LESERDIENST
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Haftpflicht-Versicherung
für den niedergelassenen Arzt
N
iedergelassene Ärzte brauchen eine Haft- pflichtversicherung, wenn sie (oder ihr Assistenz- arzt, die Sprechstundenhilfe) für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden ver- antwortlich gemacht werden.Nicht nur die Regulierung be- rechtigter Schadenersatzan- sprüche, auch die Abwehr von Ersatzforderungen über- nimmt die Haftpflichtversi- cherung und zahlt für Gut- achter und Sachverständigen Honorare oder Anwalts- und Gerichtskosten.
Was geleistet wird Die Haftpflichtversiche- rung für niedergelassene Ärz- te übernimmt in der Regel Schadenersatzforderungen aus
ungenügender Aufklärung des Patienten,
falscher Diagnose, Vertretung eines vorüber- gehend verhinderten Arztes, Sachschäden durch Ab- wässer aus ärztlichen Praxis- räumen bis zu einer verein-
barten Höchstersatzleistung (z. B. 100 000 DM),
dem Besitz und der Ver- wendung von Röntgenappa- raten zu Untersuchungszwek- ken,
Abhandenkommen von Kleidungsstücken von Patien- ten (z. B. bis zu 1000 DM je Tag),
Erste-Hilfe-Leistungen im Ausland,
Schäden, die als Privatper- son verursacht wurden (und zwar in der ganzen Welt).
Der Umfang des Versiche- rungsschutzes ist immer vom individuellen Risiko abhän- gig. Je nach Fachbereich der Praxis und vorhandener Risi- ken kann die Versicherung entsprechend erweitert wer- den. Eine solche Erweiterung ist beispielsweise erforderlich bei Belegbetten, kosmeti- scher Chirurgie, Besitz und Verwendung von Röntgenap- paraten zu Heilzwecken, pri- vaten Risiken.
Darüber hinaus ist es sinn- voll, den Schutz der Haft- pflichtversicherung auf den erweiterten Berufsstraf- rechtsschutz auszudehnen.
Nicht nur bei Gynäkolo- gen sollte in einer modernen Haftpflichtversicherung fol- gende Bedingung vereinbart sein: „Für Haftpflichtschä- den, bei denen es sich um Un- terhaltsanspüche gegen den Versicherungsnehmer in sei- ner Eigenschaft als Arzt we- gen ungewollter Schwanger- schaft bzw. wegen unterblie- benem Schwangerschaftsab- bruch handelt, besteht Versi- cherungsschutz im Rahmen des Vertrages und nach Maß- gabe der vereinbarten Dek- kungssumme für Personen- schäden."
Weniger Beitra
In der Haftpflichtversiche- rung für niedergelassene Ärz-
te richtet sich der Beitrag nach der Fachrichtung, Art der Tätigkeit (ambulant/sta- tionär) und der Höhe der Deckungssummen Es sollten mindestens 2 Millionen für Personenschäden, 500 000 DM für Sachschäden und 50 000 DM für Vermögens- schäden vereinbart werden.
Der Beitrag kann durch eine Selbstbeteiligung erheb- lich reduziert werden. Das ist zur Zeit allerdings nur bei ei- ner Gesellschaft möglich: Bei der Vereinten Versicherung können 1000 DM Selbstbe- halt vereinbart werden.
Eine Haftpflichtversiche- rung, die für alles aufkommt, gibt es nicht. Auch die Haft- pflichtversicherung für nie- dergelassene Ärzte kann nicht alle Schäden überneh- men. Ausgeschlossen sind u.
a.: vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, Eigenschäden, Ansprüche auf Vertragserfül- lung, Schäden an gemieteten, gepachteten und geliehenen Sachen und Bußgelder sowie Strafen. BE
Börsebius: Börsenkrach allerorten
E
s gibt Fälle, in denen auch Börsebius lieber wäre, mal nicht recht zu behalten. Aber leider sind die im Heft 33 des DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATI'ES vom 16. August 1990 geäu- ßerten Befürchtungen wahr geworden: Der Crash ist ge- kommen und er ist nicht per Donnerschlag über Nacht passiert, sondern in quälen- den 4-Prozent Abstiegen Tag für Tag. Entsetzliches ist dem deutschen Aktienindex seit Jahresbeginn widerfahren;von 1814 Indexpunkten ein Verfall auf derzeit knapp über 1500 im Kursbarometer DAX, — ein atemberaubender Abstieg.
Wer erinnert sich in die- sen finsteren Tagen nicht an die Jubelsprüche zum Jahres- beginn und wer hat im Ver- trauen auf die damaligen Versprechungen der Finanz- gilde nicht seine Depots huk- kepack mit deutschen Aktien vollgeknallt? Den Finger hiel-
ten — im reißenden Hausse- strom nur wenige warnend dagegen, — und die wurden auch noch oft genug mit mit- leidigem Stirnrunzeln belegt.
Anti-Crash-Strategie:
Cash cash cash
Vorneweg ein Appell in eigener Sache. Bei allem Ver- ständnis für die derzeitigen Nöte mancher Anleger ist es Börsebius unmöglich, bis zu 30 Telefonaten von Ärzten pro Tag befriedigend zu be- antworten (Standardfrage:
„Was soll ich jetzt bloß tun?)". Abgesehen davon, daß eine seriöse Antwort so nicht möglich ist (ein vernünf- tiger Rat bedingt, mehr über den Anleger zu wissen: Ver- mögensverhältnisse, Alters- vorsorge etc.), der Zeitauf- wand ist einfach nicht vertret-
bar. Sie können aber gerne schreiben: Diplom-Ökonom Reinhold Rombach, Rudolf- weg 3, 5000 Köln 50.
Das probateste Mittel ge- gen weitere (oder neue) Kursverluste heißt Kasse hal- ten. Damit ist natürlich nicht der Sparstrumpf gemeint, das bringt ja nichts ein, sondern Festgelder auf Monatsbasis.
Allerdings müssen Sie auch hier mit der hartnäckigen Ar- roganz und Fiesheit Ihrer Bank rechnen, die Sie mit Zinssätzen um die 6-Prozent- Marke (Ihr Geld wird aller- dings einem Kollegen auf des- sen Girokonto verliehen, das kostet den dann 11,8 Pro- zent). Also bloß keine Hem- mungen beim Aushandeln der Konditionen. Wenn Sie bei einer Einlage von 100 000 Mark nicht mindestens 7 Pro- zent herausholen, haben Sie das Spiel nicht gewonnen.
In diesen Tagen kann man durchaus den Eindruck ge- winnen, der Durchschnittsan- leger ist wieder einmal der Dumme, — und soll es auch bleiben. Dresdner Bank Chef Röller erklärte dieser Tage den Anlegern, wer jetzt nicht Aktien kauft, begeht den größten Fehler seines Le- bens. Ja mein Gott, hält dann die Dresdner Bank mit ihren Milliarden selbst dagegen?
Der Unterschied zum Bör- senkrach 87 ist klar. Vor zwei Jahren fürchteten die Exper- ten, daß als Ursache des Bör- senkraches die Realwirtschaft Probleme (Kapital ist ver- nichtet) bekommt. Das ist nicht eingetreten und deshalb haben sich die Kurse wieder erholt. Heute bekommt die Börse wegen der Realwirt- schaft Probleme (Zinsen, Konjunkturabschwächung), und das sichert die Fortset- zung des Dramas.
Börsebius
Dt. Ärztebl. 87, Heft 36, 6. September 1990 (75) A-2647