• Keine Ergebnisse gefunden

Pilotprojekt Umsetzung des Kindesschutzes im Kanton Bern ; definitive Einrichtung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Pilotprojekt Umsetzung des Kindesschutzes im Kanton Bern ; definitive Einrichtung"

Copied!
25
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

an den Grossen Rat

betreffend

Pilotprojekt „Umsetzung des Kindesschutzes im Kanton Bern“; defini- tive Einrichtung

(2)
(3)

Inhaltsverzeichnis

1. Zusammenfassung ...5

2. Rechtsgrundlagen...5

3. Ausgangslage...6

3.1 Auftrag des Regierungsrates ... 6

3.2 Empfehlungen zur Umsetzung ... 6

3.3 Kosten und Evaluation des Projekts ... 6

3.3.1 Kosten ... 6

3.3.2 Evaluation ... 7

4. Übersicht Pilotprojekt „Umsetzung des Kindesschutzes im Kanton Bern“ ...8

5. Ergebnisse der Projektphase 2002 - 2005 ...9

5.1 Befragung von Kindern im Rahmen des OHG (Empfehlung 1) ... 9

5.1.1 Auftrag... 9

5.1.2 Umsetzung ... 10

5.1.3 Kosten 2002 - 2005 ... 11

5.1.4 Fazit ... 11

5.1.5 Kosten Weiterführung ... 11

5.2 Abklärungsstelle Kinderklinik Inselspital (Empfehlung 2)... 12

5.2.1 Auftrag... 12

5.2.2 Umsetzung ... 12

5.2.3 Kosten 2002 - 2005 ... 14

5.2.4 Fazit ... 15

5.2.5 Kosten Weiterführung ... 15

5.3 Anlauf- und Koordinationsstelle Fil rouge Kindesschutz (Empfehlung 3) ... 16

5.3.1 Auftrag... 16

5.3.2 Umsetzung ... 16

5.3.3 Kosten 2002 - 2005 ... 18

5.3.4 Fazit ... 18

5.3.5 Kosten Weiterführung ... 19

5.4 Kindesschutzkommission (Empfehlung 4) ... 19

5.4.1 Auftrag... 19

5.4.2 Umsetzung ... 20

5.4.3 Kosten 2002 - 2005 ... 22

5.4.4 Fazit ... 22

5.4.5 Kosten Weiterführung ... 23

6. Auswirkungen ...24

6.1 Finanzielle Auswirkungen ... 24

6.2 Personelle Auswirkungen... 24

6.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft... 24

(4)

6.4 Auswirkungen auf die Gemeinden ... 24

6.5 Auswirkungen auf die Legislaturziele ... 25

7. Ergebnisse des Mitberichtverfahrens...25

8. Antrag...25

(5)

1. Zusammenfassung

Kinder, die Opfer von Misshandlungen geworden sind, sollen im Kanton Bern wirksamer ge- schützt werden. Am 14. Februar 2001 hat der Regierungsrat entsprechende Massnahmen und Instrumente gutgeheissen.

Zusammenfassend wurden

– Massnahmen getroffen, um den Schutz von Kindern während einer Befragung zu verbessern,

– eine Abklärungsstelle in der Kinderklinik des Inselspitals geschaffen sowie

– eine Anlauf- und Koordinationsstelle Fil rouge Kindesschutz plus fünf Regionalgrup- pen und

– eine Kindesschutzkommission eingerichtet.

Diese Massnahmen sind in einer vierjährigen Pilotphase umgesetzt und evaluiert worden.

In diesen vier Jahren ist viel an Aufbauarbeit geleistet worden. Dies macht sich in einer verbes- serten Zusammenarbeit unter den Fachleuten, einer gemeinsamen Kultur hinsichtlich des Vor- gehens in Fällen von Kindsmisshandlung und einer besseren Vernetzung der vorhandenen Strukturen bemerkbar.

Der Bedarf an einer Weiterführung der Massnahmen ist gegeben, hat aber, gestützt auf die Erkenntnisse aus der Pilotphase, Anpassungen zur Folge: Die Arbeiten während der Aufbau- phase beruhten zum grossen Teil auf freiwilligem Engagement. Im Falle einer Weiterführung müssen die dafür nötigen Ressourcen gesprochen werden, weil eine ehrenamtliche Beanspru- chung auf Dauer zu gross ist.

2. Rechtsgrundlagen

(a) Art. 19 und 34 des UNO-Übereinkommens vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes: Verpflichtung der unterzeichnenden Staaten, Massnahmen zu ergreifen, Kinder vor jeder Form von Misshandlung zu schützen und Programme zur Prävention von Kindesmiss- handlung und zur Hilfe nach einer Misshandlung aufzustellen (Art. 19). Kinder sind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen (Art. 34).

(b) Art. 11 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101): Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.

Diese dem Kindeswohl verpflichteten Rechte finden an verschiedenen Stellen Ausdruck im Bundesrecht.

(c) Art. 5 Abs. 4 und Art. 10b bis d des Opferhilfegesetzes vom 1. Oktober 2002 (OHG; SR 312.5): Besondere Verfahrensrechte für Kinder, um die Belastungen, denen ein Kind während eines Strafverfahrens ausgesetzt ist, möglichst gering zu halten.

(d) Artikel 29 Abs. 2, Art. 30 Abs. 1 Bst. d und e, Art. 39 Abs. 4 der Kantonsverfassung vom 6.

Juni 1993 (KV; BSG 101.1): Die KV hält den Anspruch auf Schutz, Fürsorge und Betreuung sowie auf eine den Fähigkeiten des Kindes entsprechende, unentgeltliche Schulbildung fest (Art. 29 Abs. 2 KV) und verpflichtet Kanton und Gemeinden, geeignete Bedingungen für die Betreuung von Kindern zu schaffen und die Anliegen der Kinder und Jugendlichen zu berück- sichtigen (Art. 30 Abs. 1 Bst. d und e, Art. 39 Abs. 4 KV).

(e) Art. 47 und 48 Abs. 2 Bst. a des Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistun- gen vom 26. März 2002 (FLG; BSG 620.0).

(6)

3. Ausgangslage

3.1 Auftrag des Regierungsrates

Der 1992 im Auftrag des Bundesrats erstellte Bericht über Kindsmisshandlung in der Schweiz hat deutlich vor Augen geführt, dass auch in unserem Land Kinder in hohem Ausmass Opfer von Gewalt und Missbrauch werden. Insbesondere die Kantone als Vollzugsorgane sind ange- sprochen, die Missstände und Defizite zu beheben, die in verschiedenen Bereichen festgestellt wurden.

Namentlich wurde festgestellt, dass den Kindern und Jugendlichen theoretisch zwar ein dichtes Netz von Beratungsstellen und Hilfsangeboten zur Verfügung steht, dass die verschiedenen Institutionen aber unzureichend aufeinander abgestimmt sind und kaum interdisziplinär zu- sammengearbeitet wird.

Vor diesem Hintergrund reichte der Generalprokurator des Kantons Bern, Fürsprecher Markus Weber, dem Regierungsrat am 20. August 1999 den Arbeitsbericht „Projekt für ein vereinheit- lichtes Vorgehen bei sexuellem Missbrauch / Kindsmisshandlung im Kanton Bern“ ein. Darin werden verschiedene Massnahmen zur Koordinierung und Professionalisierung der im Kindes- schutz tätigen Behörden und Fachleute vorgeschlagen. Mit RRB 1640 vom 24. Mai 2000 hat der Regierungsrat Kenntnis genommen von diesem Arbeitsbericht und zur Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Am 14. Februar 2001 hat der Regierungsrat vom Bericht „Umsetzung des Kindesschutzes im Kanton Bern“ zustimmend Kenntnis genommen und beschlossen, die darin enthaltenen Emp- fehlungen in einer vierjährigen Pilotphase umzusetzen. Am 1. Januar 2002 erfolgte der offizielle Start des vierjährigen Pilotprojekts.

3.2 Empfehlungen zur Umsetzung

Zusammenfassend lauteten die Empfehlungen zur Realisierung eines wirksamen Kindesschut- zes im Kanton Bern folgendermassen:

1. Um den Vorgaben des Opferhilfegesetzes zu entsprechen, müssen die Befragungen von Kindern durch für diese Tätigkeit speziell ausgebildete Personen durchgeführt wer- den und haben in geeigneten Räumlichkeiten zu erfolgen.

2. In der Kinderklinik des Inselspitals ist eine Abklärungsstelle einzurichten, die einer- seits zusammen mit der Polizei spezialisierte Abklärungen und die Befragung insbeson- dere von kleinen oder behinderten Kindern vornimmt und die andererseits ein Kompe- tenzzentrum für misshandelte Kinder darstellt.

3. Vier regionale Anlauf- und Koordinationsstellen Fil rouge Kindesschutz sind zu schaf- fen, um das koordinierte und ganzheitliche Vorgehen der Fachleute in Fällen von Kinds- missbrauch / Kindsmisshandlung sicherzustellen.

4. Mit der Kommission Kindesschutz ist ein strategisches Organ des Regierungsrates zu schaffen, das die laufenden Entwicklungen im Kindesschutz beobachtet, Empfehlungen zuhanden des Regierungsrates abgibt, die Qualität der geleisteten Arbeit beurteilt, die Öf- fentlichkeit für den Kindesschutz sensibilisiert und Bindegliedsfunktionen zwischen allen mit Kindesschutz befassten Stellen übernimmt.

3.3 Kosten und Evaluation des Projekts

3.3.1 Kosten

Mangels Erfahrungen und statistischer Daten war es schwierig, die Kostenfolgen des Projekts exakt zu beziffern. Daher wurde eine vierjährige Pilotphase vorgeschlagen, in welcher die oben

(7)

genannten Empfehlungen umzusetzen seien und an deren Ende Aussagen über die Kosten bei einer allfälligen Weiterführung des Projekts stehen sollen.

Für die vierjährigen Pilotphase wurden für die Realisierung der Massnahmen insgesamt 2'316'000 Franken zur Verfügung gestellt. Die Kosten werden im Rahmen der Berichterstat- tung über die einzelnen Massnahmen ausführlich dargestellt.

3.3.2 Evaluation

Ziel des Pilotprojekts war es, Massnahmen zur Verbesserung des Kindesschutzes im Kanton Bern zu ergreifen. Diese Zielsetzung respektive die getroffenen Massnahmen sind soweit mög- lich evaluiert worden.

Kindesschutz ist ein komplexes Zusammenspiel vieler verschiedener Elemente. Der Erfolg des Projekts bemisst sich insbesondere an der Qualität der Zusammenarbeit zwischen den mit Kin- desschutzfragen betrauten Personen (Fachdialog, Vernetzung, Interdisziplinarität).

Um sogenannt weiche Faktoren sozialer Wirklichkeit auszuwerten, werden in der Regel qualita- tive Untersuchungsmethoden wie Fragebögen, Gruppendiskussionen, Interviews und teilneh- mende Beobachtung eingesetzt. Weiche Verfahren sollten nicht mit einer geringeren Gültigkeit gleichgesetzt werden, vielmehr zeichnen sie sich durch Flexibilität und Prozesshaftigkeit aus und erlauben nicht nur die Hypothesenprüfung, sondern auch -generierung.

Insofern war der Prozess der Auseinandersetzung während der Pilotphase gleichermassen von Innovation und Reflexion geprägt: Neue Erkenntnisse wurden laufend erprobt und (soweit es die vorhandenen Ressourcen erlaubten) in entsprechende Massnahmen umgesetzt.

Die realisierten Massnahmen sind zahlreich und vielfältig (siehe Beilage 1). Sie reichen von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Informationskampagnen bis hin zu Stellungnahmen, um nur einige Beispiele zu nennen. Die einzelnen Massnahmen wurden (wo sinnvoll) laufend evaluiert, so dass bezüglich Aufgabenerfüllung und Effektivität ausführliche Informationen vor- liegen.

Auf eine externe Evaluation des Pilotprojekts wurde verzichtet. Dies in der Annahme, dass der Erkenntnisgewinn nicht im Verhältnis zum Kostenaufwand stehen würde.

(8)

Kindesschutzkommission des Kantons Bern (Empfehlung 4) 1. Januar 2002 Strategie und Koordination Strategisches Organ des Regie- rungsrates und Bindegliedsfunktion zwischen Ämtern, Stellen, Behörden und Disziplinen Vernetzung Fachdialog Öffentlichkeitsarbeit Aus- und Weiterbildung Politikformulierung Qualitätskontrolle

Anlauf- und Koordinationsstelle Fil rouge Kindesschutz (Empfehlung 3) Ab 1993 Gründung von Fil rouge Regionalgruppen (auf informeller Basis) in Biel und Moutier 1. März 2002 Institutionalisierung des Fil rouge Kindesschutz im Kan- ton Bern (Anlaufstelle Kant. Jugend- amt, fünf Regionalgruppen) Beratung Bei Verdacht oder Gewissheit in Fällen von Kindsmisshandlung Beratung von Fachleuten Interdisziplinärer Austausch Konzentration von Fachwissen

Abklärungsstelle Kinderklinik Inselspital (Empfehlung 2) 1974 Gründung der Kinderschutz- gruppe (auf informeller Basis) 1. Jan. 2002 Institutionalisierung der Abklärungsstelle Abkrung, Befragung und Krisen- intervention Bei Verdacht oder Gewissheit in Fällen von Kindsmisshandlung Abklärung und Beurteilung der Situation Befragung mit Videoaufzeich- nung (auch im Auftrag der Straf- behörde) Gerichtsmedizinische Untersu- chungen und Spurensicherung Krisenintervention (inkl. Hospita- lisation) und Einleitung von Massnahmen Konzentration von Fachwissen Aus- und Weiterbildung

Befragung von Kindern im Rahmen des OHG (Empfehlung 1) 1. Oktober 2002 Inkrafttreten des geänderten Opferhilfegesetzes (OHG; SR 312.5) Befragung Die Verfahrensbestimmungen im Opferhilfegesetz verlangen Befragung durch ausgebildete Fachpersonen Höchstens zwei Mal In kindgerechten Räumen Mit Videoaufzeichnung Im Beisein einer Spezialis- tin/eines Spezialisten Im Kanton Bern wurden rund 50 Befrager/innen und Spezialist/innen ausgebildet

4. Übersicht Pilotprojekt „Umsetzung des Kindesschutzes im Kanton Bern“

Gründung / Inkrafttreten Aufgaben und Ziele

(9)

5. Ergebnisse der Projektphase 2002 - 2005

5.1 Befragung von Kindern im Rahmen des OHG (Empfehlung 1)

5.1.1 Auftrag

Im Bereich Kindesschutz stellt die Einvernahme von Kindern, die Opfer von Straftaten gegen die körperliche und / oder sexuelle Integrität geworden sind, hohe Anforderungen an das Ver- fahren sowie die befragenden Personen: Untersuchungen haben gezeigt, dass eine lange Pro- zessdauer, wiederholte Einvernahmen, Zweifel an den Aussagen des Kindes und eine unsach- gemässe Befragung für das Kind eine erneute Traumatisierung zur Folge haben können. Damit die Aussagen in einem Strafverfahren verwendet werden können, müssen die Befragungen frei sein von suggestiven Einflüssen. Je jünger und weniger sprachentwickelt ein Kind ist, umso diffiziler ist es, eine verwertbare Aussage zu erhalten.

Um die Belastungen, denen das Kind während der Befragung ausgesetzt ist, möglichst gering zu halten, ist am 1. Oktober 2002 das Opferhilfegesetz (OHG; SR 312.5) geändert worden.

Zeitgleich ist auch das angepasste Strafverfahrensrecht des Kantons in Kraft gesetzt worden.

Die Revision hatte zum Gegenstand:

– Eine Neufassung der Bestimmung über die Gegenüberstellung, alle Opfer betreffend (Art. 5 Absätze 4 und 5 OHG)

– Eine Bestimmung über die Gegenüberstellung von Kind und Beschuldigtem (Art. 10b OHG)

– Eine eingehende Regelung über das Vorgehen bei der Einvernahme von kindlichen Opfern (Art. 10c OHG)

– Die Möglichkeit der (ausnahmsweisen) Einstellung des Strafverfahrens im Interesse des Kindes (Art. 10d OHG)

So sehr Verbesserungen im Strafverfahren zum Schutz des kindlichen Opfers zu begrüssen waren, so komplex und anforderungsreich gestalteten sich die entsprechenden Umsetzungsar- beiten. Es zeigte sich, dass die Vorgaben des OHG höchst unklar, in weiten Teilen interpretati- onsbedürftig und nicht immer praktikabel sind. Da den Kantonen keine Übergangsfrist zur Ein- führung der neuen Vorgaben eingeräumt wurde, musste die Umsetzung in grosser Eile an die Hand genommen werden.

Kommt dazu, dass im deutschen Sprachraum noch kaum Wissen zum Themenkreis Kindsbe- fragung vorhanden war und fachliche Richtlinien fehlten. Die Befragungen wurden bislang nach individuellem Gutdünken durchgeführt – d. h. in Unkenntnis der aktuellen Forschungsergebnis- se und ohne spezifisches Training und Supervision. Dieses Vorgehen war mit hohem Kräfte- verschleiss und grossem Frustrationspotential für die Befragerinnen und Befrager verbunden und hatte die Gefahr, zu Lasten der betroffenen Kinder zu gehen. Es war demzufolge die Auf- gabe der Fachleute, im Sinne des Gesetzgebers inhaltlich orientierende Vorgaben festzulegen.

Beispielsweise stellten sich die folgenden Fragen: Müssen in allen Fällen Befragungen durch- geführt werden, oder kann in Ausnahmefällen, namentlich bei Strassenverkehrsdelikten und ähnlichen Delikten, auf eine Befragung verzichtet werden? Wie sieht die Rolle der Spezialis- tin/des Spezialisten aus, welche bei der Befragung anwesend sein muss? Um diese Fragen zu klären, mussten Richtlinien und Kreisschreiben erarbeitet werden (Kreisschreiben Nr. 12 der Anklagekammer).

Bezüglich Befragung von Kindern lautete der Auftrag wie folgt:

Umsetzung der neuen Bestimmungen des OHG, insbesondere die fachlich fundier- te interdisziplinäre Aus- und Weiterbildung von Befragerinnen und Befragern von Kin- dern, und

(10)

vertiefte Zusammenarbeit mit der Abklärungsstelle im Inselspital, insbesondere bei der Befragung von kleinen, psychisch auffälligen oder behinderten Kindern.

5.1.2 Umsetzung Pilotkurs

Um auf die Revision des OHG vorbereitet zu sein, bildete sich bereits vor dem Start des Pilot- projekts „Umsetzung des Kindesschutzes im Kanton Bern“ eine Arbeitsgruppe Schulungskurs, welche sich speziell mit dieser Thematik auseinander setzte.

Diese Arbeitsgruppe informierte sich eingehend über den Forschungsstand in den USA und die Ausbildung in Holland. Darauf basierend wurden in einem Pilotkurs (14.-16. November 2001) die künftigen Ausbildnerinnen und Ausbildner geschult. Es waren dies ca. 20 Fachleute aus verschiedenen Disziplinen und Institutionen (Mitarbeitende der Polizei, Justiz, Erziehungsbera- tung, der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste und der Abklärungsstelle am Inselspital).

Dabei wurden Kenntnisse aus den Themengebieten Entwicklungspsychologie, Psychopatholo- gie, Gutachten, Kommunikation und Gesprächsführung, Strafrecht und Strafverfahrensrecht vermittelt.

Basis-, Aufbau- und Vertiefungskurs

Oben genannter Pilotkurs wurde sorgfältig ausgewertet und diente der Optimierung des eigent- lichen dreiteiligen Ausbildungsganges, welcher sich in einen Basiskurs (22./23. April und 3. Mai 2002), einen Aufbaukurs (5. November 2002) und einen Vertiefungskurs (20./21. Januar 2003) gliederte. Seither nehmen die Befragerinnen und Befrager regelmässig an Inter- und Supervisi- onen teil, welche gemäss diverser Studien aus den USA für die Qualitätssicherung unabding- bar sind: Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die vermittelte Theorie nachhaltig mit der Praxis verschränkt. Es war daher auch Bedingung, dass die Kursteilnehmenden für eine Vali- dierung der Ausbildung den Nachweis einer bestimmten Anzahl Intervisionen und Supervisio- nen erbringen müssen.

Auch dieser Ausbildungsgang wurde eingehend evaluiert – die Rückmeldungen durch die Teil- nehmenden waren durchwegs positiv: Die Schulungskurse entsprachen einem breiten Bedürf- nis und waren von grossem praktischen Nutzen, da sie die Befragerinnen und Befrager befä- higten, den vielfältigen Anforderungen an eine kindsgerechte Befragung mit strafrechtlich ver- wertbaren Aussagen gerecht zu werden (siehe Beilage 2).

Sämtliche Kurse waren zweisprachig. An der Schulung teilgenommen haben 45 Polizeibeam- tinnen und -beamte aus Stadt und Kanton Bern, die beiden Befragerinnen der Abklärungsstelle Kinderklinik Inselspital, fünf Psychologinnen und Psychologen seitens der Erziehungsberatung, Mitglieder des Fil rouge Kindesschutzes sowie 10 ausserkantonale Teilnehmende.

Gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Ausbildung

Aufgrund des grossen Interesses anderer Kantone, am oben erwähnten Ausbildungsgang teil- zunehmen, wurde auf Initiative des Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektors des Kantons Bern der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) am 15. November 2002 beantragt, eine für die ganze Schweiz gültige Ausbildung zu konzipieren. In der Folge wurde ein Detailkonzept erstellt, das sich auf die Auswertungen der in den Jahren 2001 und 2002 durchgeführten Schulungskurse in Bern und Basel abstützte und dem Bedarf der Kantone ent- sprach.

Am 14. November 2003 hat die KKJPD das Detailkonzept einstimmig genehmigt. Für die Um- setzung der Ausbildung wurde der von der KKJPD gegründete Verein Competence Center Fo- rensik und Wirtschaftskriminalistik (CCFW) bestimmt. Der Verein CCFW hat sein von der Hochschule für Wirtschaft Luzern betriebenes Competence Center Forensik und Wirtschafts- kriminalistik der deutschen Schweiz mit der Realisierung der deutschsprachigen Schulungskur- se betraut. Für die französisch- und italienischsprachigen Personen ist eine analoge Bildungs- plattform geplant.

(11)

Die gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Ausbildung als Nachdiplomkurs auf Fach- hochschulniveau bietet Gewähr, dass Befragungsmethoden nach dem neusten Wissensstand vermittelt werden und die Ermittlungsbehörden und Gerichte sich bei der Bewertung der Befra- gungen an einheitlichen Standards orientieren können.

5.1.3 Kosten 2002 - 2005

Die vier im Kanton Bern durchgeführten Kurse für Befragerinnen und Befrager von Kindern im Rahmen des OHG waren selbsttragend: Einerseits konnten die Kosten tief gehalten werden, da die meisten Referierenden kein Honorar verlangten, andererseits wurden Einnahmen generiert (Kursgelder ausserkantonaler Teilnehmer und Entrichtung von Ausbildungsbeiträgen durch das Bundesamt für Justiz in der Höhe von insgesamt rund Fr. 36'500.—).

Die Supervisionskosten für Befragerinnen und Befrager von Kindern der Kantonspolizei belau- fen sich jährlich auf Fr. 7'500.— und wurden in den Jahren 2003, 2004 und 2005 mit insgesamt Fr. 15'000.—durch die Kindesschutzkommission mitfinanziert.

Die Supervisionskosten für Befragerinnen der Abklärungsstelle Kinderklinik Inselspital beliefen sich auf jährlich Fr. 3'500.—.

5.1.4 Fazit

Der Kanton Bern hat bezüglich Umsetzung des OHG eine Vorreiterrolle übernommen und war trotz der knappen Umsetzungsfrist rechtzeitig in der Lage, die Befragungen nach den neu ge- forderten Standards durchzuführen. Dies bei minimalstem Kostenaufwand.

Am Beispiel der Kindsbefragung wird anschaulich, wie sehr die einzelnen Institutionen und Dienststellen auf gegenseitige Kooperation angewiesen sind: So arbeiten Polizei, Abklärungs- stelle und das Institut für Rechtsmedizin sehr eng zusammen. Diese gemeinsame Erfahrung wiederum fördert das Vertrauen sowohl der zuweisenden Instanzen (wie Sozialdienste, Vor- mundschaftsbehörden, Opferhilfestellen, Erziehungsberatungsstellen, Kinder- und Jugendpsy- chiatrie etc.) als auch der urteilenden Instanzen im Verfahren.

Die aufgrund der unterschiedlichen Sichtweisen früher oft belastete Zusammenarbeit der ver- schiedenen Stellen basiert heute auf der Grundlage des Vertrauens und gegenseitigen Re- spekts, was im Einzelfall zu effizienteren Abläufen, kindsgerechteren Untersuchungen und zur besseren Verwertbarkeit der Aussagen in den Verfahren geführt hat.

Durch die verstärkte interdisziplinäre Zusammenarbeit, das Recherchieren von Fachwissen, die Konzipierung einer Ausbildung und die Organisation regelmässiger Inter- und Supervision für Befragerinnen und Befrager von Kindern im Rahmen des OHG konnte eine Professionalisie- rung erreicht werden, von der Kinder, Befragerinnen und Befrager, zuweisende Instanzen und Justizbehörden gleichermassen profitieren. Diese Qualität gilt es zu bewahren.

Was die interkantonale Kooperation betrifft, hat der Kanton Bern aufgrund seiner Initiative und Konzeptarbeit einen bedeutenden Beitrag zur gesamtschweizerischen Standardisierung und Qualitätssteigerung von Kindsbefragungen geleistet.

5.1.5 Kosten Weiterführung

Um jederzeit eine sachgemässe Befragung zu garantieren erfordert die dezentrale Organisati- onsstruktur der Kantonspolizei, dass 80% der Fahnderinnen und Fahnder über eine Ausbildung in der Befragung von Kindern nach OHG verfügen. Dies hat zur Folge, dass im Durchschnitt jährlich sieben bis acht Befragerinnen und Befrager neu ausgebildet werden müssen.

Ausbildung und Supervision verursachen jährliche Kosten von Fr. 50'000.— , welche im Rah- men des ordentlichen Weiterbildungsbudgets der Polizei- und Militärdirektion sichergestellt werden.

(12)

5.2 Abklärungsstelle Kinderklinik Inselspital (Empfehlung 2)

5.2.1 Auftrag

Die seit 1974 auf informeller Basis arbeitende Kinderschutzgruppe in der Kinderklinik des In- selspitals ist per 1.1.2002 als Abklärungsstelle Kinderschutz institutionalisiert sowie personell aufgestockt und damit zu einem eigentlichen Kompetenzzentrum für misshandelte Kinder aus- gebaut worden. Dies im Bewusstsein, dass in komplizierten Fällen ein umfangreiches Fachwis- sen unverzichtbar ist.

Der Abklärungsstelle Kinderschutz wurde folgender Auftrag erteilt:

Beurteilung einer Misshandlungssituation: Die Beurteilung erfolgt im Rahmen einer medizinischen Untersuchung sowie einer Abklärung des näheren Umfelds. Betroffene Kinder können ambulant untersucht, für weitere Abklärungen oder als Kriseninterven- tion aber auch hospitalisiert werden.

Gesamte Abklärungen im Auftrag von Strafuntersuchungsbehörden: Sämtliche notwendige Abklärungen inklusive medizinische Untersuchungen können an Ort und Stelle durchgeführt werden.

Videodokumentation und Befragung: Im Zusammenhang mit Kindsmisshandlung kann eine spezialisierte (dem Alter und der Entwicklung des Opfers angepasste) Be- fragung inkl. Videodokumentation vorgenommen werden. Dabei müssen strafrechtli- che Kriterien bestmöglich erfüllt werden, da sonst die gemäss Opferhilfegesetz zu vermeidende Gefahr besteht, dass ein Kind ein zweites Mal ausführlich befragt wer- den muss.

Aus- und Weiterbildung: Die Abklärungsstelle übernimmt besondere Aus- und Weiterbildungsaufgaben.

5.2.2 Umsetzung Kernaufgaben

Die Arbeitsschwerpunkte lagen v.a. in den Bereichen

– klinische Tätigkeit (Beurteilung von Misshandlungssituationen, Kriseninterventionen, Kurzzeittherapien, Einleitung von Kindesschutzmassnahmen, Triage),

– Befragungen von Kindern (hauptsächlich von behinderten und psychisch auffälligen Kindern und Vorschulkindern im Auftrag der Strafuntersuchungsbehörden; bei zivil- rechtlichem Auftrag Kinder aller Altersstufen),

– Aus- und Weiterbildung sowie Öffentlichkeitsarbeit.

Seit Januar 2002 betreibt die Abklärungsstelle einen Pikettdienst, welcher Kriseninterventionen rund um die Uhr gewährleistet.

Der Zweisprachigkeit im Kanton Bern wurde bei der Auswahl der Mitarbeitenden Rechnung getragen.

Auftraggeberinnen und Auftraggeber

Grundsätzlich können sich alle Personen an die Abklärungsstelle wenden, die Hilfe und Unter- stützung bei Verdacht oder Gewissheit in Fällen von Kindsmisshandlung suchen.

Zu den Auftraggeberinnen und -gebern für Abklärungen und Befragungen gehören u. a.

– Strafuntersuchungsbehörden (Polizei, Untersuchungsrichterinnen und -richter), – weitere Behörden (Vormundschaft, Sozialdienste),

– Fachstellen (Opferhilfestellen, Erziehungsberatungsstellen etc.) und

(13)

– betroffene Familien (sog. Selbstmelder).

Speziell hervorzuheben ist die enge Zusammenarbeit mit der Polizei, insbesondere hinsichtlich Kindsbefragungen. In der Regel werden Kinder bis fünf Jahre, behinderte und psychisch auffäl- lige Kinder von der Abklärungsstelle befragt. Die übrigen Kinder werden von den besonders geschulten Polizistinnen und Polizisten einvernommen.

Einerseits können die verschiedenen Disziplinen viel voneinander lernen und es wurde ein ein- heitlicher Standard bei der Befragung entwickelt. Andererseits führen Mitarbeitende der Abklä- rungsstelle gelegentlich auch Befragungen in den Räumlichkeiten der Polizei durch (v.a. Zweit- befragungen mit Gewährung der Parteirechte) oder werden von der Polizei als Spezialistin oder Spezialist beigezogen.

Als Auftraggeberinnen und -geber für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen können u. a.

nachfolgende Institutionen und Gremien genannt werden: Competence Center Forensik und Wirtschaftskriminalistik Luzern, HSA Bern, BFF Bern, Institut für systemisch-ökologische The- rapie Zürich, Kinderklinik Inselspital, Spitäler, Frauenhäuser, Opferhilfestellen, Vormund- schaftsbehörden, Tageselternverein Bern, Kindesschutzkommission des Kantons Bern und ausserkantonale Kinderschutzgruppen.

Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wurden mehrere Publikationen in Fachzeitschriften eingereicht und Interviews für Printmedien und das Lokalfernsehen gegeben.

Qualitätssicherung

Bei komplexen Problemlagen ist ein umfangreiches Fachwissen in rechtlicher, medizinischer und psychologischer Hinsicht unverzichtbar. Dieses wird gewährleistet durch

– die interdisziplinäre Teamzusammensetzung der Abklärungsstelle Kinderschutz (ver- treten sind die Disziplinen Sozialarbeit, Kinderpsychologie, Kinderpsychiatrie, Kinder- gynäkologie, Pädiatrie, Kinderchirurgie und Rechtsmedizin),

– die enge Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen und

– fortlaufende Weiterbildung (Studium von Fachliteratur und Teilnahme an Veranstal- tungen) und Fallsupervision.

Diese Punkte weisen auf eine zentrale Maxime in der Kindesschutzarbeit: Entscheidungen werden nie alleine getroffen, vielmehr ist der interdisziplinäre Austausch wesentlicher Bestand- teil der professionellen Arbeit im Kindesschutz.

Nachfrage

Ausgehend von den Erfahrungen der letzten zehn Jahre der Kinderschutzgruppe wurden bei Projektbeginn mit jährlich 50-60 klinischen Abklärungen und 40-50 Telefonberatungen gerech- net. Die effektiven Zahlen belaufen sich jedoch annähernd auf ein Dreifaches, d. h. 150-180 klinische Abklärungen und 100-120 telefonische Beratungen pro Jahr.

Was die Aktivitäten in den Bereichen Aus- und Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit angeht, so sind die Mitarbeitenden der Abklärungsstelle mittlerweile landesweit gefragte Expertinnen und Experten (speziell für die Befragung kleiner oder behinderter Kinder). Die Anfragen für Re- ferate, Workshops und Supervisionen sind stark im Zunehmen begriffen und mussten aus Ka- pazitätsgründen teilweise abgelehnt werden.

(14)

5.2.3 Kosten 2002 - 2005 Lohnkosten

Übersicht budgetierte jährliche Lohnkosten inkl. Sozialleistungen während der Pilotphase:

Leitung 10% SFr. 15'000.00 Sozialarbeit 60% SFr. 70'000.00 Psychologie SFr. - Kinderpsychiatrie 75-80% SFr. 115'000.00 Pädiatrie 10% SFr. 15'000.00 Kinderchirurgie 10% SFr. 15'000.00 Gynäkologie 10% SFr. 15'000.00 Sekretariat 20% SFr. 12'000.00 SFr. 257'000.00

Übersicht effektive jährliche Lohnkosten inkl. Sozialleistungen während der Pilotphase:

Leitung 10% SFr. 20'200.00 Sozialarbeit 60% SFr. 70'100.00 Psychologie 40% SFr. 43'700.00 Kinderpsychiatrie 40% SFr. 60'700.00 Pädiatrie 10% SFr. 17'500.00 Kinderchirurgie 10% SFr. 17'500.00 Gynäkologie 10% SFr. 15'000.00 Sekretariat 20% SFr. 17'300.00 SFr. 262'000.00

Während der Pilotphase arbeiteten fast ausschliesslich hochqualifizierte, langjährige Teammit- glieder in der Abklärungsstelle. Deren hohe Qualifikation beeinflusste auch die Lohnkosten, welche daher leicht höher ausfielen, als budgetiert wurde. Um Lohnkosten zu verringern, wur- den einerseits nicht alle Stellen während der ganzen Pilotphase besetzt (Kinderchirurgiestelle, Gynäkologiestelle) und andererseits wurde die 75-80% Oberärztinnenstelle Kinderpsychiatrie auf 40% reduziert und die restlichen 40% wurden in eine Psychologinnenstelle umgewandelt.

Das vorgesehene Budget wurde jährlich um ca. Fr. 5'000.— überzogen.

Aus- und Weiterbildungskosten und Supervisionskosten

Da der Ausbildungsgang „Befragung von Kindern“ im Kanton Bern durch Beiträge des Bundes- amtes für Justiz subventioniert wurde, war die Teilnahme für die Befragerinnen der Abklä- rungsstelle kostenlos.

Supervisions- und Weiterbildungskosten waren in der Budgetplanung nicht vorgesehen. Sie beliefen sich jährlich auf insgesamt Fr. 4'000.—.

Einnahmen

Befragungen und Beratungen von Selbstmeldern werden über die Unfallversicherung abge- rechnet, im Jahr 2004 entstanden dadurch Einnahmen in der Höhe von Fr. 60'000.—. Die er- brachten Leistungen für Befragungen gegenüber der Justiz und der zivilrechtlichen Behörde wurden während der Pilotphase nicht in Rechnung gestellt. Im Jahr 2004 beispielsweise hätten sich diese Einnahmen auf Fr. 110'000.— belaufen.

Viele der erbrachten Leistungen sind nicht verrechenbar. Dazu gehören der administrative Aufwand und die telefonischen Beratungen; weiter kann bei Beratungen und Befragungen, welche zu zweit durchgeführt werden, nur der Aufwand einer Mitarbeiterin in Rechnung gestellt werden.

(15)

5.2.4 Fazit

Die Professionalisierung der Kinderschutzarbeit und der Kindsbefragungen hat sich für alle involvierten Parteien als gewinnbringend herausgestellt: Sowohl die betroffenen Kinder und deren Familien als auch die in das Verfahren involvierten Fachpersonen aus dem straf- und zivilrechtlichen Bereich sind auf eine vertrauensvolle und qualifizierte Zusammenarbeit ange- wiesen. Die Zufriedenheit der Auftraggeberinnen und -geber, insbesondere seitens der Strafun- tersuchungsbehörden, der Vormundschaftsbehörden und der Sozialdienste wird allseits bestä- tigt (siehe Beilage 3).

Im operativen Kindesschutz ist die kooperative Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachleuten und -stellen ein unentbehrliches Element. Der Abklärungsstelle kommt in diesem Netzwerk eine zentrale Bindegliedfunktion zu.

Darüber hinaus erreichten die Mitarbeiterinnen der Abklärungsstelle gesamtschweizerisch ein Renommee als Spezialistinnen für die Befragung kleiner, psychisch auffälliger oder behinderter Kinder. Die Mitarbeiterinnen der Abklärungsstelle werden regelmässig als Dozentinnen ver- pflichtet, so z. B. vom Competence Center Forensik und Wirtschaftskriminalistik (CCFW) in Luzern.

Aufgrund der vielfältigen Aufgaben und der grossen Nachfrage (dreimal mehr Beratungen und Befragungen als erwartet, Tendenz zunehmend) stösst die Abklärungsstelle jedoch an ihre Kapazitätsgrenzen.

Nicht erbracht werden konnte aufgrund ungenügender personeller Ressourcen die therapeuti- sche Weiterbegleitung der betroffenen Kinder und deren Familien. Dies wäre nach Einschät- zung von Fachpersonen dringend erforderlich, weil es einerseits an externen Therapeutinnen und Therapeuten mangelt und diese daher häufig lange Wartezeiten haben, und andererseits zu Beginn einer neuen Therapie abermals ein Vertrauensverhältnis hergestellt werden muss.

Das ist insbesondere in Kinderschutzfällen sehr heikel und führt häufig zu Therapieabbrüchen.

Zudem kann die gemeinsame Anwesenheit der Teammitglieder (zwecks Einarbeitung neuer Mitarbeitenden, gemeinsamer Entscheidfindung, Supervision etc.) nicht gewährleistet und dem Ruf von Ausbildungsstätten nicht folgegeleistet werden.

Die Abklärungsstelle Kinderklinik Inselspital hat sich qualifiziert und als gut vernetzte Fachstelle etabliert. Eine Fortführung ist deshalb unbedingt anzustreben.

5.2.5 Kosten Weiterführung

Die wachsende Nachfrage, welche auch die therapeutische Weiterbegleitung der Kinder bein- haltet, erfordert zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen, welche nachfolgend aufge- listet sind.

Übersicht beantragte jährliche Lohnkosten inkl. Sozialleistungen ab 2006:

Leitung 20% SFr. 40'400.00 Sozialarbeit 60% SFr. 70'100.00 Psychologie 70% SFr. 76'500.00 Kinderpsychiatrie 40% SFr. 60'700.00 Pädiatrie 10% SFr. 17'500.00 Kinderchirurgie 10% SFr. 17'500.00 Gynäkologie 10% SFr. 15'000.00 Sekretariat 40% SFr. 34'600.00 Aus- und Weiterbildung / Supervision SFr. 15'000.00

SFr. 347'300.00

(16)

Folgende Stellen würden damit aufgestockt:

– Zusätzliche 10 Stellenprozente für die Leitung

– Zusätzliche 20 Stellenprozente für die Administration – Zusätzliche 30 Stellenprozente für die Psychologin

Gegenüber den budgetierten Kosten während der Pilotphase (Fr. 257'000.—) kommt es zu Mehrkosten von Fr. 90'300.—.

Sodann sollen künftig die Leistungen für Befragungen gegenüber der Justiz und der zivilrechtli- chen Behörde in Rechnung gestellt werden. Im Jahr 2004 beispielsweise hätten sich diese Einnahmen auf Fr. 110'000.— belaufen.

5.3 Anlauf- und Koordinationsstelle Fil rouge Kindesschutz (Empfehlung 3)

5.3.1 Auftrag

Um Kinder, die Opfer von Misshandlungen geworden sind, wirksamer zu schützen, wurden ab 1. März 2002 beim Kantonalen Jugendamt (KJA) eine Anlauf- und Koordinationsstelle und fünf Regionalgruppen Fil rouge Kindesschutz gegründet. In der Region Berner Jura/Biel-Seeland wurden aufgrund der Zweisprachigkeit statt der vorgesehenen einen Regionalgruppe deren zwei eingerichtet.

Bei Verdacht oder Gewissheit in Fällen von Kindsmisshandlung sollen sich Fachpersonen in Sozialdiensten, Schulen, Heimen etc., aber auch die Ärzteschaft und weitere Personen, welche beruflich mit Kindern befasst sind, interdisziplinär beraten lassen können. Anvisiert sind dabei Kindesschutzsituationen, welche aufgrund ihrer Komplexität besondere fachliche Probleme stellen.

Der an den Fil rouge Kindesschutz erteilte Auftrag lautete folgendermassen:

Beratung: Der Fil rouge Kindesschutz steht als Institutionen übergreifendes interdis- ziplinäres Fachgremium bei Gewissheit oder Verdacht in Fällen von Kindsmisshand- lung den fallführenden Ämtern, Behörden und Fachleuten beratend und unterstützend zur Verfügung. Der Fil rouge Kindesschutz richtet sich nicht an Privatpersonen bezie- hungsweise Betroffene und Angehörige.

Wissenstransfer und Qualitätssicherung: Der Fil rouge Kindesschutz sorgt für ei- nen Wissenstransfer zu den vorgenannten Fachstellen und Fachpersonen, um eine einheitliche und kompetente Fallbearbeitung zu gewährleisten. Eine Evaluation der Beratungen stellt die Qualität der Empfehlungen sicher.

Weiterbildung: Die Mitglieder des Fil rouge Kindesschutz besuchen regelmässig Wei- terbildungsveranstaltungen, um das nötige Spezialwissen aufbauen und neue Er- kenntnisse im Kindesschutz in die Arbeit mit einbeziehen zu können.

Öffentlichkeitsarbeit: Die Mitarbeitenden betreiben regelmässig Öffentlichkeitsarbeit, um sicherzustellen, dass der Fil rouge Kindesschutz von den interessierten Fachstel- len und Fachpersonen wahrgenommen wird. Die Wirksamkeit des Fil rouge Kindes- schutz resultiert aus der Bekanntheit und dem Vertrauen, das diesem Fachgremium entgegengebracht wird.

5.3.2 Umsetzung

In den Regionalgruppen Bern-Mittelland, Biel-Seeland, Bienne-Jura bernois, Emmental- Oberaargau und Oberland wurde eine hohe Konzentration von Fachkompetenzen sicherge- stellt: Der Regierungsrat hat erfahrene Expertinnen und Experten aus Medizin, Psychiatrie, Psychologie, Sozialarbeit, Justiz, Polizei, Erziehung und Opferhilfe in diese fünf Gremien beru-

(17)

fen. Sie sorgen für eine eingehende Beratung der Ratsuchenden, und die multidisziplinäre Zu- sammensetzung garantiert eine umfassende Wahrnehmung und Beurteilung sämtlicher Aspek- te eines Falles. Die eigentliche Fallführung bleibt aber bei der anfragenden Person.

Um die Erreichbarkeit des Fil rouge Kindesschutz zu garantieren, wurde unter der einheitlichen Nummer 031 633 71 48 beim Kantonalen Jugendamt (KJA) eine Anlaufstelle eingerichtet. Der gesamte Ablauf wurde von Anfang an standardisiert. Vom Sekretariat werden die Anrufe zu den für die betreffende Region zuständigen Fachleuten des KJA durchgestellt. Diese haben eine Triagefunktion: Je nach Ausgangslage werden die Anrufenden direkt sachkundig beraten oder an eine primär zuständige Stelle verwiesen (Vormundschaftsbehörden, Sozialdienste, Erziehungsberatungsstellen, Polizei etc.). Ist im geschilderten Fall eine multidisziplinäre Bera- tung angezeigt, wird die ratsuchende Person von der Koordinatorin oder dem Koordinator der zuständigen Regionalgruppe kontaktiert und nach einem telefonischen Vorgespräch zur nächs- ten Regionalgruppensitzung eingeladen.

Beratung

Insgesamt hat der Fil rouge Kindesschutz bis im Frühjahr 2005 159 Anrufe entgegengenom- men und 75 Personen wurden in den Regionalgruppen beraten.

Wissenstransfer und Qualitätssicherung

Während der gesamten Projektzeit wurden sämtliche Personen, welche die Nummer 031 633 71 48 gewählt haben, mittels eines Fragebogens um Rückmeldung ihrer Erfahrungen gebeten.

Bei einem sehr hohen Rücklauf kann festgestellt werden, dass die Zufriedenheit sowohl der Personen, welche direkt durch das KJA beraten wurden, als auch derjenigen, welche in den Regionalgruppen ihren aktuellen Fall präsentiert haben, sehr hoch ist (siehe Beilage 4).

Um die Arbeiten des Fil rouge Kindesschutz laufend zu optimieren, wurde im Herbst 2003 ei- gens eine Arbeitsgruppe Fil rouge Kindesschutz gegründet. Diese hat die Dokumentationsma- terialien überarbeitet und erweitert, die Beratungsabläufe und -strategien festgelegt, Pflichten- hefte erstellt, Weiterbildungsveranstaltungen organisiert, Öffentlichkeitsarbeit betrieben, den Informationsaustausch mit der Kindesschutzkommission sichergestellt und die Projektleiterin in strategischen Fragen beraten.

Weiterbildung

Die Mitglieder des Fil rouge Kindesschutz erhielten die Gelegenheit, unentgeltlich die Schu- lungskurse „Befragung von Kindern“ sowie sämtliche weitere von der Kindesschutzkommission organisierten Tagungen zu besuchen. Im August 2004 fand zudem ein Jahrestreffen für Mit- glieder des Fil rouge Kindesschutz statt, an welchem nebst Vorträgen auch Workshops zur Optimierung der Beratungstätigkeit angeboten wurden. Das Treffen diente damit auch der Qua- litätssicherung. Am Jahrestreffen im August 2005 wurde zu den Themen „Interdisziplinäre Be- ratung/Kollegiale Zusammenarbeit“ eine Weiterbildung organisiert, welche mit einer Supervisi- on in jeder Regionalgruppe ihren Abschluss fand.

Öffentlichkeitsarbeit

Von Anfang an war man sich bewusst, dass es eines erheblichen Werbeaufwands bedarf, den Fil rouge Kindesschutz nachhaltig bekannt zu machen. Es wurde deshalb ein eingängiges Logo kreiert. Ein rotes Fragezeichen in Form eines stilisierten Kindes auf schwarzem Grund deutet die Unsicherheit an, die viele Fachleute im Umgang mit Kindsmisshandlungen und Gefährdun- gen haben. Der Flyer, welcher in einem Grossversand weit gestreut wurde, hat einen hohen Wiedererkennungseffekt und soll für eine beständige Verankerung des Angebots sorgen. Es hat sich aber auch gezeigt, dass es unumgänglich ist, die Werbeanstrengungen kontinuierlich vorzunehmen. So wurde 2005 die Kampagne erweitert und insbesondere ein Plakat im Format A3 geschaffen, welches in Lehrerzimmern etc. aufgehängt werden soll. Daneben konnte auch eine PowerPoint-Präsentation realisiert werden, welche in Vorträgen gute Dienste leistet.

Schliesslich wurde der Fil rouge Kindesschutz an zwei grösseren Medienanlässen vorgestellt, um den Bekanntheitsgrad zu erhöhen.

(18)

5.3.3 Kosten 2002 - 2005 Koordinationsarbeit

Für die Entschädigung der Koordinatorinnen und Koordinatoren in den Regionalgruppen waren für die Dauer der Pilotphase bei der JGK jährlich Fr. 6'000.— budgetiert.

Die effektiven Kosten beliefen sich jährlich auf Fr. 6'000.—.

Austausch, Vernetzung und Weiterbildung

Für Austausch, Vernetzung und Weiterbildung der ca. 60 Mitarbeitenden des Fil rouge Kindes- schutz waren für die Dauer der Pilotphase bei der JGK jährlich Fr. 8'000.— budgetiert.

Dank der grösstenteils ehrenamtlichen Referententätigkeit konnten die Weiterbildungskosten tief gehalten. Kostspielig waren v.a. die Konferenzdolmetscher, welche der Zweisprachigkeit wegen eingesetzt werden mussten.

Die effektiven Kosten beliefen sich auf insgesamt Fr. 28'000.—, was durchschnittlich Fr.

6'500.— pro Jahr entspricht.

Dokumentationsmaterial

Die Produktionskosten für die verschiedenen Dokumentationsmaterialien beliefen sich insge- samt auf Fr. 24'000.—, d. h. im Schnitt auf Fr. 6'000.— pro Jahr. Diese wurden von der Kindes- schutzkommission getragen.

Zusammenfassend

Grundsätzlich waren für das Projekt selber die Beratungskosten gering, da die entsendenden kantonalen Dienststellen ihre Mitglieder in den Regionalgruppen resp. das KJA für den Betrieb der Anlaufstelle sowie die (zusätzliche) Beratungstätigkeit auf eigene Rechnung entschädigt haben. Dasselbe gilt für die Mitarbeit in der obgenannten Arbeitsgruppe Fil rouge Kindes- schutz.

5.3.4 Fazit

Der Fil rouge Kindesschutz wurde bewusst so konzipiert, dass sich das Angebot als interdiszi- plinäres Fachgremium ausschliesslich an Fachleute richtet. Dies erklärt die eher geringe An- zahl von Anfragen. Wie bereits erwähnt, ist während der Pilotphase festgestellt worden, dass es dauernder Anstrengungen bedarf, um den Bekanntheitsgrad des Angebots in den Regionen zu erhöhen.

Ein grosses Problem im Umgang mit Kindsmisshandlung ist die Vielzahl von Angeboten mit unterschiedlichen Akzenten. Die Einrichtung von koordinierenden Instanzen ist deshalb zwin- gend nötig und muss vor Ort, das heisst in den Regionen selbst stattfinden, wo die Verhältnisse vertraut und die direkt beteiligten Fachleute zusammengeführt werden können. Weder das Kantonale Jugendamt noch die Abklärungsstelle in der Kinderklinik können als zentralisierte Anlaufstellen diese regionale Koordinationsfunktion übernehmen. Kommt dazu, dass die Abklä- rungsstelle in der Kinderklinik im operativen Kindesschutz tätig ist und sich somit als Gremium, das keine Fallführung übernimmt, ohnehin nicht eignet.

Bemerkenswert ist auch der Gewinn für die Fachleute selbst, welche in den Regionalgruppen vertreten sind: Die Regionalgruppen eignen sich sehr gut für den interdisziplinären Dialog und die interinstitutionelle Zusammenarbeit, aufgrund welcher Abwehrhaltungen ab- und Sicherheit im Umgang mit Kindsmisshandlung aufgebaut werden können. Einzelne Regionalgruppen tref- fen sich in diesem Sinne auch dann zum regelmässigen Fachaustausch, wenn keine Beratung ansteht. Diese Konzentration von Know-how führte dazu, dass Mitarbeitende der Regional- gruppen vermehrt für Weiterbildungsveranstaltungen in Sozialdiensten etc. in Anspruch ge- nommen werden, was im Hinblick auf die regionale Vernetzung äusserst wertvoll ist.

(19)

Abschliessend kann festgestellt werden, dass sich das Angebot, obwohl es nicht übermässig beansprucht wurde, bewährt hat, zumal die Qualität der Beratungen nach den Ergebnissen der Evaluation ohne weiteres als hochstehend bezeichnet werden darf. Eine Fortführung ist des- halb unbedingt anzustreben. Gerade in schwierigen Kindesschutzsituationen ist die frühzeitige, bestmögliche Weichenstellung von grösster Bedeutung und dient nicht nur dem Kindeswohl, sondern ist auch kostengünstige Prävention.

Allerdings muss auch in Zukunft gezielt Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden, um das Angebot in den betroffenen Kreisen zu verankern. Die Grundlagen dafür wurden in den vergangen vier Jahren erarbeitet.

Schliesslich hat sich die Angliederung an das KJA als optimal erwiesen und drängt sich auch für die Zukunft auf.

5.3.5 Kosten Weiterführung

Wird das Angebot Fil rouge Kindesschutz weitergeführt, sind gewisse Rahmenbedingungen zu erfüllen: Der Fil rouge Kindesschutz ist als Netzwerk zu begreifen, welches unterhalten werden muss. Das geschah bislang im Rahmen der durch das Projekt zur Verfügung gestellten Res- sourcen. Als Beispiele zu nennen sind die fachliche und administrative Unterstützung durch die Projektleitung und das Sekretariat der Kindesschutzkommission, die Organisation und Finan- zierung der Jahrestreffen und der Weiterbildungen aus dem Projektkredit, die unentgeltliche Sitzungsleitung der Arbeitsgruppe Fil rouge Kindesschutz etc. Wichtig und zeitintensiv wird auch die Öffentlichkeitsarbeit sein.

Der ressourcenmässige Anteil der für den Fil rouge Kindesschutz zu erfüllenden Aufgaben liegt, wie die Erfahrungen der letzten vier Jahre zeigen, bei rund 25 Stellenprozenten Sekreta- riat und 15 Stellenprozenten wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlichem Mitarbeiter.

Sofern die Stelle einer/eines Beauftragten für Kindesschutz samt Sekretariat geschaffen wird (siehe hinten, Ziff. 5.4.4), soll diese Stelle auch den Fil rouge Kindesschutz mitbegleiten, da sich auf diese Weise die Kräfte konzentrieren lassen.

Es wird schliesslich davon ausgegangen, dass die einzelnen Dienststellen auch weiterhin die Kosten (Arbeitszeitentschädigung) für die in die Fil rouge Regionalgruppen delegierten Perso- nen übernehmen.

5.4 Kindesschutzkommission (Empfehlung 4)

5.4.1 Auftrag

Um die Arbeiten und Bestrebungen im Kindesschutz fortlaufend und nachhaltig aufeinander abzustimmen, wurde eine regierungsrätliche Kommission Kindesschutz eingerichtet. Die Ziel- setzung bestand darin, Verantwortung für die strategische Ausrichtung des Kindesschutzes zu tragen, Bindegliedsfunktion zwischen den involvierten Ämtern, Fachstellen, Disziplinen und politischen Behörden zu übernehmen und sich für die fortlaufende Aktualisierung der Thematik sowie die Aus- und Weiterbildung einzusetzen.

Gemäss Auftrag hatte die Kommission Kindesschutz die folgenden Aufgaben zu erfüllen:

Vernetzung: Die Kommission Kindesschutz stellt den fachübergreifenden Austausch und die gegenseitige Information der verschiedenen mit Kindesschutz befassten Stel- len sicher. Sie fördert die der komplexen Problematik angemessene breite Betrach- tungsweise und verbessert die Zusammenarbeit im Einzelfall.

Fachdialog: Die Kommission legt grossen Wert auf die Wahrnehmung von neuen Er- kenntnissen und den dafür nötigen Erfahrungs- und Wissensaustausch und pflegt re- gelmässig den Kontakt auch zu den anderen Kantonen, dem Bund und ausländischen Fachleuten.

(20)

Öffentlichkeitsarbeit: Die Kommission fördert die Wahrnehmung des Themas Kin- desschutz und betreibt dafür Informationsveranstaltungen und -kampagnen. Soweit möglich sorgt die Kommission für eine seriöse Berichterstattung der Medien.

Aus- und Weiterbildung: Die Kommission organisiert die erforderliche Aus- und Wei- terbildung, um die Fachkräfte zu befähigen, den an sie gestellten Anforderungen ge- nügen zu können.

Politikformulierung: Die Kommission ermittelt die Handlungs- und Umsetzungsdefizi- te in einzelnen Sachbereichen und schlägt dem Regierungsrat die erforderlichen Massnahmen zur Verbesserung des Kindesschutzes vor.

Qualitätskontrolle: Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation sollen dazu die- nen, die Qualität und die Verbesserungen des Kindesschutzes einzuschätzen.

5.4.2 Umsetzung

Die Kommission wurde per 1.1.2002 vom Regierungsrat eingesetzt (siehe Beilage 5). Aus fol- genden Bereichen konnten Fachleute für die Mitarbeit gewonnen werden: Erziehungsberatung und Schule, kantonale Verwaltung (Gesundheits- und Fürsorgedirektion, Erziehungsdirektion, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion sowie Polizei- und Militärdirektion), zudem weitere Behörden, die mit Familien-, Jugend- und Vormundschaftsfragen befasst sind (Kinder-, und Jugendpsychiatrie, Justiz inkl. Staatsanwaltschaft, Regierungsstatthalteramt, Polizei, Anwalt- schaft und Rechtsmedizin).

Die Kommission traf sich zu 13 Sitzungen à 2 bis 4 Stunden. Während der ersten Sitzungen befasste sich die Kommission mit der Frage: „Was ist Kindesschutz?“. Die Auseinandersetzung mit den von den jeweiligen Fachbereichen der Mitglieder geprägten Ansichten ermöglichte ein umfassendes Verständnis für die Vielschichtigkeit der Thematik. An der ganztägigen Klausur vom 22. August 2003 einigte sich die Kommission dann auf einige konkrete Arbeitsbereiche.

Dies im Wissen, dass der Kindesschutz noch wesentlich mehr umfasst, als das, was einer Kommission in der gegebenen Situation möglich ist.

Für die Planung, Erarbeitung und Durchführung der einzelnen Projekte der Kommission (nach- folgend beschrieben) wurden jeweils Arbeitsgruppen gebildet.

Vernetzung

Im Hinblick auf eine verbesserte Vernetzung der Fachpersonen, die sich in ländlichen Regio- nen oftmals als Einzelpersonen mit Kindesschutzthemen befassen, förderte die Kommission das Teilprojekt Fil rouge Kindesschutz. Sie unterstützte den Fil rouge Kindesschutz mit der Finanzierung und Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen der Regionalgruppen und mit der Erarbeitung, Finanzierung und Verbreitung von Informationsmaterial (Flyer, Plakate, Dokumentationsmappe und PowerPoint-Präsentation). Die Kommission liess sich regelmässig über den Fil rouge Kindesschutz orientieren und nahm jährlich Kenntnis von dessen Evaluati- on.

Auf Anregung der Kommission wurde zusammen mit der Kinderschutzkommission des Kantons Zürich ein interkantonaler Erfahrungsaustausch der kantonalen Kindesschutzkommissionen eingerichtet. Ab Herbst 2002 fanden jeweils zwei Zusammenkünfte pro Jahr statt, welche dem gegenseitigen Informationsaustausch sowie besonderen Sachthemen (Internetplattform für Weiterbildungsangebote im Kindesschutz, Befragung von Kindern im Rahmen des OHG, Revi- sion des Vormundschaftsrechts, Gewalt zwischen Jugendlichen / Misshandlung von Kindern durch Jugendliche, Kinder aus besonders belasteten Familien, Schulausschluss) gewidmet waren.

(21)

Fachdialog

Neben dem erwähnten interkantonalen Erfahrungsaustausch haben die von der Kindesschutz- kommission organisierten Aus- und Weiterbildungen den Fachdialog inner- und interkantonal gefördert. Dabei wurden auch Verbindungen ins Ausland (Holland und Deutschland) aufgebaut.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Beisein des Justizdirektors wurden zwei Medienkonferenzen (15. März 2001 und 4. Nov.

2002) durchgeführt, bei welchen das Projekt vorgestellt wurde. Das Medienecho war gross, was einer breiten Wahrnehmung der Bestrebungen des Kantons im Bereich Kindesschutz und der Sensibilisierung für das Thema diente.

Die Kommission erarbeitete eine zweisprachige Website „Wegweiser Kindesschutz BE“ / »Gui- de de la protection de l’enfant BE« (www.be.ch/kja / www.be.ch/om) mit dem Ziel, Fachperso- nen und Privatpersonen Orientierung bei Verdacht auf gefährdetes Kindswohl und aktuelle In- formationen (inkl. Adressen) anzubieten. Im Oktober 2005 wurde die Website aufgeschaltet und die Öffentlichkeit via Medienmitteilung und Flyer darüber informiert.

Am 6. Juni 2005 wandte sich die Kommission an die verschiedenen Zeitungen des Kantons mit der Aufforderung, zurückhaltend über Details von Sexualdelikten zu berichten.

Aus- und Weiterbildung

Folgende Veranstaltungen sind zu erwähnen:

- Die Kommission organisierte die unter Ziff. 5.1.2 vorstehend erwähnten Basis-, Aufbau- und Vertiefungskurse sowie die Super- und Intervision „Befragung von Kindern nach

Opferhilfegesetz“.

- Am 4. November 2002 führte die Kommission die erste Fachtagung „Verdachtsabklärung im Kindesschutz – Umgang mit Verdacht auf Kindsmisshandlung“ zweisprachig durch (200 teilnehmende Fachpersonen aus dem Kanton Bern sowie weiteren Kantonen).

- Am 12. Mai 2003 führte die Kommission die zweite Fachtagung „Verdachtsabklärung im Kindesschutz – Umgang mit Verdacht auf Kindsmisshandlung“ zweisprachig durch (160 teilnehmende Fachpersonen aus dem Kanton Bern).

- Am 29. November 2004 führte die Kommission die Fachtagung „Kindesschutz – Vom Ver- dacht zum Urteil“ für den deutschsprachigen Kantonsteil durch (530 teilnehmende Fachper- sonen aus dem Kanton Bern).

- Am 2. Juni 2005 führte die Kommission die Fachtagung »Maltraitance – du soupçon au ju- gement« für den französischsprachigen Kantonsteil durch (100 teilnehmende Fachpersonen aus dem Kanton Bern).

Überzeugt von der Wichtigkeit des Themas unterstützt die Kommission das Projekt der Erzie- hungsberatung des Kantons Bern „Fit für die Schule“. Das Projekt hat zum Ziel, bei den Eltern ein Bewusstsein für die Anforderungen der Schule an ihre Kinder zu schaffen. Dem liegt die Problematik zu Grunde, dass den Kindern bei Schuleintritt vermehrt Grundtugenden wie Grup- penfähigkeit, Regelbewusstsein und Impulskontrolle fehlen.

Politikformulierung

Die Kommission beantragte beim Bund und beim Kanton, jeweils über Vernehmlassungen zu Erlassvorlagen informiert zu werden. Sowohl der Bund als auch der Kanton lehnten jedoch eine solche Information der Kommission aus formellen Gründen ab. Die Kommission hielt sich dar- aufhin via Mitglieder über die aktuellen Vorlagen auf dem Laufenden und nahm verschiedent- lich Stellung.

Qualitätskontrolle

Die Kommission erarbeitete zusammen mit den Beteiligten Evaluationsinstrumente (Fragebo- gen) für die Massnahmen Fil rouge Kindesschutz, Abklärungsstelle Kinderklinik des Inselspitals

(22)

und polizeiliche Befragungen. Regelmässig berichteten die mit der Qualitätskontrolle betrauten Kommissionsmitglieder über die Ergebnisse.

Sämtliche Fachtagungen wurden mittels Fragebogen ausgewertet und von den Teilnehmenden sowohl hinsichtlich der Inhalte als auch der erzielten Ergebnisse als qualitativ hochstehend beurteilt (siehe Beilage 5).

5.4.3 Kosten 2002 - 2005

Pro Jahr wurden Fr. 25'000.— Personalkosten budgetiert. Weiter standen der Kindesschutz- kommission jährlich Fr. 20'000.— für Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.

Die Kindesschutzkommission machte ein jährliches internes Budget und stimmte ihre Jahres- ziele und -projekte auf die vorhandenen Ressourcen ab. So wurden die zur Verfügung stehen- den Mittel in keinem Jahr überschritten. Allerdings musste auf geplante Aktivitäten infolge zu knapper Personalressourcen verzichtet werden.

5.4.4 Fazit

Die Kindesschutzkommission eignet sich, wie sich gezeigt hat, als Plattform für Koordination, Vernetzung und Fachdialog zwischen den Ämtern und Disziplinen: Sie hat sich im Laufe der Pilotphase zu einem wichtigen Organ mit positiver Breitenwirkung entwickelt und hat heute eine zentrale Bindegliedsfunktion inne. Der Kommission ist es gelungen, eine gemeinsame Kultur und gleichzeitig einen Respekt für die unterschiedlichen Aufgaben der einzelnen Institutionen zu entwickeln. Dieser Prozess sollte nicht abgebrochen werden.

Soll die Kommission nach Ende der Pilotphase weiter bestehen, muss an ihrer Zusammenset- zung nichts geändert werden, da sich die interdisziplinäre und interinstitutionelle Kommissions- zusammensetzung bewährt hat. Allenfalls könnte eine Verkleinerung des Gremiums ins Auge gefasst werden.

Der Auftrag der Kommission – Vernetzung, Fachdialog, Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Weiter- bildung, Politikformulierung und Qualitätskontrolle – gilt auch in Zukunft. Allerdings sollte die Aus- und Weiterbildung der Abklärungsstelle zugewiesen werden, welche in diesem Gebiet, wie unter Ziff. 5.2.2 beschrieben, bereits tätig ist.

Daneben hat sich gezeigt, dass die Kommission in Zukunft konsequent von operativen Aufga- ben entlastet werden muss. Für die Mitglieder der Kommission stellte die Mitarbeit in den Ar- beitsgruppen eine grosse Belastung dar. Während der Pilotphase haben viele Mitglieder gehol- fen, mit grosser Eigeninitiative und viel Goodwill ihrer Arbeitgeber die diversen Aktivitäten zu realisieren. Solches taugt jedoch nicht als Struktur für ein Definitivum und ist ohnehin wenig professionell. Für die Durchführung von Tagungen reichten z. B. die 25 Stellenprozente des Sekretariats niemals aus, und es mussten jeweils ad hoc andere Finanzierungslösungen ge- funden werden.

Ausgangspunkt des Projekts war der bessere Schutz von misshandelten Kindern. Dement- sprechend lag der Schwerpunkt der Kommissionsarbeit in der Pilotphase auf der Frage, wie in Fällen von Kindsmisshandlung von fachlicher Seite her vorzugehen ist. Ohne Zweifel hat die Kommission hier wesentliche Impulse zur Verbesserung des Kindesschutzes geleistet.

Die Kommission war sich aber immer bewusst, dass Kinderschutz noch wesentlich mehr um- fasst: Folgende Themen werden als wichtig beurteilt, konnten aufgrund der mangelnden Res- sourcen aber noch nicht angegangen werden:

- Schutz von Kindern süchtiger oder suchtgefährdeter Eltern - Zunehmende Kinderpornographie im Internet

- Kinderarmut

- Kanadisches Modell

(23)

- Fehlende Kindertherapieangebote

- Verwahrlosung, Vernachlässigung, psychische Misshandlung - Kinder aus Asylbewerberfamilien

- Sexueller Missbrauch durch Schutzbeauftragte

- Wissenschaftliche Erkenntnisse über die transdisziplinäre Zusammenarbeit

Um neben ihrem Auftrag die genannten Einzelthemen anpacken zu können, ist die Kommission auf Unterstützung angewiesen, welche über die 25 Stellenprozente Sekretariat, welche ihr in der Pilotphase zur Verfügung gestellt wurden, hinausreichen. Eine handlungsfähige und effi- ziente Kommission setzt eine professionelle Struktur in dem Sinn voraus, dass ein Manage- ment vorzusehen ist, das über die entsprechenden Ressourcen verfügt.

Dieses Management ist durch eine/n Kindesschutzbeauftragte/n sicherzustellen, die resp. der als Angelpunkt und „Schwungrad“ fungiert. Vor dem Hintergrund der nach wie vor knappen Kantonsfinanzen werden als Minimum 60 Stellenprozente für eine/n Beauftragte/n für Kindes- schutz und 60 Stellenprozente für das Sekretariat vorgeschlagen. Diese Stellenprozente sind für eine ernst gemeinte und effiziente Lösung unabdingbar und entsprechen dem während der Pilotphase geleisteten Aufwand (zusätzlich zur „normalen“ Berufstätigkeit) seitens der Kommis- sion und der Projektleitung. Zum Vergleich sei auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen der kantonalen Jugendkommission (100 Stellenprozente Jugendsekretär, 80 Stellenprozente stv. Jugendsekretär und 50 Stellenprozente Sekretariat), der bei der Gesundheits- und Fürsor- gedirektion angesiedelten Integrationsstelle (100 Stellenprozent Leitung) und des Berner Inter- ventionsprojekts gegen häusliche Gewalt der Polizei- und Militärdirektion hingewiesen (80 Stel- lenprozent Leitung).

Neben der fachlichen und operativen Unterstützung der Kommission zur Auftragserfüllung soll der/die Beauftragte für Kindesschutz auch den Fil rouge Kindesschutz mitbegleiten, engen Kontakt mit allen involvierten Behörden pflegen und gesellschaftliche Strömungen und Projekte von privater Seite (z. B. Banken, welche eine Kampagne Kindesschutz durchführen) beobach- ten können. Mit weniger als 60 Stellenprozenten wäre die nötige Präsenz nicht erreicht und die Funktion als Angelpunkt in Frage gestellt.

In der Beilage findet sich ein Entwurf Stellenbeschreibung, welcher detailliert über die Vorstel- lungen bezüglich Rolle und Aufgabenerfüllung der/des Beauftragten für Kindesschutz Auskunft gibt (siehe Beilage 5).

5.4.5 Kosten Weiterführung

Kosten Kindesschutzkommission und Fil rouge Kindesschutz Total Sachaufwand SFr. 46'500.00 Entschädigung Kommissionsmitglieder SFr. 6'200.00 Lohn Beauftragte(r) für Kindesschutz SFr. 74'000.00 Lohn Sachbearbeiter(in) SFr. 43'000.00 SFr. 169’700.00

(24)

6. Auswirkungen

6.1 Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um eine wiederkehrende neue Ausgabe gemäss Art. 47 und 48 Abs. 2 Bst. a FLG, für deren Bewilligung der Grosse Rat unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums zuständig ist.

Die Mittel sind im Voranschlag 2006 sowie im Aufgaben- und Finanzplan eingestellt.

Der beiliegende mehrjährige Verpflichtungskredit (RRB) genehmigt die Kosten für die definitive Einrichtung des Projekts.

Kostenträger Konto Betrag

05.08.910102 309000 SFr. 3'000.—

05.08.910102 310000 SFr. 4’000.—

05.08.910102 310100 SFr. 5’000.—

05.08.910102 310200 SFr. 2’000.—

05.08.910102 311000 SFr. 10’000.—

05.08.910102 315000 SFr. 500.—

05.08.910102 316000 SFr. 3’000.—

05.08.910102 317000 SFr. 1’500.—

05.08.910102 317200 SFr. 1’500.—

05.08.910102 318000 SFr. 12’000.—

05.08.910102 318500 SFr. 1’000.—

05.08.910102 319200 SFr. 500.—

05.08.910102 390000 SFr. 2’500.—

05.08.910102 300100 SFr. 6’200.—

05.08.910102 301000 SFr. 117’000.—

910501 364000 SFr. 347’300.—

SFr. 517’000.—

6.2 Personelle Auswirkungen

Die definitive Einrichtung des Projekts kann nicht mit den bestehenden Ressourcen abgewi- ckelt werden und hat Stellenschaffungen bzw. -aufstockungen zur Folge.

6.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft

Keine Auswirkungen auf die Wirtschaft.

6.4 Auswirkungen auf die Gemeinden

Regionale Sozialdienste und kommunale Vormundschaftsbehörden profitieren stark von der Professionalisierung im Kindesschutz. Der Fil rouge Kindesschutz, die Weiterbildungsveran-

(25)

staltungen der Kindesschutzkommission und die Abklärungsstelle Kinderklinik Inselspital sind in den Gemeinden auf grosses Interesse gestossen.

6.5 Auswirkungen auf die Legislaturziele

Das Legislaturziel Sicherung des sozialen Netzwerkes wird durch die Vernetzungen im Kindes- schutz gestärkt.

7. Ergebnisse des Mitberichtverfahrens

Sämtliche Direktionen stimmen der definitiven Einrichtung der Massnahmen und dem damit verbundenen mehrjährigen Verpflichtungskredit zu.

Die Bemerkung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) betreffend Kommission Kin- desschutz wurde berücksichtigt.

Nicht berücksichtigt wurde die Anregung der BVE hinsichtlich einer Aufstockung der Stellen- prozente für die/den Kindesschutzbeauftragte/n: Einerseits basieren die 60 Stellenprozente auf den Erfahrungen der Pilotphase, andererseits soll auch der weiterhin angespannten Finanzlage des Kantons gewissenhaft Rechnung getragen werden. Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass die Kommission Kindesschutz hinter dem vorliegenden Antrag steht.

8. Antrag

Aus den dargelegten Gründen wird beantragt, dem beigelegten Beschluss zuzustimmen.

Bern, 19. Oktober 2005 Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident: Annoni

Der Staatsschreiber: Nuspliger

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Mit Urteil 2C_101/2016 vom 18. Nach Auffassung des Bundesgerichts hat Altimum SA gegen das Kartellrecht verstossen, indem das Unternehmen den Händlern Mindestverkaufspreise für den

Zudem werden die Abklärungen im Vergleich zur Zwischenevaluation auch vermehrt von den KESB selbst vorgenommen und nicht mehr den Sozialdiensten in Auftrag gegeben (vgl. Kapitel 6.1

Das sächsische Kabi- nett hat mit der Berufung von Iris Klop- pich – vor dem Hintergrund terroristi- scher und extremistischer Anschläge in Deutschland und weltweit – eine zent-

Einerseits lehnt er die Teilnahme am Pilotprojekt für Mobility-Pricing im Kanton Bern ab, anderseits will er sich aber dafür einsetzen, dass das Modell staatsquotenneutral

Θ Geschütztes Rechtsgut des § 226 StGB ist nur die körperliche Unversehrtheit, nicht aber Be- ruf und die sonstige soziale Stellung des Opfers. Θ Zufallsergebnisse, da für

Im Zusammenhang mit der Einführung der gesamtschweizerischen Prozessordnungen und der damit verbundenen grossen Justizreform im Kanton Bern ist die personelle Dotation der

Dies ist nicht nur juristisch bedenklich und für die Opfer stossend, sondern führt auch dazu, dass der Effekt der Strafe nicht in der Art wirken kann, wie er

Die übrigen Arbeitsbedingungen werden zwar nicht so häufig genannt, sind aber für die Befragten häufig eine Be- lastung: Etwa jeder Zweite, der oft schwer heben und tra- gen (53