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Archiv "Bankverbindung: Signale richtig deuten" (16.03.2012)

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BANKVERBINDUNG

Signale richtig deuten

Zweifelt die Bank an der Kreditwürdigkeit des Praxisinhabers, steigen in der Regel die Kosten. Das gilt es zu vermeiden.

V

iele Ärzte reagieren oft nicht auf Signale, die die Banken vor allem bei wichtigen Themen frühzeitig senden. Dabei ist es für die Qualität der Geschäftsverbin- dung sehr wichtig, in diesen Fällen rechtzeitig verbindliche Gespräche mit dem Kreditgeber zu führen.

Folgende Warnsignale gilt es zu identifizieren, um entsprechend dar - auf reagieren zu können:

Die Bank verringert die mit dem Arzt vereinbarten Zeiträume, in denen sie aussagefähige Unter - lagen über die betriebswirtschaftli- chen Auswertungen hinaus bezüg- lich seiner wirtschaftlichen Ent- wicklung erwartet. Der Arzt sollte in diesem Fall nach dem Anlass zu dieser Forderung fragen. Eine et- waige Verschlechterung der Kredit- würdigkeit oder Bonität sollte dabei offen thematisiert werden.

Der Steuerberater soll weitaus intensiver als bisher ausführliche Prüfungen der Ärztebuchführung vornehmen. Gleichzeitig wird der Arzt gebeten, seinen Steuerberater zu ermächtigen, direkt auf Fragen seiner Bank zu antworten – ohne dass der Arzt als Kunde von diesen Fragen durch die Bank in Kenntnis gesetzt wird. Auch dieser Punkt spricht für eine andere Einschät- zung der Bank im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Arztes, so dass auch hier ein kurzfristiges Ge- spräch – gemeinsam mit dem Steu- erberater – geführt werden sollte.

Das Kreditinstitut empfiehlt dem Arzt, einen Unternehmensbe- rater zu beauftragen, der sich nicht nur mit seiner wirtschaftlichen La- ge, sondern auch mit der Praxisor- ganisation befasst. Möglicherweise sieht die Bank Optimierungspoten- ziale in der Praxis, deren Umset- zung sie dem Arzt nicht zutraut.

Wenn dem so ist, sollte die Bank aufgefordert werden, die einzelnen Punkte zu konkretisieren.

Mehr oder weniger beiläufig teilt die Bank dem Arzt mit, dass die mit dem Kreditinstitut früher einvernehmlich abgestimmte Stra- tegie einer „angemessenen“ Eigen- kapitalbildung künftig nicht mehr gilt. Vielmehr soll schrittweise eine

„deutliche“ Erhöhung des Eigenka- pitals angestrebt werden. Die ange- regte Erhöhung des Eigenkapitals lässt darauf schließen, dass sich das Kreditinstitut auf die bevorstehen- den „Basel-III“-Regelungen vorbe- reitet. Diese bevorzugen Banken mit Kreditkunden, die ihrerseits ei- ne gute Kreditwürdigkeit mit ent- sprechend hoher Eigenkapitalquote vorweisen können. Es sollte also geklärt werden, wie sich die Bank eine „angemessene“ Eigenkapital- bildung in den kommenden Jahren im Einzelnen vorstellt.

Die bisher akzeptierten kurz- fristigen Überziehungen des Praxis- kontos über das Kreditlimit hinaus

„können nun nicht mehr geduldet werden“. Auch hier steht dem Arzt eine Begründung zu, wird doch die bisherige Geschäftsgrundlage ein- seitig verändert. Allerdings dürfte es ohnehin günstiger sein, eine Er- höhung des Kreditlimits des Praxis- kontos zu vereinbaren. Damit kön- nen auch teure Überziehungszinsen vermieden werden.

Lastschriften, die früher auch eingelöst wurden, wenn keine Kon- todeckung vorhanden war, werden nun vom Praxiskonto nicht mehr abgebucht. Der bisher übliche und rechtzeitige Anruf des Bankmitar- beiters, für Kontodeckung zu sor- gen, erfolgt nicht mehr. Hier han- delt es sich um eine Auswirkung der zunehmenden Zentralisierung im Bankbereich. Der Bankmitarbei- ter vor Ort verliert dabei an Gestal- tungsmöglichkeiten. Der Arzt soll- te sein Zahlungsverhalten diesem Umstand anpassen und seine finan- ziellen Dispositionen verbessern.

Der Arzt wird aufgefordert, zusätzliche Kreditsicherheiten an- zubieten, weil sich der Wert seiner bisher zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten angeblich „er- heblich“ verringert habe. Bevor der Arzt nach weiteren Kreditsicherhei- ten sucht, sollte ihm die Bank die von ihr bei diesen Kreditsicherhei- ten verwendeten Bewertungskrite- rien erläutern. Diese Wertansätze können dann vom Arzt mit seinen eigenen Einschätzungen verglichen und nachverhandelt werden.

Die Bank erhöht kurzfristig den Zinssatz des Überziehungskre- dits und begründet dies lapidar mit einer neu eingeführten „risikoorien- tierten Zinssatzfindung“. Dieser Punkt bedarf eines ausführlichen Gesprächs mit der Bank. Die er- wähnte „Risikoorientierung“ bein- haltet regelmäßig einen „Zinskor - ridor“ von mehreren Prozentpunk- ten, in dessen Rahmen sich der persönliche Kreditzinssatz des Arz- tes künftig befindet. Für den Arzt als Kunden ist entscheidend, wie seine Bank diesen Zinssatz genau ermittelt und ob er verhandelbar ist.

Verlängerungsangebote der Darlehen beinhalten einen sehr ho- hen Zinssatz, so dass der Arzt da- von ausgehen kann, dass seine Bank an einer Kreditverlängerung nicht interessiert ist. Auch hier be- steht Gesprächsbedarf: Warum zweifelt die Bank an der Kreditfä- higkeit des Arztes?

Der Arzt erhält nur auswei- chende Antworten, wenn er nach seiner Rating- oder Scoringnote fragt (die ja auch für die Höhe sei- ner Kreditzinssätze wichtig ist). Die Zurückhaltung des Bankmitarbei- ters kann daran liegen, dass er selbst zwar in der Lage ist, dem Arzt dessen Rating- oder Scoring- note zu nennen, da er aber nicht weiß, wie sich diese Note unter welcher Gewichtung der jewei - ligen Beurteilungsfaktoren zusam- mensetzt, kommt es zu ausweichen- den Reaktionen. Auch hier gilt, dass die Bank für entsprechende Klar- heit sorgen sollte, damit der Arzt seine Kreditwürdigkeit und damit auch seine Kreditkonditionen ver-

bessern kann.

Michael Vetter

B E R U F

[83] Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 11

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16. März 2012

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