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Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jg.20, Heft 06

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Amtsblatt

für den Landkreis

Oberspreewald - Lausitz

Jahrgang 20 Senftenberg, den 08. Mai 2013 Nr. 06/2013

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat

Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Inhaltsverzeichnis:

Seite

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin gemäß § 60 Abs. 7 des 3 Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes

Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes

„Niederlausitz“

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 15 der 30. BImSchV über 4 die Beurteilung der Emissionen beim Betrieb der MBV/EBS Anlage

Lübben/Ratsvorwerk Im Jahr 2012

Bekanntmachungen des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifen- projekt Spreewald“ (GRPS)

Bekanntmachung des Zweckverbandsbeschlusses über die Jahres- 5 rechnung 2011 des Zweckverbandes ,,Gewässerrandstreifenprojekt

Spreewald‘‘ (GRPS) und die Entlastung des Verbandsvorstehers

Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt 6 Spreewald“ (GRPS) für das Haushaltsjahr 2013

Bekanntmachung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Bebauungs- 9 planes Nr. 5 „Seestrand Lieske“ in der Gemeinde Neu-Seeland

gemäß § 10 (3) BauGB

(2)

Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senften- berg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen wer- den. Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden.

Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim- Gottschalk-Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen wer- den.

(3)

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin gemäß § 60 Abs. 7 des Branden- burgischen Kommunalwahlgesetzes

Das Mitglied des Kreistages, Frau Karola Schmidt (DIE LINKE.), hat zum 01.04.2013 auf den Sitz in der Vertretung verzichtet. Der Sitz geht auf die Ersatzperson, Herrn Jörg Renaud (DIE LINKE.), über.

Borchel

Kreiswahlleiterin

(4)

Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes

„Niederlausitz“

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 15 der 30. BImSchV über die Beurteilung der Emissionen beim Betrieb der MBV/EBS Anlage

Lübben/Ratsvorwerk Im Jahr 2012

Standort: Kommunaler Abfallentsorgungsverband “Niederlausitz“ (KAEV) MBV/EBS- Anlage Lübben Ratsvorwerk

Ratsvorwerk 20 , 15907 Lübben (Spreewald)

Art der Anlage: Anlage zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung Emissionsquelle: Kamin der Regenerativ-thermischen Oxidationsanlage (RTO)

Anlagenbetrieb und

Betrachtungszeitraum: 01.01.2012 – 31.12.2012 Diskontinuierliche Emissionsmessungen

Messkomponente n* Mittelwert Konz.

Maximum Konz.**

Grenzwert

Konz. Messdatum

Geruchsstoffe 3 397 GE/m³ 486 GE/m³ 500 GE/m³ 18.09.2012

PCDD/F 3 0,0012 ng/m³ 0,0012 ng/m³ 0,1 ng/m³ 18.-20.09.2012

Messwerte aus 3-Jahresmessreihe

Kohlenmonoxid CO 4 0,01 g/m³ 0,01 g/m³ 0,10g /m³ 06.09.2011

4 0,2 mg/m³ 1,0 mg/m³ 30,0 mg/m³ 07.-08.09.2011

Fluorwasserstoff HF 4 < 0.2 mg/m³ 1,0 mg/m³ 3,0 mg/m³ 07.-08.09.2011 Schwefelwasserstoff H2S 4 2,3 mg/m³ 5,0 mg/m³ 3,0 mg/m³ 07.-08.09.2011 Schwefeldioxid SOx 4 < 0,001 g/m³ < 0,004 g/m³ 0,35 g/m³ 07.-08.09.2011

Stickstoffdioxid NOx 4 0,021 g/m³ 0,03 g/m³ 0,10 g/m³ 06.09.2011

n* – Anzahl der Messungen; Max. Konz.** -Konzentration (Maximalwert mit entspr. Messunsicherheit) Kontinuierliche Emissionsmessungen

Parameter Einheit

Messwerte als Jahresmittelwert

2012 Grenzwert

Anzahl nicht eingehaltener

Grenzwert

Halbstundenmittelwerte HMW

Gesamtstaub [mg/Nm3] 1,57 30 7*

Gesamtkohlenstoff (Cges.) [mg/Nm3] 5,20 40 0

Tagesmittelwerte TMW

Gesamtstaub [mg/Nm3] 1,57 10 0

Gesamtkohlenstoff (Cges.) [mg/Nm3] 5,21 20 0

Monatsmittelwerte

Gesamtkohlenstoff (Cges.) g/Mg 25,09 55 0

Distickstoffoxid (N2O) g/Mg 8,70 100 0

* Die Grenzwertüberschreitung für den Halbstundenmittelwert HMW beim Emissionsparameter Staub resultiert aus einem spontanem Ablösen von Anhaftungen aus dem Rohrkanalsystem.

Für Fragen zum Betrieb der MBV/EBS Lübben Ratsvorwerk steht Ihnen unser ingenieurtechnisches Personal gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an den Leiter der MBV/EBS-Anlage, Herrn Frank Lehnert, Tel.: 03546-229111, E-mail: lehnert@kaev.de

(5)

Bekanntmachungen des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS)

Bekanntmachung des Zweckverbandsbeschlusses über die Jahresrechnung 2011 des Zweckverbandes Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald (GRPS) und die Entlastung des Verbandsvorstehers

Der Zweckverband Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald hat in seiner 34. Verbandsversammlung am 21.11.2012 die geprüfte Jahresrechnung 2011

mehrheitlich beschlossen und dem Verbandsvorsteher, Herrn Landrat Stephan Loge, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 erteilt.

Gemäß des § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit werden der Beschluss Nr. 06/12 zum Jahresabschluss 2011 und der Beschluss Nr. 07/12 zur Entlastung des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes Gewässer- randstreifenprojekt Spreewald hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Die geprüfte Jahresrechnung 2011 liegt für Jeden zur Einsichtnahme in den Büroräumen des Projektmanagements in 03222 Lübbenau, Kirchplatz 1 aus. Um vorherige Terminabsprache unter 03542 / 87 28 17 wird gebeten.

Lübbenau, den 24.04.2013

gez. Helmut Wenzel

Vorsitzender der Verbandsversammlung

(6)

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS) für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund § 65 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBL.I/07) S. 286) i. V. m. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit wird nach Beschluss - Nr. 01/13 der 35. Verbandsversammlung vom 20.03.2013 und mit Genehmigung der Rechtsauf- sichtsbehörde *) folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Gesamthaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 473.465 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf 471.791 EUR

außerordentlichen Erträge auf 0 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR

im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 897.802 EUR

Auszahlungen auf 959.984 EUR

von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 343.894 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 312.035 EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 553.908 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 647.949 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

(7)

§ 4

Umlagen der Zweckverbandsmitglieder

(1) Zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfes, wofür keine Projektförderung erfolgt, wird von den Verbandsmitgliedern gemäß

§ 16 Abs. 2 der Verbandssatzung eine allgemeine Umlage in Höhe von 12.000 EUR festgelegt.

Für die Verbandsmitglieder wird der zu erbringende Anteil wie folgt festgesetzt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz 4.148,15 EUR

Landkreis Dahme-Spreewald 4.148,15 EUR

Landkreis Spree-Neiße 2.074,07 EUR

Stadt Lübben 740,74 EUR

Stadt Lübbenau 740,74 EUR

FÖNAS e. V. 148,15 EUR

(2) Zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Eigenanteiles zur Projektfinanzierung wird von den Verbandsmitgliedern gemäß § 16 Abs. 3 der Verbandssatzung eine besondere Umlage in Höhe von 51.544 EUR festgelegt.

Für die Verbandsmitglieder wird der zu erbringende Anteil wie folgt festgesetzt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz 17.817,68 EUR

Landkreis Dahme-Spreewald 17.817,68 EUR

Landkreis Spree-Neiße 8.908,84 EUR

Stadt Lübben 3.181,73 EUR

Stadt Lübbenau 3.181,73 EUR

FÖNAS e. V. 636,35 EUR

§ 5 Wertgrenzen

(1) Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für den Zweckverband von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

(2) Die Wertgrenze ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

(3) Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Zweckverbandsversammlung bedürfen, wird auf 100.000 Euro festgesetzt. Im übrigen entscheidet der Ver- bandsvorsteher. Sie werden der Verbandsversammlung im Nachgang zur Kenntnis gegeben.

(4) Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 10.000 EUR und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 50.000 EUR

festgesetzt.

(8)

§ 6 Budgets

(1) Der Haushalt gliedert sich in 4 Teilhaushalte für die insgesamt 7 Produkte des Zweckverbandes. Die Produkte werden wie folgt zu 2 Budgets verbunden

Budget 1 Förderfähige Ausgaben

Teilhaushalt 1 – Produkt 11101 Verwaltungsservice und –steuerung

Teilhaushalt 2 – Produkt 55401 Biotopersteinrichtende und –lenkende Maßnahmen

– Produkt 55402 Naturschutzfachliche Flächensicherung – Produkt 55403 Informationsmaßnahmen

– Produkt 55404 Evaluationen

Budget 2 Nicht förderfähige Ausgaben

Teilhaushalt 3 – Produkt 11102 Verwaltung Zweckverband Teilhaushalt 4 – Produkt 55405 BVVG – Flächen Tranche I

(2) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, sind die Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, gegenseitig deckungsfähig.

(3) Der Ausgleich der Mehraufwendungen innerhalb eines Budgets ist erst dann auszuführen, wenn weder innerhalb des Produktes noch innerhalb des Teilhaus- haltes die Mehraufwendungen ausgeglichen werden können.

(4) Für Mehraufwendungen innerhalb eines Budget, die durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge im gleichen Budget gedeckt werden, müssen keine über- und außerplanmäßigen Aufwendungen beantragt werden. Die Verbandsversamm- lung ist einmal jährlich über teilhaushaltübergreifende Mehraufwandsdeckungen innerhalb eines Budgets zu unterrichten. Die Sätze 1 und 2 gelten für Auszah- lungen entsprechend.

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten auch für Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächti- gungen für Investitionstätigkeit, wenn sie sachlich zusammenhängen.

*) die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 09.04.2013 vom Ministerium des Innern AZ: 32-53-33/392 erteilt.

Datum:19.04.2013 Datum:12.04.2013

gez. Stephan Loge gez. Helmut Wenzel

Verbandsvorsteher Vorsitzender der Verbandsversammlung

Die Haushaltssatzung 2013 des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS) liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für Jeden zur Einsichtnahme in den Büroräumen des Projektmanagements im Rathaus Lübbenau, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau aus. Um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 03542 / 87 28 17 wird gebeten.

(9)

Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Großkoschen

Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg

Tel. 03573 800 310, Fax 03573 800 331 verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de

Bekanntmachung

der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seestrand Lies- ke“ in der Gemeinde Neu-Seeland gemäß § 10 (3) BauGB

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 11. Oktober 2012 mit Beschluss Nr. 06/06/2012 die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seestrand Lieske“ in der Gemeinde Neu-Seeland ein- schließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen.

Die Erteilung der Genehmigung vom 18. April 2013 durch die höhere Verwaltungs- behörde über den Bebauungsplan Nr. 5 „Seestrand Lieske“ in der Gemeinde Neu- Seeland wird gemäß § 10 (3) BauGB hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gemäß

§ 10 (4) BauGB kann im Verwaltungsgebäude des Zweckverbandes Lausitzer Seen- land Brandenburg, Großkoschen, Straße zur Südsee 1, 01968 Senftenberg zu den allgemeinen Dienstzeiten von Jedermann eingesehen werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungsverpflichteten (vgl. § 43 BauGB ) im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs. 4 mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt wird, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 und 2a BauGB be- zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner- halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Zweckver- band Lausitzer Seenland Brandenburg geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- chung schriftlich gegenüber dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (215 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Gleiches gilt, wenn Fehler gemäß § 214 Abs. 2a BauGB zu beachten sind.

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 (3) BauGB am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Senftenberg, den 06. Mai 2013

gez. Michael Vetter

Verbandsvorsteher (Siegel)

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