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Ressort Wirtschaft und Dienstleistungen DIENSTANWEISUNG. für den Empfangsdienst. des Universitätsklinikums Gießen

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Ressort Wirtschaft und Dienstleistungen

DIENSTANWEISUNG

für den Empfangsdienst

des Universitätsklinikums Gießen

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Grundlegendes zur Ausübung des Dienstes 2

2. Patientenbesuche 2

3. Firmenvertreter, Lieferanten, Sammlungen 3

4. Postwesen 3

5. Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen 3

6. Auffällige Personen (Obdachlose, etc.) 3

7. Telefondienst, Gegensprechanlage, Alarmüberwachung 4

8. Auskünfte 5

9. Aufnahme von Patienten 5

10. Betriebsordnung 6

11. Betriebssicherheit / Sicherheitshinweise 6

12. Besondere Hinweise 7

13. Dienstübergabe 7

14. Verhalten bei Krankheit und Urlaub 8

15. Unterstellungsverhältnis 9

16. Hausordnung 10-13

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1. Grundlegendes zur Ausübung des Dienstes

Der Empfang ist die Visitenkarte einer Klinik, und das Empfangspersonal vermittelt der Öffentlichkeit den ersten Eindruck des Universitätsklinikums Gießen. Der Funktion, dem Erscheinungsbild und dem Auftreten des Empfangspersonals kommen aus diesem Grund eine maßgebliche Rolle im Verhältnis zu unseren Patienten, Besuchern und Mitarbei- ter/innen zu. Unsere Kunden sollen bereits bei ihrem ersten Kontakt mit einer Einrichtung unseres Hauses entsprechend zuvorkommend behandelt werden. Ein freundliches Wort hilft oft über viele Probleme hinweg und trägt entscheidend zu einer positiven Außenwir- kung unseres Unternehmens bei! Das Empfangspersonal sollte dabei folgende Grundregeln für ein positives Kommunikationsverhalten stets beachten:

• Höflichkeit, Toleranz, Zuvorkommenheit und Geduld den Patienten, Besuchern und Mitarbeiter/innen gegenüber

• Gewissenhaftigkeit bei der Ausübung der Tätigkeiten

• Ein sauberes und gepflegtes Äußeres

• Aufgrund ihrer Vertrauensstellung unterliegt das Empfangspersonal der Schweige- pflicht im dienstrechtlichen (Dienstgeheimnisse) und datenschutzrechtlichen Sinn (per- sonenbezogene Daten)

• Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes nach Maßgabe des Hessischen Daten- schutzgesetzes (HDSG)

• Besser ein freundliches Wort mehr, als zu wenig!

• Zur Verfügung gestellte Dienstkleidung ist korrekt zu tragen

• Wissen über Örtlichkeiten, Lageplan und das „wer ist wer“ im Universitätsklinikum ist eine Grundvoraussetzung und sollte schon im Eigeninteresse und zur Stützung des po- sitiven Erscheinungsbildes vorhanden sein

• Fachgerechte Handhabung / Bedienung der technischen Einrichtungen

2. Patientenbesuche

Die Besucher sind taktvoll auf die Besuchszeiten der einzelnen Kliniken hinzuweisen.

Nicht an die Besuchszeiten gebunden sind:

a) Angehörige von Sterbenden sowie von Patienten in Notaufnahmen b) Väter von Neugeborenen

c) Besucher nach weiter, langer Anreise d) Ältere, gebrechliche Personen

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3. Firmenvertreter, Lieferanten, Sammlungen

Firmenvertretern ist das Betreten der Kliniken nur gestattet, wenn nach telefonischer Rück- sprache der Besuch des Vertreters von der Zielperson ausdrücklich gewünscht wird. Spen- densammlungen etc., gleich welcher Art, sind im Universitätsklinikum nicht erlaubt.

Lieferanten mit nicht eindeutigem Lieferauftrag sind zur Klärung an das Zentrallager, Tech- nische Lager oder an die Bestelladresse zu verweisen.

Lieferungen und Dienstleistungen dürfen von dem Empfangspersonal nicht bestätigt wer- den. Sofern ein Lieferant nicht direkt an den Auftraggeber verwiesen werden kann, sind die Pförtner berechtigt, Sendungen anzunehmen. Die Lieferung ist umgehend weiterzuleiten.

4. Postwesen

Die Entgegennahme von Postsendungen erfolgt durch das Empfangspersonal. Die Postver- teilung ist gewissenhaft vorzunehmen.

Eilzustellungen, Einschreiben und Wertsendungen (für Personal und Patienten) sind nur dann vom Empfangspersonal entgegenzunehmen, wenn der Adressat nicht unmittelbar er- reichbar ist. Derartige Sendungen sind im dafür vorgesehenen Buch zu dokumentieren und gegen schriftliche Empfangsbestätigung dem Adressat schnellstmöglich auszuhändigen.

5. Vertreter von Presse, Rundfunk, Fernsehen, ermittelnde Staatsanwaltschaft und Poli- zei

Vertretern von Presse, Rundfunk und Fernsehen darf keine Auskunft erteilt werden. Dieser Personenkreis ist an den Ärztlichen Direktor zu verweisen.

Wenn Angehörige der Staatsanwaltschaft oder Polizei Ermittlungen im Gebäude durchfüh- ren, ist der Ärztliche Direktor und die Abteilung 33, Sachgebiet 40 - Verkehr/Sicherheit -, Herr Maaß, Tel.-Nr. 43176 / Funk-Nr. 75-3403 zu informieren.

6. Auffällige Personen

Diese sind, soweit als solche identifizierbar, sofort dem Sicherheitsdienst, Funk-Nr. 75- 3097, bzw. der Autopforte, Tel.-Nr.: 43198, zu melden.

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7. Telefondienst, Gegensprechanlage, Alarmüberwachung a) Privatgespräche von Patienten und Personal:

Patienten sollen das ihnen zugewiesene Patiententelefon bzw. die öffentlichen Telefon- einrichtung benutzen.

Privatgespräche für Patienten dürfen vom Empfangspersonal nur vermittelt werden, wenn sie bettlägerig sind. In den Bereichen Augenklinik, Med. Poliklinik, Neurologie, Psychiatrie, Hautklinik und Schmerzambulanz sind diese Privatgespräche beim Emp- fangspersonal anzumelden, die sie an die Fernsprechzentrale weiterleiten, wo sie letzt- endlich von dort vermittelt werden. Das Empfangspersonal notiert in einem Buch Da- tum und Uhrzeit der Vermittlung, den Namen des Patienten, die Patiententelefonnum- mer sowie die Telefonnummer der gewünschten Verbindung unter Weglassen der letz- ten drei Ziffern der Nummer. Die Fernsprechzentrale teilt dem Empfangspersonal an- schließend die Verbindungsgebühren mit, die ebenfalls in das Buch eingetragen werden und anschließend zu kassieren sind. Die Fernsprechzentrale leitet zu Kontrollzwecken und als Quittungsbeleg rote Gebührenzettel an das Empfangspersonal weiter. Spätestens am Monatsende sind alle Gesprächsgebühren zu kassieren. Eventuelle Abweichungen (z. B. wegen nicht möglicher Inkassos) sind zu begründen und der Telefonzentrale mit- zuteilen. Im Buch ist die Gesamt- Monatssumme zu errechnen.

Der Gesamtbetrag sowie der Einzahlungsbeleg wird am Monatsanfang einem beauf- tragten Dienstleister übergeben. Dieser ist verantwortlich für die Einzahlung des Geld- betrages bei der Sparkasse Gießen. Am darauffolgenden Tag erhält der Empfangsdienst den von der Bank quittierten Einzahlungsbeleg zurück.

b) Alle im Empfangsbereich geführten Bücher, wie Telefonvermittlungsbuch, Schlüssel- buch, etc. müssen jährlich neu angelegt werden. Die jeweiligen Bücher aus dem Vorjahr werden vom Empfangspersonal bis zum 31.03. des Folgejahres aufbewahrt und an- schließend vernichtet.

c) Bestellungen von Taxen

Bestellungen von Taxen dürfen für Patienten und Besucher über den Empfang telefo- nisch vorgenommen werden.

d) Dienstgespräche

Angemeldete Dienstgespräche werden vom Empfangspersonal vermittelt.

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e) Annahme von eingehenden Gesprächen

Das Empfangspersonal nimmt alle Gespräche mit folgendem Wortlaut an:

Universitätsklinikum Gießen (Name der Klinik)

Guten Tag, mein Name ist XXXXX, was kann ich für Sie tun?

Das Empfangspersonal erteilt ggf. Auskunft bzw. leitet die Gespräche sofort weiter.

Kann ein Gespräch nicht weitergeleitet werden, ist die Übermittlung einer Nachricht an den gewünschten Gesprächspartner anzubieten.

Kommt eine Anfrage über die Gegensprechanlage, ist ebenfalls sofort Auskunft zu er- teilen.

Notrufe von innerhalb oder außerhalb des Hauses sind immer vorrangig zu behandeln.

Bei Störungen ist sofort die Hotline Störungsannahme für Telefoneinrichtungen: 13113 oder die Hotline Störungsannahme für Patientenruf-, Sprech-, Funk- und Brandmelde- systeme: 13114 zu benachrichtigen.

8. Auskünfte

Das Empfangspersonal erteilt den Besuchern lediglich Auskunft darüber, auf welcher Stati- on sich der Patient / die Patientin befindet, sofern der Patient / die Patientin bei der Auf- nahme diese Auskunft nicht ausgeschlossen hat. Fragen nach dem Gesundheitszustand von Patienten dürfen nicht vom Empfangspersonal beantwortet werden.

Generell keine Auskunft darf erteilt werden über betriebsinterne Angelegenheiten, im Uni- versitätsklinikum Gießen beschäftigte Personen sowie dem Datenschutz unterliegende Sachverhalte.

Das Empfangspersonal verpflichtet sich, über alle geschäftlichen Angelegenheiten, die ihm / ihr im Rahmen seiner / ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, jederzeit - auch nach Beendi- gung des Beschäftigungsverhältnisses - strengstes Stillschweigen zu bewahren.

9. Aufnahme von Patienten

Patienten, die eine stationäre Aufnahme oder eine ambulante Versorgung wünschen, sind an die Aufnahmestelle zu verweisen oder, falls diese geschlossen ist, an den Aufnahme-, bzw. diensthabenden Arzt.

Die Entscheidung über Aufnahme oder Zurückweisung von Patienten wird in keinem Fall vom Empfangspersonal getroffen.

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10. Betriebsordnung

Allgemein gilt, dass grundsätzlich

a) der Empfangsraum von Studenten, Patienten und Besuchern freizuhalten ist.

b) der Aufenthalt anderer Personen - auch von Mitarbeiter/innen - im Empfangsbereich nicht gestattet ist.

Ausnahme:

Einsortierung oder Abholung von Post, sofern sich die Postfächer im Empfangsbereich befinden.

c) der Empfangsbereich, auch bei kurzfristiger Abwesenheit des Empfangspersonals, zu verschließen ist

11. Betriebssicherheit / Sicherheitshinweise

Das Empfangspersonal trägt u.a. durch folgende Tätigkeiten zur Betriebssicherheit bei:

a) Überprüfung des Personenverkehrs außerhalb der Besuchszeiten. Meldung von auffälli- gen Personen an den Sicherheitsdienst, Funk-Nr. 75-3097 od. Tel.-Nr.: 43198.

b) Vornahme der erforderlichen Notschaltungen bei Alarm von technischen Betriebsanla- gen.

c) Sofortiges Melden aller Beobachtungen, welche die Frage der Sicherheit berühren oder eine Diebstahlsgefahr oder mögliche Gefahr für einzelne Patienten, Besucher oder Mit- arbeiter/innen bedeutet. In der Reihenfolge sind zu benachrichtigen:

1. Autopforte 40999

2. diensthabender Arzt

3. Polizei 110

d) Im Brandfall erfolgt die Alarmierung gemäß Katastropheneinsatzplan.

e) Bei Wasserschäden, Stromausfall und dergleichen sind sofort zu verständigen:

1. Zentrale Reparatur- und Störmeldungen Tel.-Nr. 44188

2. Autopforte Tel.-Nr. 40999

3. Pflegeabteilungsleitung Tel.-Nr. siehe Anlage D

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h) Generalschlüssel dürfen nur in zwingenden Ausnahmefällen gegen Unterschrift und Vorlage der M-Card herausgegeben werden.

i) Die Schlüsselausgabe am Empfang Altbau Chirurgie ist in einer besonderen Dienstan- weisung geregelt.

j) Bei Fundgegenständen ist umgehend der Wachdienst zu informieren, Funk-Nr. 75-3097 oder Tel.-Nr. 43198. Fundort und -zeit sind zu vermerken.

12. Besondere Hinweise

Im Empfangsdienst sind darüber hinaus folgende Hinweise zu beachten:

a) Der Verkauf von Konsumgütern ist untersagt.

b) Die Mitarbeiter/innen im Empfangsdienst haben dafür Sorge zu tragen, dass sie in einem ausreichenden Zeitraum vor Dienstbeginn keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen und ihren Dienst in nüchternem Zustand antreten. Der Genuss von alkoholischen Ge- tränken während des Dienstes ist untersagt.

c) Das Rauchen im Empfangsbereich ist dem Empfangspersonal untersagt. Die Mitarbei- ter/innen sind im Bedarfsfall höflich auf das Rauchverbot hinzuweisen.

d) Das Fernsehen im Empfangsbereich ist ausschließlich in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 5:30 Uhr gestattet, sofern die dienstlichen Belange es zulassen.

e) Schlafen während der Dienstzeit ist nicht erlaubt.

f) Das Empfangspersonal ist für die Ordnung und Sauberkeit im Empfangsbereich und im unmittelbaren Eingangsbereich des Hauses verantwortlich.

g) Bei Dunkelheit ist darauf zu achten, dass die Aufgänge, Flure und Zufahrtswege im Empfangsbereich ausreichend beleuchtet sind.

h) Die Schnee- und Glättebeseitigung in den unmittelbaren Zugangsbereichen obliegt dem Empfangspersonal. Für ausreichendes Streugut ist Sorge zu tragen. Dieses ist bei Herrn Wehrum, Abteilung 33, unter der Tel.-Nr. 43191 anzufordern.

13. Dienstübergabe Ablösung

Die Mitarbeiter/innen haben alle Angelegenheiten, die während ihrer Dienstzeit anfallen, zu erledigen. Unerledigte Vorgänge sind dem Dienstnachfolger in angemessener Form (mündlich oder schriftlich) verantwortlich zu übergeben.

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14. Verhalten bei Krankheit und Urlaub Krankheit

Der zuständige Vorgesetzte der Abteilung 33 ist während seiner Regelarbeitszeit möglichst frühzeitig (in der Regel 2 Stunden vor Dienstbeginn; im Frühdienst unver- züglich) darüber zu informieren,

wenn der Dienstantritt nicht erfolgen kann

falls die Erkrankung über die Krankmeldung hinaus andauern sollte

wann die Mitarbeiter/innen im Empfangsdienst voraussichtlich ihre Tätigkeit wie- der aufnehmen können.

Bei Krankmeldung ist der Angestellte verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Angestellte eine ärztliche Bescheinigung über das Be- stehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem dar- auffolgenden allgemeinen Arbeitstag der Dienststelle vorzulegen. Der Arbeitgeber ist be- rechtigt, in Einzelfällen die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen (§ 37 a BAT / § 42 a MTarb).

Wird dies unterlassen, so ist dies als unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst anzuse- hen und stellt somit eine Verletzung der Dienstpflichten dar. In diesen Fällen können ar- beitsrechtliche Konsequenzen erfolgen.

Vertretung

Während der Dienstzeit: Mo. - Do. 6:30 bis 15:30 Uhr und Fr. 6:30 bis 12:00 Uhr Wenn die dienstablösenden Mitarbeiter/innen im Empfangsdienst nicht erscheinen, ist der Dienst fortzusetzen und die Abteilung 33, Tel.-Nr.: 43164, während der Regelarbeitszeit zu unterrichten, damit für eine Vertretung gesorgt werden kann.

Außerhalb der Dienstzeit

Außerhalb der normalen Arbeitszeit ist der Empfangsdienst der Kinderheilkunde, Tel.:

43400 oder 43401 spätestens 2 Stunden vor Dienstbeginn direkt zu informieren, falls der Dienst nicht angetreten werden kann. In diesem Fall bestellen die diensthabenden Mitar- beiter/innen ausschließlich aus der vorliegenden Vertretungsliste einen Vertreter.

Urlaub:

Der Urlaub ist spätestens bis zum Ende des Urlaubsjahres anzutreten. Kann der Urlaub bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht angetreten werden, ist er bis zum 30. April des folgen- den Urlaubsjahres anzutreten. Kann der Urlaub aus dienstlichen oder betrieblichen Grün- den, wegen Arbeitsunfähigkeit oder wegen der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz

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15. Unterstellungsverhältnis

Das Empfangspersonal ist dem Ressort Wirtschaft und Dienstleistungen, Abteilung 33, Sachgebiet 50 - Umwelt-/Wirtschaftsdienste - unterstellt.

In besonderen Gefahrenlagen oder bei unvorhersehbaren Situationen, bei denen ein akuter Handlungsbedarf besteht, ist den Weisungen der gf. Direktoren des Hauses oder von ihm beauftragten Personen direkt Folge zu leisten. Die Abteilung 33 ist anschließend zu infor- mieren.

Gießen, den

( W. Soßna ) ( K.-P. Volk )

Kaufmännischer Direktor Ressort Wirtschaft und

Dienstleistungen

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Hausordnung

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Gießen werden Sie während Ihres Aufenthalts im Klinikum nach besten Kräften gut betreuen. Um für alle Patientinnen und Patienten eine möglichst störungsfreie Versorgung im Klinikum gewährleisten zu kön- nen, bitten wir Sie und Ihre Besucherinnen und Besucher, den in unserer Hausordnung zu- sammengefassten Anliegen und Empfehlungen Beachtung zu schenken. Bei offenen Fragen oder auftretenden Problemen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die für Sie verantwortli- chen Pflegekräfte oder Ärztinnen und Ärzte, im Besonderen dann, wenn (mit Ihnen und für Sie) getroffene Vereinbarungen im Rahmen Ihrer Behandlung / auf Ihren Wunsch hin verän- dert werden sollen.

1. Anmeldung

Beim Aufsuchen unseres Klinikums haben Sie sich entweder direkt auf einer Kranken- station oder bei einer Ambulanz oder an der Pforte einer Klinik gemeldet. In den meisten Kliniken besteht für die Anmeldung zur stationären oder ambulanten Behandlung ein ei- gener Bereich für die Patientenaufnahme. Dort erfolgt durch Sie oder eine Begleitperson oder wenn erforderlich (z.B. bei Notfällen) durch Mitarbeitende unseres Klinikums Ihre stationäre oder ambulante Aufnahme.

2. Untersuchungen und Behandlungen

Viele Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen sind technisch und zeitlich aufwän- dig. Trotz guter Vorplanung der Behandlungsabläufe werden sich durch nicht vorherseh- bare Ereignisse, auch aufgrund begrenzter Behandlungskapazitäten, zeitliche Verschie- bungen im geplanten Ablauf oder in der Reihenfolge der Patientenuntersuchungen erge- ben. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

3. Krankenzimmer, Aufenthaltsräume und Außenanlagen

Unsere Außenanlagen stehen Ihnen, soweit keine medizinischen Gründe dagegen spre- chen, uneingeschränkt zur Verfügung. Bei Verlassen des Patientenzimmers und insbe- sondere bei Spaziergängen in den Außenanlagen achten Sie bitte auf ausreichende Bekleidung, im Interesse Ihrer Gesundheit. In Personalräumen, Betriebs- und Wirtschaftsbereichen dürfen sich nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums aufhalten.

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4. Ruhezeiten

Während Ihres Aufenthaltes im Klinikum empfohlene Ruhezeiten sind Bestandteil Ihrer Behandlung und sollen daher als Teil einer erfolgreichen Therapie eingehalten werden.

Aus Rücksicht auf Ihre Mitpatientinnen und Mitpatienten sollen auch außerhalb der Ruhezeiten störende Geräusche vermieden werden und die Beleuchtung im Kranken- zimmer nur bis zu einer vertretbaren Zeit eingeschaltet bleiben.

5. Besuchszeiten

Der Kontakt mit Ihrer Familie und Ihren Freunden trägt zu Ihrem Wohlbefinden und da- mit zum Behandlungserfolg bei. Ihre Besucher sind deshalb ebenso willkommen. Bitten Sie Ihre Familie, Ihre Angehörigen und Freunde, daran zu denken, dass Sie als Patient mehr von einem Besuch haben, wenn nicht alle auf einmal kommen. Sollten Sie einmal mehrere Besucher gleichzeitig erwarten, bitten wir Sie, sofern dies schon möglich ist, sich in unseren Aufenthaltsräumen aufzuhalten, dies auch aus Rücksichtnahme auf Ihre Mitpatientinnen und Mitpatienten.

Besuchszeiten für erwachsene Patientinnen und Patienten:

Bitte beachten Sie die Regelungen der jeweiligen Abteilung (Klinik/Institut).

Besuchszeiten für Kinder und jugendliche Patienten:

Für Eltern gibt es keine Begrenzung der Besuchszeiten, häufiger Kontakt zwischen Eltern und Kindern fördert deren Genesung.

Auf Intensiv-, Infektions- und psychiatrischen Stationen sind Besuche, insbesondere von Kindern, nur nach Rücksprache mit dem ärztlichen Personal bzw. dem betreuenden Pfle- gepersonal möglich.

6. Besucher

Angehörige oder andere Besucher, von denen Ihnen bekannt ist, dass bei diesen selbst oder in deren engster Umgebung eine schwerwiegende Infektionskrankheit aufgetreten ist, sollten von Ihnen gebeten werden, vor einem beabsichtigten Krankenbesuch bei Ihnen über ein Übertragungsrisiko mit dem Hausarzt zu sprechen.

Da Blumenerde für schwer kranke und deswegen abwehrgeschwächte Patienten ein ho- hes Infektionsrisiko darstellt, dürfen Topfpflanzen aus diesen krankenhaushygienischen Gründen nicht ins Krankenhaus mitgebracht werden.

7. Verwahrung von Geld, Wertpapieren und Wertsachen

Da die Möglichkeiten zur Verwahrung von Wertgegenständen sehr begrenzt sind, bitten wir Sie, größere Geldbeträge, wertvollen Schmuck oder vergleichbare Dinge - sollten diese von Ihnen ins Krankenhaus mitgebracht worden sein - Ihren Angehörigen oder ei- ner anderen Vertrauensperson zur Verwahrung dort wieder mit nach Hause zu geben. In Ausnahmefällen können wir solche Dinge in Verwahrung nehmen. Das Klinikum über- nimmt keine Haftung für nicht in Verwahrung gegebene Geldbeträge oder Wertgegens- tände.

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8. Telefon, Rundfunk und Fernsehen

Bitte beachten Sie die Regelungen der jeweiligen Abteilung (Klinik/Institut).

9. Rauchen und Alkohol

Rauchen ist in der Regel mit dem Aufenthalt im Krankenhaus nicht vereinbar. Zur Ein- haltung der für Krankenhäuser gültigen strengen brandschutzrechtlichen Vorschriften ist das Rauchverbot zu befolgen. In Patientenzimmern und auf den Fluren ist Rauchen nicht zulässig. Wir bitten daher Sie und Ihre Besucher, ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen zu rauchen.

Alkohol kann den Erfolg Ihrer Behandlung nachteilig verändern oder gar gefährden, da er die Wirkung von Medikamenten beeinflusst. Daher ist Alkoholkonsum grundsätzlich nicht gestattet, nur in medizinisch begründeten Fällen und mit ärztlicher Erlaubnis kann von dieser Regelung abgewichen werden. Die Einnahme, Beschaffung und Weitergabe von Drogen ist untersagt.

10. Verkehrsregelung, Parkplätze

Für das Gelände von Kliniken gelten strenge feuerpolizeiliche Verkehrsregelungen. Im Interesse unserer Patientinnen und Patienten gilt deswegen eine Beschränkung des Kraft- fahrzeugverkehrs auf dem Gelände des Klinikums. Das Befahren des Klinikumsgeländes kann daher Patientinnen und Patienten und deren Begleitpersonen nur im Zusammenhang mit einer stationären und ambulanten Behandlung gestattet werden. Während der Kran- kenhausbehandlung darf das Fahrzeug nur in den zugewiesenen Parkbereichen abgestellt werden. Berechtigungsscheine für die vorhandenen kostenfreien Behinderten- Sonderparkplätze erhalten Sie an der Autopforte.

11. Entlassung

Wir hoffen und freuen uns mit Ihnen, wenn Ihre Behandlung möglichst rasch und mit Er- folg abgeschlossen werden kann. Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt berät mit Ihnen, wann die stationäre Behandlung beendet sein wird. Falls Sie gegen ärztlichen Rat das Klinikum vorzeitig zu verlassen wünschen, geschieht dies auf eigene Verantwortung.

12. Patientenfürsprecher, Sozialdienst, Seelsorge

Bei Anregungen, Beschwerden und auftretenden Problemen, die Sie zunächst nicht mit uns besprechen möchten, aber auch bei Anerkennung und Lob können Sie sich vertrau- ensvoll an die Patientenfürsprecher wenden. Der Sozialdienst des Klinikums hilft Ihnen bei allen Fragen zu Anschlussheilbehandlungen bzw. Überleitung in eine Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtung. Auf Wunsch stehen Ihnen evangelische und katholische Klinik-

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13. Verstöße

Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Universitäts- klinikums Gießen. Wir müssen Sie deswegen darauf hinweisen, dass im Interesse aller anderen Patienten schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung den Ausschluss von der Behandlung nach sich ziehen kann. Gegenüber Begleitpersonen, Besucherinnen und Besuchern sowie sonstige Personen kann bei groben Verstößen gegen die Hausordnung ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Wir danken Ihnen, Ihren Angehörigen und Besuchern für das Einhalten dieser Hausordnung und wünschen Ihnen eine erfolgreiche Behandlung. Sollten Sie Unzulänglichkeiten bemerkt haben, wenden Sie sich mit Ihren Anregungen und Beschwerden bitte an das Büro des Ärztli- chen Direktors (Telefon 0641/99-40001), des Kaufmännischen Direktors (Telefon 0641/99- 40100) oder der Pflegedirektorin (Telefon 0641/99-40060).

In unserer Broschüre „Patientenratgeber“ finden Sie weitere Informationen zum Universitäts- klinikum und finden darunter auch einen „Frage- und Bewertungsbogen“, über den Sie uns Ihre Beobachtungen und auch Ihre Beurteilung über die Qualität Ihrer Versorgung und des Klinikums mitteilen können.

Gießen, im März 2002

Professor Dr. Klaus Knorpp Ärztlicher Direktor

Waltraut Horch Pflegedirektorin

Werner Soßna Kaufmännischer Direktor

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