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1. Rechtliche Grundlagen und verantwortliche Akteure bei der Endlagersuche

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Academic year: 2022

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Aktivitäten des Landkreises Wesermarsch im bundesweiten Suchprozess des Bundesamtes für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für ein atomares Endlager (Stand: Oktober 2021)

Inhalt:

1. Rechtliche Grundlagen und verantwortliche Akteure 2. Phasen der Endlagersuche

3. Aktueller Sachstand

3.1 Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in der „Fachkonferenz Teilgebiete“

3.2 Ergebnisse des Plausibilitätsgutachtens für das Teilgebiet „Salzstock Seefeld“

4. Weitere Vorgehensweise

1. Rechtliche Grundlagen und verantwortliche Akteure bei der Endlagersuche

Die Durchführung des Suchverfahrens für die Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle richtet sich nach den Vorgaben des Standortauswahlgesetzes (StandAG), das zu diesem Zweck novelliert wurde. Das Gesetz definiert die verantwortlichen Akteure und ihre Aufgaben, legt die Kriterien fest, nach denen nach einem Endlager gesucht werden soll und regelt, wie die Öffentlichkeit an dem Verfahren zu beteiligen ist.

Wesentliche Akteure im Suchverfahren

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH ist für die operative Umsetzung der Standortsuche verantwort- lich. Sie ist Vorhabenträgerin.

Das Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist Aufsichtsbehörde und achtet darauf, dass das Suchverfahren so abläuft, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist. Es bewertet die Vorschläge und Erkundungsergebnis- se der BGE mbH und ist beauftragt, die im Gesetz vorgeschriebenen Gremien und Konferenzen zur Öffentlichkeitsbe- teiligung zu organisieren (§ 4 StandAG).

Das Nationale Begleitforum (NBG) ist ein pluralistisch zusammengesetztes Gremium von Wissenschaftler*innen, Studierende und Bürger*innen. Aufgabe des NBG ist die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortaus- wahlverfahrens - insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung -, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensführung zu ermöglichen (§ 8 StandAG).

In Niedersachsen wurde das Niedersächsische Begleitforum Endlager unter der Schirmherrschaft von Umweltmi- nister Olaf Lies gebildet, um die Endlagersuche im Dialog mit den Bürger*innen Niedersachsens kritisch zu begleiten.

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit obliegt die Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber dem BASE und der BGE.

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Der Deutsche Bundestag berät und entscheidet am Ende einer Phase im Endlagersuchprozess über das weitere Vorgehen. Am Ende des Suchverfahrens entscheidet er auf Basis fachlicher Empfehlungen über den Endlagerstand- ort.

Sämtliche Informationen über den Stand des Suchverfahrens befinden sich auf der Info-Plattform des BASE www.enlagersuche-infoplattform.de.

2. Phasen der Endlagersuche

Quelle: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung; Informationen für Kommunen

Phase 1 – Geologische Erkundung

Den ersten Schritt der Endlagersuche stellt die Ermittlung von Teilgebieten nach rein geologischen Kriterien dar. Im zweiten Schritt der Phase 1 führt die BGE für die identifizierten Teilgebiete sog. „repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen“ durch und ermittelt unter erneuter Anwendung geowissenschaftlicher Abwägungskri- terien und Hinzuziehung planungswissenschaftlicher Kriterien i.S.d. § 25 StandAG diejenigen Standortregionen, die für die übertägige Erkundung in Betracht gezogen werden sollen. In dieser Phase befindet sich der Suchpro- zess jetzt.

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3 Phase 2 – Übertägige Erkundung

In der darauffolgenden, zweiten Phase folgt die übertägige Erkundung. In den Regionen, die die BGE zur übertä- gigen Erkundung vorgeschlagen hat, wird das BASE nach § 10 StandAG sogenannte Regionalkonferenzen einrichten. Sie ermöglichen eine kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit der jeweiligen Standortregion. Nach Bildung der Regionalkonferenzen wird das BASE die „Fachkonferenz Rat der Regionen“ nach § 11 StandAG ins Leben rufen. Diese bündelt die Interessen der einzelnen Standortregionen. In diesem Gremium werden neben Vertreter*innen der Standortregionen auch Vertreter*innen der betroffenen Kommunen beteiligt.

Phase 3 – Untertägige Erkundung

In der dritten und letzten Phase erfolgt die untertägige Erkundung. Nach jeder Phase entscheidet der Deutsche Bundestag über das weitere Vorgehen – abschließend über den Vorschlag der BGE für einen Endlagerstandort.

Bis spätestens im Jahr 2031 soll ein Standort gefunden werden; 2050 soll das Endlager in Betrieb genommen werden können.

Hieraus wird ersichtlich, dass es sich um ein wissenschaftsbasiertes Suchverfahren handelt, dass verschiedene Beteiligungsformate aufweist. Durch das stete Einholen von Informationen, den Erhalt von Newslettern und die Teilnahme an Fachkonferenzen und Gesprächskreisen, ist die Kreisverwaltung in der Lage, die Belange des Landkreises und seiner Kommunen sach-, zeit- und zielgerecht in den Suchprozess einzubringen. Auch nimmt die Kreisverwaltung regelmäßig an den Veranstaltungen des „Niedersächsischen Begleitforums Endlager“ teil.

3. Aktueller

Sachstand

Seit 2017 sammelt die BGE geologische Daten von den zuständigen Behörden in ganz Deutschland und wertet sie anhand der im Standortauswahlgesetz festgelegten Kriterien aus. Mit Vorlage des Zwischenberichtes Teil- gebiete veröffentlichte die BGE am 28.09.2020 einen ersten Zwischenstand ihrer Arbeit.

Dem Zwischenbericht Teilgebiete liegen ausschließlich geologische Kriterien zugrunde. Raumordnerische, pla- nungsrechtliche oder naturschutzfachliche Aspekte, wie etwa Abstände zur Wohnbebauung oder mögliche Aus- wirkungen auf schutzwürdige Gebiete spielen erst in nachfolgenden Arbeitsschritten eine Rolle und werden daher bei der Ermittlung dieser Teilgebiete noch nicht berücksichtigt. Im Zwischenbericht Teilgebiete werden aus- schließlich geologisch identifizierte Gebiete benannt, die nach Anwendung von bestimmten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien günstige geologische Voraussetzungen für ein atomares Endlager erwarten lassen.

Im Landkreis Wesermarsch sind auf diese Weise zwei Teilgebiete identifiziert worden. Dies ist der Salzstock Seefeld (Teilgebiet 044_00TG_082_00IG_S_s_z), der sich in etwa 1 km Tiefe unter der Geländeoberfläche be- findet, eine Fläche von rund 13 Quadratkilometern und eine Mächtigkeit von maximal 450 Metern aufweist, sowie ein großräumiges Gebiet tertiären Tongesteins (Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg), dass sich über weite Teile Norddeutschlands erstreckt und in einer Teufenlage von 400 bis 1.500 Metern unterhalb der Gelän- deoberfläche zu finden ist (vgl. https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/).

Die Endlagervoraussetzungen beider Gebiete wurden im Zwischenbericht mit „günstig“ bewertet.

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Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichtes Teilgebiete wurde vom Bundesamt für nukleare Sicherheit (BASE) die im Standortauswahlgesetz vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Zu diesem Zweck berief das BASE im Oktober letzten Jahres die „Fachkonferenz Teilgebiete“ nach § 9 StandAG ein, die sich aus Vertreter*innen betroffener Gebietskörperschaften, Bürger*innen, Wissenschaftler*innen sowie Vertreter*innen gesellschaftlicher Organisationen zusammensetzte. Die Fachkonferenz arbeitete selbstorganisiert und führte drei Beratungstermine in den Monaten Februar, Juni und August dieses Jahres durch.

Hinweise und Stellungnahmen konnten jederzeit in die Fachkonferenz eingebracht werden. Hiervon machte der Landkreis Wesermarsch Gebrauch. Der Fachkonferenz wurde dargelegt, dass die aktuelle Datenlage bei weitem nicht für die Bewertung der von der BGE identifizierten Teilgebiete ausreiche, da die Beurteilung lediglich auf der Basis von Referenzdatensätzen erfolgte und gebietsspezifische geologische Informationen bisher nicht eingeholt wurden. Dieser Kritikpunkt wurde im Rahmen der Fachkonferenz auch vom Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vorgetragen. Darüber hinaus machte der Landkreis deutlich, dass er erhebliche Zweifel daran hege, dass die Lagerstättengunst des Salzstocks Seefeld im Zwischenbericht als „güns- tig“ bewertet wird, da im Steckbrief des Salinars auf Scheitelstörungen hingewiesen wurde, die fluviatile Einbrü- che und somit Sicherheitsmängel befürchten lassen.

Um die von der BGE getroffene Bewertung zum Salzstock Seefeld überprüfen zu lassen, entschied sich der Landkreis frühzeitig, ein fachlich fundiertes Plausibilitätsgutachten erstellen zu lassen. Dieses Gutachten liegt nunmehr vor. Die vorläufige Eingrenzung der gutachterlichen Untersuchung auf den Salzstock Seefeld begründe- te sich damit, dass die aktuelle Ausprägung des Teilgebietes Tongestein noch sehr großräumig ist und die aktuel- le Flächenkulisse von den geologischen Diensten der acht Küstenländer mehr als in Frage gestellt wird.

Im gleichen Zeitraum, in dem das Plausibilitätsgutachten erstellt wurde, fanden die drei Beratungstermine der Fachkonferenz Teilgebiete statt. Die Kreisverwaltung nahm an allen drei Terminen teil. Mit dem „Bericht der Fachkonferenz Teilgebiete“ leitete die Fachkonferenz ihre Beratungsergebnisse am 07.09.2021 der Bundesge- sellschaft für Endlagerung (BGE) zu. Nach § 9 StandAG hat die BGE die Beratungsergebnisse der Fachkonfe- renz Teilgebiete bei seinem Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen zu berücksichtigen.

3.1 Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in der „Fachkonferenz Teilgebiete“

Eine wesentliche Erkenntnis der Fachkonferenz war, dass der „Zwischenbericht Teilgebiete“ noch viele Fragen offenlässt, die nach Ansicht der Fachkonferenz nur in einem transparenten Diskurs geklärt werden könnten. BMU und BASE seien daher aufgefordert, ein sogenanntes „Fachforum Teilgebiete“ als Anschlussformat vorzube- reiten und einzurichten (vgl. „Bericht der Fachkonferenz Teilgebiete“ unter https://www.endlagersuche- infoplattform.de). Von der BGE wird erwartet, dass sie die Beratungsergebnisse der Fachkonferenz bei der Ent- wicklung ihres Vorschlags für die übertägig zu erkundenden Standortregionen berücksichtigt und die Öffentlich- keit bei der Methodenentwicklung zur weiteren Einengung der Teilgebiete auf Standortregionen umfassend informiert und beteiligt (- sowohl bzgl. der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen als auch bzgl. der Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien). Zeitnah sei ein Meilensteinplan für die weitere Arbeit der BGE in Schritt 2 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorzulegen, der Zeithorizonte und Haltepunkte für eine Beteiligung der Öffentlichkeit ausweise.

Bei der fachlichen Auseinandersetzung mit dem Wirtsgestein Steinsalz bestanden viele Fragestellungen, die dazu führten, dass ein offener Forschungsbedarf identifiziert wurde. Die vielfache Anwendung von Referenzda- ten wurde als kritisch gesehen, weil die Nachvollziehbarkeit der Teilgebietsausweisungen nicht gewährleistet sei.

Die BGE wurde deshalb aufgefordert, für etliche Themenbereiche den Stand von Wissenschaft und Technik zu dokumentieren und weitere Forschungen zu initiieren. Betroffen seien insbesondere folgende Themenbereiche:

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Eigenschaften des Wirtsgesteins / Geochemie / Grundwasser (Löslichkeit von Nukliden, druckabhängige Wegsamkeiten, temperaturbedingte Wirkungen, etc.)

Geologie / Tektonik / Neotektonik (Überdeckungen des Wirtsgesteins, Schichtenüberlagerungen, Wirkung glatzialer Rin- nen, Wirkung von Eislasten, aktive Störungszonen, etc.)

Endlagertechnik im Wirtsgestein Steinsalz (Flächenbedarfe für versch. Lagerkonzepte, Behältereigenschaften, Standzei- ten, etc.)

Rezente Entwicklungen an der Erdoberfläche (Auftreten von Erdfällen, Salzaustritten, Überschwemmungen etc.)

Datenlage (zur Heterogenität von Steinsalzen in steiler Lagerung, Bewertungen von aktiven Störungszonen und Schei- telstörungen, Weiterverarbeitung von Daten der Staatlichen geologischen Dienste, etc.)

Bei der Behandlung des Wirtsgesteins Tongestein wurde festgestellt, dass die im Zwischenbericht identifizierten Teilgebiete so groß und heterogen sind, dass ihre Endlagervoraussetzungen nicht als günstig oder ungünstig hätten eingestuft werden können. Anders als beim Wirtsgestein Steinsalz umfasse das Tongestein Sedimentsge- steine in sehr unterschiedlicher Zusammensetzung, Struktur und Festigkeit. Das bloße Heranziehen von Refe- renzdaten sei daher nicht ausreichend. Insbesondere sei die Datenlage der weiträumig ausgewiesenen Teilge- biete mit tertiärem Tongestein extrem heterogen. Dieses erschwere die Methodenentwicklung für die repräsenta- tiven vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen. Auch sei die Herleitung, ob ein Gebiet mit Tongestein die im Zwi- schenbericht Teilgebiete festgelegten Mindestanforderungen erfüllt, nicht plausibel. Begründet wird dieses mit der Hinzuziehung nicht tragfähigen Datenmaterials sowie unschlüssiger Annahmen und Bewertungen. Festgestellt wurde, dass nicht alle, insbesondere die von den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Länder und des Bundes zur Verfügung gestellten Daten verwendet worden sind. Die SGD hätten in mehreren Fällen Fehlein- schätzungen im Zwischenbericht aufgezeigt. Zudem wurden Mängel bei der Anwendung geowissenschaftlicher Abwägungskriterien erkannt. Hieraus wurde die Notwendigkeit der weiteren Einengung unter nochmaliger Anwendung der Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen gefordert.

3.2 Ergebnisse des Plausibilitätsgutachtens für das Teilgebiet Salzstock Seefeld

In dem vom Landkreis in Auftrag gegebene Plausibilitätsgutachten wurden die von der BGE angewendeten Aus- schlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien auf Nachvollziehbarkeit untersucht. Die Untersuchung kam zu folgendem Ergebnis:

Unter Berücksichtigung der Anwendungsmethodik der BGE und der Tatsache, dass für den Salzstock Seefeld keine standortspezifischen Informationen außer dem geologischen 3D Modell von Niedersachsen herangezogen wurden, erscheint die Ausweisung des Salzstocks Seefeld als Teilgebiet im ersten Schritt der Phase 1 des Standortsuchverfahrens zwar plausibel, nicht nachvollziehbar sei jedoch, dass vorhandene Schichtenverzeich- nisse von Bohrungen im Bereich des Salzstocks Seefeld nicht genutzt wurden. So existieren im Bereich des Salzstocks Seefeld Schichtenverzeichnisse von Bohrungen, die Scheitelstörungen im Deckgebirge zeigen.

Schichtenverzeichnisse wurden von der BGE jedoch als "nicht entscheidungserheblich" eingestuft, was im Wi- derspruch zu den Anwendungskriterien der Mindestanforderungen steht. Auch sei nicht nachvollziehbar, dass ein durch Scheitelstörungen zerblocktes Deckgebirge in der Lage sei, hydraulisch und mechanischen Schutz gegen Erosion und das Eindringen von Grundwasser zu bieten. Unstimmigkeiten gab es zudem hinsichtlich der Tiefen- angaben zum Salzstock Seefeld.

Vor dem Hintergrund, dass entscheidungsrelevante standortbezogene Daten bisher noch nicht in die Bewertung eingegangen sind, entschied sich der Landkreis, dieses für den kommenden (zweiten Schritt) von Phase 1 einzu- fordern. Der nächste Schritt ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass die BGE nach dem StandAG noch vor der Festlegung von Standortregionen sogenannte „repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen“ unter er-

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neuter Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien durchzuführen hat. Dieser zweite Schritt dient zur weiteren Einengung bis hin zur Letztentscheidung, welche Teilgebiete als Standortregionen ausgewiesen werden. Das Plausibilitätsgutachten und eine entsprechende Stellungnahme liegt der BGE nunmehr vor.

4. Weitere Vorgehensweise

Um die Bürger und Bürgerinnen, Verbände und öffentlichen Stellen des Landkreises über den Standortsuchpro- zess und die Aktivitäten des Landkreises im Suchverfahren zu informieren, lädt der Landkreis Wesermarsch zu einer

Informationsveranstaltung am 08.12.2021 um 18:30 in der Stadthalle Friedeburg in Nordenham

ein. Hieran werden teilnehmen: Herr Dr. Saleem Chaudry vom Öko-Institut e.V. Darmstadt, Herr Steffen Kanitz von der Bundesgesellschaft für Endlagerung, Herr Dr. Thomas Pick und Herr Timo Quander vom Niedersächsi- schen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie Frau Bettina Franke vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

Weitere Informationen folgen im Zuge des Verfahrens.

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