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Verschärfte Fusionskontrolle kommt für Markenartikelindustrie zu spät | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Wirtschaftspolitische Stellungnahmen

35 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 4-2009

Mit dem revidierten Kartellgesetz vom April 2004 sollte dem Aspekt der marktstruk- turell bedingten Abhängigkeit mehr Bedeu- tung beigemessen werden. Doch auf Ebene des Detailhandels blieb die Fusionskontrolle weiterhin wirkungslos, was die Bildung einer Konzentration ermöglichte, wie sie in kei- nem anderen europäischen Land vorhanden ist bzw. erlaubt wäre. Daran ändert auch nichts, dass die Zusammenschlüsse von Mi- gros/Denner und Coop/Carrefour mit Aufla- gen versehen wurden und eine Treuhandge- sellschaft mit deren Überwachung beauftragt wurde. Im Detailhandel wird es kaum zu weiteren Marktstrukturänderungen kom- men, weil sich die zwei Grossverteiler nicht zusammenschliessen werden. Die Verschär- fung der Fusionskontrolle kommt daher für den Detailhandel zu spät. Nur eine strengere Durchsetzung des Art. 7. KG, der Markt- machtmissbräuche unterbinden soll, kann wenigstens die gröbsten Auswüchse dieser wettbewerbsschädlichen Konzentration ver- hindern.

Interbrand-Wettbewerb stärker gewichten

In Sachen vertikaler Abreden führte der Gesetzgeber im Rahmen der Kartellgesetzre- vision 2003, Art. 5 KG Abs. 4, eine Bestim- mung ein, wonach Preisbindungen zweiter Hand und absolute Gebietsexklusivitäten in Vertriebsverträgen vermutungsweise zu einer Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs führen. Die Weko verstärkte die Wirkung dieser fragwürdigen Bestimmung noch, in- dem seit ihrer Bekanntmachung vom 2. Juli 2007 das Vorliegen von Interbrand-Wettbe- werb (Wettbewerb zwischen verschiedenen Marken und Produkten) nicht mehr genügte für die Widerlegung der Vermutung der Be- seitigung des Wettbewerbs. Konkret bedeutet dies, dass Markenartikelhersteller sanktions- bedroht sind, falls sie vertikale Abreden tref- fen, selbst wenn sie in starker Konkurrenz mit anderen Markenartikelherstellern stehen.

Bis heute bleibt von Seiten der Weko unge- klärt, warum genau bei funktionierendem Interbrand-Wettbewerb – d.h., wenn keine volkswirtschaftlichen und sozialen Schäden entstehen können – die Vermutung nicht umgestossen werden kann. Die im Evalua-

tionsbericht angesprochene vermehrte Be- rücksichtigung des Interbrand-Wettbewerbs ist daher dringend notwendig.

Das höhere Preisniveau, das in der Schweiz immer wieder festgestellt wird, ist auf ver- schiedenste Faktoren zurückzuführen. Allein die Mengen, die im kleinen Schweizer Markt abgesetzt werden, unterscheiden sich (bei- spielsweise in Deutschland zwölfmal mehr).

Aber auch gewollte politische oder staatliche Auflagen verteuern die Produkte – ganz ab- gesehen von den Zöllen, die je nach Produkt und Zeitpunkt wegen Ausgleichmassnahmen in die Höhe getrieben werden. Schliesslich sollten die Qualitätsanforderungen des Schweizer Konsumenten nicht vergessen werden. Tatsache ist: Es herrscht heute in der Schweiz ein harter Wettbewerb unter kon- kurrierenden Marken. Dies wird noch da- durch verschärft, dass es wegen der permis- siven Fusionskontrolle grundsätzlich nur einen einzigen flächendeckenden Vertriebs- kanal für den Verkauf derselben gibt, näm- lich Coop.

Eigenmarken der Grossverteiler verdrängen Markenprodukte

Wenn erfolgreiche Markenführung und -pflege dazu führen, dass andere Markenun- ternehmen anstreben, dasselbe Markenimage zu erreichen und ein ebenso gutes Marken- produkt zu kreieren, sodass sich auf dem Markt verschiedene austauschbare Produkte befinden, ist der wirksame Wettbewerb vor- handen. Die Essenz des Wettbewerbs liegt doch darin, Vorsprünge zu erzielen, um die Früchte seiner Anstrengungen ernten zu können. Doch wenn nicht genügend Platz im Regal vorhanden ist für Markenprodukte ausserhalb der eigenen Produkte der Gross- verteiler, die mehr als 50% (Coop) resp. 90%

(Migros) Eigenmarken in ihrem Sortiment führen und bei Übernahmen durch einver- nehmliche Regelungen der Nachweis des Be- stehens von konkreten Abhängigkeitsverhält- nissen nicht mehr weiter geführt werden, stellt sich wiederum die Frage der marktbe- herrschenden Stellung und dadurch auch de- ren Auswirkungen auf Innovation und Wert-

schöpfung.

Verschärfte Fusionskontrolle kommt für Markenartikelindustrie zu spät

Anastasia Li-Treyer Direktorin Promarca, Schweizerischer Markenartikelverband, Bern

Die heute permissive Schweizer Fusionskontrolle hat im Bereich des Detailhandels starke Markt- konzentrationen mit nur noch zwei grossen Anbietern zugelas- sen. Dies führt zu Problemen für Markenartikelhersteller und letzt- lich auch die Konsumentinnen und Konsumenten. Die im Evalua- tionsbericht vorgeschlagene Stossrichtung in Sachen Zusam- menschlusskontrolle ist deshalb zwar richtig, kommt aber zu spät.

Dringend notwendig ist die Emp- fehlung zur Lockerung der Kon- trolle vertikaler Abreden. Der In- terbrand-Wettbewerb unter Pro- duzenten ist stark und für die Wettbewerbspolitik von hoher Re- levanz.

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