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FAQ Studieren ohne Abitur

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Academic year: 2022

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FAQ Studieren ohne Abitur

Stand: 30.04.2020 Das Abitur ist heute keine zwingende Notwendigkeit mehr für die Aufnahme eines Stu- diums. So können auch Interessenten mit beruflicher Vorbildung eine akademische Ausbildung beginnen. Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf den seit 2016 laufenden Modellversuch des Landes Hessen, der es Personen mit einem mitt- leren Schulabschluss und einer 3-jährigen Berufsausbildung ermöglicht, auch ohne Berufserfahrung oder Aufstiegsfortbildung jedes modular aufgebaute Studienfach (d.h.

ein Bachelorstudium) an einer hessischen Hochschule aufzunehmen, sofern die Aus- bildung nach dem 01.01.2011 und mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen wurde.

Wenn Sie bereits über mehrere Jahre Berufserfahrung verfügen oder eine Techni- ker/Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, besteht ebenfalls die Möglichkeit eines Studiums. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an das Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim.

Frage Antwort

Wie kann ich mich für die Teilnahme am Modellversuch bewerben?

Da eine Bewerbung über das Online-Be- werbungsportal der Hochschule für diese Zielgruppe nicht möglich ist, bitten wir Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an das Studierendenbüro oder Frau Micha- ela Loske zu wenden.

Der Studienstart ist nur zum jeweiligen Wintersemester eines Jahres möglich.

Wir senden Ihnen dann einen Antrag auf Hochschulzugang sowie eine Checkliste über die einzureichenden Unterlagen zu.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen senden Sie bitte an das Stu- dierendenbüro. Bei positiver Bewertung Ihrer Bewerbung erhalten Sie einen Zu- lassungsbescheid und zu Semesterbe- ginn eine Einladung zum Informations- gespräch über die Studienvereinbarung.

Können auch Personen mit einer ver- kürzten Ausbildungsdauer am Mo- dellversuch teilnehmen?

Es zählt die Regelausbildungsdauer ge- mäß Berufsbildungsgesetz; diese muss mindestens drei Jahre umfassen. Eine verkürzte Ausbildung, z.B. aufgrund gu- ter Leistungen, ist daher kein Hinde- rungsgrund.

Können Personen mit im Ausland er- worbenen Schul- oder Berufsab- schlüssen am Modellversuch teilneh- men?

Im Ausland erworbene Schul- oder Aus- bildungsabschlüsse müssen zunächst anerkannt werden.

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Frage Antwort

Für die Anerkennung des Realschulab- schlusses ist das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt zuständig.

Die Studieninteressierten sind selbst verantwortlich für das Anerkennungs- verfahren und tragen auch die anfallen- den Kosten (schulische Abschlüsse 125,00 Euro zzgl. eventuell anfallender Auslagen) selbst.

Für Gleichwertigkeitsprüfungen zu Aus- bildungsberufen sind vor allem die Kam- mern zuständig (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskam- mern). Für viele reglementierte Berufe sind Behörden in den Ländern zustän- dig.

Weitere Informationen gibt es hier:

https://www.anerkennung-in-deutsch- land.de/tools/berater/de/

Welche Note wird zur Anerkennung der Voraussetzungen am Modellver- such herangezogen?

Entscheidend ist die Durchschnittsnote des Berufsabschlusszeugnisses (i.d.R.

der Kammern). Die Noten des Berufs- schulzeugnisses oder des Realschulab- schlusses zählen nicht.

Wird eine Ausbildung grundsätzlich als das vorgeschriebene Praktikum anerkannt oder nur dann, wenn Aus- bildung und Studiengang einen Be- zug zueinander haben?

Eine Ausbildung wird dann als Prakti- kum anerkannt, wenn sie einen fachli- chen Bezug zum Studium aufweist. An- derenfalls muss das vorgeschriebene Praktikum auch von dieser Studieren- dengruppe nachgewiesen werden. Im Zweifelsfall kann der Vorpraktikumsbe- auftragte des Studiengangs die Aner- kennung vornehmen.

Ist eine Anrechnung von Berufserfah- rung als Studienleistung möglich?

Nein, bei Fachnähe wird das Vorprakti- kum erlassen, darüber hinaus aber keine weiteren Anerkennungen.

Kann ich jedes Fach, das an der Hochschule Geisenheim angeboten wird, studieren?

Mit den o.g. Voraussetzungen ist grund- sätzlich der Zugang zu allen Bachelor- studiengängen möglich.

Ist ein Fachwechsel innerhalb des Modellversuches möglich?

Ja. Es wird dann eine neue Studienver- einbarung abgeschlossen.

Wie lange läuft der Modellversuch? Es gibt kein festgelegtes Ende für den Modellversuch. Dieser wird derzeit eva- luiert (Dauer 5 Jahre). Je nach Ergebnis

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Frage Antwort

wird die Landesregierung dann über den Fortgang entscheiden.

Erste Rückmeldungen lassen auf eine Weiterführung schließen.

Ist ein Hochschulwechsel innerhalb Hessens möglich?

Ja. Es wird dann eine neue Studienver- einbarung abgeschlossen. Auch der Wechsel von Fachhochschule zu Uni- versität und umgekehrt ist möglich; eine Anerkennung von Studienleistungen kann wie bei allen regulären Studieren- den vorgenommen werden.

Ist ein Hochschulwechsel in ein Bun- desland ohne Modellversuch mög- lich?

Individuelle Absprache mit der ge- wünschten Hochschule sowie ein Blick in die Hochschulgesetze des jeweiligen Landes ist notwendig.

Ggf. besteht die Möglichkeit zum Weiter- studium eines an einer hessischen Hochschule begonnen Studienfaches.

Wie sieht die Studienvereinbarung aus?

Die Studierenden im Modellversuch ver- pflichten sich im ersten Studienjahr 30 Credit Points (ECTS) bzw. im ersten Se- mester 18 Credit Points zu erwerben.

Muss ich mich in der Studienverein- barung auf eine Variante (erstes Stu- dienjahr oder erstes Semester) festle- gen?

Nein, es handelt es sich um eine Entwe- der-oder Option; eine Festlegung zu Be- ginn des Studiums erfolgt nicht

Was passiert, wenn ich die vereinbar- ten Credit Points (ECTS) nicht errei- che?

In einem Gespräch werden die Gründe für die Versäumnisse ermittelt und ggf.

wird eine neue Studienvereinbarung ab- geschlossen.

Wann kann ich exmatrikuliert wer- den?

Nach endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung im dritten Versuch.

Wenn die Semestergebühr nach erfolg- tem Schreiben der Hochschule inner- halb einer Frist von 1-2 Monaten nicht gezahlt wird.

Welche Unterlagen benötige ich? Eine Checkliste finden Sie hier:

https://www.hs-geisenheim.de/studie- ren-ohne-abitur/

Wo kann ich mich vor Aufnahme ei- nes Studiums beraten lassen?

Sie können sich an folgende Ansprech- partner wenden:

Die Allgemeine Studienberatung

Das Projektteam „Studieren ohne Abitur“

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Frage Antwort

Die Fachstudienberatung der einzelnen Studiengänge

Gibt es Unterstützungsangebote für beruflich Qualifizierte auch während des Studiums?

Ja. Das Projektteam „Studieren ohne Abitur“ unterstützt Sie gerne. Darüber hinaus können Sie auch alle weiteren Angebote wahrnehmen, die von der Hochschule Geisenheim angeboten werden, bspw. studienbegleitende Tuto- rien in den Naturwissenschaften oder Einführungskurse vor Semesterbeginn.

Welche Voraussetzungen muss ich noch mitbringen?

Sie sollten den Mut haben, sich auf neue Lernformen einzulassen, Interesse am fachlichen Input haben und die Motiva- tion Ihr berufspraktisches Wissen durch den akademischen Blickwinkel zu unter- füttern. Offen für alles Neue zu sein, ist dabei die beste Voraussetzung.

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