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A. Wichtige Informationen im Überblick. I. Grundsätzliche Voraussetzungen

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Academic year: 2022

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A. Wichtige Informationen im Überblick

I. Grundsätzliche Voraussetzungen

Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums setzt grundsätzlich voraus, dass Ihr Kind

● für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet ist (Näheres s.u.),

● am 30. September des Schuljahres (aktuell am 30. September 2021) das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

II. Die Bestimmungen zum Übertritt

● Der Übertritt von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule

Wenn Ihr Kind die 4. Jahrgangsstufe einer Grundschule besucht, erhält es automatisch ein Übertrittszeugnis. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist hierfür nicht erforderlich.

Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt die Ausgabe der Übertrittszeugnisse im Schuljahr 2020/21 nicht – wie sonst – am ersten Unterrichtstag des Monats Mai, sondern ist auf den 07. Mai 2021 verschoben.

Das Übertrittszeugnis gibt Auskunft darüber, welche weiterführende Schulart aufgrund der vorliegenden Leistungen für Ihr Kind empfohlen wird.

Bitte beachten Sie, dass die auf diesem Zeugnis beruhende Empfehlung nur für das jeweils nächste Schuljahr genutzt werden kann. Wenn Ihr Kind trotz gymnasialer Eignung zunächst an eine andere Schulart wechselt, gelten für den Übertritt zu einem späteren Zeitpunkt andere Bedingungen (→ III. Sonderfälle).

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Die Eignung für den Besuch eines Gymnasiums wird festgestellt, wenn das Übertrittszeugnis Ihres Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) mindestens die Gesamtdurchschnittsnote 2,33 aufweist.

Wird im Übertrittszeugnis keine gymnasiale Eignung attestiert, muss Ihr Kind für einen Übertritt an diese Schulart an einem dreitägigen Probeunterricht teilnehmen.

Die Anmeldung zum Probeunterricht erfolgt bei der Einschreibung am Gymnasium, die im Zeitraum vom 10. – 14. Mai 2021 stattfindet.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter → B. Probeunterricht

4. Klasse

D, M, HSU schlechter als 2,33

Probeunterricht 3 / 4

Übertrittsbestimmungen

D, M, HSU bis 2,33

4 / 4 Gymnasium

Empfehlung Elternwille

bestanden

4. Klasse → Übertrittszeugnis

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● Der Übertritt von der 4. Jahrgangstufe staatlich genehmigter Grundschulen

Wenn Ihr Kind die 4. Jahrgangsstufe einer staatlich genehmigten Grundschule besucht (z.B. Waldorf- oder Montessorischule) und daher kein sog. Übertrittszeugnis erhält, muss es an dem Probeunterricht für das Gymnasium teilnehmen.

Die Anmeldung zum Probeunterricht erfolgt bei der Einschreibung am Gymnasium, die im Zeitraum vom 10. – 14. Mai 2021 stattfindet.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter → B. Probeunterricht

III. Die Bestimmungen zu Sonderfällen des Übertritts

● Der Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule

Wenn Ihr Kind die 5. Jahrgangsstufe einer Mittelschule besucht, ist der Übertritt an ein Gymnasium ausschließlich mit dem Jahreszeugnis dieser Jahrgangsstufe möglich.

Die Voraussetzungen liegen dann vor, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,00 erreicht wird.

Falls Sie für Ihr Kind den Übertritt an ein Gymnasium planen und das Halbjahreszeugnis bereits den entsprechenden Durchschnitt in den genannten Fächern aufweist, sollten Sie im Zeitraum vom 10. – 14. Mai 2021 eine Voranmeldung am Gymnasium abgeben.

Die endgültige Anmeldung erfolgt am Ende des Schuljahres mit dem Jahreszeugnis. Dies gilt auch, wenn im Zwischenzeugnis noch nicht der erforderliche Notenschnitt erreicht war und dementsprechend keine Voranmeldung stattgefunden hat.

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● Der Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Realschule in die 5. Jahrgangsstufe Gymnasium

Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,50 aus den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis und einem positiven Gutachten der Realschule kann Ihr Kind in die 5. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums eintreten.

Wenn Sie dies für Ihr Kind planen und bereits das Halbjahreszeugnis den entsprechenden Durchschnitt in den genannten Fächern aufweist, sollten Sie im Zeitraum vom 10. – 14. Mai 2021 eine Voranmeldung am Gymnasium abgeben.

Die endgültige Anmeldung erfolgt am Ende des Schuljahres mit dem Jahreszeugnis. Dies gilt auch, wenn im Zwischenzeugnis noch nicht der erforderliche Notenschnitt erreicht war und dementsprechend keine Voranmeldung stattgefunden hat.

● Der Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Realschule in die 6. Jahrgangsstufe Gymnasium

Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,00 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis und einem positiven Gutachten der Realschule ist grundsätzlich auch ein Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe der Realschule in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums möglich. Hier empfiehlt es sich jedoch, frühzeitig das Gespräch mit der Beratungslehrkraft vor Ort suchen.

In allen anderen Fällen ist für den Wechsel an ein Gymnasium das Bestehen einer sog. „Aufnahmeprüfung“ nötig.

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● Der Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe staatlich genehmigter Schulen

Wenn Ihr Kind keine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule besucht, muss es für den Übertritt an ein Gymnasium grundsätzlich am dortigen Probeunterricht teilnehmen. Dies betrifft z.B. Schülerinnen und Schüler aus Waldorf- oder Montessorischulen.

Für die Jahrgangsstufe 5 findet der Probeunterricht – ebenso wie für die Jahrgangsstufe 4 – vom 18. – 20. Mai 2021 statt. Die Anmeldung dazu erfolgt bei der Einschreibung am Gymnasium im Zeitraum vom 10. – 14. Mai 2021.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter → B. Probeunterricht

● Sonderregelung für Kinder mit Migrationshintergrund

Für Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Muttersprache, die nicht bereits ab dem ersten Schuljahr eine deutsche Grundschule besucht haben, gibt es Ausnahmeregelungen.

Hier kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen.

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B. Wichtige Informationen zum Probeunterricht

I. Allgemeine Informationen

Der gemeinsame Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4, die den erforderlichen Notenschnitt von 2,33 nicht erreicht haben oder aus einer staatlich genehmigten Schule (z.B. Waldorf- oder Montessorischule) übertreten möchten, findet stets an einem Gymnasium statt. Gleiches gilt für den Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus der Jahrgangsstufe 5 einer staatlich genehmigten Schule.

Genauere Informationen über Ort und Zeitplan des Probeunterrichts für Ihr Kind erhalten Sie im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei der Einschreibung. Ob dies vor Ort stattfinden kann, hängt von den aktuellen Umständen ab. Wir bemühen uns, Sie so früh wie möglich darüber in Kenntnis zu setzen.

II. Termine

Wenn Ihr Kind am Probeunterricht teilnehmen muss, erfolgt die Anmeldung hierzu bereits bei der Einschreibung am Gymnasium im Zeitraum vom 10. – 14. Mai 2021.

Der Probeunterricht für Ihr Kind findet in diesem Schuljahr an den drei folgenden Tagen statt:

Dienstag, 18. Mai, Mittwoch, 19. Mai und Donnerstag, 20. Mai 2021

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III. Durchführung

Ihr Kind wird am Gymnasium von erfahrenen Lehrkräften betreut und im Unterrichtsgespräch an die Aufgaben herangeführt. An den drei Prüfungstagen werden die Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft. HSU ist – anders als im Übertrittszeugnis – kein Prüfungsgegenstand.

Im schriftlichen Teil enthält der Probeunterricht zentral gestellte Aufgaben, die nach einem vorgegebenen Schlüssel bewertet werden. Daneben findet - insbesondere am letzten Tag - eine Beobachtung der mündlichen Leistungen statt, die in die Gesamtbeurteilung einfließt.

Wie bereits im vergangenen Schuljahr werden die Aufgaben des Probeunterrichts an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Inhalte, die bis dahin nicht erarbeitet worden sind, gehen auch nicht in die Bewertung ein.

Aufgabenbeispiele finden Sie unter:

www.isb.bayern.de → Gymnasium → Leistungserhebungen → Probeunterricht → …

IV. Bewertung

Die im Probeunterricht gezeigten Leistungen entscheiden über die Aufnahme.

Bestanden hat Ihr Kind, wenn die schriftlichen und mündlichen Leistungen in den beiden Fächern insgesamt mit 1 x Note 3 und 1 x Note 4 oder besser bewertet werden.

Bei 2 x Note 4 ist ein Übertritt ans Gymnasium zwar grundsätzlich möglich, wird allerdings nicht empfohlen. Entscheidend ist hier der Elternwille.

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Bei einem Ergebnis von 1 x Note 5 oder schlechter kann Ihr Kind ggf. am Probeunterricht der Realschule teilnehmen, der für solche Fälle noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt angeboten wird. Dies wäre dann notwendig, wenn der Notenschnitt im Übertrittszeugnis schlechter als 2,66 ist und Sie den Übertritt an die Realschule wünschen.

V. Beratung

Wenn Sie Fragen zum Probeunterricht oder zum Übertritt haben, berate ich Sie gerne.

Renate Langer, Beratungslehrerin

Meine Sprechstunde für Grundschuleltern findet montags von 14.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 0821-90675-116 statt.

Bitte melden Sie sich vorher kurz über die E-Mail- Adresse renate.langer@gymgersthofen.de an, damit ich den Termin für Sie reservieren kann.

Sollten Sie zu dieser Zeit grundsätzlich verhindert sein, dürfen Sie mir aber auch andere Termine nennen, an denen ich telefonisch mit Ihnen in Kontakt treten kann. Ich würde mich dann zeitnah bei Ihnen melden.

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