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Wohin will die AfD mit der Rente? Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Arzt oder Apotheker – oder direkt Ihre Gewerkschaft

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Academic year: 2022

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Wohin will die AfD mit der Rente?

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Arzt oder Apotheker – oder direkt Ihre Gewerkschaft

„Die AfD fordert, die Rente zukünftig bei Erreichen einer klar definierten anrechenbaren Lebensarbeitszeit statt, wie bisher vom Lebensalter abhängig, zu gewähren”, so die Formulierung im Entwurf zum Leitantrag zum Bundestagswahlprogramm der AfD. Der AfD- Vor sitzende Jörg Meuthen hat diese Lebensarbeitszeit bei der Presse- konferenz zur Vorstellung dieses Leitantrags mit 45 Jahren angegeben.

Was auf den ersten Blick vielleicht gut aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als massive Rentenkürzung für viele Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer. Nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Rente - das wollen die Gewerkschaften auch, irgendwann muss schließlich mal gut sein nach einem langen Arbeitsleben. Und dann soll die Rente auch reichen. Aber die AfD streicht ein festes Rentenalter.

Alle, die die 45 Jahre noch nicht voll haben, bekommen die Rente erst, wenn sie die Zeit zusammen haben – egal ob mit 70, 75 oder wann auch immer. Und die, die eine so lange Zeit in der Rentenversicherung – oft ohne jedes eigene Verschulden – gar nicht zusammen bekom- men, gehen leer aus, wenn mit dem Renteneintrittsalter der Zeitpunkt gestrichen wird, zu dem ihre Ansprüche fällig werden. Aber eins nach dem andern:

Rente mit 70 durch die Hintertür?

Die AfD spricht von „einer klar definierten anrechenbaren Lebens­

arbeitszeit”. Was das ist, lässt sie – wie so vieles – offen. Aber um sich ein Bild von der Wirkung ihrer wohlklingenden Forderung zu machen, bleibt einem nichts anderes übrig, als einige Annahmen zu treffen.

Nehmen wir also einmal an, die 45 Jahre würden großzügig gezählt:

Alle Beitragszeiten aus Arbeit, Arbeitslosigkeit, Krankengeld, Hartz IV (2005 bis 2010) würden zählen. Ebenso Zeiten der Pflege und pro Kind bis zu zehn Jahre Kindererziehung. Nicht gezählt würden Schule, Hochschule und Fachschule oder Hartz IV (ab 2011). Selbst so groß- zügig gerechnet, bekäme die Mehrheit (55%) die 45 Jahre bis zum 65. Lebensjahr nicht voll (vgl. Tabelle), müsste also über 65 hinaus weiter arbeiten. Viele (40 Prozent) müssten sogar über 70 hinaus arbeiten, denn ihnen fehlen mit 65 noch mehr als fünf Jahre für die 45 Jahre. Für jede zweite Frau bedeuten die Pläne der AfD: Sie muss weiter über 70 hinaus arbeiten (bis zu zehn Jahre Kindererziehung schon angerechnet).

Keine 45

Jahre bis Anzahl Anteil an allen

Männer und Frauen

Ost und

West 70 Jahre 293.994 39,1%

65 Jahre 413.406 55,0%

West 70 Jahre 260.339 44,2%

65 Jahre 339.721 57,6%

Ost 70 Jahre 33.655 20,7%

65 Jahre 73.685 45,3%

Männer

Ost und

West 70 Jahre 101.161 28,6%

65 Jahre 156.831 44,4%

West 70 Jahre 85.205 31,5%

65 Jahre 122.022 45,1%

Ost 70 Jahre 15.956 19,3%

65 Jahre 34.809 42,1%

Frauen

Ost und

West 70 Jahre 192.833 48,3%

65 Jahre 256.575 64,3%

West 70 Jahre 175.134 54,9%

65 Jahre 217.699 68,3%

Ost 70 Jahre 17.699 22,1%

65 Jahre 38.876 48,5%

Quelle: DRV Bund, Rentenzugang 2015; eigene Berechnungen und Darstellungen

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... und raus bist du

Wenn nur noch die 45 Versicherungsjahre zählen, dann werden viele weder mit 65, mit 67 noch mit 70 einen Anspruch auf Rente geltend machen können. Wie sonst wäre die Position der AfD, Rente nur „bei Erreichen einer klar definierten anrechenbaren Lebensarbeitszeit statt,

… vom Lebensalter abhängig” zu zahlen, zu verstehen? Viele schaffen nur zehn, 15 oder 20 Jahre in ordentlichen sozialversicherungspflichti- gen Beschäftigungsverhältnissen. Gerade in den vergangenen Jahren haben durchbrochene Erwerbsbiographien mit dem Wechsel zwischen versicherter Beschäftigung, Selbstständigkeit, Werkverträgen, Arbeits- losigkeit stark zugenommen, besonders in strukturschwachen Gebie- ten. An den 45 Jahren fehlen nicht bloß Zeiten der Kindererziehung – die will die AfD ja durchaus besser stellen, sondern z.B. auch Zeiten von Langzeitarbeitslosigkeit. Solche durchbrochenen Erwerbsbiogra- phien fallen bei der Forderung der AfD völlig durch die Roste. Heute reichen beim gesetzlichen Renteneintrittsalter – aktuell 65 Jahre und sechs Monate – fünf Beitragsjahre, welche im Lauf des Arbeitslebens gesammelt werden können, damit später eine Rente ausgezahlt wird.

Oder eben auch nicht – wenn es nach der AfD ginge.

Stärkung der gesetzlichen Renten- versicherung – nicht mit der AfD!

Für den DGB sind genau diese durchbrochenen Erwerbsbiographien ein wichtiges Argument dafür, dass alle – und als allererstes Selbstän- dige – in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung gehören.

Denn wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung stärken und zu einer Erwerbstätigenversicherung ausbauen, in die auf lange Sicht alle hineingehören. Aber eine Stärkung der gesetzlichen Rentenver- sicherung ist offensichtlich die Angelegenheit der AfD nicht – selbst die Abgeordneten will sie nicht in die gesetzliche Rente einbeziehen.

Wir fordern das schon lange, gerade weil diejenigen, die die Gesetze zur Rente machen, auch selbst in das größte Alterssicherungssystem hineingehören sollten. Aber die AfD will sie nicht in der gesetzlichen Rente, sondern sie sollen künftig eine private Rentenversicherung abschließen müssen – statt der Abgeordnetenversorgung.

Entscheidend für die Zukunft der gesetzlichen Rente ist, dass die Rente nicht weiter gekürzt wird, sondern das Niveau jetzt stabilisiert und im weiteren Schritt angehoben wird. Wird der Kurswechsel nicht endlich in Angriff genommen, sinkt das Niveau weiter bis auf unter 42% in den 2040er Jahren. Das bedeutet sozialen Abstieg im Alter, für viele Altersarmut. Deshalb haben die Gewerkschaften die Forderung nach diesem Kurswechsel ganz nach vorn gestellt – bei der AfD davon keine Spur. Am sinkenden Rentenniveau will die AfD gar nichts ändern. Sie will den Beitragssatz niedrig halten, ein Geschenk an die Arbeitgeber.

Denn ein sinkendes Rentenniveau bezahlen die Beschäftigten.

Sie sollen, aus Sicht der AfD, noch mehr aus ihrer eigenen Tasche in kapital gedeckte Rentenversicherungen stecken, gefördert durch Steuererleichterungen. Das würde den Staat nochmals Milliarden kosten, hilft aber wieder nur denjenigen mit hohem Einkommen.

Familien mit normalem Lohn haben praktisch nichts davon.

Die AfD will die Sozialabgaben und die Steuern senken, die Familien zusätzlich entlasten, die Erbschafts- und Vermögenssteuer abschaffen.

Kurz um: Mit der AfD nehmen Staat und Rentenversicherung deutlich weniger ein. Vor allem die Reichen leisten noch weniger Beitrag zum Gemeinwohl. Gleichzeitig will die AfD nicht zuletzt in der gesetzlichen Rente deutlich mehr ausgeben bspw. für höhere Mütterrenten – allein diese kosten pro zusätzliches Jahr Kindererziehung mindestens sieben Milliarden Euro. Den Bundeszuschuss will die AfD um zusätzliche mittlere zweistellige Milliarden Beträge aufstocken. Das hilft in erster Linie den Unternehmen, da sie weniger Beiträge zur Rente zahlen, die Arbeitnehmer sollen ja privat drauflegen. Wo die AfD das viele Geld herzaubert, das sie vor allem den Reichen durch niedrigere Steuern und Sozialbeiträge schenkt, sagt sie nicht. Bei den geflüchteten Menschen jedenfalls kann selbst die AfD diese Summen nicht mal im Ansatz einsparen.

Herausgeber: Deutscher Gewerkschaftsbund · Bundesvorstand · Henriette-Herz-Platz 2 · 10178 Berlin · Gestaltung: Hansen Kommunikation, Köln

Einige Beispiele:

Ein Mann, der nach dem Gymnasium mit 19 Jahren eine dreijäh- rige schulische Ausbildung zum Erzieher absolviert, beginnt mit 22 Jahren im Beruf zu arbeiten. Selbst bei durchgängiger Arbeit könnte er, nach dem Willen der AfD, frühestens mit 67 Jahren in Rente gehen. Wäre er zwischendurch noch ein paar Jahre arbeits los, muss er bis 70 oder länger durchhalten – als Erzieher in der Kita mehr als eine Herausforderung.

Eine Ingenieurin, die fünf Jahre nach dem Abitur mit 24 Jahren ihren Master an der Fachhochschule abschließt, bekommt die 45 Jahre nicht vor dem 69. Lebensjahr voll.

Der Angestellte, der mit 38 Jahren seinen Job nach 20 Jahren verliert, schlägt sich zehn Jahre als kleiner Selbstständiger durch – mit einem Kiosk oder einer Buchhandlung, als Handelsver- treter oder mit Werk verträgen. Aufgrund der Lücke kann er die 45 Jahre nicht vor dem 73. Lebensjahr voll bekommen. Sollte er selbständig bleiben, mit Insolvenz oder Arbeitslosigkeit oder auch mit Erfolg, geht ihm der Anspruch aus den 20 Jahren Rentenversicherung ganz verloren. Und in die gesetzliche Rente aufnehmen möchte die AfD ja Selbst ständige ausdrücklich nicht.

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