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Antworten auf häufige Fragen FAQ

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Auslagerung NWF

Antworten auf häufige Fragen FAQ

Sämtliche nachfolgenden Informationen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Vorlage durch den Bundesrat.

Inhalt

Antworten auf häufige Fragen FAQ 1

1. Nachwuchsförderung (NWF) 2

2. J+S-Nachwuchstrainerinnen und J+S-Nachwuchstrainer 4

2.1 Aktuelle J+S-Nachwuchstrainerinnen und J+S-Nachwuchstrainer 4

2.2 Künftige Nachwuchstrainer im Leistungssport 4

3. Fragen der J+S-Ausbildungsverantwortlichen (Fachleitungen) 6

4. Fragen der Verbände 7

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1. Nachwuchsförderung (NWF)

Warum wird die Nachwuchsförderung ausgelagert?

Der Bundesrat hat im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 beschlossen, die J+S- Nachwuchsförderung auszulagern und Swiss Olympic zur Führung zu übertragen.

Swiss Olympic hatte im Zusammenhang mit der Vernehmlassung zur Gesamtschau Sport des Bundes die alleinige Zuständigkeit im Leistungssport gefordert, entsprechend auch für die leistungsorientierte Nachwuchsförderung.

Ab wann ist die Nachwuchsförderung bei Swiss Olympic?

Ab 1. Januar 2018 ist Swiss Olympic für die Nachwuchsförderung zuständig. Ab diesem Zeitpunkt unterscheidet J+S nicht mehr zwischen Breiten- und Leistungssport, sondern fördert im Rahmen der J+S-Richtlinien den Sport im Allgemeinen. Ab 1. Januar 2018 ist die J+S-Nutzergruppe 7 (NWF) aufgehoben und J+S-Organisationen (Sportvereine, nationale und regionale Sportverbände, bisherige NWF-Trägerschaften) dürfen ihre Angebote nach den heute bestehenden Rahmenbedingungen von J+S über die Nutzergruppen 1, 2, 4 und 5 abrechnen.

Was bedeutet das für mich als nationalen Verband der Nutzergruppe 7?

Der nationale Verband hat die Möglichkeit, seine NWF-Angebote bei J+S in der Nutzergruppe 4 anzumelden und abzurechnen, sofern die Minimalbedingungen für J+S-Kurse resp. J+S-Lager erfüllt werden.

Der J+S-Coach meldet die Angebote mindestens 30 Tage vor Angebotsstart an: Kurse und Lager, die am 1.1.2018 starten, muss der J+S-Coach spätestens am 1.12. 2017 in der SPORTdb angemeldet haben.

Was bedeutet das für mich als aktuelle J+S-NWF-Trägerschaft (z.B. Regionalverband) der Nutzergruppe 7?

Ab 1. Januar 2018 dürfen auch bisherige NG 7-Organisationen ihre Angebote nach den heute bestehenden Rahmenbedingungen von J+S über die Nutzergruppen 1, 2, 4 und 5 abrechnen.

Je nach Förderstruktur des Verbandes, können die Trägerschaften der Nachwuchsförderung ihre Angebote direkt bei J+S (Nutzergruppe 1, 2 oder 5) oder über den nationalen Verband (Nutzergruppe 4) anmelden. Dafür müssen sich diejenigen Trägerschaften, welche noch nicht bei J+S aufgenommen sind, registrieren lassen (siehe www.jugendundsport.ch > Infos für… > Neue Organisationen bei J+S).

Der J+S-Coach meldet die Angebote mindestens 30 Tage vor Angebotsstart an: Kurse und Lager, die am 1.1.2018 starten, muss der J+S-Coach spätestens am 1.12. 2017 in der SPORTdb angemeldet haben.

Was bedeutet das für mich als Kanton?

Die Bewilligungs- und Kontrollinstanz der Nutzergruppe 7 ist das BASPO. Durch die Aufhebung der Nutzergruppe 7 wird der Bewilligungs- und Kontrollaufwand der kantonalen Sportämter minimal erhöht. Zudem werden ein paar J+S-Coaches Nachwuchsförderung zusätzlich in die Aus- und

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Zielgruppen Sie einsatzberechtigt sind (siehe www.jugendundsport.ch ((LINK)) > Sportart > Box

«Leitfäden» > Leitfaden für die Durchführung von J+S-Angeboten). Sie bleiben also weiterhin

einsatzberechtigt in Kursen und Lagern mit Nachwuchsathleten in Ihrer Sportart und Zielgruppe (z.B.

im regionalen Stützpunkt), falls diese Trainings als J+S-Kurs oder -Lager angemeldet sind.

Weil die Funktion J+S-Nachwuchstrainer ab 1. Januar 2018 bei J+S die subventionsrelevante Bedeutung verliert, wird diese Funktion auch in den rechtlichen Grundlagen gestrichen.. Die

Nachwuchstraineranerkennung wird in der Nationalen Datenbank für Sport archiviert. Die bisherigen J+S-Nachwuchstrainerinnen und -Nachwuchstrainer erhalten zu ihrer Leiteranerkennung einen Zusatz Leistungssport der ab 1.1.2018 in ihrer J+S-Biografie erscheint. Dieser Zusatz weist aus, dass sie über die notwendigen Kompetenzen für weitergehende Aus- oder Weiterbildungen der

Trainerbildung Schweiz verfügen. Des Weiteren erhalten alle ausgebildeten Nachwuchstrainerinnen und -trainer die Zusätze Physis und Psyche. Diese Zusätze erlauben es ihnen, im Jugendsport sportartübergreifend Physis- und Psyche-Trainings zu leiten.

Was bedeutet das für mich als J+S-Nachwuchscoach/J+S-Coach NWF?

Mit der Auslagerung der J+S-Nachwuchsförderung an Swiss Olympic entfallen die beiden Funktionen J+S-Nachwuchscoach und J+S-Coach NWF. Die entsprechenden Verbandsanerkennungen werden per 1. Januar 2018 entzogen. Die Anerkennung J+S-Coach bleibt Ihnen erhalten, sodass Sie

weiterhin als J+S-Coach für Organisationen in den Nutzergruppen 1, 2, 4 und 5 tätig sein und deren J+S-Angebote über die SPORTdb anmelden und abrechnen können.

Die Weiterbildungspflicht (Besuch eines «Moduls Fortbildung J+S-Coach» alle zwei Jahre) bleibt unverändert.

Wie erfolgt die finanzielle Unterstützung der NWF?

Die Pauschalentschädigung aus der J+S-NG 7 an die Verbände endet am 31.12.2017. Danach erhalten die nationalen Sportverbände für die Nachwuchsförderung Beiträge von Swiss Olympic, welche sie nach eigenen Kriterien an ihre NWF-Trägerschaften weiterleiten.

Die Entschädigung von Aktivitäten der NWF, welche ab 2018 in J+S-Kursen und -Lagern stattfinden, wird den jeweiligen J+S-Organisationen überwiesen. Es gelten die aktuellen J+S-Ansätze: CHF 1.30 pro Teilnehmerstunde, CHF 7.60 pro Tag pro Teilnehmer in J+S-Lagern.

Hat die Auslagerung der J+S-NWF Auswirkungen auf die Nachwuchsförderkonzepte der Verbände?

Nein, die Auslagerung der NG 7 hat zwar strukturelle Konsequenzen auf der Ebene Bund (J+S) und Swiss Olympic, jedoch keine inhaltlichen und strukturellen in der Förderung junger Talente in den einzelnen Sportarten.

Was passiert mit dem J+S-Leihmaterial NWF?

Das J+S-Leihmaterial NWF (Rumpfkraftmessgeräte, Zeitmessanlage, Startnummernsets) kann ab 1.1.2018 nur noch für Kurse, welche am BASPO in Magglingen durchgeführt werden, ausgeliehen werden. In Tenero stehen bereits heute Rumpfkraftmessgeräte zur Verfügung.

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2. J+S-Nachwuchstrainerinnen und J+S-Nachwuchstrainer

2.1 Aktuelle J+S-Nachwuchstrainerinnen und J+S- Nachwuchstrainer

Warum wird die Anerkennung J+S-Nachwuchstrainer abgeschafft?

Durch die Aufhebung der Nutzergruppe 7 verliert die Funktion J+S-Nachwuchstrainer die subventionswirksame Bedeutung bei J+S. Deshalb wird diese Funktion auch in den rechtlichen Grundlagen gestrichen.

Was passiert mit meiner Anerkennung J+S-Nachwuchstrainer lokal, regional bzw. national?

Im Programm J+S haben die Anerkennungen J+S-Nachwuchstrainer lokal, regional und national ab 1. Januar 2018 keine Bedeutung mehr. Die Anerkennungen bleiben in der Nationalen Datenbank für Sport (NDS) für ausgewählte Nutzer (z.B. den nationalen Verband) weiterhin einsehbar.

Ihre entsprechende J+S-Leiteranerkennung wird in der Datenbank mit dem Zusatz Leistungssport ergänzt, der ab 1.1.2018 in Ihrer J+S-Biografie erscheint. Dieser Zusatz weist aus, dass Sie über die notwendigen Kompetenzen für weitergehende Aus- oder Weiterbildungen der Trainerbildung Schweiz verfügen. Des Weiteren erhalten alle ausgebildeten Nachwuchstrainer die Zusätze Physis und

Psyche. Diese Zusätze erlauben es Ihnen, im Jugendsport sportartübergreifend Physis- und Psyche- Trainings zu leiten.

Wo und wie kann ich mit der Anerkennung J+S-Leiter und den Zusätzen Physis, Psyche und Leistungssport subventionsberechtigt eingesetzt werden?

Die Zusätze Physis und Psyche berechtigen in J+S-Kursen und -Lagern der Zielgruppe Jugendsport der Nutzergruppen 1, 2, 4 und 5 sportartübergreifend Physis- und Psyche-Trainings zu leiten.

Der Zusatz Leistungssport erfüllt lediglich eine Informationsfunktion (Berechtigung zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen der Trainerbildung Schweiz) und ist mit keiner erweiterten

Einsatzberechtigung verbunden.

Wie muss ich mich mit der Anerkennung J+S-Leiter und den Zusätzen Physis, Psyche und Leistungssport weiterbilden?

J+S-Leiterinnen und -Leiter müssen alle 2 Jahre ein Modul aus dem Angebot der J+S-Weiterbildung besuchen. Für die Zusätze Physis, Psyche und Leistungssport besteht keine zusätzliche

Weiterbildungspflicht.

2.2 Künftige Nachwuchstrainer im Leistungssport

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dieser sportspezifischen Ausbildung wird ein Zusatz (WB2-L) vergeben, welcher zur Teilnahme am interdisziplinären Modul «Portfolio Leistungssport» berechtigt und unter Umständen wichtig ist für die Verbände zur Vergabe von Verbandsanerkennungen.

- Der erfolgreiche Abschluss des Moduls «Portfolio Leistungssport» führt zum Zusatz Leistungssport. Dieser Zusatz weist aus, dass Sie über die notwendigen Kompetenzen für weitergehende Aus- oder Weiterbildungen der Trainerbildung Schweiz (z.B.

Berufstrainerausbildung) verfügen.

In vielen Sportarten haben Personen mit ausreichender Vorbildung (z.B. Trainerinnen und Trainer mit ausländischen Diplomen) die Möglichkeit, über einen J+S-Einführungskurs Leiter der entsprechenden Sportart auf verkürztem Weg die J+S-Leiteranerkennung oder höhere J+S-Ausbildungsstufen (WB1, WB2, WB2-L) zu erlangen.

Was ist unter dem interdisziplinären Modul «Portfolio Leistungssport» zu verstehen?

Dieses Modul bildet die Schnittstelle zwischen der J+S-Ausbildung und der Trainerbildung Schweiz.

Nach der sportartspezifischen Weiterbildung 2 im Leistungssport (Zusatz WB2-L) reicht die J+S- Leiterperson eine Ausbildungsübersicht (Portfolio) und ein Stärken-Schwächen-Profil ein. Das Dossier wird geprüft und nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls «Portfolio Leistungssport» wird der Zusatz Leistungssport vergeben. Dieser berechtigt zur formalen Teilnahme an den Angeboten der Trainerbildung (vorbehältlich weiterer Zulassungskriterien der Trainerbildung Schweiz).

Für Interessenten der Berufstrainerausbildung ist dieses interdisziplinäre Modul obligatorisch. Das Modul findet im Januar 2018 erstmals statt (nur für BTA-Interessenten). Weiter Module siehe Kursplan ((LINK))

Kann ich innerhalb von einem Jahr alle Module der Weiterbildungsstufe 2 absolvieren?

Sofern alle Module angeboten werden, können sie innerhalb eines Jahres besucht werden.

(siehe Kursplan und www.jugendundsport.ch > Sportart > Box «Leitfäden» > Ausbildungsstruktur und Leitfaden Sportart).

Ab wann gilt der neue Ausbildungsweg?

Der neue Ausbildungsweg mit den Modulen «Einführung Leistungssport» und «Portfolio Leistungssport» gilt ab 1. Januar 2018.

Wo finde ich die Informationen zum Ausbildungsweg in meiner Sportart?

Alle Informationen zu den Ausbildungswegen der einzelnen Sportarten finden Sie ab Dezember 2017 auf der Website http://www.jugendundsport.ch/ unter der jeweiligen Sportart. Öffnen Sie unten in der Box «Leitfäden» das Dokument «Ausbildungsstruktur und Leitfaden Kaderbildung».

Was bedeuten die Verbandsanerkennungen?

Die Vergabe von Verbandsanerkennungen nach Abschluss bestimmter J+S-Module liegt in der Verantwortung des Verbandes. Bei den betroffenen Sportarten sind die Verbandsanerkennungen in der J+S-Ausbildungsstruktur dargestellt (siehe www.jugendundsport.ch > Sportart > Box «Leitfäden»

> Ausbildungsstruktur und Leitfaden)

Ich bin für einen Nachwuchstrainerkurs im Jahr 2017 angemeldet. Was passiert mit diesem Kurs?

Alle Nachwuchstrainerkurse im Jahr 2017 werden wie geplant durchgeführt. Ende 2017 wird die Anerkennung J+S-Nachwuchstrainer durch den Zusatz Leistungssport zur J+S-Leiteranerkennung ersetzt.

Findet der Abschluss des Nachwuchstrainerkurses erst 2018 statt, erhalten die Absolventinnen und Absolventen den Zusatz Leistungssport (wie für die Kurse 2017).

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Ab 2019 wird dafür zwingend das Modul «Portfolio Leistungssport» verlangt.

Ich bin für einen Nachwuchstrainerkurs im Jahr 2018 angemeldet. Was passiert mit diesem Kurs?

Die Nachwuchstrainerkurse werden per 1.1.2018 in die von den Sportarten definierten Module umbenannt und finden wie geplant statt.

3. Fragen der J+S-

Ausbildungsverantwortlichen (Fachleitungen)

Wie muss das Modul «Einführung Leistungssport» aussehen?

Das Modul «Einführung Leistungssport» kann ein-, zwei- oder dreiteilig konfiguriert werden.

Grundsätzlich sollte der heutige Nachwuchstrainerkurs möglichst in die neue Struktur überführt werden. Inhaltliche Anpassungen der Module sind aber möglich.

Welche Inhalte müssen behandelt werden?

Es sind Pflichtinhalte für den Leistungssportbereich definiert. Für die Vergabe der Zusätze Physis und Psyche (sofern diese nicht schon auf der WB1 und WB2 abgehandelt sind) müssen die

entsprechenden Pflichtinhalte in die Module integriert werden.

Müssen diese Pflichtinhalte im Modul «Einführung Leistungssport» behandelt werden oder können sie auch von anderen Modulen abgedeckt werden?

Die Inhalte zum Leistungssport müssen im Modul «Einführung Leistungssport» behandelt werden.

Weitere Inhalte (für die Zusätze Physis und Psyche) können in anderen Modulen behandelt werden.

J+S empfiehlt aber fehlende Inhalte auf der Weiterbildungsstufe 2 Leistungssport zu ergänzen.

Welche Modulinhalte sind für die Vergabe der Zusätze Physis, Psyche und WB2-L erforderlich?

Die verlangten Pflichtinhalte findest du hier ((LINK auf Dokument in Extranet)).

Was geschieht mit dem Einführungskurs NWT?

Da die neue Weiterbildung 2 – Leistungssport nicht mehr auf der Stufe Spezialisierung Trainer liegt, erübrigt sich ein Einführungskurs Nachwuchstrainer.

Personen mit äquivalenter Vorbildung können den J+S-Einführungskurs Leiter besuchen. Eine Vergabe eines administrativen Zusatzes WB2-L (analog WB1 und WB2) kann im Rahmen des J+S- Einführungskurses Leiter erfolgen. Dieser Zusatz berechtigt zur Teilnahme am interdisziplinären

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4. Fragen der Verbände

Sind die Nachwuchstraineranerkennungen L, R und N in Zukunft in der NDS noch einsehbar?

Die Nachwuchstraineranerkennungen bleiben in der NDS weiterhin ersichtlich, allerdings ohne systemische Bedeutung. Damit wird den Verbänden die Möglichkeit geboten, bis Ende 2018

Verbandsanerkennungen zu vergeben, unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes der heutigen Nachwuchstrainer (L, R und N).

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