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Der Kanton Bern hat in der Periode 1999 bis 2002 seine Quote nicht voll ausgeschöpft

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I 097/2003 VOL 15. Oktober 2003 43C

Interpellation

2639 Gagnebin, Tramelan (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.04.2003

Ausschöpfung der IHG-Quoten

Seit der Revision des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) liegen die Beschlüsse über die Bewilligung von IHG-Hilfen im Zuständigkeitsbereich der Kantone.

Diese Darlehen werden über den eidgenössischen IHG-Fonds finanziert. Die kantonalen Quoten werden jeweils für eine Periode von vier Jahren festgelegt; die erste Periode betraf die Jahre 1999 bis 2002. Die Mittel werden den Darlehen für Grundversorgungsprojekte einerseits und den Darlehen für Entwicklungskonzepte andererseits zugewiesen. Die Kontingente für die Grundversorgungsprojekte werden den Kantonen auf der Grundlage von statistischen Daten zugeteilt. Die Kontingente für die Entwicklungskonzepte hingegen werden auf der Grundlage von Projekten zugeteilt, die von den Kantonen angemeldet werden, wobei sich die Kantone auf die Angaben stützen, die ihnen von den Regionen mitgeteilt werden.

Bei den Entwicklungsprojekten berechnet der Bund nach Ablauf jeder Periode und für jeden Kanton die entsprechenden Realisierungsquotienten. Der Kanton Bern hat in der Periode 1999 bis 2002 seine Quote nicht voll ausgeschöpft. Er verfügte insgesamt über 94 Millionen Franken, hat aber nur Darlehen in der Höhe von 60 Millionen Franken gewährt.

Der Realisierungsquotient ist ein wichtiges Element für die Berechnung der Kantonskontingente der folgenden Periode. Diejenigen Kantone, die nicht alle Mittel verwendet haben, werden bestraft. Das bedeutet, dass der Kanton Bern für die Periode 2003 bis 2006 über wesentlich weniger Mittel verfügen wird als für die vorangegangene Periode, d.h. nur über 60 Millionen Franken.

Die Spielregeln in Bezug auf die Konsequenzen einer unvollständigen Ausschöpfung der zugeteilten Quoten sind seit 1999 bekannt. Der Kanton verfügt ausserdem über einen Gesamtüberblick über den Nutzungsgrad der Quote während der jeweiligen Periode.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Warum wurde nicht alles unternommen, um möglichst viele Projekte zu Lasten der Periode 1999-2002 einzureichen?

2. Besteht ein Zusammenhang zwischen der restriktiven Haltung des Kantons gegenüber gewissen Finanzierungsgesuchen und dem Zustand des kantonalen Investitionshilfefonds, auf den zurückgegriffen wird, wenn Projekte, die Investitionshilfen erhalten könnten, nicht Gegenstand von Staatsbeiträgen sind, die auf der Grundlage eines anderen Gesetzes ausgerichtet werden?

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3. Aus welchen Gründen konnten Projekte, für die der kantonale Investitionshilfefonds nicht zum Tragen kam und die Ende November an den Kanton überwiesen wurden, nicht der Quote 1999-2002 belastet werden?

4. Mit der Reform des kantonalen Finanzausgleichs, die eine Stärkung des direkten Finanzausgleichs vorsieht, und mit den verschiedenen Sparmassnahmen, die beschlossen wurden, sind viele Staatsbeiträge gekürzt worden. Dies bedeutet, dass der kantonale Investitionshilfefonds tendenziell vermehrt beansprucht werden wird, insbesondere deshalb, weil das IHG dabei ist, sich neu auf Entwicklungsprojekte auszurichten. Welche Massnahmen gedenkt der Kanton zu ergreifen, damit die Quote für 2003-2006 voll ausgeschöpft werden kann? Welche Auswirkungen werden die erwähnten Tendenzen auf den kantonalen Investitionshilfefonds haben?

Antwort des Regierungsrats

Das Bundesgesetz über die Investitionshilfe im Berggebiet (IHG) umschreibt seinen Zweck folgendermassen (Art. 1):

Dieses Gesetz soll:

a. die wirtschaftlichen Entwicklungsvoraussetzungen und die Wettbewerbsfähigkeit im Berggebiet verbessern;

b. die Ausnützung regionaler Potentiale fördern;

c. zur Erhaltung der dezentralen Besiedelung und der sozio-kulturellen Eigenständigkeit und Vielfalt unseres Landes beitragen;

d. eine nachhaltige Entwicklung im Berggebiet gewährleisten;

e. die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Teilregionen und Regionen fördern;

und so zur Verkleinerung der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten beitragen.

Zur Erreichung dieser Ziele gewährt der Bund den Regionen, Gemeinden, öffentlich- und privatrechtlichen Körperschaften sowie Privaten Investitionshilfe in der Form von Darlehen (Art. 4 IHG), sofern der Kanton zumindest eine gleichwertige Leistung erbringt. Für die Umsetzung hat der Kanton zusammen mit den IH-Regionen Kriterien entwickelt, denen die zu fördernden Projekte genügen müssen. Mit diesen wird sichergestellt, dass die Projekte zur Erreichung der erwähnten Ziele beitragen und für den Träger längerfristig wirtschaftlich tragbar sind. Dank seiner transparenten, mit den Regionen abgesprochenen, Förderpolitik sind im Kanton Bern Projektabbrüche und Darlehensverluste die grosse Ausnahme.

Die Senkung der Quote des Kantons Bern von 94 Millionen Franken auf 60 Millionen ist aus der Sicht des Regierungsrats keine Bestrafung, sondern eine Anpassung an den effektiv zu erwartenden Finanzierungsbedarf.

Die konkreten Fragen der Interpellation lassen sich folgendermassen beantworten:

1. Ziel des Kantons Bern war immer eine optimale und keine maximale Ausschöpfung der Quote. Die in der Periode 1999 – 2002 bewilligten Darlehen von rund 60 Millionen Franken entsprechen dem Finanzierungsbedarf der in diesem Zeitraum effektiv verwirklichten Projekte. Aufgrund der Detailprogramme der verschiedenen IH-Regionen ist zu erwarten, dass sich der Finanzierungsbedarf in den nächsten vier Jahren in einem ähnlichen Rahmen bewegen wird, zumal auch im längerfristigen Vergleich 60 Millionen Franken für vier Jahre realistisch erscheinen.

2. Der Kanton beurteilt die Gesuche aufgrund der festgelegten sachlichen Kriterien. Der Bestand des kantonalen IH-Fonds erfordert keine zusätzlichen Restriktionen für die Bewilligung von Darlehen. Insbesondere mussten keine Gesuche wegen fehlender Mittel abgewiesen werden. Im Rahmen des SAR-Prozesses hat der Regierungsrat

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bewusst davon abgesehen, bei der regelmässigen Fonds-Äufnung Kürzungen vorzunehmen.

3. Das für den Vollzug zuständige Amt (beco Berner Wirtschaft) hat zusammen mit den Bundesstellen dafür gesorgt, dass in der Übergangsphase vollständig eingereichte Gesuche soweit als möglich dem Kontingent 1999 – 2002 belastet wurden. Konnten Gesuche erst im Jahr 2003 entschieden werden, mussten sie nach allgemeinen buchhalterischen Abgrenzungskriterien dem Jahr 2003 zugerechnet werden.

4. Der Kanton wird seine Politik zur optimalen Ausschöpfung der Quote weiterführen. Ob die Reform des kantonalen Finanzausgleichs sowie die verschiedenen Sparmassnahmen effektiv zu einer stärkeren Beanspruchung des kantonalen IH-Fonds führen werden, kann heute nicht abschliessend beurteilt werden. Für den Zeitraum des Budgets 2004 sowie der Finanzplanjahre 2005 bis 2008 sind keine Kürzungen der Leistungen aus diesem Fonds absehbar.

An den Grossen Rat

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