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1. Rechtliche Grundlagen 2. Kennzeichnung

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Kosmetische Mittel Kosmetische Mittel - - gesetzliche Grundlagen gesetzliche Grundlagen

Deklaration Deklaration

Wirknachweise Wirknachweise

Referiernachmittag 2013 Dr. Hartmut Hahmann

LAV Sachsen-Anhalt FB 3 Lebensmittelsicherheit

Dez 3.3. kosm. Mittel / Bedarfsgegenstände

(2)

Gliederung:

1. Rechtliche Grundlagen 2. Kennzeichnung

3. Anforderungen an die Hersteller

4. Beispiele zur

(möglichen)

Irref ü hrung

(3)

3

Rechtliche Grundlagen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

(Neufassung vom 26. April 2006 ; BGBl. I S.945)

Richtlinie 76/768/EWG

des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel

Kosmetik-Verordnung

(Neufassung vom 7. Oktober 1997 ; BGBl. I S2410)

Neu: EU-Kosmetik-Verordnung Nr.1223/2009 (vollständig gültig ab 11.07.2013)

GDCh - Frankfurt/M, - 16.04.2013

(4)

Rechtliche Grundlagen

LFGB

(nach § 2 Abs. 5)

Begriffsbestimmung für kosmetische Mittel

Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur

Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu beeinflussen

keine kosmetischen Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen

(5)

5

Rechtliche Grundlagen LFGB (nach § 4 Abs. 3)

Geltungsbereich

 Die Vorschriften dieses Gesetzes für kosmetische Mittel gelten auch für Mittel zum Tätowieren

einschließlich vergleichbarer Stoffe und

Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, zur Beeinflussung des Aussehens in oder

unter die menschliche Haut eingebracht zu werden und dort, auch vorübergehend, zu verbleiben

(6)

Rechtliche Grundlagen LFGB (nach § 26 - 29)

Vorschriften f ü r kosmetische Mittel

 Verbote zum Schutz der Gesundheit

 Vorschriften zum Schutz vor T ä uschung

 Ermächtigungen

(7)

7

Rechtliche Grundlagen

Kosmetik-Verordnung

- § 1 → Allgemein verbotene Stoffe

Die in Anlage 1 aufgeführten Stoffe dürfen bei dem

gewerbsmäßigen Herstellen von kosmetischen Mittel nicht verwendet werden

- § 2 → Eingeschränkt zugelassene Stoffe

Stoffe dürfen bis zu einer angegebenen Höchstmenge verwendet werden

Eingesetzte Stoffe müssen den angegebenen Reinheitsanforderungen entsprechen

(8)

Rechtliche Grundlagen

Kosmetik-Verordnung - § 3 → Farbstoffe

- § 3 a → Konservierungsstoffe

- § 3 b → Ultraviolett-Filter (UV-Filter)

(9)

9

Kennzeichnung Kennzeichnung

Quelle: Bundesamt f

Quelle: Bundesamt füür Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheitr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

(10)

Anforderungen an die Hersteller Anforderungen an die Hersteller

Produktunterlagen:

- nach § 5 b der KosmetikV

→ Bereithaltung von und Zugang zu Unterlagen

quantitative und qualitative Zusammensetzung des Erzeugnisses

physikalisch-chemische und mikrobiologische Spezifikation

Belege, dass die Herstellungsweise nach Guter Herstellungspraxis erfolgt ist

Sicherheitsbewertung für die menschliche Gesundheit

Name und Anschrift der Person, die für Bewertung verantwortlich ist

ü ü

(11)

11

Anforderungen an die Hersteller Anforderungen an die Hersteller

Produktunterlagen:

- nach § 5 b Absatz 2 der KosmetikV

Sicherheitsbewertung für die menschliche Gesundheit allgemeines toxikologisches Profil der Bestandteile chemischer Aufbau der Bestandteile

Grad der Exposition, insbesondere spezifische Expositionsmerkmale

bzw. EU-Verordnung 1223/2009 Kapitel III Artikel 10 u.11 sowie Anhang I

(12)

Anforderungen an die Hersteller Anforderungen an die Hersteller

Produktunterlagen:

- nach § 5 c der KosmetikV

Gute Herstellungspraxis und Sachkenntnis

Bei der Herstellung kosmetischer Mittel sind Grundsätze Guter Herstellungspraxis zu beachten

Verantwortlicher Gutachter muss ausreichende Sachkenntnis aufweisen

(13)

13

Anforderungen an die Hersteller Anforderungen an die Hersteller

- nach § 5 d der KosmetikV

Mitteilungs- und Berichtspflichten

bzw. EU-Verordnung 1223/2009 Kapitel III Artikel 13

(14)

Wirksamkeitsnachweise

Anwendungstests/Labortests

Hautfeuchtigkeit (Kapazitätsmessung mit dem Corneometer)

Hautglättung (Mikrotopographie = Oberflächenrauhigkeit, DIN 4768) Hautverträglichkeit (Messung des transepidermalen Wasserverlustes) Kämmbarkeit (Kraftmessung)

Lichtschutzbestimmung (LSF DIN-24444:2011, Colipa-Methode, UVA-Schutz DIN 24443/24442:2012)

(15)

15

Beispiele zur

(möglichen)

Irreführung

(16)

Beispiele zur

(möglichen)

Irreführung

(17)

17

Beispiele zur

(möglichen)

Irreführung

(18)

Beispiele zur

(möglichen)

Irreführung

(19)

19

Mittel zum T

Mittel zum T ä ä towieren towieren

• T ä towiermittel-Verordnung

vom 13.Nov. 2008 (BGBl 2008, Teil I, Nr.53, S.2215)

• Stellungnahmen des BFR

- 18.Juli 2007 „Gesundheitsgefahren durch Täto- wierungen und Permanent Make-up“

- 01.Juli 2011 „Tätowiermittel können krebserregende PAK enthalten“

- 25.Okt. 2012 „Bewertung von Nickel in Tätowiermitteln“

(20)

Mittel zum T

Mittel zum T ä ä towieren towieren

- Übernahme von Regelungen aus dem Kosmetik-Recht (verbotene Stoffe, eingeschränkt zugelassene Stoffe) - Azofarbstoffe, die kanzerogene Amine abspalten, sind

verboten

- Farbstoffe, die Krebs erzeugende, Erbgut verändernde, fortpflanzungsgefährdende oder sensibilisierende

Eigenschaften besitzen, sind verboten

- Anforderungen an die Reinheit der Farbmittel (Schwermetalle, mikrobiologische, …)

- Mitteilungspflichten des Herstellers von Tätowiermitteln

(21)

21

Mittel zum T

Mittel zum T ä ä towieren towieren

- Kennzeichnung (Hersteller, Verwendungszweck, Chargennr., MHD/PAO, Liste der Bestandteile)

- Gute Herstellungspraxis

- Aufklärung der Kunden über mögliche Gefahren

- Formulierung von Hygienestandards / Anforderungen an die Ausbildung der Anwender

(22)

Mittel zum T

Mittel zum T ä ä towieren towieren Derzeitige Ma ß nahmen durch die

Lebensmittel ü berwachung:

- Mikrobiologische Untersuchungen der Farbmittel - Schwermetalluntersuchungen (As, Sb, Pb, Cd,

Cr, Co, Cu, Ni, Hg)

- Konservierungsmittelnachweise

(23)

23

Kosmetische Mittel

Kosmetische Mittel gesetzliche gesetzliche

Grundlagen, Deklaration, Wirknachweise Grundlagen, Deklaration, Wirknachweise

Dr. Hartmut Hahmann LAV Sachsen-Anhalt

FB 3 Lebensmittelsicherheit

Dez 3.3. kosm. Mittel / Bedarfsgegenstände

Vielen Dank f ü r Ihre

Aufmerksamkeit

Referenzen

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