• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Praxisgebühr: Ärger klein geredet" (07.11.2003)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Praxisgebühr: Ärger klein geredet" (07.11.2003)"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Praxisgebühr

Zu dem Beitrag „Die Basis ist ,stock- sauer‘“ von Sabine Rieser in Heft 38/2003:

Der Berg kreißte – und gebar eine Maus

Die ab 1. Januar von den Pati- enten durch den Arzt einzu- ziehende Praxismaut ist mit zi- vilem Ungehorsam ad absur- dum zu führen! Die Folgen der Eintreibung von zehn Euro pro Patient bzw. einem Euro bei erwiesenermaßen sozial schwachem Patienten liegen offen auf der Hand: Der Berg kreißte – und gebar eine Maus!

Die Kosten und der physische sowie nervliche Aufwand so- wie die zu erwartenden Verlu- ste in der Praxis stehen in kei- ner Relation zu einem vermut- lich überhaupt nicht vorhan- denen Nutzen: In einer 1 000- Scheine-Praxis müssten mit viel Mühe circa 5 000 Euro Mautgebühren in drei Mona- ten vereinnahmt werden.

Wenn man die anfallenden Personalkosten, Quittungen, Überweisungen etc. gegen- rechnet sowie den Wegfall von etwa 100 Verdünnerscheinen von Patienten, die einfach weg- bleiben werden, das Honorar wie auch das Arzneimittelbud- get schmälern und die Regress- gefahr erhöhen werden, ergibt sich unterm Strich ein Verlust- geschäft. Zynischerweise ent- steht für die Patienten der Eindruck, die ihnen imKrank- heitsfall aufgebürdete zusätzli- che Abgabe aus dem versteu- erten Nettoeinkommen als Versichertem, Selbstbeteili- gung genannt, käme in vollem Umfang dem Arzt zugute. Auf keinen Fall werden die Patien-

ten ermessen können, auf wel- chen verwinkelten Wegen der Verwaltung das eingesammel- te Geld versickert, in Form von Verwaltungskosten auf seinem virtuellen Weg über die Abrechnung zu den KVen, von dort zu den Kassen und zurück über die Gesamtvergü- tung wieder über die KVen per Honorarabrechnung zu den Ärzten . . .

Wolfgang Katte,

Elsavastraße 93a, 63863 Eschau

Ärger klein geredet

Ihr Artikel macht uns noch saurer. Nach unserem Ein- druck reden Sie den Ärger über die Praxisgebühr klein.

Es werden überwiegend zu- stimmende oder beschwichti- gende Stellungnahmen zitiert:

„mehrheitlich bekümmert“

hat der KBV-Vorsitzende die Stimmung unter den Ver- tragsärzten gefunden. Kolle- gen – und Patienten –, die wir gesprochen haben, sind aber nicht bekümmert, sondern tatsächlich stocksauer. Ich ver- misse eine Aussage, dass die KBV die Praxisgebühr ab- lehnt. Stattdessen will sie sich jetzt um „ec-Lesegeräte in den Praxen“ bemühen, „ausufern- de Überprüfungen der Kassen nicht dulden“ und betont „den Liquiditätsvorteil für die Ärz- te“. Hat die KBV etwa diese Idee unterstützt? Außerdem finde ich es ärgerlich, dass die Behauptung der Gesundheits- ministerin, „viele Ärzte hätten keine Probleme, andere – häu- fig überflüssige – Leistungen privat und in bar abzurech- nen“, unkommentiert bleibt.

In diese Ecke möchten wir uns – und sicher auch die meisten Kollegen – nicht stellen lassen.

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

(2)

Und kann diese Behauptung ein Argument sein, allen Ärz- ten das Einsammeln der Pra- xisgebühr aufzudrücken?

Dafür kommentieren Sie

„Die Praxisgebühr wird kom- men“. Wenn sie dieser Mei- nung sind, hätten wir einen informativen Artikel zu die- sem Thema erwartet. Es gibt doch viele Fragen (siehe Le- serbrief im Ärzteblatt Heft 37), die immer noch unbeant- wortet sind: Wie sollen wir die Praxisgebühr einsam- meln, wo gibt es sie im Aus- land schon, unter welchen Bedingungen wurde sie ein- geführt, wie wird sie durchge- führt und welche Auswirkun- gen hat sie?

So wirkt der ganze Artikel nur, als solle er von möglichem Widerstand gegen die Praxis- gebühr abhalten. Hoffentlich gibt es trotzdem welchen!

Dr. med. A. Jasper,Lipper Hellweg 251, 33605 Bielefeld,Dr. med. D. Elgeti, Dr.

med. F. Elgeti,Detmolder Straße 417, 33605 Bielefeld

Eine etwas andere Sicht:

Selbstbeteiligung ist super

Mein Aufruf an alle Kollegen:

Sprechen wir konsequent nur noch von der Selbstbeteiligung am Arzthonorar. Schreiben Sie Ihrer Lokalzeitung, wie viel Prozent diese Selbstbeteili- gung an Ihrem Honorar aus- macht. Sprechen Sie nie mehr von „Praxisgebühr“, um die Suggestion frühzeitig auszu- merzen, irgendeine Arztpraxis bekäme eine zusätzliche Ge- bühr. Ich bin sehr für diese Selbstbeteiligung, sie verbes- sert meinen Cashflow. Ich be- komme sowieso von sehr vie- len Kassenpatienten Honora- re für Selbstzahlerleistungen – gerne, zügig und dankbar be- zahlt, meist über Bankeinzug.

Wenn die Ärzteschaft die völ- lig neue Fähigkeit entwickelt, erfolgreich und unbürokra- tisch 25 % ihres Honorars von einem zufriedenen Patienten direkt zu kassieren, können später auch 100 % des bisheri- gen Honorars kassiert werden.

Die Abschaffung der KVen

droht in Kürze. Das haben die KVen sich und uns durch ihre Arbeit vorbei am zahlenden Kunden – dem niedergelasse- nen Arzt – eingebrockt.

Dr. med. Roman Machens, Vertragsärztliche Bundesvereinigung, Leukstraße 12, 84028 Landshut

Biobanken

Zu dem Beitrag „Wahrung des For- schungsgeheimnisses“ von Gisela Klinkhammer in Heft 39/2003:

Angriff auf elementares Menschenrecht

. . . Harris proklamiert eine

„moralische Pflicht“ jedes Bürgers, sich an medizinischer

Forschung zu beteiligen, und meint, bei Nichteinwilligungs- fähigen könne man eine Zu- stimmung zur Teilnahme an Forschungsprojekten voraus- setzen. Abgesehen davon, dass solche Stellungnahmen utilita- ristischer Rechtsverdreher sich in jüngster Zeit häufen, bilden sie einen Frontalangriff auf ein elementares Men- schenrecht: die Würde des Menschen. Diese wird, gleich- lautend mit Artikel eins unse- res Grundgesetzes, auch durch den Artikel eins der Europäi- schen Charta der Menschen- rechte als unantastbar ge- schützt. Dabei ist die Würde des Menschen ein über das in- dividuelle Selbstbestimmungs- recht und das damit einherge- hende Instrumentalisierungs- verbot wohldefinierter Begriff und somit der Beliebigkeit willkürlicher Auslegungen ent-

zogen. Die Charta gilt auch in Manchester, dem Wirkungsort von John Harris.

Für die Forschung am Men- schen ergibt sich aus dem Ge- sagten, dass es eine moralische oder sonstwie geartete Pflicht zur Teilnahme an Forschungs- projekten nicht geben kann.

Vielmehr muss es zu jedem Zeitpunkt der freiwilligen Ent- scheidung eines (potenziellen) Studienteilnehmers überlassen bleiben, ob er in eine Teilnah- me einwilligt oder nicht. Nicht einwilligungsfähige Personen dürfen u. a. nur dann in biome- dizinische Forschungsprojekte einbezogen werden, wenn sie einen individuellen (therapeu- tischen oder diagnostischen) Nutzen aus der Studienteilnah- me haben, den sie ohne Studi- enteilnahme nicht hätten. Al- les andere wäre eine Instru- mentalisierung. Die von Harris vorgetragene Auffassung ist keineswegs neu. Sie diente in ähnlicher Form bereits zur Verteidigung mehrerer Ange- klagter in den Nürnberger Ärzteprozessen. Bereits da- mals wurde gerichtlicherseits im so genannten Nürnberger Codex festgestellt, dass ohne freiwillig gegebene Einwilli- gung der Versuchspersonen die Durchführung von Versu- chen verbrecherisch ist. Sie ist es auch noch heute, und auch in Manchester.

Dr. med. Michael Stoeter, M. D., Charité, Campus Berlin-Buch, Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin

Prävention

Zu dem Leserbrief „Es geht um die Begründung“ von Prof. Dr. med. Fritz Beske in Heft 38/2003, der sich auf den Leserbrief „Fakten sprechen für Prävention“ von Prof. Dr. med. Fried- rich Wilhelm Schwartz in Heft 31–32/2003 bezog:

Regeln einhalten

Von einer nicht unmaßgebli- chen Person und Institution (Prof. Beske, WHO Collaborat- ing Centre) für Gesundheits- System-Forschung wird dem Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen in seinem Gutachten 2000/2001 zur Aus-

sage über Kosteneinsparung durch Prävention fehlende Wissenschaftlichkeit mehrfach vorgeworfen. Wenn dann die- ser nicht darauf reagiert und seine Belege nicht auf den Tisch legt, so ist dieses Verhal- ten ein Verstoß gegen die Re- geln der wissenschaftlichen Diskussion. Beim Thema Ge- sundheit und Recht auf Leben ist es meines Erachtens auch unethisch.

Wo stehen wir eigentlich, wenn sogar anerkannte Sach- verständige die Regeln nicht mehr einhalten?

Dr. Klaus Blumberg,

Zum Altmühlspitz 5, 93309 Kelheim

Patientenversorgung

Gedanken zur Patientenversorgung in Deutschland jetzt und in den fol- genden Jahren:

Korrektur des SGB V anstreben

Klingt es nicht absurd, fatal und ärgerlich, wenn man ver- nimmt, dass deutsche Ärzte ins Ausland gehen wegen fi- nanzieller Sicherheit und bes- serer Arbeitsbedingungen und wir in Deutschland unter Ärz- temangel leiden und dann im- mer noch den Seehoferschen

§§ 101, 102 (Zulassung) und 95.7 (Altersgrenze) im SGB V nachjagen?

Nun hat dieser CSU-Politiker erneut mit der SPD-Gesund- heitsministerin über die an- gebliche Gesundheitsreform verhandelt. Er hat aus seinen Fehlern der Jahre 1990 bis 1992 nichts gelernt. Die Sozial- kassen sind leer, die Jungärzte wandern ab, aber immer mehr fachqualifizierte ältere Kolle- gen werden zwangspensio- niert. Diese Kollegen würden Geld in die Sozialkassen brin- gen und auch Einkommen- steuer zahlen. Der Ärzte- schwund würde verringert.

Aber – es erfolgt weiterhin Zwangspensionierung und da- mit die Belastung der Ruhe- standskassen.

Nun trägt man sich mit dem Gedanken, den Ärztenotstand in Deutschland mit ausländi- schen Ärzten auszugleichen.

A

A2936 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 457. November 2003

(3)

Ein sehr großer Fehler, denn hier kommt der Qualifikati- onsbegriff in höchste Gefahr, außerdem sind Sprachbarrie- ren zu bedenken. Man sollte den eventuell riesigen Famili- ennachzug nicht außer Acht lassen. Die Patientenversor- gung in den kommenden Jah- ren ist also dadurch fachquali- fikationsmäßig in Gefahr.

Die Politiker aller Parteien soll- ten also bei der Gesundheitsre- form vor allem eine Korrektur des SGB V anstreben.

Die Versorgung der Patienten in Gesamtdeutschland (früher Ost und West) könnte erheb- lich verbessert werden, würde man den § 95.7 SGB V fallen lassen, denn die meisten deut- schen Ärzte würden gerne län- ger arbeiten und heilend wir- ken, wenn sie sich berufen fühlen. So würde dann die Pa-

ren wieder qualifiziert und fachgerecht durchgeführt wer- den können.

Dr. Dr. Franz-Josef Broicher, Schillerstraße 32, 50858 Köln

Gesundheitsreform

Zu dem Kommentar „Gesamtdeut- sches Bindemittel?“ von Prof. Dr.

med. Dr. h. c. Peter Stosiek in Heft 41/2003:

Entschuldigung

Liebe westdeutsche Kollegen, ich möchte mich im Namen si- cher nicht aller, aber immer noch vieler ostdeutscher Ärzte für den Beitrag von Herrn Prof. Stosiek bei Ihnen ent- schuldigen. Trotz aller Proble- me des deutschen Gesund- heitswesens, deren Ursache

viele von uns mit dem vor 13 Jahren stattgefundenen Sy- stemwechsel nach wie vor zu- frieden.

Die Anhäufung von wahren, unwahren und nicht nachprüf- baren Behauptungen des Au- tors gipfelt in der abschließen- den Erkenntnis, dass die Ab- schaffung von „Schnelligkeit und Fleiß“ der Leistungser- bringer die Rettung des Ge- sundheitssystems ermöglicht.

Nochmals Entschuldigung!!!

Ich möchte mit einem alten DDR-Witz meine kurze Erwi- derung beenden:

Anfrage an Sender Eriwan:

„Kann man in der Schweiz den Sozialismus einführen?“

Antwort: „Im Prinzip ja, aber warum sollte man ein hoch entwickeltes Industrieland zerstören?“

Nach meinen Internetrecher-

der Medizinischen Universität Eriwan. Er sollte sich bei den Redakteuren des legendären Senders die betriebs- und volkswirtschaftlichen Grund- lagen ihrer Antwort erklären lassen.

Dr. med. Dietmar Arnold, Robert-Koch-Straße 3, 09366 Stollberg

Medikamente

Zu dem Leserbrief „Daten vervoll- ständigen“ von Dr. med. Sigrid Planz- Kuhlendahl in Heft 38/2003:

Kriterium: Lebensqualität

. . . Es kann nicht angehen,den Nutzen eines Medikamentes wesentlich unter Gesichts- punkten der Vermittlungs- fähigkeit auf dem ersten Ar- beitsmarkt zu betrachten und

(4)

maßen als Werbelyrik abzutun.

Ein wesentliches Kriterium in der Schizophreniebehandlung ist die subjektiv empfundene Lebensqualität. Niemand wird bestreiten wollen, dass der Einsatz von Atypika in vielen Fällen nicht nur zum Ver- schwinden schwerster Neben- wirkungen der älteren Neuro- leptika vom Haldoltyp führt, sondern auch die sog. Minus- symptome ganz erheblich bes- sert, sodass den Kranken wie- der die Teilnahme am sozialen Leben, selbstständige Lebens- führung in eigener Wohnung usw. möglich wird. In vielen Fällen ist den Kranken erst durch den Einsatz dieser Me- dikamente wieder ein Leben in menschlicher Würde er- möglicht worden. Die Würde des Menschen ist unantastbar laut Grundgesetz! Es darf nicht dahin kommen,dass sich eine Argumentation folgen-

den Inhalts entwickelt: Es ist nicht nachgewiesen,dass die Atypika zu einer verbesserten Einsatzfähigkeit der Kranken auf dem ersten Arbeitsmarkt führen, infolgedessen ist ihre Verordnung als unwirtschaft- lich anzusehen. Dies wäre eine zutiefst inhumane und unethi- sche Betrachtungsweise.

Dr. med. Hans Jochim Meyer, Amselstieg 33, 25421 Pinneberg

Solidargemeinschaft

Zu dem Kommentar „Kollektiver Selbstbedienungsladen“ von Dr.

med. Hans-Joachim Ballstaedt in Heft 36/2003:

Mehr Eigenverantwor- tung auf allen Ebenen

Auch wenn die Überlegungen des Autors teilweise einleuch- ten (Versorgungsmentalität

statt Eigenverantwortung; un- solidarische Gemeinschaft der Nutznießer), erstaunt doch die Behauptung, dass eine „typi- sche Verteilung von unten nach oben entstanden sei, weil die Ansprüche von Wohlha- benden mit hohem Gesamt- einkommen massiv aus dem Solidarbeitrag der Kleinver- diener subventioniert werden“

und weiter „ohne stärkere Be- teiligung wohlhabender Perso- nenkreise und hoher Einkom- men an den Gesundheitsko- sten, ohne den Verzicht auf lieb gewonnene Ansprüche, ist eine Sanierung der GKV nicht durchführbar“.

Von welchem Land schreibt eigentlich der Autor? Die Be- teiligung an der Solidarge- meinschaft wird doch nicht nur durch eine dynamische Besteuerung erreicht, sondern auch durch den nicht unbe- trächtlichen Beitrag der Pri-

vatversicherten zur Existenz niedergelassener Ärzte und der Krankenhäuser. Ohne die- se „Selbstzahler“ wären zahl- reiche Praxen und Kranken- häuser in Deutschland schon längst pleite.

Die bereits existierende dra- stische Umverteilung hat dazu geführt, dass in unserem Land die Risikobereitschaft er- schreckend gering ist, die Eli- te wegläuft und Investitionen deutscher und ausländischer Firmen erheblich zurückge- hen. Wenn nicht auf allen Ebenen mehr Eigenverant- wortung gefordert wird, fallen wir noch weiter zurück und verstärken das Bild einer lei- stungsfeindlichen, egoisti- schen Nation. Ich möchte nicht falsch verstanden wer- den: Solidargemeinschaft muss sein – solidarisch heißt aber auch, Verantwortung für sich selbst zu schultern, bevor

A

A2938 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 457. November 2003

(5)

man Nachbarschaftshilfe an- mahnt.

Prof. Dr. N. Reifart,Kliniken des Main- Taunus-Kreises, Kronberger Straße 36, 65812 Bad Soden

KTQ

Zu dem „Von schräg unten“-Beitrag

„KTQ“ von Dr. med. Thomas Böhme- ke in Heft 38/2003:

Weiter so

Ihre Rubrik „Von schräg un- ten“, speziell die Abhandlung zum KTQ-Wahnsinn, zählt zum Besten, was ich seit lan- gem gelesen habe.

Ihre hervorragenden, scharf- sinnigen und (bitter) humor- vollen Betrachtungen geben mir das Gefühl, nicht allein mit meinem Unmut zu sein.

Bitte weiter so.

Dr. Thomas Koch,

St. Walburga Krankenhaus Meschede GmbH, Schederweg 12, 59872 Meschede

Ironische Überspitzung

Bei allem Verständnis für die ironische Überspitzung des ärztlichen Alltags sollte doch die Wahrheit nicht unter den Tisch fallen: Die zitierten KTQ-Fragebögen sind, wenn die Qualität stimmt, nur ein einziges Mal auszufüllen. In den Ausbildungsstätten, die der Kollege durchlaufen hat, waren offensichtlich folgende Punkte glänzend geregelt:

Vorbefunde werden vom Hausarzt bei der Einweisung allen Patienten vollständig und aktuell mitgegeben, dem Aufnahmearzt liegt, ob mor- gens oder abends, zur Ana- mnese bereits die alte Kran- kenakte vor. Für die zwanzig häufigsten Hauptdiagnosen sind abteilungsübergreifend Laborprofile evidenz- und outcomeoptimiert definiert, und die unabhängig von der Fachrichtung maximal eine Seite umfassenden Arztbriefe werden dem niedergelassenen Kollegen auch freitagnachmit- tags samt Histologie elektro- nisch übermittelt, damit dieser noch mit seinem Patienten sprechen und die Medikation

fürs Wochenende rezeptieren kann.

Ich würde mir eine Klinik aussuchen, die eine Zertifizie- rung anstrebt oder schon be- sitzt, denn andere werden mittelfristig von den Kosten- trägern kaum mehr finanziert werden. Wo die Kollegen ihr Handwerk (?) mehr beherr- schen, wäre dann noch die Frage.

Dr. E. W. Schmidt-Mattila, Stadtkrankenhaus Rüsselsheim, August- Bebel-Straße 59, 65428 Rüsselsheim

Praxiscomputer

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Aus für EDV-Muffel“ von Heike E. Krüger- Brand in Heft 40/2003:

Weitere Bürokratisierung

Die EDV-isierung des prakti- schen Arzttums mag ja noch zweckmäßig sein, zumal ich denke, dass hier „Bilderstür- merei“ nicht weiter hilft. Da das Gesundheitswesen jetzt – aus monetaristischen Grün- den – in eine politisch gewoll- te restaurative Phase des Ge- sundheitswesens hineingleitet, halte ich Worte, die innerärzt- lich dieses Hineingleiten för- dern, für nicht dienlich. Der Druck zur EDV zulasten (!) des Kassenarztes fördert eine unsinnige und hemmende Bürokratisierung auf KV- Ebene. Das zeigt mir jahrelan- ge Erfahrung. Auch die Ver- waltung der ins Haus stehen- den sog. Praxisgebühr – um die Kassen (!) zu entlasten – dürfte ohne Praxis-EDV nicht möglich sein.

Wer sich also dem zunehmen- den Un-Sinn – aus welchen Gründen auch immer – entge- genstellt, sollte – ich wiederho- le es – nicht vorschnell gezie- hen werden, zumal sich der al- lenthalben behauptete Re- formbedarf mir so nicht dar- stellt. Jede Kampagne (sog.

Gesundheitsreform) beginnt zunächst mit der Verwischung der Begriffe. Das ist ein (manchmal ungewolltes) Macht-Mittel, dem sich das Ärzteblatt nicht anschließen sollte.

Jürgen Schlee,31675 Bückeburg

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Users may print, post, or forward all or part of the index, or click on individual items to view and use the entire entry from the events site. The theme of the conference, planned

Users may print, post, or forward all or part of the index, or click on individual items to view and use the entire entry from the events site.. H-Net assumes no liability for

Das wäre nicht einmal wün- schenswert, denn: statt der Bei- träge müßten die Steuern erhöht werden; das Rentensystem wür- de noch stärker als bisher von der Lage

Kein Wunder, dass Patienten und Ärzte auf diesen Kongressen nicht vertreten sind, gar nicht eingeladen werden und sich den Kongressbeitrag von ei- nigen hundert Euro auch gar

Als Schwachstelle im deutschen Ge- sundheitssystem stellte sich vor allem die Arzt-Patienten-Kommunikation her- aus, denn 61 Prozent gaben an, von ihrem Arzt nicht immer über

Der 16-prozentige Zwangs- rabatt auf patentgeschützte Arzneimittel und die Aus- grenzung verschreibungsfrei- er Medikamente aus der GKV korrelierten in keiner Weise mit den

Das muss sich ändern, morgens sollte man mit Ungeduld aus dem Bett springen, um nicht hitzig geführte Diskussionen in den Warteschlangen im Supermarkt oder in der S-Bahn zu

Für die Forschung am Men- schen ergibt sich aus dem Ge- sagten, dass es eine moralische oder sonstwie geartete Pflicht zur Teilnahme an Forschungs- projekten nicht geben kann..