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Benz-Burger, L. (1974). Die europäische Bodencharta - bezogen auf die Schweiz. Berichte, Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen: Vol. 121. Birmensdorf: Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen.

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Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen CH-8903 Birmensdorf

Nr. 121, 1974

Die europäische Bodencharta bezogen auf die Schweiz

Separatabdruck aus der Neuen Zürcher Zeitung vom Samstag, 9. Februar 1974

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Die europäische Bodencharta - bezogen auf die Schweiz

Zu den durch den Europarat geschaffenen Organisationen gehört auch das Komitee zum Schutz der Natur und der natürlichen Hilfsquellen, das zum Beispiel für die Durchführung des Europäischen Naturschutzjahres 1970 und die Herausgabe der Europäischen Wassercharta die Initialzündung gegeben hat. Es erteilte sinn- gemäß einer Ad-hoc-Gruppe den Auftrag, zu untersuchen, was zur Erhaltung des Bodens in Europa generell unternommen werden kann. Unter dem Präsidium von Prof. Noirfalise (Belgien,) arbeitete diese Gruppe als erstes Teilziel eine Bodencharta aus. Vertreter folgender Länder gehörten ihr an: Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Niederlande, Oesterreich, Schweiz und Türkei. Felix Richard, Professor für Bodenphysik all der ETH Zürich, vertrat in diesem Gremium die Schweiz. Wir haben uns mit ihm über die Bedeutung dieser Bodencharta unterhalten und die im Interview geäußerten Ansichten zusammengefaßt. Einige Aspekte des Landschaftsschutzes in der Schweiz wurden mitberücksichtigt.

Zwölf Leitsätze

1. Der Boden zählt zu den wertvollsten Gütern der Menschheit. Er ermöglicht Mensch, Tier und Pflanze das Leben auf der Erde.

2. Der Boden stellt eine begrenzte, leicht zu zerstörende Hilfsquelle dar.

3. Die Industriegesellschaft nutzt Grund und Boden für landwirtschaftliche wie für industrielle und sonstige Zwecke. Hierfür muß die Raum- ordnungspolitik die Eigenschaften des Bodens ebenso wie die Bedürfnisse der Gesellschaft von heute und morgen im Auge behalten.

4. Landwirte und Waldbesitzer müssen Metho- den anwenden, die die Bodenqualität erhalten.

5. Der Boden muß vor Erosion geschützt wer- den.

6. Der Boden muß vor Verunreinigung ge- schützt werden.

7. Die städtische Entwicklung ist so zu planen, daß sie die angrenzenden Gebiete möglichst wenig schädigt.

8. Bei Bauvorhaben müssen die Auswirkungen auf angrenzendes Land während der Planung ver- anschlagt werden, so daß entsprechende Schutz- maßnahmen in die Kostenberechnung einbezogen werden können.

9. Die Erfassung des Bodenpotentials ist uner- läßlich.

10. Für eine vernünftige Nutzung und Erhal- tung des Bodens bedarf es weiterer Forschung und interdisziplinärer Zusammenarbeit.

11. Der Schutz des Bodens ist in die Lehr- pläne aller Unterrichtsstufen aufzunehmen und der Allgemeinheit in verstärktem Maße bewußt zu machen.

12. Das Bodenpotential erfordert eine zweck- mäßige Planung und Verwaltung durch Regierun- gen und Behörden.

Die menschliche Nahrung ist organischen Ursprungs

Die Bodencharta will die Europäer darauf aufmerksam machen, daß der Boden für den Men- schen die Existenzgrundlage bedeutet und nur be-

grenzt zur Verfügung steht. In Gebieten mit dich- tester Besiedlung und in Regionen mit intensiver industrieller Produktion muß man sich immer wie- der von neuem bewußt werden, daß die mensch- liche Nahrung organischen Ursprungs ist und zum überwiegenden Teil aus dem produktions- fähigen Bodenteil der festen Erdoberfläche stammt.

Aber nicht allein in den Industrieländern muß man für eine sinnvolle Bodennutzung sorgen. Auch in andern Ländern schreitet die Bodenzerstörung fort. Ursache ist sehr oft eine ungeeignete land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung, die auf lokale, natürliche Produktionsgrundlagen nicht oder zu wenig Rücksicht nimmt. Als Beispiel sei ein Klimagebiet mit periodisch intensiven Nieder- schlägen erwähnt. Bei ungeschickter Landnutzung werden Humus und mineralische Feinerde ero- diert. Zurück bleibt ein weniger ertragreicher Boden oder im Falle extremer Entwertung eine grobskelettige bis felsige Landoberfläche.

Erhaltung

der landwirtschaftlichen Produktionskraft Die Pflanze kann ihre eigene, organische Kör- persubstanz aus anorganischen Verbindungen und Elementen des Bodens und der Luft aufbauen, während der Mensch diese komplizierte Synthese nicht vollziehen kann. Wie das Tier ist er auf die Aufnahme bestimmter Formen von organischen Verbindungen angewiesen. Seine Ernährung ist vom pflanzenproduzierenden Boden abhängig und daher schicksalhaft mit ihm verbunden. Für jeden Menschen, der seine Nahrung nicht aus eigenem Boden nutzen kann, muß sie anderswo produziert und zu ihm transportiert werden. Allein schon des- halb ist vor allem auch im relativ dicht besiedelten und entwickelten Europa die Erhaltung einer ge- nügend großen Bodenfläche für Land- und Forst- wirtschaft unerläßlich. Diese Fläche muß nach- haltig eine möglichst große Produktionskraft haben. Das ist jedoch nur möglich, wenn die natürlichen Produktionsfaktoren des Bodens be- kannt sind und erhalten bleiben. Im Rahmen be- stimmter biologischer Grenzen kann der Mensch durch dosierte Düngung, geeignete Bearbeitung und

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durch die Wabl bestimmter Fruchtfolgen die na- türliche Produktionskraft des Iandwirtscbaftlicben Bodens sogar steigern. Das Maß des Eingriffs ent- scheidet aber, ob die natürliche Produktionskraft kurz- oder langfristig erhöht wird oder ob auf lange Siebt nicht voraussehbare Nebenwirkungen das Gegenteil verursachen.

Belastbarkeit des Bodens

Der Boden ist ein sehr kompliziertes, aus mineralischen und organischen Stoffen aufgebau- tes offenes System, bestehend aus festen, flüssigen und gasförmigen Phasen. Er steht mit der Umwelt in einem ständigen Austausch von Substanz und Energie. Physikalische, chemische, biologische und zahlreiche kombinierte Vorgänge verleiben jedem pflanzenproduzierenden Boden bestimmte, für ihn charakteristische Eigenschaften. Diese sind durch Faktoren der Bodenbildung, wie zum Beispiel Muttergestein (Geologie), Topographie, Klima, Vegetation gegeben und ändern sich von Ort zu Ort. Jeder Boden bat eine ibm eigene aktuelle Fruchtbarkeit, bedingt durch die gegebenen Stand- ortsfaktoren. Können einzelne Produktionsfakto- ren verbessert werden, dann ist eine Erhöhung der Fruchtbarkeit möglich. Je nach dem Aufbau bat jeder Boden gegenüber unzweckmäßiger Be- handlung ein größeres oder kleineres Erholungs- vermögen. Gewisse Fremdstoffe, in nicht zu hoher Konzentration und in genügend großen Interval- len ausgelegt, können - je nach Zusammenset- zung - biologisch abgebaut und damit unschäd- lich gemacht werden. Das gilt aber nicht generell.

Jeder Boden bat ein eigenes, natürliches, dynami- sches Gleichgewicht. Dieses ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der Kulturböden. Je besser wir dieses Gleichgewicht kennen, um so nachhal- tiger können wir die aktuelle Produktionskraft eines Bodens für die Kultur ausnützen und bis zu einem bestimmten Grade steigern, ohne daß er - langfristig gesehen - ausgebeutet wird.

Unter dem Trend zur stetigen Produktions- steigerung und den hohen Qualitätsanforderungen des Marktes werden heute vielerorts Schädlings- bekämpfungsmittel angewendet. Gewisse Gift- stoffe gelangen in den Boden, können mit dem Sickerwasser ins Grundwasser fli:eßen; zum Teil werden sie im Boden zurückgehalten und teilweise durch die Pflanze aufgenommen. Damit ist die Kontinuität des Gifttransportes bis in den mensch- lichen und tierischen Körper grundsätzlich her- gestellt.

Die Belastbarkeit des Bodens mit schädlichen Fremdstoffen ist ein sehr aktuelles Problem, mit dem sich zahlreiche Forschungsstellen der ver- schiedenen Stufen seit einiger Zeit befassen. Die- ses Problem wird zu einem Schwerpunkt ange- wandter standortskundlicher Forschung. Jedenfalls bemüht sich die Industrie, schwachtoxische und dennoch wirksame Mittel herzustellen. Auch die biologische Schädlingsbekämpfung sucht neue und verheißungsvolle Wege, um nachhaltig die Frucht- barkeit der Böden zu erhalten. Deshalb verdient sie Förderung durch die öffentliche Hand.

Im Prinzip sollten in der Schweiz - wie bis- her - Waldböden nicht gedüngt werden. Glück-

licherweise ist ein recht großer Teil davon von Natur aus fruchtbar. Eine zusätzliche Düngung ist in der Regel nicht nötig, ausgenommen in Spezial- fällen. Wenn wir auch in der Zukunft auf Wald- bodendüngung verzichten, so leistet die Forstwirt- schaft weiterhin einen wirkungsvollen Beitrag zur Abschwächung der Eutrophierung ober- und un- terirdischer Gewässer. Die Förderung naturnaher Waldbestände und deren sorgfältige waldbauliche Pflege erhält zudem die natürliche Produktions- kraft der Waldstandorte und ermöglicht damit zu- gleich, auf die Anwendung von Pestiziden im Wald zu verzichten, von bestimmten Sonderfällen abgesehen.

Studium der Oekosysteme

Die Böden, die wir in diesem Zusammenhang behandeln, sind Wuchsorte höherer Pflanzen. Sie sind ein außerordentlich wichtiger Teil von Oeko- systemen, das heißt von Teilen der Landober- fläche mit bestimmten komplexen Wechselbezie- hungen zwischen Vegetation und Umwelt. Der Mensch lebt in solchen Systemen; er beeinflußt sie, ändert sie und belastet sie teils so stark, daß sie dauernd verändert oder sogar geschädigt wer- den. Das Studium der Eigenart von Oekosyste- men, ihres Puff erungs- und Regenerationsvermö- gens im Hinblick auf schädliche menschliche Ein- griffe muß - wie teils schon erwähnt - ins Zen- trum standortskundlicher Forschung gestellt wer- den. Auch in der Schweiz ist diese Schwerge- wichtsbildung nötig. Verschiedene Organisationen setzen sich bereits erfolgreich dafür ein. Die stand- ortskundliche Forschung wird - in diesem Licht gesehen - zu einem äußerst vielseitigen Unter- suchungsgebiet, an dem sich interdisziplinär, je nach der Fragestellung, Fachkundige der Botanik, Zoologie, Biochemie, Bodenkunde, Klimatologie, Hydrologie, Ingenieurwissenschaften und aus der erfahrenen Praxis wie auch der Raumplanung, der Umweltpflege und des Landschaftsschutzes zu be- teiligen haben.

Bodennutzung und Raumordnung Auf dem Gebiete der Forstwirtschaft hat in der Schweiz der Bund die Verantwortung schon um die Jahrhundertwende übernommen. Das eid- genössische Forstpolizeigesetz vom 11. Oktober 1902 hält fest, daß die Waldfläche nicht vermin- dert werden soll. Deshalb ist rund ein Viertel der schweizerischen Bodenfläche seit siebzig Jahren weitgehend vor Zerstörung bewahrt worden. Um so mehr ist in Anbetracht der geschilderten viel- seitigen Bedeutung des Bodens eine konsequente Rodungspraxis zu befolgen. Zusätzlich sind 1m Rahmen des Bundesgesetzes über Raumplanung auch für die übrige produktive und bewohnte Landoberfläche Regelungen zu treffen, die ins- künftig eme möglichst schonende Bodennutzung sicherstellen.

Die Landoberfläche der Schweiz ist schon beute in mancher Hinsicht sehr guz kartiert. Zahl- reiche allgemeine und spezielle Karten auf dem Gebiet der Geologie, Hydrologie, Mineralogie, Tektonik, Limnologie, Klimatologie, Vegetations- kunde, Bodenkunde, Landbau, Gefahren (Lawi-

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nen. Bergstürze usw.), Grundwasser- und Wirt- schaftskunde sind vorhanden. Zudem wird zurzeit im Rahmen der Raumplanung an bodenkund- lichen Karten gearbeitet, die auch für die land- und forstwirtschaftliche Praxis interpretiert wer- den können. Hinzu kommen noch Inventare zur Erfassung von schützenswerten und bereits ge- schützten Natur- und Kulturlandschaften sowie von Ortsbildern und dergleichen.

Das Brachlandprohlem

Nach dem Mansholt-Plan rechnet man im EWG-Raum mit rund 5 Millionen Hektaren Brachland. Diese Böden bilden zweifellos ein be- sonderes Problem - auch in der Schweiz. Kürz- lich wurde durch die Eidgenössische Forstliche Versuchsanstalt in Birmensdorf eine Untersuchung über das Brachland in der Schweiz abgeschlossen.

Grenzertragsböden wurden früher mehr oder weniger intensiv genutzt. Mit Ausnahme extremer Standorte werden brachliegende Böden sich bei uns verhältnismäßig rasch wieder bewalden. Bis- her schon naturschützerisch wertvolle Freiland- reliktsstandorte bedürfen eines systematischen Un- terhaltes. Die Benützung von Brachland für Er- holungszwecke setzt voraus, daß die Gebiete groß genug sind und daß sie für die Bevölkerung er- schlossen werden können. Zudem muß die Aus- scheidung solcher Landflächen im Rahmen einer verbindlichen, zweckmäßigen und regionalen Raumplanung geschehen und die Entwicklungs- förderung der Berggebiete mitberücksichtigen.

Die Bedeutung der Europäischen Bodencharta für verschiedene Regionen

Nicht alle Leitsätze der Bodencharta haben für alle Regionen von Europa gleiche Bedeutung. Für einzelne Regionen gibt es ganz verschiedene Schwergewichte. Für die Schweiz darf zum Bei- spiel lobend erwähnt werden, daß seit vielen Ge- nerationen der Schutz vor Naturereignissen er- folgreich in die Praxis umgesetzt worden ist. Unser Land ist im Gebirgsteil im Prinzip erosionsgef ähr- det. Die Niederschläge in den Voralpen und Alpen steigen von 1600 bis 3000 und lokal sogar über 4000 mm pro Jahr. Große Ueberflutungsschäden als Folge weitgetriebener Entwaldungen im Ge- birge haben schon Mitte des 19. Jahrhunderts die Erkenntnis und den Willen geprägt, die bewaldete Landoberfläche nach Möglichkeit zu erhalten.

Deshalb folgte dem Schutzgedanken die Tat. Der Begriff des Schutzwaldes wurde im eidgenössi- schen Forstgesetz nachhaltig berücksichtigt.

Schutzwald im Gebirge gewährleistet, zusammen mit anderen Faktoren, an vielen Orten die Exi- stenz von Weiden, Siedlungen, die Sicherheit der Verkehrswege und leistet seinen Beitrag zur Ver- hinderung extremer Hochwasser und Ueber- schwemmungen.

Auch die Landwirtschaft hat es seit Genera- tionen verstanden, durch eine geschickte Technik der Landnutzung, zweckmäßige Bodenbearbeitung und angepaßte Fruchtfolge - großflächig gesehen - Erosionsschäden zu verhindern. Das gilt ins- besondere für Hanglagen kleinerer und größerer Neigung. Hier konnte, trotz erschwerter Bewirt- schaftung, der Boden vor stark schädigenden Ab- trägen bewahrt werden. Heute sieht man aber da und dort, wie bisher landwirtschaftlich genutzte Hangstandorte zu Brachland werden, weil eine Bewirtschaftung sich aus dem einen oder andern Grund nicht mehr lohnt.

Mit je einem ausgewählten Beispiel aus der Land- und Forstwirtschaft wollten wir zeigen, daß in der Schweiz seit längerer Zeit, großmaßstäblich gesehen, gewisse Forderungen, die in der Boden- charta enthalten sind, bis zu einem gewissen Grad realisiert sind. Auf Probleme, die auch bei uns der Lösung harren, haben wir an anderer Stelle hin- gewiesen.

Vielfältige Nutzungsansprüche Die freie Landoberfläche wird immer stärker und für sehr verschiedenartige Nutzungszwecke beansprucht. Die Aufschlüsselung der Nutzungs- ansprüche an den Boden ist deshalb ein wichtiges Gegenwartsproblem. Die Raumplanung muß den Anforderungen der Landwirtschaft, des Siedlungs- baus, der Wirtschaft, aber auch des Verkehrs und insbesondere der Erholung genügen, nicht zuletzt aber auch dem Schutz der Natur um ihrer selbst willen. Die Gesetzgebung muß den Bedürfnissen der Gesellschaft von heute und morgen entspre- chen. Hochschulen, Behörden, \Virtschaftsvertreter und Planer - letzten Endes jeder Einwohner an seinem Ort - müssen sich um die Wahrung der Anliegen der Umwelt, namentlich um deren Scho- nung, kümmern. Schöpferisches Ziel ist immer eine sinnvolle Lösung, die von Ort zu Ort, je nach den Gegebenheiten, recht verschieden lauten kann.

L. Benz-Burger

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