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Checkliste für die Einschreibung der Bewerber, die an dem Modellversuch des Landes Hessen teilnehmen
ACHTUNG:
Nur wenn alle notwendigen Unterlagen eingereicht sind, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid!
Immatrikulationsantrag (vollständig ausgefüllt, unterschrieben) mit aktuellem Passfoto
Beglaubigte Kopie Schulabschluss und Ausbildungszeugnis
Erläuterung: reichen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses über den mittleren Schulabschluss als auch das Berufsausbildungsabschlusszeugnis ein.
Praktikumsnachweise
Nachweise können sein: Original Praktikumsbescheinigung oder Ausbildungszeugnis in beglaubigter Kopie
Nachweis über die Krankenversicherung/Befreiungsbescheid – WICHTIG: Ohne Krankenversicherungsnachweis keine Einschreibung!!
Erläuterung: Zur Immatrikulation wird zwingend der Nachweis Ihrer Krankenversicherung benötigt. Eine einfache Mitgliedsbescheinigung ist hier nicht ausreichend. Bitte legen Sie uns folgendes Dokument vor:
Gesetzlich Krankenversicherte: Reichen Sie bitte einen Krankenversicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Hochschule ein.
Privat Versicherte: Reichen Sie bitte einen Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenkasse ein. Diesen erhalten Sie, wenn Sie sich mit den Unterlagen Ihrer privaten Krankenkasse an eine gesetzliche Krankenkasse wenden.
Kopie des Personalausweises/ Reisepasses
Lebenslauf
Eine kurze tabellarische Auflistung ist ausreichend. Der Lebenslauf sollte keine Lücken enthalten.
Studienvereinbarung
Die Studienvereinbarung unterschrieben in zweifacher Ausfertigung im Original einreichen
Nur für International Wine Business zusätzlich
Nachweis Ihrer Englischkenntnisse für den englischsprachigen Bachelorstudiengang
„International Wine Business“ im Original oder in beglaubigter Kopie
Erläuterung: Mit Ihrer Bewerbung müssen Sie mindestens das Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen durch Vorlage eines der folgenden Zertifikate nachweisen:
o TOEFL (mind. 80 Punkte, Internet‐Test) o IELTS (mind. 5,5)
o Cambridge First Certificate – FCE – (min. Note B)
Die folgenden Bewerber/Innen benötigen keinen Sprachnachweis:
o Bewerber‐/innen mit Zeugnissen aus Ländern, in denen englisch erste Amtssprache ist o Bewerber‐/innen, die ein rein englischsprachiges Studium abgeschlossen haben
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o Bewerber‐/innen die eine rein englischsprachige Ausbildung von mindestens 5 Jahren (Schule, Studium oder Kombination aus beiden) nachweisen können
o Bewerber‐/Innen die im Englisch‐Leistungskurs eine Mindestdurchschnittsnote von 4,0 oder im Englisch‐Grundkurs (mind. 7. ‐12./13. Kl.) eine Mindestnote von 3,0 nachweisen können (Zeugnisse der 7.‐12./13. Klasse einreichen!) und deren Abiturzeugnis zu
Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ist
Ausländische Studierende, reichen zusätzlich folgende Unterlagen ein:
Nachweis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
Anerkennungsbescheid einer zentralen Zeugnisanerkennungsstelle eines Bundeslandes, der bundesweit Gültigkeit hat
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen an die folgende Adresse:
Hochschule Geisenheim Studierendenbüro Von‐Lade‐Straße 1 65366 Geisenheim
Bei Fragen können Sie sich an die Mitarbeiterinnen des Studienbüros wenden:
Mail: studierendenbuero@hs‐gm.de Telefon: 06722 502 700