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Strukturqualität für Ärzte nach § 3 1. Versorgungsebene: Hausärzte gemäß § 73 Abs. 1a SGB V

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Anlage 1

zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms KHK nach 83 i.V.m. § 137f SGB V

DMP/KHK/RLP/KV/Vertrag – Anlage 1 – Strukturqualität Ärzte/Stand 01.04.2021

1

Strukturqualität für Ärzte nach § 3

1. Versorgungsebene: Hausärzte gemäß § 73 Abs. 1a SGB V

Teilnahmeberechtigt als koordinierender Arzt sind Ärzte, die persönlich oder durch angestellte Ärzte nachfolgende Strukturvoraussetzungen erfüllen und die die geregelten Vertragsinhalte, insbeson- dere die Versorgungsinhalte und die erforderliche Dokumentation, einhalten. Sofern allein der an- gestellte Arzt die Strukturvoraussetzungen erfüllt, ist nur dieser zur Leistungserbringung, zu der auch die Dokumentation und die Koordinierungsfunktion gehört, berechtigt.

In Ausnahmefällen kann ein Patient auch einen qualifizierten, an der fachärztlichen Versorgung teil- nehmenden Arzt, der für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen bzw. ermächtigt ist zur Lang- zeitbetreuung, Dokumentation und Koordination wählen (Qualifikationsvoraussetzungen vgl. 2. Ver- sorgungsstufe, Anlage 2). Diese Ausnahmefälle gelten insbesondere unter der Voraussetzung, dass der Versicherte mindestens zwölf Monate vor der Einschreibung bereits kontinuierlich von die- sem Arzt betreut worden ist oder aus medizinischen Gründen die Betreuung des Versicherten durch einen qualifizierten Facharzt erforderlich ist.

Leistungserbringer der Versorgungsstufe

Voraussetzungen fachliche Voraussetzungen

(auch für angestellte Ärzte nach- zuweisen)

- Hausarzt gemäß § 73 Abs. 1a SGB V

- Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung1 oder

Information durch Arzt-Manual 1

- Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten in der Region - Zusammenarbeit mit kardiologisch qualifiziertem KH - Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen

Qualitätsstandards

- Durchführung eines Ruhe-EKGs nach nationalen und inter- nationalen Qualitätsstandards

- Durchführung eines Belastungs-EKGs nach den Leitlinien zur Ergometrie 2, 3

organisatorische Vorausset- zungen

- mindestens einmal jährliche Teilnahme an KHK- spezifischen zertifizierten Fortbildungen, oder

- Teilnahme an zwei KHK-spezifischen Qualitätszirkeln pro Jahr

apparative Voraussetzungen Mindest-Anforderungen der erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Verfahren in der Vertragsarztpraxis:

- EKG-Gerät für ein Ruhe-EKG mit 12 Ableitungen

- Belastungs-EKG 2, 3

- 24-Stunden Blutdruckmessgerät 4

- Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzucker- und HbA1c- Messung und der Fettstoffwechselwerte 2

siehe Fußnoten auf Seite 2

___________________________

(2)

Anlage 1

zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms KHK nach 83 i.V.m. § 137f SGB V

DMP/KHK/RLP/KV/Vertrag – Anlage 1 – Strukturqualität Ärzte/Stand 01.04.2021

2 1. Informationsvoraussetzungen

Das Informationsmaterial informiert insbesondere über folgende Inhalte:

DMP-Charakteristika

Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Koronare Herzkrankheit Ziele des DMP KHK

Teilnahmevoraussetzungen für Leistungserbringer

Aufgaben der teilnehmenden Leistungserbringer, u.a. Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors

Kooperation der Versorgungsebenen, u.a. Informationen über Indikationen zur Überweisung zum kardiologisch oder jeweils qualifizierten Facharzt / zur spezialisierten Einrichtung

Teilnahmevoraussetzungen für Patienten Einschreibung

Dokumentation Qualitätssicherung

2 Die Untersuchung kann auch als Auftragsleistung bezogen werden

3 Es gelten die Leitlinien zur Ergometrie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (Leitlinien zur Ergometrie, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung, bearbeitet im Auftrag der Kommission für Klinische Kardiologie von H.J. Trappe und H. Löllgen: Z. Kardiol. 89 (2000), 821-837

4 ggf. im Rahmen einer Apparategemeinschaft oder mittels Leihgerät erbringbar

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