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August 2009 erklärte der Regierungsrat anlässlich einer Medienorientierung, „die öffentlich diskutierten und kritisierten Regelungen der Austritte von Kadern aus dem Kantonsdienst „seien auf der Basis des heutigen Rechts vereinbart worden“

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M 287/2009 FIN

Motion

FDP (Kneubühler, Nidau, Haas, Bern)

Weitere Unterschriften: 19 Eingereicht am: 31.08.2009

Neue Personalgesetzgebung für den Kanton Bern

Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Grossen Rat eine Revision des Kantonalen Personalgesetzes vorzulegen, welche insbesondere folgende Punkte umfasst:

1. Flexibleres Lohnsystem für Kaderangestellte, so dass Überstunden und Überzeit im Lohn inbegriffen sind

2. Abschaffung des Langzeitkontos

3. Reform der Abgangsentschädigungen bei unverschuldeter Auflösung des Arbeitsverhältnisses

4. Reduktion des regierungsrätlichen Legiferierungsspielraums Begründung

Am 24. August 2009 erklärte der Regierungsrat anlässlich einer Medienorientierung, „die öffentlich diskutierten und kritisierten Regelungen der Austritte von Kadern aus dem Kantonsdienst „seien auf der Basis des heutigen Rechts vereinbart worden“. Bis Anfangs 2010 erarbeite die Finanzdirektion zudem Alternativen zur heutigen Regelung der Arbeitszeit und des Gehalts für Kaderangestellte“.

Wie der Regierungsrat zutreffend ausführte, liegt das „Problem“ beim heute gültigen kantonalen Personalgesetz bzw. dessen Verordnung. Sämtliche Kantonsangestellten (also auch untere, mittlere und höhere Kader) können Überstunden aufschreiben. Für alle gilt sodann die Jahresarbeitszeit. Können sie die Überstunden nicht im Laufe des Jahres kompensieren, werden sie auf ein Langzeitkonto verbucht. Erfolgt ein Austritt aus dem Kantonsdienst, besteht ein Anspruch auf Auszahlung.

Diese rechtliche Situation ist dringend zu revidieren, damit das bernische Personalrecht insbesondere im Kaderbereich flexibler wird. Für die FDP ist klar, dass eine derart grosszügige Überstunden- und Überzeitregelung wie sie aktuell gilt, abgeschafft werden muss. Die FDP nimmt in Kauf, dass dies im Kaderbereich allenfalls zu Anpassungen der Gehaltsklassen und –stufen führen kann.

Weiter ist auch das Instrument des „Langzeitkontos“ abzuschaffen. Mit diesem „Schlungg“

hat es die Regierung auf Verordnungsebene geschafft, den eindeutigen gesetzgeberischen Willen, wonach mehr als 100 Überstunden ohne Bewilligung durch den Vorgesetzten per Ende Jahr nicht zulässig sind, faktisch umgangen. Die Abschaffung des „Langzeitkontos“

muss mindestens für Kaderangehörige angegangen werden. Zumindest ist in diesem Bereich eine Regelung auf Gesetzesstufe anzustreben.

Weiter führen die personalrechtlichen Vorgaben bei unverschuldeter Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu teuren Abgangsentschädigungen. Die FDP will Abgangsentschädigungen nicht generell abschaffen. Die aktuelle Lösung ist jedoch zu

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grosszügig. Auch hier muss auf Gesetzesstufe eine Lösung gefunden werden, welche den regierungsrätlichen Spielraum auf Verordnungsebene einschränkt.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 03.09.2009

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