der jeweiligen Teilfläche erhalten werden. Bei der Entnahme wird auf die Empfindlichkeit des Bestandes gegenüber Windschäden und eventuelle Schutzfunktionen wie Sichtschutz geachtet.

Allgemeine Angaben zur Pflanzung

Bodenvorbereitung: Eine spezielle Vorbereitung des Bodens für die Pflanzung ist aus Sicht des Bearbeiters im vorliegenden Fall nicht notwendig, da es sich um Waldflächen handelt.

Pflanzung: Einsatz standortheimischer Laubbäume entsprechend nachfolgender Angaben. Die Herkünfte der Forstbaumarten müssen den Vorgaben des FoVG entsprechen. Sonstige Gehölze sollen aus regionaler Herkunft stammen.

Generell sind im Ergebnis der bisherigen Erfahrungen mit nestweisen Pflanzungen diese beim Waldumbau bevorzugt anzuwenden, da sich hierbei eine geringe Empfindlichkeit gegenüber unerwünschtem Aufwuchs (Brombeere) gezeigt hat und Standortverhältnisse einfach berücksichtigt werden können.

Prinzipielle Vorgehensweise

Die Nadelgehölze werden entfernt, die Laubgehölze verbleiben im Bestand. Die Pflanzfläche ist somit abhängig von der Anzahl der entnommenen Nadelgehölze. Standortgerechte heimische Laubgehölze, die sich durch Anflug etablieren, werden gefördert.

Es erfolgt eine nestweise Pflanzung von Eichen und Hainbuchen. Auf einer Fläche von 1.000 m² werden 10 Nester angelegt. Jedes Nest wird 4 x 4 m bis 5 x 5 m groß, Reihen- und Pflanzabstand 0,6 bis 0,8 m. Pro Nest werden 36 Bäume gepflanzt.

Entwicklung von Stark- und Altholz:

Die vorhandenen und gepflanzten Laubbäume werden zu Alt- / Starkholz mit möglichst hoher Habitatfunktion entwickelt. Eine hohe Habitatfunktion haben z. B. Bäume die krummwüchsig und mehrschäftig sind. Eine gegebenenfalls stattfindende Pflege / Nutzung hat dies zu berücksichtigen. Von der üblichen forstlichen Vorgehensweise der Förderung geradschäftiger Bäume ist deshalb abzuweichen.

- Definitionen: Die Einstufungen werden folgendermaßen anhand der Zielstärken und Brusthöhendurchmesser (BHD) definiert (vgl. Ministerialblatt LSA 42/2014 vom 4. 12. 2014, Anlage 9):

Stark/Altholz: Eichen, Hainbuchen, sonst. Hartlaubholz mit >70cm BHD; Kiefer und Weichlaubholz BHD >50 cm;

Altholz: Eichen älter 200 Jahre; Buchen älter 150 Jahre; Hainbuchen, sonstiges Hartlaubholz älter 120 Jahre;

Kiefer und Weichholz älter 130 Jahre.

- Initiierung: Eine forstliche Nutzung erfolgt nicht bis pro 10.000 m² mindestens 10 Stück Starkholz- oder Altholzbäume, davon mindestens 3 Eichen und mindestens weitere 5 Hartlaubholzbäume, vorhanden sind.

Unterwuchs, insbesondere Nadelgehölze, nicht standortgerechte heimische Arten, fremdländische Arten, Buchen und Ahorne, wird alle 10 bis 15 Jahre zurückgedrängt, damit Eichen und Hainbuchen nicht bedrängt werden. Das anfallende Laubholz bleibt im Bestand, sofern forsthygienisch zulässig.

- Nutzung: Eine forstliche Nutzung ist möglich, sobald pro 10.000 m² mindestens 10 Stück Starkholz- oder Altholzbäume, davon mindestens 3 Eichen und mindestens weitere 5 Hartlaubholzbäume, vorhanden sind und im Rahmen der jeweiligen Nutzung auch nicht gefällt werden. Stehendes Totholz (Länge >3m) mit mindestens 50 cm BHD bei Hartholz oder 30 cm BHD bei Weichlaubholz/Kiefer kann hierbei mit vier Stämmen pro 10.000 m² berücksichtigt werden (vgl. Bewertung des LRT 9160 entsprechend Kartieranleitung des LAU, Stand 5.4.2014.

Ende der Maßnahmen: Die CEF-Maßnahmen gelten nach 250 Jahren als beendet. Nach diesem Zeitraum sind die gepflanzten Eichen (langsam wüchsigste Baumart) seit 50 Jahren im Altholzstadium und damit länger wirksam als die Laufzeit des Vorhabens.

(4)

Teilmaßnahme M_CEF_RBP_1-1

Fläche U/4b Fläche: rd. 1,0 ha Lage der Teilmaßnahme

Gemarkung Süplingen, Flur 8, Flst. 71/18, 55/2, 71/13 Vorbereitung

Hier ist besonders auf die Sichtschutzfunktion der Kiefern zu achten.

Allgemeine Angaben zur Pflanzung Keine besonderen Anmerkungen

Waldumbau / Alt- und Starkholzentwicklung

Es wird eine Fläche von 90 %, d. h. rd. 0,9 ha als Pflanzfläche angenommen. Hier erfolgt eine nestweise Pflanzung von Eichen und Hainbuchen in insgesamt 90 Nestern. Es werden 60 Nester mit Eichen und 30 mit Hainbuche gepflanzt. Dies ergibt insgesamt (aufgerundet auf volle 10 Stück):

- 2.160 Stück Stieleiche (Quercus robur), 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm - 1.080 Stück Hainbuche (Carpinus betulus), 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm Auf der Fläche ist die Entwicklung von 10 Alt-/ Starkholzbäumen das Ziel.

Pflege (erfolgt bis zur Etablierung der gepflanzten Gehölze, maximal 7Jahre):

- Pflege: Ausmahd (von Brombeeren) und andere Pflegemaßnahmen werden bedarfsorientiert durchgeführt.

Hierfür erfolgt mindestens zweimal jährlich eine Kontrolle durch eine Fachkraft. Als prinzipieller Mäuseschutz werden zwei rund 3 m hohe Sitzkrücken für Greife im Grenzbereich zum Tagebau aufgestellt. Nachpflanzungen erfolgen nur mit den ursprünglich verwendeten Pflanzen. Es ist wegen der vorhandenen Nadelstreu, die sich nach Freistellung intensiv zersetzen wird, mit Mineralisation von Nährstoffen und Beikrautaufwuchs zu rechnen. Die verbleibenden Kiefern werden bis zum Zerfall belassen (evtl. Mopsfledermaushabitat).

- Zaun: Die Nester werden vollständig umzäunt. Rehwildzaun, Qualität M, Höhe mind. 1,60 m Zeitpunkt der Durchführung:

Beginn: 2018/2019 Ende: 2270

Pflege / Unterhaltung: Es erfolgt eine Kulturpflege nach forstlichen Kriterien (s. o.) bis zur Etablierung der gepflanzten Bäume, maximal 7 Jahre nach Pflanzung. Ansonsten siehe generelle Hinweise zur Alt-/Starkholzentwicklung Eigentum und Sicherung

Flächen Antragsteller: ja Flächen Dritter: nein

Sicherung der Fläche: Eigentumsflächen; grundbuchliche Sicherung bis zum Jahr 2270 kann erfolgen

(5)

Teilmaßnahme M_CEF_RBP_1-2

Fläche U/5 Fläche: rd. 0,95 ha Lage der Teilmaßnahme

Gemarkung Süplingen, Flur 8, Flst. 121/4, 122/4 Vorbereitung

In der südlichen Teilfläche wurden 2018 bereits Kiefern entnommen, in der nördlichen wird dies in Abstimmung mit dem Beratungsförster bis 2028 geschehen. Hierdurch sollen Gefährdungen der nördlich bzw. östlich

angrenzenden Bestände durch Wind verringert werden.

Allgemeine Angaben zur Pflanzung Keine besonderen Anmerkungen

Waldumbau/Alt- und Starkholzentwicklung

Es wird eine Fläche von 90 %, d. h. rd. 0,86 ha als Pflanzfläche angenommen. Hier erfolgt eine nestweise Pflanzung von Eichen und Hainbuchen in insgesamt 90 Nestern. Es werden 60 Nester mit Eichen und 30 mit Hainbuche gepflanzt. Dies ergibt insgesamt (aufgerundet auf volle 10 Stück):

- 2.160 Stück Stieleiche (Quercus robur), 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm - 1.080 Stück Hainbuche (Carpinus betulus), 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm Auf der Fläche ist die Entwicklung von 10 Alt-/Starkholzbäumen das Ziel.

Pflege (erfolgt bis zur Etablierung der gepflanzten Gehölze, maximal 7Jahre)

- Pflege: Ausmahd und andere Pflegemaßnahmen werden bedarfsorientiert durchgeführt. Hierfür erfolgt mindestens zweimal jährlich eine Kontrolle durch eine Fachkraft. Nachpflanzungen erfolgen nur mit den ursprünglich verwendeten Pflanzen.

- Zaun: Die Nester werden vollständig umzäunt. Rehwildzaun, Qualität M, Höhe mind. 1,60 m Zeitpunkt der Durchführung

Beginn: 2018;

Ende: 2270

Hinweise zur Pflege / Unterhaltung: Es erfolgt eine Kulturpflege nach forstlichen Kriterien (s. o.) bis zur Etablierung der gepflanzten Bäume, maximal 7 Jahre nach Pflanzung. Ansonsten siehe generelle Hinweise zur Alt-/Starkholzentwicklung Eigentum und Sicherung

Flächen Antragsteller: ja Flächen Dritter: nein

Sicherung der Fläche: Eigentumsflächen; grundbuchliche Sicherung bis zum Jahr 2270 kann erfolgen

(6)

Teilmaßnahme M_CEF_RBP_1-3

Fläche U/6-1 Fläche: rd. 1,72 ha Lage der Teilmaßnahme

Gemarkung Süplingen, Flur 7, Flst. 285/128, 162/128.

Vorbereitung /Allgemeine Angaben zur Pflanzung Keine besonderen Hinweise.

Waldumbau / Alt- und Starkholzentwicklung

Es wird eine Fläche von 30 %, d. h. rd. 0,52 ha als Pflanzfläche angenommen. Hier erfolgt eine nestweise Pflanzung von Eichen und Hainbuchen in insgesamt 52 Nestern. Es werden 30 Nester mit Eichen und 12 mit Hainbuche gepflanzt. Dies ergibt insgesamt (aufgerundet auf volle 10 Stück):

- 1.080 Stück Stieleiche (Quercus robur), 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm - 440 Stück Hainbuche (Carpinus betulus), 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm Auf der Fläche ist die Entwicklung von 18 Alt-/Starkholzbäumen das Ziel.

Pflege (erfolgt bis zur Etablierung der gepflanzten Gehölze, maximal 7Jahre):

Ausmahd und andere Pflegemaßnahmen werden bedarfsorientiert durchgeführt. Hierfür erfolgt mindestens zweimal jährlich eine Kontrolle durch eine Fachkraft. Nachpflanzungen erfolgen nur mit den ursprünglich verwendeten Pflanzen.

- Zaun: Die Nester werden vollständig umzäunt. Rehwildzaun, Qualität M, Höhe mind. 1,60 m Zeitpunkt der Durchführung

Beginn: 2019/2020 Ende: 2270

Hinweise zur Pflege / Unterhaltung: Es erfolgt eine Kulturpflege nach forstlichen Kriterien (s. o.) bis zur Etablierung der gepflanzten Bäume, maximal 7 Jahre nach Pflanzung. Ansonsten siehe generelle Hinweise zur Alt-/Starkholzentwicklung

Eigentum und Sicherung Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein

Sicherung der Fläche: Eigentumsflächen; grundbuchliche Sicherung bis zum Jahr 2270 kann erfolgen

(7)

Teilmaßnahme M_CEF_RBP_1-4

Fläche U/6-2 Fläche: rd. 3,2 ha Lage der Teilmaßnahme

Gemarkung Süplingen, Flur 7, Flst. 162/128

Vorbereitung /Allgemeine Angaben zur Pflanzung/Pflege Keine besonderen Hinweise.

Waldumbau / Alt- und Starkholzentwicklung Es erfolgt kein Waldumbau.

Auf der Fläche ist die Entwicklung von 32 Alt-/Starkholzbäumen das Ziel.

Aufgrund der nördlich vorbeiführenden Eisenbahnlinie und eines dort verlaufenden Weges, soll dies insbesondere im Süden erfolgen. Verkehrssicherungsmaßnahmen im 30 m Korridor um die Bahnlinie sind zulässig. Aus diesem Grund können bis zu 6 liegende Stämme mit mindestens 50 cm Durchmesser an der stärksten Stelle und 4 m Mindestlänge in der Fläche von M_CEF_RBP_1-4 auf die Zielzahl der Alt-/Starkholzbäume angerechnet werden.

Zeitpunkt der Durchführung Beginn: 2019/2020

Ende: 2270

Hinweise zur Pflege/Unterhaltung:

Siehe Hinweise zur Alt-/Starkholzentwicklung

Eigentum und Sicherung Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein

Sicherung der Fläche: Eigentumsflächen; grundbuchliche Sicherung bis zum Jahr 2270 kann erfolgen

(8)

Teilmaßnahme M_CEF_RBP_1-5

Fläche U/7a Fläche: rd. 0,55 ha Lage der Teilmaßnahme

Gemarkung Süplingen, Flur 7 Flst. 128/10, 128/11 Vorbereitung /Allgemeine Angaben zur Pflanzung/Pflege Keine besonderen Hinweise.

Waldumbau / Alt- und Starkholzentwicklung Es erfolgt kein Waldumbau.

Auf der Fläche ist die Entwicklung von 6 Alt-/Starkholzbäumen das Ziel. Aufgrund der bereits vorhandenen Bestockung mit Birken und Zitterpappel kann hier der Alt- und Starkholzanteil auch vollständig aus Weichholz und Kiefer bestehen, ein Baum aus stehendem Totholz ist entsprechend der eingangs gemachten Voraussetzungen anrechenbar.

Der Kiefernanteil darf 50 % nicht überschreiten. Eine Mischwaldentwicklung ist hier zulässig, da die Fläche nicht als Kompensation für einen Eingriff vorgesehen ist.

Zeitpunkt der Durchführung Beginn: 2019/2020

Ende: 2270

Hinweise zur Pflege/Unterhaltung:

Siehe Hinweise zur Alt-/Starkholzentwicklung

Eigentum und Sicherung Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein

Sicherung der Fläche: Eigentumsflächen; grundbuchliche Sicherung bis zum Jahr 2270 kann erfolgen

(9)

Teilmaßnahme M_CEF_RBP_1-6

Fläche U/7b Fläche: rd. 2,22 ha Lage der Teilmaßnahme

Gemarkung Süplingen, Flur 7 Flst. 128/9, 128/10, 128/11 Vorbereitung /Allgemeine Angaben zur Pflanzung

Aufgrund der unklaren Standortverhältnisse soll zuerst in einer Teilfläche östlich des Weges begonnen werden.

Aus den gewonnenen Erkenntnissen soll eine Planung für den größeren westlich des Weges gelegenen Teil entwickelt werden.

Waldumbau / Alt- und Starkholzentwicklung

Die derzeitige Planung zum Waldumbau lautet wie folgt. Es wird eine Fläche von 90 %, d. h. rd. 2,00 ha als Pflanzfläche angenommen. Hier erfolgt eine nestweise Pflanzung von Eichen und Hainbuchen in insgesamt 200 Nestern.

Es werden 130 Nester mit Eichen und 70 mit Hainbuche gepflanzt. Dies ergibt insgesamt (aufgerundet auf volle 10 Stück):

- 4.680 Stück Stieleiche (Quercus robur), 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm - 2.520 Stück Hainbuche (Carpinus betulus), 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm Auf der Fläche ist die Entwicklung von 23 Alt-/Starkholzbäumen das Ziel.

Pflege (erfolgt bis zur Etablierung der gepflanzten Gehölze, maximal 7Jahre)

- Pflege: Ausmahd und andere Pflegemaßnahmen werden bedarfsorientiert durchgeführt. Hierfür erfolgt mindestens zweimal jährlich eine Kontrolle durch eine Fachkraft. Nachpflanzungen erfolgen nur mit den ursprünglich verwendeten Pflanzen.

- Zaun: Die Nester werden vollständig umzäunt. Rehwildzaun, Qualität M, Höhe mind. 1,60 m Zeitpunkt der Durchführung

Beginn: 2019/2020 Ende: 2270

Hinweise zur Pflege: Es erfolgt eine Kulturpflege nach forstlichen Kriterien (s. o.) bis zur Etablierung der gepflanzten Bäume, maximal 7 Jahre nach Pflanzung.

Ansonsten siehe generelle Hinweise zur Alt-/Starkholzentwicklung Eigentum und Unterhaltung

Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein

Sicherung der Fläche: Eigentumsflächen; grundbuchliche Sicherung bis zum Jahr 2270 kann erfolgen

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