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Archiv "Schlaganfallrisiko durch Analgetika gering" (11.02.2011)

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A 242 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 6

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11. Februar 2011 Die Einnahme von Schmerzmitteln ist für die

meisten Menschen nicht mit der Gefahr eines Schlaganfalls verbunden. Dies stellt die Deut- sche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) anläss- lich einer Studie klar, die im „British Medical Journal“ (2011; 342: c7086) erschienen ist.

Vorsicht sei allerdings bei Patienten geboten, die bereits aufgrund von Gefäßkrankheiten schlaganfallgefährdet sind und Analgetika über längere Zeit regelmäßig einnehmen.

Forscher der Universität Bern hatten in der Metaanalyse herausgefunden, dass die lang- fristige Einnahme von Schmerzmitteln aus der Gruppe der nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) das Risiko von kardiovaskulären Kom- plikationen erhöht. In die Analyse eingeschlos- sen wurden 31 Studien mit insgesamt 116 429 Personen. Zu den untersuchten Substanzen gehörten Naproxen, Ibuprofen, Diclofenac,

Celecoxib, Etoricoxib, Rofecoxib, Lumiracoxib und Placebo. Im Vergleich zu Placebo bestand das größte Myokardinfarktrisiko bei Patienten unter Rofecoxib (Rate Ratio 2,12), gefolgt von Lumiracoxib (2,00). Am kleinsten war das Herzinfarktrisiko unter Etoricoxib (0,75), Napro- xen und Diclofenac (je 0,82).

Das größte Hirnschlagrisiko beinhaltete die Einnahme von Ibuprofen (3,36), Diclofenac (2,86), Lumiracoxib (2,81) und Etoricoxib (2,67). Eine signifikante Erhöhung der kardio- vaskulären Mortalität zeigte sich für Etoricoxib (4,07) und Diclofenac (3,98). So war die Ge- samtmortalität unter diesen beiden Substanzen am höchsten (2,29 für Etoricoxib und 2,31 für Diclofenac). Die absolute Rate an Ereignissen war allerdings gering (554 Herzinfarkte, 377 Schlaganfälle und 676 Todesfälle). Grund zur Panik bestehe nicht, sagt der Vorsitzende

der DSG, Prof. Dr. med. Joachim Röther (Ham- burg): „Es handelt sich bei diesen Zahlen um eine relative Risikozunahme, die mit der Aus- gangslage der Patienten in Beziehung gesetzt werden muss.“

Für jüngere Menschen mit einem geringen Gefäßrisiko bestehe keine Gefahr, nach der Einnahme einen Schlaganfall zu erleiden. Für sie stünden andere Risiken der Medikamente, wie die schlechte Magenverträglichkeit, im Vordergrund. Das Schlaganfallrisiko steige mit der Dosis und der Dauer der Anwendung. „Die gelegentliche Einnahme bei Schmerzen oder Entzündungen ist im Hinblick auf das Schlag- anfallrisiko nicht bedenklich“, erklärt Röther.

Eine chronische Anwendung sei allerdings grundsätzlich zu vermeiden, und bei Patienten mit vaskulären Erkrankungen sollten andere Schmerzmittel eingesetzt werden. EB

SCHLAGANFALLRISIKO DURCH ANALGETIKA GERING

Die christlichen Kirchen in Deutsch- land haben Ende Januar in Köln ihre neue „Christliche Patientenvorsor- ge“ vorgestellt. Eine Neuauflage der bisherigen „Christlichen Patienten- verfügung“ sei aufgrund des vor zwei Jahren in Kraft getretenen Pa- tientenverfügungsgesetzes notwen- dig geworden, sagte der stellvertre- tende Ratsvorsitzende der Evan - gelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Jochen Bohl.

Es gehe neben der Patientenver- fügung um drei weitere Möglich- keiten „selbstbestimmter Vorsorge:

Vorsorgevollmacht, Betreuungsver- fügung und Äußerung von Behand- KIRCHEN

Neue „Christliche Patientenvorsorge“

lungswünschen“, heißt es im Ge- leitwort. Christliche Patientenver- fügung bedeute nicht, „dass sie nur von Christen benutzt werden kann, wohl aber, dass sie von christlichen Überzeugungen geprägt ist“.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Ro- bert Zollitsch, betonte, dass die ethi-

Die Bundesärztekammer (BÄK) schaltet eigene Kanäle auf den So- cial-Media-Plattformen Twitter und Youtube frei. Aktuelle Informatio- nen der BÄK können damit unter http://twitter.com/BAEKaktuell mit- verfolgt werden. So werden Kurz- meldungen zu Pressemitteilungen mit entsprechender Verlinkung auf die Internetseite der Bundesärzte- kammer versendet. Darüber hinaus schaltet die BÄK eine Seite auf dem Portal „Youtube“ frei. Unter der Adresse http://youtube.com/

BAEKclips können dort Videoclips zu Veranstaltungen abgerufen wer- BUNDESÄRZTEKAMMER

Bei Twitter und Youtube präsent

den. Aktuell eingestellt werden zum Beispiel Videos zum 35. Interdis- ziplinären Forum.

Sämtliche auf der Website ein - gestellten Pressemitteilungen der BÄK enthalten künftig elektroni- sche Bookmarks aller relevanten sozialen Netzwerke, wie Facebook, Xing und Twitter. Interessierte Mit- glieder dieser Neztwerke können die Inhalte so per Mausklick auf die entsprechenden Plattformen ein- stellen. Der Zugang zu den neuen Diensten ist auch über die Home - page der BÄK unter www.bundes aerztekammer.de möglich. EB sche und rechtliche Grundlage aller Patientenverfügungen das Selbstbe- stimmungsrecht sei. „Zum anderen sind wir getragen vom Wissen, dass wir Menschen über unser eigenes Leben nicht grenzenlos verfügen dürfen.“ Die Handreichung und das Formular im Internet unter: www.

aerzteblatt.de/11242a Kli

Foto: epd

A K T U E L L

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