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Parlamentarischer Vorstoss Parlamentarischer Vorstoss FM

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 17.12.2013 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|9

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 005-2014 Vorstossart: Finanzmotion Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1685 Eingereicht am: 17.12.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Bühler (Cortébert, SVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 3 Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.:

Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:

Quellenbesteuerung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Der Regierungsrat wird aufgefordert, folgende Massnahmen zu ergreifen:

1. Rasche Absprache mit den Kantonen, die vom

dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen

Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern» betroffen sind, um zu eruieren, we che Kantone einen Systemwechsel zugunsten einer Quellenbesteuerung in Betracht ziehen 2. Ergreifen aller nützlichen Massnahmen, damit der Kanton Bern

Grenzgänger, die in Unternehmen mit Standort im Kanton Bern arbeiten, so rasch als mö lich an der Quelle besteuert.

Begründung:

In der Schweiz werden Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Frankreich in ihrem Herkunft land besteuert, ausser im Kanton Genf, der die Quellenbesteuerung kennt. Nur ein Teil der Lohnmasse dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird aufgrund eines bilateralen A kommens von 1983 von Frankreich an die Schweiz zurückerstattet. Der Kanton Bern wiederum

anton de Berne

Version: 9 / Dok.-Nr.: 76480 / Geschäftsnummer: 2013.1685

Parlamentarischer Vorstoss

2014 Finanzmotion 2013.1685 17.12.2013

Bühler (Cortébert, SVP) (Sprecher/in)

vom Finanzdirektion Nicht klassifiziert

Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Der Regierungsrat wird aufgefordert, folgende Massnahmen zu ergreifen:

Rasche Absprache mit den Kantonen, die vom «Abkommen vom 11. April 1983 dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen

Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern» betroffen sind, um zu eruieren, we che Kantone einen Systemwechsel zugunsten einer Quellenbesteuerung in Betracht ziehen Ergreifen aller nützlichen Massnahmen, damit der Kanton Bern Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Unternehmen mit Standort im Kanton Bern arbeiten, so rasch als mö lich an der Quelle besteuert.

In der Schweiz werden Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Frankreich in ihrem Herkunft ser im Kanton Genf, der die Quellenbesteuerung kennt. Nur ein Teil der Lohnmasse dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird aufgrund eines bilateralen A kommens von 1983 von Frankreich an die Schweiz zurückerstattet. Der Kanton Bern wiederum

FM

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Der Regierungsrat wird aufgefordert, folgende Massnahmen zu ergreifen:

vom 11. April 1983 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern» betroffen sind, um zu eruieren, wel- che Kantone einen Systemwechsel zugunsten einer Quellenbesteuerung in Betracht ziehen.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Unternehmen mit Standort im Kanton Bern arbeiten, so rasch als mög-

In der Schweiz werden Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Frankreich in ihrem Herkunfts- ser im Kanton Genf, der die Quellenbesteuerung kennt. Nur ein Teil der Lohnmasse dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird aufgrund eines bilateralen Ab- kommens von 1983 von Frankreich an die Schweiz zurückerstattet. Der Kanton Bern wiederum

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 17.12.2013 / Version: 9 / Dok.-Nr.: 76480 / Geschäftsnummer: 2013.1685 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

teilt sich diese Beträge mit den betroffenen Gemeinden, namentlich im Berner Jura und in der Region Biel.

Derzeit bestehen zwischen Frankreich und der Schweiz enorme politische und wirtschaftliche Spannungen. Frankreich befindet sich finanziell in einer verzweifelten Lage und setzt die Schweiz unter Druck, indem es bei den Grenzgängern das System der sozialen Sicherheit ein- seitig besteuert bzw. mit einem Erbschaftssteuerabkommen, das die Grundsätze des internatio- nalen Steuerrechts zugunsten des französischen Staatshaushalts mit Füssen tritt. Frankreich hat im Übrigen die für 2012 fälligen und bis am 30. Juni 2013 zu bezahlenden Beträge bis heute nicht zurückerstattet.

Mit dem für Grenzgänger geltenden Steuersystem erhalten die Schweizer Kantone und Gemein- den nur einen mageren Teil der Steuererträge, auf die sie im Falle einer Quellenbesteuerung (wie sie im Kanton Genf gilt) Anrecht hätten. Der Kanton Waadt hat nach Aussagen des kantona- len Finanzdirektors Pascal Broulis (vgl. Artikel im Le Temps vom 04.12.2013) vor, für Grenzgän- ger ebenfalls die Quellenbesteuerung einzuführen. Im Kanton Jura ist zudem eine diesbezügli- che Volksinitiative hängig. Es scheint somit angebracht, dass der Kanton Bern im selben Sinne handelt.

Die Mehreinnahmen für die kantonale und die kommunalen Kassen wären willkommen und wür- den sich in keinster Weise auf die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons auswirken.

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