BANKVERBINDUNG
Signale richtig deuten
Zweifelt die Bank an der Kreditwürdigkeit des Praxisinhabers, steigen in der Regel die Kosten. Das gilt es zu vermeiden.
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iele Ärzte reagieren oft nicht auf Signale, die die Banken vor allem bei wichtigen Themen frühzeitig senden. Dabei ist es für die Qualität der Geschäftsverbin- dung sehr wichtig, in diesen Fällen rechtzeitig verbindliche Gespräche mit dem Kreditgeber zu führen.Folgende Warnsignale gilt es zu identifizieren, um entsprechend dar - auf reagieren zu können:
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Die Bank verringert die mit dem Arzt vereinbarten Zeiträume, in denen sie aussagefähige Unter - lagen über die betriebswirtschaftli- chen Auswertungen hinaus bezüg- lich seiner wirtschaftlichen Ent- wicklung erwartet. Der Arzt sollte in diesem Fall nach dem Anlass zu dieser Forderung fragen. Eine et- waige Verschlechterung der Kredit- würdigkeit oder Bonität sollte dabei offen thematisiert werden.●
Der Steuerberater soll weitaus intensiver als bisher ausführliche Prüfungen der Ärztebuchführung vornehmen. Gleichzeitig wird der Arzt gebeten, seinen Steuerberater zu ermächtigen, direkt auf Fragen seiner Bank zu antworten – ohne dass der Arzt als Kunde von diesen Fragen durch die Bank in Kenntnis gesetzt wird. Auch dieser Punkt spricht für eine andere Einschät- zung der Bank im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Arztes, so dass auch hier ein kurzfristiges Ge- spräch – gemeinsam mit dem Steu- erberater – geführt werden sollte.●
Das Kreditinstitut empfiehlt dem Arzt, einen Unternehmensbe- rater zu beauftragen, der sich nicht nur mit seiner wirtschaftlichen La- ge, sondern auch mit der Praxisor- ganisation befasst. Möglicherweise sieht die Bank Optimierungspoten- ziale in der Praxis, deren Umset- zung sie dem Arzt nicht zutraut.Wenn dem so ist, sollte die Bank aufgefordert werden, die einzelnen Punkte zu konkretisieren.
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Mehr oder weniger beiläufig teilt die Bank dem Arzt mit, dass die mit dem Kreditinstitut früher einvernehmlich abgestimmte Stra- tegie einer „angemessenen“ Eigen- kapitalbildung künftig nicht mehr gilt. Vielmehr soll schrittweise eine„deutliche“ Erhöhung des Eigenka- pitals angestrebt werden. Die ange- regte Erhöhung des Eigenkapitals lässt darauf schließen, dass sich das Kreditinstitut auf die bevorstehen- den „Basel-III“-Regelungen vorbe- reitet. Diese bevorzugen Banken mit Kreditkunden, die ihrerseits ei- ne gute Kreditwürdigkeit mit ent- sprechend hoher Eigenkapitalquote vorweisen können. Es sollte also geklärt werden, wie sich die Bank eine „angemessene“ Eigenkapital- bildung in den kommenden Jahren im Einzelnen vorstellt.
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Die bisher akzeptierten kurz- fristigen Überziehungen des Praxis- kontos über das Kreditlimit hinaus„können nun nicht mehr geduldet werden“. Auch hier steht dem Arzt eine Begründung zu, wird doch die bisherige Geschäftsgrundlage ein- seitig verändert. Allerdings dürfte es ohnehin günstiger sein, eine Er- höhung des Kreditlimits des Praxis- kontos zu vereinbaren. Damit kön- nen auch teure Überziehungszinsen vermieden werden.
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Lastschriften, die früher auch eingelöst wurden, wenn keine Kon- todeckung vorhanden war, werden nun vom Praxiskonto nicht mehr abgebucht. Der bisher übliche und rechtzeitige Anruf des Bankmitar- beiters, für Kontodeckung zu sor- gen, erfolgt nicht mehr. Hier han- delt es sich um eine Auswirkung der zunehmenden Zentralisierung im Bankbereich. Der Bankmitarbei- ter vor Ort verliert dabei an Gestal- tungsmöglichkeiten. Der Arzt soll- te sein Zahlungsverhalten diesem Umstand anpassen und seine finan- ziellen Dispositionen verbessern.●
Der Arzt wird aufgefordert, zusätzliche Kreditsicherheiten an- zubieten, weil sich der Wert seiner bisher zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten angeblich „er- heblich“ verringert habe. Bevor der Arzt nach weiteren Kreditsicherhei- ten sucht, sollte ihm die Bank die von ihr bei diesen Kreditsicherhei- ten verwendeten Bewertungskrite- rien erläutern. Diese Wertansätze können dann vom Arzt mit seinen eigenen Einschätzungen verglichen und nachverhandelt werden.●
Die Bank erhöht kurzfristig den Zinssatz des Überziehungskre- dits und begründet dies lapidar mit einer neu eingeführten „risikoorien- tierten Zinssatzfindung“. Dieser Punkt bedarf eines ausführlichen Gesprächs mit der Bank. Die er- wähnte „Risikoorientierung“ bein- haltet regelmäßig einen „Zinskor - ridor“ von mehreren Prozentpunk- ten, in dessen Rahmen sich der persönliche Kreditzinssatz des Arz- tes künftig befindet. Für den Arzt als Kunden ist entscheidend, wie seine Bank diesen Zinssatz genau ermittelt und ob er verhandelbar ist.●
Verlängerungsangebote der Darlehen beinhalten einen sehr ho- hen Zinssatz, so dass der Arzt da- von ausgehen kann, dass seine Bank an einer Kreditverlängerung nicht interessiert ist. Auch hier be- steht Gesprächsbedarf: Warum zweifelt die Bank an der Kreditfä- higkeit des Arztes?●
Der Arzt erhält nur auswei- chende Antworten, wenn er nach seiner Rating- oder Scoringnote fragt (die ja auch für die Höhe sei- ner Kreditzinssätze wichtig ist). Die Zurückhaltung des Bankmitarbei- ters kann daran liegen, dass er selbst zwar in der Lage ist, dem Arzt dessen Rating- oder Scoring- note zu nennen, da er aber nicht weiß, wie sich diese Note unter welcher Gewichtung der jewei - ligen Beurteilungsfaktoren zusam- mensetzt, kommt es zu ausweichen- den Reaktionen. Auch hier gilt, dass die Bank für entsprechende Klar- heit sorgen sollte, damit der Arzt seine Kreditwürdigkeit und damit auch seine Kreditkonditionen ver-bessern kann.
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Michael Vetter
B E R U F
[83] Deutsches Ärzteblatt