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Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Sooden- Allendorf (Feuerwehrgebührensatzung)

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Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Sooden-

Allendorf

(Feuerwehrgebührensatzung)

Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 1.4.1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom

17.12.1998 (GVBl. I S. 562), i.V.m. den §§ 17 Abs. 3, 61 des Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17.12.1998 (GVBl. I S. 530) sowie der §§ 1 bis 5 a, 9 und 10 des Hessischen

Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) vom 17.3.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBl. I S. 562), hat die

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Sooden-Allendorf in ihrer Sitzung vom 09. Februar 2001 folgende

Gebührensatzung

beschlossen:

§ 1 Gebührentatbestand

Für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Sooden-Allendorf werden nach Maßgabe dieser Gebührensatzung in Verbindung mit dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis zum Ersatz der durch den Einsatz entstandenen Kosten Gebühren erhoben, soweit der Einsatz nicht gemäß § 61 Abs. 1 S. 1 und Abs. 5 HBKG gebührenfrei ist. Dies gilt auch dann, wenn die angeforderten Mannschaften, Fahrzeuge und Geräte wegen zwischenzeitlicher Beseitigung der Gefahr oder des Schadens oder aus sonstigen Gründen nicht mehr in Tätigkeit treten.

§ 2 Gebührenpflichtige (1) Gebührenpflichtig sind

1. bei Einsätzen zur Brandbekämpfung

a) die Brandstifterin oder der Brandstifter, die oder der nicht selbst Geschädigte oder Geschädigter ist,

b) die Geschädigte oder der Geschädigte, die oder der den Brand vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat,

c) die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter, wenn der Brand beim Betrieb

Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist,

(2)

d) die Betreiberin oder der Betreiber, wenn der Einsatz der Feuerwehr bei einer Anlage mit besonderem Gefahrenpotential erforderlich geworden ist,

e) die Person, die wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatschen die Feuerwehr alarmiert,

f) die Eigentümerinnen oder Eigentümer oder die Besitzerinnen oder Besitzer einer Brandmeldeanlage, wenn diese Anlage einen Fehlalarm auslöst,

2. bei sonstigen Einsätzen und Leistungen, insbesondere in Fällen der Allgemeinen Hilfe,

a) die Person, deren Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt ent- sprechend,

b) die Eigentümerin oder der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat oder die Person, die die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt,

c) die Person, in deren Interesse die Leistung erbracht wurde,

d) in Fällen des § 61 Abs. 4 HBKG der Rechtsträger der anderen Behörde,

e) die Person, die die Freiwillige Feuerwehr (Personal, Fahrzeug, Geräte) für sich bzw. mißbräuchlich angefordert hat,

3) Bei Brandsicherheitsdiensten die Veranstalter von Veranstaltungen, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre (Versammlungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, Zirkusveranstaltungen, Messen, Märkte und verbleichbare Veranstaltungen).

(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Maßstab und Satz der Gebührenschuld

(1) Maßstab und Satz der Gebührenschuld ergeben sich im einzelnen aus dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis zu dieser Satzung.

(2) Bei der Feststellung der Gebühr wird für Personen sowie für Fahrzeuge und Geräte die erste angefangene Stunde voll berechnet. Dauert die

Inanspruchnahme länger als eine Stunde, wird bei folgenden nur angefangenen Stunden

bis 15 Minuten keine Vergütung,

über 15 Minuten die Hälfte des Stundensatzes und über 30 Minuten der volle Stundensatz berechnet.

(3) Für besondere Leistungen können Pauschalsätze festgelegt werden.

(3)

(4) Die Anzahl des einzusetzenden Personals sowie die Auswahl der Fahrzeuge und Geräte liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gesamteinsatzleitung, der

Stadtbrandinspektorin oder des Stadtbrandinspektors, der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters oder eines sonstigen zuständigen Dienstgrades.

(5) Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung mehr als 4 Stunden, so sind die Kosten für eine den eingesetzten Feuerwehrangehörigen verabreichte einfache

Erfrischung und Stärkung zu erstatten.

(6) Die Personalgebühren für die Brand- und Hilfeleistungseinsätze gem. Ziffer 1 des Gebührenverzeichnisses der Freiwilligen Feuerwehr werden an die Wehrführer ausgezahlt.

§ 4 Entstehung der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht mit dem Beginn des Einsatzes zur Brandbekämpfung und dem Beginn sonstiger Einsätze und Leistungen.

§ 5 Fälligkeit der Gebührenschuld

Die zu zahlende Gebührenschuld wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Die Gebührenschuld wird fällig mit der Bekanntgabe des Gebührenbescheides.

§ 6 Härtefälle

Die Behörde, welche die Gebühr festsetzt, kann die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung absehen, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenpflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Sooden-Allendorf – Feuerwehrgebührensatzung – vom 17.6.1994 außer Kraft.

Bad Sooden-Allendorf, den 19. Februar 2001

Der Magistrat

der Stadt Bad Sooden-Allendorf

(Siegel)

G u n d l a c h

Bürgermeister

(4)

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Sooden-

Allendorf

(Anlage zu § 3 Abs. 1 der Gebührensatzung)

Die DM-Beträge sind gültig bis 31.12.2001, ab 1.1.2002 gelten die Euro-Beträge 1. Personalgebühren

1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze

je Mann/Frau/Stunde je Std. 67,-- DM/34,-- €

1.2 Brandsicherheitswachen

je Mann/Frau/Stunde je Std. 20,-- DM/10,-- €

2. Fahrzeuggebühren

Einsatzleitwagen ELW 1 je Std. 66,-- DM/34,-- € je km 2,-- DM/1,-- € Einsatzleitwagen ELW 2 je Std. 211,-- DM/108,-- € je km 2,60 DM/1,40 € Vorausrüstwagen VRW je Std. 110,-- DM/56,-- € je km 2,-- DM/1,-- € Mannschaftstransportfahrzeug MTF je Std. 53,-- DM/27,-- € je km 2,-- DM/1,-- € Gerätewagen-Nachschub GW-N je Std. 55,-- DM/28,-- € je km 2,-- DM/1,-- € Personenkraftwagen Pkw je Std. 53,-- DM/27,-- € je km 2,-- DM/1,-- € Tragkraftspritzenfahrzeug TSF je Std. 121,-- DM/62,-- € je km 2,-- DM/1,-- € Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W je Std. 165,-- DM/84,-- € je km 2,-- DM/1,-- € Löschgruppenfahrzeug LF 8 je Std. 187,-- DM/96,-- € je km 2,-- DM/1,-- € Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 W je Std. 220,-- DM/112,-- € je km 2,-- DM/1,-- € Löschgruppenfahrzeug LF 16 je Std. 253,-- DM/129,-- € je km 2,60 DM/1,30 € Löschgruppenfahrzeug LF 16 TS je Std. 253,-- DM/129,-- € je km 2,60 DM/1,30 € Löschgruppenfahrzeug FL 16-12 je Std. 286,-- DM/146,-- € je km 2,60 DM/1,30 € Tanklöschfahrzeug TLF 16/24 (25) je Std. 220,-- DM/112,-- € je km 2,60 DM/1,30 € Trockentanklöschfahrzeug TroTLF je Std. 242,-- DM/124,-- € je km 2,60 DM/1,30 € Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 je Std. 330,-- DM/169,-- € je km 2,60 DM/1,30 € Kraftfahrzeugdrehleiter DLK 23-12 je Std. 418,-- DM/214,-- € je km 2,60 DM/1,30 € Teleskopmast TM je Std. 440,-- DM/225,-- € je km 2,60 DM/1,30 € Schlauchwagen SW 2000 je Std. 132,-- DM/67,-- € je km 2,60 DM/1,30 € Rüstwagen RW 2 je Std. 330,-- DM/169,-- € je km 2,60 DM/1,30 € Gerätewagen Gefahrengut GW-G 2 je Std. 330,-- DM/169,-- € je km 2,60 DM/1,30 € Gerätewagen Atemschutz/

Strahlenschutz GW A/Str je Std. 275,-- DM/141,-- € je km 2,-- DM/1,-- € Gerätewagen Mess GW-Mess je Std. 121,-- DM/62,-- € je km 2,-- DM/1,-- € Wechselladerfahrzeug WLF je Std. 165,-- DM/84,-- € je km 2,60 DM/1,30 € Abrollbehälter I Tank AB-Tank/

Abrollbehälter II Umweltschutz je Std. 165,-- DM/84,--€

AB-Umwelt je Std. 110,-- DM/56,-- €

Abrollbehälter III Mulde AB-Mulde je Std. 55,-- DM/28,-- €

Kranwagen KW 30 je Std. 770,-- DM/394,-- € je km 5,50 DM/2,80 € Flutlichtmastfahrzeug FLM-F je Std. 198,-- DM/101,-- € je km 2,-- DM/1,-- €

Gabelstapler je Std. 110,-- DM/56,-- €

Wasserfahrzeuge je Std. 220,-- DM/112,-- € Mehrzweckboot/Rettungsboot je Std. 110,-- DM/56,-- € 3. Gebühr für Anhänger und Geräte

3.1 Anhänger

Einachsanhänger MZA I je Std. 55,-- DM/28,-- € Tiefladeranhänger MZA II je Std. 165,-- DM/84,-- € Trailer-Mehrzweckbootanhänger je Std. 88,-- DM/45,-- €

Nachläufer je Std. 33,-- DM/17,-- €

Löschpulveranhänger je Std. 66,-- DM/34,-- €

Ölsanimat je Std. 165,-- DM/84,-- €

Schaum-Wasserwerfer je Std. 77,-- DM/39,-- € Schaummittelanhänger je Std. 66,-- DM/34,-- € Ölsperrenanhänger je Std. 55,-- DM/28,-- €

(5)

3.2 Geräte

Tragkraftspritze TS 8/8 je Std. 39,-- DM/29,-- € je weitere Std. 39,-- DM/10,-- € Tragkraftspritze TS 16/8 je Std. 44,-- DM/22,-- € je weitere Std. 22,-- DM/11,-- € Motorkettensäge je Std. 22,-- DM/11,-- € je weitere Std. 11,-- DM/6,-- € Stromerzeuger 1,5 KVA je Std. 28,-- DM/14,-- € je weitere Std. 13,-- DM/7,-- € Stromerzeuger 8,0 KVA je Std. 77,-- DM/39,-- € je weitere Std. 39,-- DM/20,-- € Auffangbehälter bis 5000 l je Std. 39,-- DM/20,-- € je weitere Std. 19,-- DM/10,-- € Auffangbehälter über 5000 l je Std. 55,-- DM/28,-- € je weitere Std. 28,-- DM/14,-- € Elektrohammer je Std. 22,-- DM/11,-- € je weitere Std. 11,-- DM/6,-- € Mehrzweckzug je Std. 33,-- DM/17,-- € je weitere Std. 17,-- DM/6,-- € Be- und Entlüftungsgerät je Std. 110,-- DM/56,-- € je weitere Std. 55,-- DM/28,-- € Öl-Wasser-Sauger (Industriesauger) je Std. 33,-- DM/17,-- € je weitere Std. 17,-- DM/9,-- € Trennschleifer je Std. 22,-- DM/11,-- € je weitere Std. 11,-- DM/6,-- € Brennschneidgerät je Std. 33,-- DM/17,-- € je weitere Std. 17,-- DM/9,-- € Handscheinwerfer je Std. 11,-- DM/6,-- € je weitere Std. 6,-- DM/3,-- € Leichtschaumgenerator je Std. 77,-- DM/39,-- € je weitere Std. 39,-- DM/20,-- € Ölsperren je 10 m je Std. 110,-- DM/56,-- € je weitere Std. 55,-- DM/28,-- € Grobsaug- oder Lenzpumpe

bis ca. 200 l/Min je Std. 50,-- DM/26,-- € je weitere Std. 24,-- DM/12,-- € Grobsaug- oder Lenzpumpe

über 200 l/Min je Std. 61,-- DM/31,-- € je weitere Std. 30,-- DM/15,-- € Öl- oder Ölabsaugpumpe einschl.

Stromerzeuger bis ca. 200 l/Min je Std. 110,-- DM/56,--€ je weitere Std. 55,-- DM/28,-- € Öl- oder Ölabsaugpumpe einschl.

Stromerzeuger über 200 l/Min. je Std. 132,-- DM/67,-- € je weitere Std. 66,-- DM/34,-- € Mastpumpe je Std. 110,-- DM/56,-- € je weitere Std. 55,-- DM/28,-- € Ex-Schutztauchpumpe Ex-TP je Std. 110,-- DM/56,-- € je weitere Std. 55,-- DM/28,-- € Elektrotauchpumpe TP 4/1 je Std. 110,-- DM/56,-- € je weitere Std. 55,-- DM/28,-- € Ex-Flüssigkeitssauger je Std. 55,-- DM/28,-- € je weitere Std. 28,-- DM/14,-- € Wasserstrahlpumpe je Std. 22,-- DM/11,--€ je weitere Std. 11,-- DM/6,-- € Anmerkung: Geräte und Ausrüstungen, die länger als 24 Stunden (1 Tag) ausgeliefert werden, werden pro Tag mit höchstens der 12-fachen Stundengebühr berechnet.

4. Gebühren für auf Zeit überlassene Geräte/Ausrüstungen

4.1 Wasserfördergeräte

Strahlrohr (allgemein) je Tag 11,-- DM/6,-- € Schläuche

D-Druckschlauch je Tag 11,-- DM/6,-- € C-Druckschlauch je Tag 22,-- DM/11,-- € B-Druckschlauch je Tag 28,-- DM/14,-- € A-Druckschlauch je Tag 17,-- DM/9,-- € Hochdruckschlauch je Tag 44,-- DM/22,-- €

Anmerkung: Die Ausleihgebühr für Druck- und Saugschläuche erhöht sich um die jeweilige Gebühr für das Prüfen, Waschen und Trocknen je Schlauch

sonstige wasserführende Armaturen

Standrohr mit Schlüssel je Tag 22,-- DM/11,-- €

Verteiler je Tag 22,-- DM/11,-- €

sonstige wasserführenden Armaturen

je Stück je Tag 17,-- DM/9,-- €

4.2 Löschgeräte

Feuerlöscher je Tag 17,-- DM/9,-- €

Kübelspritze je Tag 11,-- DM/6,-- €

Löschdecke je Tag 11,-- DM/6,-- €

Neufüllung der Feuerlöscher bis 6 kg 55,-- DM/28,-- € Neufüllung der Feuerlöscher über 6 kg 88,-- DM/45,-- €

Bei Neufüllung der Feuerlöscher über 12 kg wird nach tatsächlich entstandenem Kostenaufwand der Füllpreis und die Prüfungsentsorgung in Rechnung gestellt. Die Löschpulver-Entsorgung wird nach Zeitaufwand und tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

(6)

4.3 Leitern

Steckleiterteil je Tag 8,-- DM/4,-- €

Schiebeleiter je Tag 44,-- DM/22,-- €

Klappleiter je Tag 11,-- DM/6,-- €

Hakenleiter je Tag 17,-- DM/9,-- €

4.4. Sonstige Geräte

Die Gebühr richtet sich nach den aufgeführten Stundensätzen einschl. Wiederbeschaffungskosten. Nicht aufgeführte Geräte werden nach Aufwand und Zeit berechnet.

4.4 Leihgebühr für Austauschgeräte während Reparaturarbeiten Tragkraftspritze TS 8/8 je Tag 17,-- DM/9,-- € Atemschutzgerät je Tag 13,-- DM/7,-- € Fahrzeugfunkanlage je Tag 11,-- DM/6,-- € Handfunksprechgerät je Tag 8,-- DM/4,-- € Alarmtonsprachempfänger je Tag 6,-- DM/3,-- €

4.5 Reparaturen

Die Gebühren werden nach Arbeitsaufwand und Arbeitszeit berechnet.

5. Gebühren für die Prüfung/Wartung feuerwehrtechnischer Geräte und Ausrüstungen

Die Gebühren für die Geräteprüfung/-wartung werden je Stück erhoben. Erforderliche Ersatzteile und sonstiger Materialaufwand aller Art werden zu Tagespreisen + 16 % Aufschlag abgegeben und berechnet.

5.1 Atemschutzgeräte

Prüfen/Füllen von Flaschen/Geräten

Lungenautomat je Stück 19,-- DM/10,-- € Atemschutzmaske je Stück 17,-- DM/9,-- € Atemschutzgerät je Stück 36,-- DM/18,-- €

½-Jahresprüfung je Stück 46,-- DM/24,-- € 6-Jahresprüfung je Stück 68,-- DM/35,-- € Füllen von Atemluftflaschen

300 bar je Stück 14,-- DM/7,-- €

Füllen von Atemluftflaschen

200 bar je Stück 10,-- DM/5,-- €

Reinigen und Desinfizieren

Atemschutzgerät je Stück 17,-- DM/9,-- € Atemschutzmaske je Stück 12,-- DM/6,-- €

5.2 Schläuche

Prüfen, Waschen und Trockner je Stück 23,-- DM/12,-- €

Vulkanisieren je Stück 28,-- DM/14,-- €

Einbinden/Fortbinden und Kupplungen

A-Kupplung je Stück 29,-- DM/15,-- €

B-Kupplung je Stück 19,-- DM/10,-- €

C-Kupplung je Stück 15,-- DM/8,-- €

D-Kupplung je Stück 14,-- DM/7,-- €

5.3 Reparatur wasserführender Armaturen Gebühr wird nach Aufwand und Zeit berechnet.

5.4 Prüfen der persönlichen Ausrüstung

Sicherheitsgurte je Stück 17,-- DM/9,-- € Feuerwehrleine je Stück 17,-- DM/9,-- €

Anmerkung: Im Einsatz gebrauchte persönliche Ausrüstungsgegenstände werden nach Reinigungs- und Prüfungsaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden zum Tagespreis dem Leistungsnehmer in Rechnung gestellt.

5.5. Prüfen von Pumpen

1600 l Nennwert je Stück 41,-- DM/21,-- € 800 l Nennwert je Stück 34,-- DM/17,-- € 400 l Nennwert je Stück 29,-- DM/15,-- € 200 l Nennwert je Stück 23,-- DM/12,-- €

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5.6 Überprüfung von Funkanlagen

Funkalarmempfänger je Stück 32,-- DM/16,-- € Sende- und Empfangsfunkanlagen

(4- und 2-m-Band) je Stück 65,-- DM/33,-- € Helmsprechgarnituren je Stück 65,-- DM/33,-- €

Handapparate je Stück 65,-- DM/33,-- €

Antenne einmessen je Stück 65,-- DM/33,-- €

5.7 Prüfen von Leitern nach UVV

Anstell-, Steck-, Haken- und Klappleiter,

Einreißhaken, Krankentrage je Stück 23,-- DM/12,-- € 2-teilige Schiebeleiter je Stück 23,-- DM/12,-- € 3-teilige Schiebeleiter je Stück 41,-- DM/21,-- €

5.8 Vollschutzanzüge

Prüfen je Stück 68,-- DM/35,-- €

Reinigen, Desinfizieren u. Trocknen je Stück 68,-- DM/35,-- €

6. Pauschalgebühren

Bereitstellung je Einsatzfahrzeug im

Rahmen des Brandsicherheitsdienstes Pauschal/Std. 78,-- DM/40,-- € Bereitstellung je Einsatzfahrzeug zur

Sicherstellung der Einsatzbereitschaft

des Rettungszuges der Bahn-AG Pauschal/Std. 85,-- DM/43,-- €

7. Gebühren für besondere Leistung

7.1. für Einsätze wie z.B.

- Entfernen von Insekten, - Öffnen von Türen,

- Säubern von Verkehrsflächen sowie Beseitigung von Ölspuren - Entfernen von Eiszapfen

werden die Gebühren nach ausgerückten Fahrzeugen und dem tatsächlichen Zeit-, Material- und Personalaufwand gemaß Gebührenverzeichnis berechnet.

7.2 Alarmierung Gebühren für

7.2.1 Mißbräuchliche Alarmierung

aus vorsätzlichen und fahrlässigen Gründen werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- und Personalaufwand berechnet.

7.2.2 Fehlalarmierung durch automatische Brandmeldeanlagen Pauschale pro Fehlalarmierung 900,-- DM/460,-- €

7.3 Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummittel

Der Verbrauch von Ölbinde-, Säurebinde- sowie Schaummitteln wird nach den Wiederbeschaffungskosten + 15 % Verwaltungskostenzuschlag berechnet.

7.4. Entsorgung

Die Entsorgung von aufgenommenen Öl- und Kraftstoffen, sonstigen Chemikalien sowie Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln wird nach den tatsächlichen Kosten berechnet.

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