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Archiv "Gesundheitstelematik: USB-Karte versus Speicherung auf zentralen Servern" (16.05.2008)

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A1048 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 2016. Mai 2008

P O L I T I K

D

ie elektronische Gesund- heitskarte (eGK) in der derzeit vorgesehenen Form der Betriebsgesellschaft Gematik mit der unvermeidlichen Datenspei- cherung auf zentralen Servern kann nur bruchstückhaft die Wei- terentwicklung der bestehenden Krankenversichertenkarte gewähr- leisten. Die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Qualität der Behandlung des Patienten sowie eine sektor- übergreifende Vernetzung im Ge- sundheitswesen sind durch die eGK nicht möglich. Dies schafft dagegen die USB-Technologie.

Die eGK besitzt außer dem vorgeschriebenen Passbild und minimaler Speicherkapazität kei- nen größeren Anwendungsum- fang als die bisherige Kranken- versichertenkarte, aber sie trägt zu einem enormen Kostenschub innerhalb der gesetzlichen Kran- kenversicherung bei.

Sie ist aus mehreren Gründen gegenüber einer USB-Karte für den Patienten nachteilig:

> Die elektronische Gesund- heitskarte ist lediglich als Schlüs- sel, nicht als Speichermedium konzipiert. Die USB-Karte ist je- doch ein solches mit einer Spei-

cherkapazität von heute ein bis acht GB. Auf der eGK kann man aktuell nur einen Bruchteil dessen speichern.

> Ein Nachweis der Verbesse- rung von Wirtschaftlichkeit, Transparenz oder Qualität ist bis- lang nicht erfolgt. Stattdessen ent- stehen Kosten, die in keinem Ver- hältnis zum erwarteten Nutzen liegen. Letzterer liegt vor allem bei der Industrie.

> Die chipbasierte Technik gilt als veraltet. Bei Planungsbeginn des eGK-Projekts und der Verab- schiedung der gesetzlichen Rege- lung gab es jedoch noch keine Al-

ternativen und keine Vorstellung von der Speicherkapazität neue- rer Systeme.

Eine USB-Karte dagegen bie- tet aufgrund ihrer wesentlich höheren Speicherfähigkeit für den Patienten folgenden Zusatz- nutzen:

> erweiterte freiwillige Funk- tionen nach § 291 a SGB V (Sozi- algesetzbuch) wie die elektroni- sche Patientenakte

> umfassendere medizinische Daten bei einer Notfallversorgung

> den elektronischen Arztbrief

> erforderliche Patientendaten über die Verträglichkeit von ver- schiedenen Arzneimitteln.

Die eGK soll die Onlineak- tualisierung der Versichertenda- ten ermöglichen. Dies wird von der jetzigen Kartengeneration nicht unterstützt. Die USB-Tech- nologie ermöglicht dagegen on- line ein ständiges Anpassen der Software und Daten.

Das Vertrauen zwischen Arzt und Patient steht an vorderster Stelle. Je komplizierter und auf- wendiger Datentransfer und Da- tenspeicherung angelegt sind – Beispiel eGK –, desto intranspa- renter wird jedoch der Daten- schutz. Die Datenhoheit liegt dann nicht mehr in der Hand des Patienten, auch nicht der eventu- elle Zugriff durch Gesetz oder Dritte („gläserner Patient“). Bei der USB-Technologie dagegen lie- gen die medizinischen Daten in der Hoheit des Patienten. Es ist eben ein Unterschied, ob der Pati- ent seinem behandelnden Arzt ei- nen Befund elektronisch selbst übergibt (USB) oder der Patient ihm die eGK als Schlüssel dafür gibt.

Die USB-Lösung ist zudem si- cherer als die Gesundheitskarte.

Sie kann auch den Rechner des Leistungserbringers vor Viren schützen. Das gesamte Sicher- heitssystem befindet sich auf der

Gesundheitstelematik: USB-Karte

Dr. med. Klaus Bittmann, Bundesvorsitzen- der des NAV- Virchow-Bunds

Sollen Patientendaten im Rahmen der geplanten Telematikinfrastruktur dezentral auf USB-Sticks gespeichert werden statt auf geschützten zentralen Servern?

Die Patienten

haben Vorteile durch die USB-Karte.

P R O

PRO &

KONTRA

Foto:Fotolia/Otmar Smit [M]

TELEMATIK

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Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 2016. Mai 2008 A1049

P O L I T I K

gen die derzeit sicherste Lösung.

Die darin vorgesehene Datenspei- cherung ist alles andere als zentral.

Die Daten werden dabei auf verschiedenen Servern an unter- schiedlichen Orten gespeichert. Das betrifft auch zusätzliche Sicher- heitskopien. Totalverluste von Da- ten durch Serverabstürze sind da- mit extrem unwahrscheinlich.

Außerdem hat der Versicherte mit der eGK nicht nur die alleinige Hoheit über seine Daten. Das Scheckkartenformat der Karte ist vertraut und passt in jedes Porte- monnaie. Durch den Mikroprozes- sor auf der eGK mit der Verschlüs-

selungsfunktion ist ein wirkungsvol- ler Missbrauchsschutz „eingebaut“.

Der Versicherte kann zudem si- cher sein, dass nur autorisierte In- haber von elektronischen Heilbe- rufsausweisen (HBA) oder Insti- tutionskarten seine gespeicherten persönlichen Gesundheitsdaten ein- sehen können. Dieses Zweikarten- prinzip gilt – von den Stammdaten abgesehen – für alle Zugriffe. Im Übrigen ist die eGK nicht so anfäl- lig für Beschädigungen wie die USB-Karte mit ihrer exponierten Schnittstelle.

Auffallend bewirbt der NAV das Recht des Patienten auf in- formationelle Selbstbestimmung.

Dem NAV-Konzept zufolge läge die Verantwortung darüber, wer die Daten lesen kann, ausschließ- lich beim Versicherten. Eine dop- pelte Sicherheitsstruktur wie beim Zweikartenprinzip ist nicht vorge- sehen. Da hilft auch nicht, dass die USB-Karte eine Schnittstelle für den HBA haben soll. Wenn der Patient entscheiden soll, dann entscheidet er – auch, wer sich ihm gegenüber ausweisen muss.

Das allerdings ist kein wirksamer Schutz der Patientendaten. Trick- reichen Datenjägern, die das Ver- trauen von Versicherten miss- brauchen, sind damit Tür und Tor geöffnet. Auch der scheinbare technische Vorteil, alle Daten des Versicherten auf einer Karte zu haben, erweist sich dabei als ex- trem fragwürdig. Nicht umsonst schreibt das SGB V den Einsatz von HBA als zwingend erforder- lich vor. Den Versicherten soll ge- rade nicht die alleinige Verant- wortung über die Sicherheit ihrer Daten überlassen werden.

Der NAV kann ein derart sicherheitspolitisch bedenkliches Szenario nicht propagieren und gleichzeitig behaupten, nichts sei dringlicher, als den gläsernen Pati- enten zu vermeiden. Das ist nicht

akzeptabel. I

versus Speicherung auf zentralen Servern

Dr. med. Carl- Heinz Müller, Vorstand der Kas- senärztlichen Bun- desvereinigung für den hausärztlichen Bereich Z

Zuumm TThheemmaa:: Bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geht es nicht nur um ein Chipkartenprojekt, sondern um den Aufbau einer bundesweiten einheitlichen Telematikinfrastruktur: Geschaffen wer- den soll ein nur für das Gesundheitswesen nutzbares elektronisches Kom- munikationsnetzwerk, das eine sichere Kommunikation von medizinischen Daten ermöglicht. Mit der eGK soll der Versicherte ein Verschlüsselungs- werkzeug erhalten, mit dem er sicherstellen kann, dass ausschließlich von ihm autorisierte Personen auf Daten zugreifen können, die außerhalb von Einrichtungen des Gesundheitswesens verschlüsselt gespeichert sind.

Zurzeit wird die eGK in sieben Testregionen erprobt. Ab Ende 2008 soll der Rollout der eGK im Bezirk Nordrhein erfolgen – allerdings vorerst nur mit den Funktionen der bisherigen Krankenversichertenkarte.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung befürwortet grundsätzlich die Kon- zeption einer servergestützten Datenkommunikation mit chipkartenbasier- ter Sicherheitsinfrastruktur, sofern bestimmte Anforderungen, wie etwa Da- tenschutz, Praktikabilität, Kostenneutralität für die Ärzte sowie umfassende Erprobung und Testevaluation, erfüllt sind.

Der NAV-Virchow-Bund gehört dagegen zu den schärfsten Kritikern der Gesundheitskarte. Er ist Mitglied des Bündnisses „Aktion: Stoppt die e- Card“, das einen sofortigen Austieg aus dem Projekt fordert. Der NAV-Bun- desverband will alternative Modelle zur eGK unterstützen, die ohne zentrale Datenspeicherung auskommen, und setzt sich daher für die Erprobung der USB-Technologie als „moderne und sichere Alternative zur elektronischen

Gesundheitskarte“ ein. KBr

USB-Karten bieten keine Sicherheit für Patientendaten.

D

er Vorschlag des NAV- Virchow-Bunds, Patienten- daten lokal auf einer USB-Karte zu speichern, wirft eine Reihe von Fragen auf. Eine dezentrale Da- tenspeicherung soll gewährleis- ten, dass Patientendaten vor Hackern sicher sind. Ein Verlust von Patientendaten durch Server- abstürze wäre darüber hinaus nicht möglich. Dagegen ist nichts einzuwenden.

Problematisch wird es jedoch bei der Umsetzung. Konkret sieht das NAV-Konzept vor, alle Daten auf einer USB-Karte abzulegen, über die allein der Patient verfügt. Doch was, wenn sie verloren geht oder beschädigt wird? Bedeutet das ei- nen Totalverlust aller Daten? Eine Gegenmaßnahme wären Sicher- heitskopien auf Rechnern, Servern oder anderen Datenträgern – also außerhalb der Karte. Doch wer soll die wo speichern, wenn der Patient die alleinige Verfügungsgewalt hat? Wer kann wie gewährleisten, dass eine solche externe Datensi- cherung nicht ihrerseits ein Sicher- heitsrisiko würde? Darauf hat das Konzept keine Antworten.

Die von der Gematik entwickel- te Strategie für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist dage-

KONTRA

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