A 236 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 6|
10. Februar 2012 Privat Versichertesollen mehr Zeit für eine Kündigung ha-
ben, wenn sich die Beiträge erhöhen.
Privat Krankenversicherte sollen mehr Rechte gegen- über ihren Krankenversi- cherungen erhalten. Einen entsprechenden Gesetzent- wurf zur Änderung versi- cherungsrechtlicher Vor- schriften hat Bundesjustiz- ministerin Sabine Leut- heusser-Schnarrenberger (FDP) vorgestellt.
Danach muss eine Kran- kenversicherung künftig innerhalb von zwei Wo- chen entscheiden, ob sie die Kosten einer mindes- tens 3 000 Euro teuren Heilbehandlung übernimmt. Die Auskunft ist verbindlich, soweit sie auf der Grundlage eines Heil- und Kostenplans erteilt wird. In dringenden Fällen muss sie un - verzüglich erfolgen. Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfes be- trifft das Kündigungsrecht. Bei ei- ner Beitragserhöhung der Kran- kenversicherung hat der Versi- cherte zwei Monate Zeit, um zu kündigen, statt wie bisher einen Monat. Hat der Versicherte im Ba- sistarif einen Selbstbehalt verein- GESETZENTWURF
Mehr Rechte für privat Krankenversicherte
bart und führt dieser nicht dazu, dass sich die Prämie verringert, kann er den Selbstbehalt jederzeit kündigen.
Nach dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenrechte sei der Gesetzentwurf zur Änderung
Patienten in Deutschland sind mit ihren Ärzten zufrieden. Darauf hat die Stiftung Gesundheit hinge - wiesen, die die Bewertungen in ihrem Empfehlungspool analysiert hat. Demnach haben rund 80 Pro- zent der Nutzer auf die Frage „Wür- den Sie die Praxis weiterempfeh- len?“ mit der Schulnote Eins oder Zwei geantwortet.
Der Analyse zufolge bewerten vor allem Frauen Arztpraxen: Rund drei Viertel der Nutzer sind weib- lich. Mehr als 80 Prozent der Nut- zer sind gesetzlich versichert, etwa 20 Prozent privat. Rund drei Viertel der Nutzer machen von der Mög- lichkeit Gebrauch, ihre Bewertun- BEWERTUNGSPORTALE
Gute Noten für Ärzte und Praxen
gen im Freitextfeld zu kommentie- ren. „Die Freitext-Kommentare sind für Nutzer sehr aufschlussreich, sie wollen schließlich wissen, ob es die gute Note gab, weil zum Beispiel die Praxis schön eingerichtet ist oder weil sich der Arzt viel Zeit ge- nommen hat“, erklärte Peter Mül- ler, Vorstand der Stiftung.
Den Empfehlungspool hat die Stiftung Gesundheit 2008 gegrün- det. Zum Pool gehören der vdek- Arztlotse des Verbands der Ersatz- kassen, die DAK Gesundheit, die KKH-Allianz, der BKK Bundes- verband, Onmeda.de, Netdoktor.de, Topmedic.de sowie die Arzt-Aus- kunft der Stiftung Gesundheit. hil versicherungsrechtlicher Vorschrif- ten ein weiterer Baustein zur Ver- besserung der Rechte von Verbrau- chern, erklärte Leutheusser-Schnar-
renberger. EB
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Der Gesetzentwurf im Internet:www.aerzteblatt.de/12236a
Foto: dpa
Seit einigen Jahren werden vermehrt Schnell- tests für sexuell übertragbare Erkrankungen (STD) angeboten, die an Ort und Stelle durch- geführt werden und Ergebnisse bereits inner- halb von 10 bis 30 Minuten liefern. So verlo- ckend die einfache Handhabung ohne appara- tiven Aufwand sein mag, das Robert-Koch-In- stitut (RKI) hält die Mehrheit der Schnelltests für eine zuverlässige Diagnostik von STD-Erre- gern für nicht geeignet. Bei einer Vielzahl von Tests, die zum Teil nur über das Internet ver- trieben werden, sei die vom Hersteller angege- bene hohe Sensitivität und Genauigkeit nicht durch eine ordentliche Evaluation überprüft worden, heißt es in der aktuellen Ausgabe des Epidemiologischen Bulletins (5/2012).
Das RKI erinnert daran, dass die für viele Schnelltests vorhandene CE-Kennzeichnung nur die Herstellung des Tests nach europä -
ischen Richtlinien sichert, nicht aber die Test- qualität. „12 Schnelltests mit CE-Kennzeich- nung können sich daher in ihrer diagnosti- schen Genauigkeit deutlich unterscheiden“, berichtet das RKI.
Evaluierungen eines CE-markierten Schnell- tests für C. trachomatis seien deutlich schlech- ter ausgefallen als vom Hersteller angegeben.
Auch vom Einsatz der Schnelltests für HBV, Chlamydien, Gonokokken und Syphilis müsse gegenwärtig abgeraten werden, da sie den Standardlabortests hinsichtlich Spezifität und Sensitivität klar unterlegen seien.
Gut abgeschnitten haben hingegen die HIV-Schnelltests: Einige CE-zertifizierte Tests erreichten sogar die Leistungsfähigkeit der Standarddiagnostik, so dass sie sich nach Meinung des RKI für ein niedrigschwelliges Testangebot – zum Beispiel in Aids-Bera-
tungsstellen oder Gesundheitsämtern – in Be- tracht kommen. Dabei sollten nur HIV-Schnell- tests mit EU-Zulassung und als Untersu- chungsmaterial Serum oder Plasma einge- setzt werden. Bei HIV-Tests, die mit Speichel oder Urin durchgeführt werden, müsse von ei- ner unzureichenden Empfindlichkeit und Ge- nauigkeit ausgegangen werden.
Eine differenzierte Bewertung erfährt die Testung auf das Hepatitis-C-Virus (HCV). Die meisten HCV-Schnelltests sind den konventio- nellen Enzym-Immunoassays der dritten Gene- ration hinsichtlich Sensitivität und Spezifität unterlegen, so das RKI. Seit kurzem sei mit dem OraQuick HCV rapid antibody test für ein niedrigschwelliges Angebot ein HCV-Schnell- test mit verbesserter Leistungsfähigkeit ver- fügbar, mit dem auch Speichel und Kapillarblut
gemessen werden kann. zyl