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Ausschuss für Digitale Entwicklung und Mobilität. Donnerstag, , 9:30 Uhr. Köln, Horion-Haus, Rhein/Ruhr/Erft

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(1)

15. Landschaftsversammlung 2020-2025

An die Mitglieder

des Ausschusses für digitale Entwicklung und Mobilität

Köln, 05.03.2021 Herr Robrock Stabstelle 60.10

Ausschuss für Digitale Entwicklung und Mobilität Donnerstag, 18.03.2021, 9:30 Uhr

Köln, Horion-Haus, Rhein/Ruhr/Erft

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur 1. Sitzung lade ich herzlich ein.

Während der Sitzung sind Sie telefonisch zu erreichen unter Tel. Nr. 0221 / 809 6011.

Falls es Ihnen nicht möglich ist, an der Sitzung teilzunehmen, bitte ich, dies umgehend der zuständigen Fraktionsgeschäftsstelle mitzuteilen, damit eine Vertretung rechtzeitig benachrichtigt werden kann.

Die Sitzung findet als Präsenzveranstaltung statt. Bei Betreten des Gebäudes und des Sitzungsraumes sowie während der gesamten Dauer der Sitzung, auch am Sitzplatz, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Diese kann beim Sprechen

kurzzeitig abgesetzt werden.

Durch die Verwaltung werden weitere Hygienemaßnahmen getroffen.

Bitte begeben Sie sich nicht zum Sitzungsort, wenn Sie Symptome einer Erkältungskrankheit aufweisen, Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem Menschen hatten, der an COVID-19 erkrankt ist, oder Sie in den letzten 10 Tagen aus einem ausländischen RKI-Risikogebiet (mit veränderter

Virusvariante) zurückgekehrt sind, es sei denn, Sie waren nach diesem

Aufenthalt in einer 10-tägigen Quarantäne oder haben einen negativen Abstrich erhalten und sind somit nicht an COVID-19 erkrankt.

T a g e s o r d n u n g

Ausschuss für Digitale Entwicklung und Mobilität

Öffentliche Sitzung Beratungsgrundlage

1. Anerkennung der Tagesordnung

2. Verpflichtung sachkundiger Bürger

(2)

3. Bestellung einer Schriftführung für den Ausschuss für Digitale Entwicklung und Mobilität

Berichterstattung: LVR-Dezernent Janich

15/171 B

4. Zuständigkeiten des Ausschusses Digitale Entwicklung und Mobilität

Berichterstattung: LVR-Dezernent Janich

15/110 K

5. Vorstellung des LVR-Dezernates Digitalisierung, IT- Steuerung, Mobilität und Technische Innovation - Aufgaben und Schwerpunkte

Berichterstattung: LVR-Dezernent Janich

15/140 K

6. Digitale Agenda 2025 des Dezernates Kultur und Landschaftliche Kulturpflege

Berichterstattung: LVR-Dezernentin Karabaic

15/3/1 E

7. "Die Krise als Chance nutzen"/ Erster Teilbericht Berichterstattung: Erster Landesrat Limbach

15/143 K

8. LVR-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-

Behindertenrechtskonvention: Entwurf Jahresbericht 2020 Berichterstattung: LVR-Direktorin Lubek

15/41 K

9. Beschlusskontrolle

10. Anfragen und Anträge

11. Verschiedenes

Betriebsausschuss LVR-InfoKom Öffentliche Sitzung

12. Beschlusskontrolle

13. Verschiedenes

Ausschuss für Digitale Entwicklung und Mobilität Nichtöffentliche Sitzung

14. Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzes im LVR- Klinikverbund

Berichterstattung: LVR-Dezernentin Wenzel-Jankowski

15/170 K

15. Anfragen und Anträge

16. Verschiedenes

Betriebsausschuss LVR-InfoKom Nichtöffentliche Sitzung

17. Übersicht der Verhandlungsvergaben ohne

Teilnahmewettbewerb von LVR-InfoKom ab einer Summe von 10.000 EUR für den Zeitraum vom 19.10.2020 bis 12.02.2021 sowie der durchgeführten Vergabeverfahren über 300.000 EUR (Brutto) im Zeitraum vom 22.10.2020 bis 12.02.2021

Berichterstattung: GF LVR-InfoKom Dr. Weniger

15/165 K

(3)

18. Geplante Vergaben über Liefer- und Dienstleistungen sowie Aufträge für

freiberufliche Leistungen ab einem Vergabewert von mehr als 300.000 EUR

(brutto)

Berichterstattung: GF LVR-InfoKom Dr. Weniger

15/166 B

19. Vierter Quartalsbericht 2020 von LVR-InfoKom Berichterstattung: GF LVR-InfoKom Dr. Weniger

15/101 K

20. Beschlusskontrolle

21. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen Der Vorsitzende

B o s s

(4)

TOP 1 Anerkennung der Tagesordnung

(5)

TOP 2 Verpflichtung sachkundiger Bürger

(6)

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

Vorlage Nr. 15/171

öffentlich

Datum: 24.02.2021

Dienststelle: OE 6

Bearbeitung: Herr Robrock - 60.10

Ausschuss für digitale Entwicklung und Mobilität

18.03.2021 Beschluss

Tagesordnungspunkt:

Bestellung einer Schriftführung für den Ausschuss für Digitale Entwicklung und Mobilität

Beschlussvorschlag:

Der Leiter des LVR-Dezernates "Digitalisierung, IT-Steuerung, Mobilität und technische Innovation" wird als Schriftführer für den Ausschuss für digitale Entwicklung und Mobilität bestellt. Ihm wird die Möglichkeit eingeräumt, die Schriftführung auf Mitarbeitende des LVR zu übertragen.

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK):

Diese Vorlage berührt eine oder mehrere Zielrichtungen des

LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der BRK. nein

Gleichstellung/Gender Mainstreaming:

Diese Vorlage berücksichtigt Vorgaben des LVR-Gleichstellungsplans 2020. nein Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):

Produktgruppe:

Erträge: Aufwendungen:

Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan /Wirtschaftsplan

Einzahlungen: Auszahlungen:

Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan /Wirtschaftsplan Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:

Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten

In Vertretung J a n i c h

(7)

Zusammenfassung:

siehe Begründung

(8)

Begründung der Vorlage Nr. 15/171

Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland und ihrer Ausschüsse haben die Ausschüsse eine Schriftführung zu bestellen, die neben der Sitzungsleitung die Niederschrift über die Sitzung unterzeichnet.

In Vertretung J a n i c h

(9)

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

Vorlage Nr. 15/110

öffentlich

Datum: 05.02.2021

Dienststelle: LVR-Stabsstelle 00.200 Bearbeitung: Frau Pauly

Landschaftsausschuss Ausschuss für Digitale Entwicklung und Mobilität

19.02.2021 18.03.2021

Beschluss Kenntnis

Tagesordnungspunkt:

Zuständigkeiten des Ausschusses Digitale Entwicklung und Mobilität

Beschlussvorschlag:

Den fachlichen und inhaltlichen Zuständigkeiten des Ausschusses für Digitale Entwicklung und Mobilität wird gemäß Vorlage 15/110 zugestimmt.

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK):

Diese Vorlage berührt eine oder mehrere Zielrichtungen des

LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der BRK. nein

Gleichstellung/Gender Mainstreaming:

Diese Vorlage berücksichtigt Vorgaben des LVR-Gleichstellungsplans 2020. nein Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):

Produktgruppe:

Erträge: Aufwendungen:

Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan nein /Wirtschaftsplan nein

Einzahlungen: Auszahlungen:

Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan nein /Wirtschaftsplan nein Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:

Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten nein

L u b e k

(10)

Zusammenfassung:

In der Sitzung der Landschaftsversammlung vom 22.01.2021 wurde die Einrichtung eines Ausschusses für Digitale Entwicklung und Mobilität sowie die Zuordnung des

Betriebsausschusses LVR-InfoKom zu dem neu gebildeten Ausschuss beschlossen.

In dieser Vorlage werden die Zuständigkeiten des neuen Ausschusses dargestellt.

(11)

Begründung der Vorlage Nr. 15/110:

In der Sitzung der Landschaftsversammlung vom 22.01.2021 wurde die Einrichtung eines Ausschusses für Digitale Entwicklung und Mobilität (DiMA) sowie die Zuordnung des Betriebsausschusses LVR-InfoKom zu dem neu gebildeten Ausschuss beschlossen. Darauf aufbauend sind für den neuen Ausschuss die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen zu beschreiben. Die Themen Digitalisierung und Mobilität sind bisher hauptsächlich im Ausschuss Personal und Allgemeine Verwaltung bzw. in dem an diesen angegliederten Betriebsausschuss LVR-InfoKom behandelt worden.

Im Vorgriff einer Änderung der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung (Einfügung eines neuen § 17 für die Zuständigkeiten des DiMA), die dem Landschaftsausschuss zur

Beschlussfassung vorgelegt werden wird, wird in Abstimmung mit dem dafür zuständigen Dezernat Personal und Organisation vorgeschlagen, folgende Punkte in die

Zuständigkeits- und Verfahrensordnung des Landschaftsverbandes Rheinland aufzunehmen:

neuer § 17 Absatz 1:

Der Ausschuss für Digitale Entwicklung und Mobilität berät über Angelegenheiten der Digitalisierung und Mobilität im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland, soweit diese nicht ausschließlich oder abschließend in anderen Fachausschüssen beraten werden. Er bereitet diesbezügliche Entscheidungen der Landschaftsversammlung oder des Landschaftsausschusses vor.

neuer § 17 Absatz 2:

Er berät insbesondere über:

1. Maßnahmen auf der Grundlage der Digitalen Agenda, Digitalisierungsstrategie und anderer strategischer Rahmenwerke unter besonderer Berücksichtigung sozialer, ethischer und wirtschaftlicher Auswirkungen auf die Arbeitswelt insbesondere mit Fachausschuss-übergreifenden Fragestellungen sowie das entsprechende jährliche Berichtswesen der Verwaltung,

2. Maßnahmen zur Förderung und Weiterentwicklung von Mobilität vor allem unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten bezogen auf Mitarbeitende und die wesentlichen Zielgruppen des LVR,

3. Maßnahmen der Mitgliedskörperschaften zur Digitalisierung und zur Mobilität unter besonderer Berücksichtigung von Beratungs- und Kooperationsmöglichkeiten mit dem Landschaftsverband Rheinland,

4. die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen der unterschiedlichen staatlichen Ebenen zur Digitalisierung, soweit sie die Belange des Landschaftsverbandes Rheinland betreffen,

5. die Bedeutung allgemeiner technologischer Entwicklungen und Innovationen für die Belange und Zuständigkeiten des Landschaftsverbandes Rheinland,

6. Haushaltsanträge mit Bezug zur digitalen Entwicklung des Landschaftsverbandes Rheinland, zu Sachverhalten der Mobilität und zu technischen Innovationen, 7. Vorhaben und Maßnahmen der digitalen Entwicklung, Mobilität und technischen

Innovationen des Landschaftsverbandes Rheinland mit Auswirkungen auf den Haushalt,

8. Sachverhalte der digitalen Entwicklung und Mobilität, die Auswirkungen auf Verwaltungsverfahren und –strukturen aufweisen.

(12)

neuer § 17 Absatz 3:

Er entscheidet über die Gesamtpositionierung zu Fragen der Digitalisierung und Mobilität des Landschaftsverbandes Rheinland, soweit eine solche, die Angelegenheiten einzelner Fachausschüsse überschreitend, sinnvoll oder notwendig erscheint.

Der Ausschuss ist zudem zuständig für die Aufgaben des Betriebsausschusses LVR- InfoKom. Die bisherige diesbezügliche Ausgestaltung der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung bleibt unverändert. Der Umfang der Zuständigkeit für den

Betriebsausschuss ergibt sich aus der aktuell gültigen Satzung von LVR-InfoKom, siehe dazu Anlage Satzung LVR-InfoKom.

L u b e k

(13)

Betriebssatzung

für die LVR-Infokom

(14)

Betriebssatzung

für die LVR-InfoKom

Druck: Mai 2011

(15)
(16)

Inhaltsverzeichnis

Seite

§ 1 Rechtsform, Name, Stammkapital 5

§ 2 Aufgaben und Zielsetzungen des Betriebes 5

§ 3 Betriebsleitung 7

§ 4 Vertretung des Betriebes 8

§ 5 Zuständigkeit der Landschaftsversammlung 8

§ 6 Zuständigkeit des Landschaftsausschusses 9

§ 7 Zuständigkeit des Betriebsausschusses 10

§ 8 Direktorin oder Direktor des

Landschaftsverbandes Rheinland 11

§ 9 Personalangelegenheiten 13

§ 10 Stellung der Kämmerin oder des Kämmerers 13

§ 11 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen 14

§ 12 Jahresabschluss 15

§ 13 Zahlungsverkehr 16

§ 14 Inkrafttreten 16

(17)
(18)

Betriebssatzung für die LVR-InfoKom vom 07. September 2005

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 Buchstabe d) der Landschaftsverband- sordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntma- chung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 657), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GV.NRW. S. 306) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes für das Land Nordrhein-West- falen vom 15. Juni 1999 (GV. NRW. S. 386, 393), zuletzt geändert durch Art.

19 des 2. Modernisierungsgesetzes vom 09. Mai 2000 (GV. NRW S. 462, 470) hat die Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland am 07. September 2005 folgende Satzung (GV. NRW. S. 795) beschlossen*:

§ 1

Rechtsform, Name, Stammkapital

LVR-InfoKom wird als wirtschaftlich und organisatorisch eigenständige Ein- richtung des Landschaftsverbandes Rheinland wie ein Eigenbetrieb (Betrieb) geführt. Das Stammkapital des Betriebs beträgt 4.300.000 €. Die Liquidität des Betriebes wird durch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten des Trä- gers sichergestellt.

§ 2

Aufgaben und Zielsetzungen des Betriebes

(1) Der Betrieb entwickelt, beschafft, betreibt und unterhält die informations- verarbeitenden und kommunikationstechnischen Systeme des Landschafts- verbandes Rheinland, seiner Dezernate, Betriebe und sonstigen Einrichtun- gen einschließlich der Steuerung der angeschlossenen Endgeräte und der im Netz integrierten intelligenten Komponenten wie z. B. Personalcomputer und Drucker. Er ist für die Datensicherung und den Datenschutz der von ihm be- treuten Serverplattformen einschließlich Netzwerk-Management und Nach-

(19)

(2) Der Betrieb erbringt für den Landschaftsverband Rheinland und seine Einrichtungen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnik. Solche Dienstleistungen können auch für die Mitglieder der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemein- deverbände (RVK)/Rheinische Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK) im Rahmen der der RVK und der RZVK obliegen- den oder übertragenen Aufgaben sowie für den Landesbetrieb Straßenbau und den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW erbracht werden, soweit die Landesbetriebe durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen dem Landschaftsverband Rheinland befristet die Durchführung von Aufgaben auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnik über- tragen haben.

Zu den Dienstleistungen im Sinne von Satz 1 gehören insbesondere:

1. Beratung, Auswahl, Test, Beschaffung, Implementierung, Betrieb und Be- treuung

- der Netz-Infrastruktur mit den dazugehörigen Systemen und Verbin- dungskomponenten einschließlich der Netz-Software für zentrale und dezentrale Server sowie für Arbeitsplatzsysteme;

- der Telekommunikationsinfrastruktur mit den dazugehörenden zentra- len und dezentralen Systemkomponenten;

- der System-Hard- und Software einschließlich Betriebssysteme und betriebssystemnahe Software wie Compiler, Datenbanken, Tools etc.

einschließlich Basisdienste für Standardsoftware.

2. Beratung, Auswahl, Test, zentrale Ausschreibung und Abschluss von Rah- menverträgen, Implementierung und Betreuung von Informations- und Kommunikationssystemen an den Arbeitsplätzen und daran angeschlos- senen Komponenten einschließlich systemnaher Software sowie Erarbei- tung von Standards.

3. Entwicklung, Beratung, Auswahl, Beschaffung, Test, Implementierung, Schulung, Betrieb, Betreuung und Pflege von IT-Anwendungen möglichst auf der Basis von Standardsoftware.

4. Auswahl, Test, Beschaffung, Implementierung, Fortschreibung und Be- treuung sowie Entwicklung und Pflege von Individualsoftware.

(20)

(3) Der Betrieb erbringt seine Leistungen aufgrund von mit dem Auftragge- ber geschlossenen Vereinbarungen. Die Inanspruchnahme externer Dienst- leistungen im Bereich IT für die Dienststellen und Einrichtungen des Land- schaftsverbandes Rheinland ist nur durch den Betrieb und nur, wenn dieser die Dienstleistung nicht erbringen kann, in Abstimmung mit dem Betrieb möglich.

(4) Zielsetzung des Betriebes ist die Unterstützung einer effektiven und bür- gernahen Aufgabenerfüllung des Landschaftsverbandes Rheinland, seiner Dezernate, Betriebe und sonstigen Einrichtungen und damit ein wirtschaftli- ches Verwaltungshandeln.

§ 3 Betriebsleitung

(1) Der Betrieb wird durch eine Betriebsleiterin oder einen Betriebsleiter (Betriebsleitung gemäß § 2 Eigenbetriebsverordnung NRW) geleitet. Die Be- triebsleitung muss über die notwendigen fachlichen und kaufmännischen Vo- raussetzungen zur Wahrnehmung der Leitungsfunktion verfügen.

(2) Die Betriebsleitung trägt die Bezeichnung „Geschäftsführung“.

(3) Zur Vertretung der Betriebsleitung wird eine stellvertretende Betriebslei- terin oder ein stellvertretender Betriebsleiter bestellt.

(4) Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter sowie die stellvertretende Betriebsleiterin oder der stellvertretende Betriebsleiter werden vom Land- schaftsausschuss für die Dauer von 5 Jahren bestellt.

Ab dem Zeitpunkt 12. Dezember 2008 neu einzustellende Betriebsleitungs- mitglieder werden für die Dauer von 4 Jahren bestellt.

(5) Die Betriebsleitung handelt selbständig, soweit nicht durch die Land- schaftsverbandsordnung, die Eigenbetriebverordnung oder durch diese Sat- zung etwas anderes bestimmt ist. Die Betriebsleitung hat den Betriebsaus- schuss über alle wichtigen betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere über die geplante Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung umfassend zu unterrichten. Der Betriebsleitung ob-

(21)

anweisung für die Betriebsleitung, die die Direktorin oder der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland im Benehmen mit dem Betriebsausschuss erlässt.

(6) Die Betriebsleitung ist dafür verantwortlich, dass der Betrieb nach wirt- schaftlichen Grundsätzen geführt wird. Für Schäden haftet die Betriebslei- tung entsprechend den Vorschriften des § 84 des Landesbeamtengesetzes.

(7) Führt eine Entscheidung zu Ausgaben, die ein Defizit verursachen, das vom Träger zu finanzieren wäre, muss die Betriebsleitung den Betriebsausschuss und die Direktorin oder den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland unverzüglich unterrichten. Bis zur Entscheidung des Trägers darf die Ent- scheidung nicht umgesetzt werden. Das weitere Verfahren richtet sich nach

§ 10 Abs. 3 dieser Satzung.

§ 4

Vertretung des Betriebes

(1) In den Angelegenheiten des Betriebes wird der Landschaftsverband Rhein- land durch die Betriebsleitung vertreten, sofern die Landschaftsverbandsord- nung oder die Eigenbetriebsverordnung keine andere Regelung treffen. Die Einzelheiten regelt die entsprechende Dienstanweisung.

(2) Der Kreis der Vertretungsberechtigten und der Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnisse werden öffentlich bekannt gegeben. Die Vertretungsberechtigten und die Beauftragten unterzeichnen unter dem Na- men des Betriebes.

(3) Bei verpflichtenden Erklärungen für den Betrieb ist nach § 21 Land- schaftsverbandsordnung zu verfahren. Auf Verpflichtungen, die zur Durch- führung der laufenden Betriebsführung eingegangen werden, findet § 21 Ab- satz 1 Landschaftsverbandsverordnung keine Anwendung.

§ 5

Zuständigkeit der Landschaftsversammlung

(22)

b) Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes

c) Feststellung des Jahresabschlusses sowie Verwendung eines Gewinns oder Behandlung eines Verlustes sowie die Entlastung des Betriebs- ausschusses

d) Auflösung des Betriebes e) Änderung des Stammkapitals

(2) Sie berät über den Finanzplan einschließlich des Investitionsprogramms des Betriebes.

§ 6

Zuständigkeit des Landschaftsausschusses

(1) Der Landschaftsausschuss entscheidet über alle Angelegenheiten des Be- triebes, soweit sie nicht der Landschaftsversammlung, ihren Fachausschüs- sen, der Direktorin oder dem Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder der Betriebsleitung vorbehalten sind.

(2) Er entscheidet insbesondere über:

1. Aufgaben und Zielplanung des Betriebes, 2. Grundsätze der Organisation des Betriebes, 3. Auflösung wesentlicher Betriebsteile,

4. Einstellung, Bestellung und Abberufung der Betriebsleiterin/des Betriebs- leiters und der Vertreterin/des Vertreters, sowie deren allgemeine Ver- trags- und Anstellungsbedingungen,

5. mittel- und langfristige Investitionen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 1.000.000 € (brutto) überschreiten (ausgenommen Baumaß- nahmen),

6. Änderung des Sondervermögens,

7. An- und Verkauf von Grundstücken sowie die Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken,

8. Durchführung einer Weisung der Direktorin oder des Direktors des Land- schaftsverbandes Rheinland nach § 6 Absatz 2 Satz 4 Eigenbetriebsver- ordnung NRW,

9. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Betriebsausschuss und der Direktorin oder dem Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland ge- mäß § 8 Abs. 1 S. 2 sowie zwischen Betriebsausschuss und Kämmerin

(23)

§ 7

Zuständigkeit des Betriebsausschusses

(1) Der Betriebsausschuss ist Fachausschuss im Sinne der Landschafts- verbandsordnung. Seine Zusammensetzung regelt die Hauptsatzung. Seine Rechte und Pflichten regelt die Eigenbetriebsverordnung NRW, soweit in die- ser Satzung nichts anderes bestimmt ist.

Er berät über alle Angelegenheiten des Betriebes, die der Entscheidung der Landschaftsversammlung, des Landschaftsausschusses oder eines anderen Fachausschusses vorbehalten sind, insbesondere über:

1. Entwürfe des Wirtschafts- und Finanzplanes, des Jahresabschlusses so- wie des Jahresberichtes und des Investitionsprogramms,

2. Änderung des Sondervermögens,

3. An- und Verkauf von Grundstücken sowie Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken.

4. Durchführung einer Weisung der Direktorin oder des Direktors des Land- schaftsverbandes Rheinland nach § 8 Absatz 2 Satz 1.

(2) Er entscheidet über:

1. die Festlegung der allgem. Vertragsbedingungen (AVB) ,

2. erfolgsgefährdende Mehraufwendungen, sofern sie nicht unabweisbar und nicht eilbedürftig sind,

3. nicht eilbedürftige Mehrausgaben von mehr als 50.000 € oder 30 % des Um- satzes für Einzelvorhaben des Vermögensplanes, mind. jedoch 25.000 €, 4. Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermö-

gens mit einer Monatsmiete/-pacht von mehr als 15.000 € (brutto), 5. Stundung von Forderungen, von mehr als 25.000 € sowie Erlass/Nieder-

schlagung von Forderungen von mehr als 10.000 €,

6. Benennung der Prüferin oder des Prüfers für den Jahresabschluss, die oder der möglichst nach fünf Jahren zu wechseln ist,

7. Liefer- und Dienstleistungsaufträge und Aufträge für freiberufliche Leis- tungen bei einem Vergabewert von mehr als 300.000 € (brutto),

8. Aufträge für Bauleistungen mit einem Vergabewert von mehr als 150.000 € (brutto) bei kurzfristigen Investitionen sowie mittel- und langfristigen Investi tionen/Instandhaltungen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 1.000.000 € (brutto) nicht überschreiten,

9. die Entlastung der Betriebsleitung.

(24)

(3) Die Betriebsleitung legt dem Betriebsausschuss vierteljährlich eine Über- sicht über getätigte Vergaben ab einer Summe von 10.000 € (brutto) vor.

(4) Die Mitglieder des Betriebsausschusses haften entsprechend den gesetz- lichen Bestimmungen.

§ 8

Direktorin oder Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland (1) Die Direktorin oder der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter aller Dienstkräfte des Betriebes.

Sie oder er achtet darauf, dass die Tätigkeit der Betriebsleitung mit dem gel- tenden Recht und den allgemeinen Zielen des Landschaftsverbandes Rhein- land im Einklang stehen. Im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltungsfüh- rung kann er oder sie der Betriebsleitung Weisungen erteilen; ausgenommen hiervon sind die Angelegenheiten der laufenden Betriebsführung, die aus- schließlich der Betriebsleitung unterliegen (vgl. § 6 Absatz 2 und 3 Eigenbe- triebsverordnung).

(2) Glaubt die Betriebsleitung nach pflichtgemäßem Ermessen die Verant- wortung für die Durchführung einer Weisung nicht übernehmen zu können, und führt der Hinweis auf entgegenstehende Bedenken nicht zu einer Ände- rung der Weisung, so muss sich die Betriebsleitung an den Betriebsausschuss wenden. Wird keine Übereinstimmung zwischen dem Betriebsausschuss und der Direktorin oder dem Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland er- zielt, so ist die Entscheidung des Landschaftsausschusses herbeizuführen.

(3) Die Betriebsleitung hat die Direktorin oder den Direktor des Landschafts- verbandes Rheinland über alle wichtigen Angelegenheiten, insbesondere über die geplante Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Un- ternehmensplanung rechtzeitig zu unterrichten, ihr oder ihm auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Sie hat sie oder ihn ebenso wie den Betriebsausschuss vierteljährlich, bei defizitärer Entwicklung monatlich über die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge sowie über die Abwicklung des Vermögens- planes schriftlich zu unterrichten.

(4) Die Direktorin oder der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland hat den Betriebsausschuss über alle wichtigen Angelegenheiten, die die Entwick-

(25)

(5) Die Direktorin oder der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland be- reitet im Benehmen mit der Betriebsleitung die Beschlüsse des Landschafts- ausschusses und der Landschaftsversammlung vor. Sie oder er ist, unbe- schadet der Zuständigkeit des Landschaftsausschusses

und der Fachausschüsse, zuständig für:

1. Rahmenvorgaben für die Organisation des Betriebes, 2. Versicherungsverträge, einschließlich Schadensregulierung, 3. Steuerangelegenheiten,

4. Rechtsstreitigkeiten,

5. Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume außerhalb des Sondervermögens.

(6) Die Direktorin oder der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland re- gelt im Benehmen mit dem Betriebsausschuss in einer Dienstanweisung die Zuständigkeiten der Betriebsleitung im Einzelnen.

(7) Wird die Wahrnehmung wesentlicher Aufgaben des Betriebes durch die Betriebsleitung nicht sichergestellt, trifft die Direktorin oder der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland die erforderlichen Anordnungen. Über die getroffenen Anordnungen ist der Betriebsausschuss unverzüglich zu unter- richten.

(8) In Fällen äußerster Dringlichkeit kann die Direktorin oder der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland Anordnungen, die einen Beschluss des Landschaftsausschusses oder des Betriebsausschusses erfordern, ohne eine solche Entscheidung in Einvernehmen mit der Vorsitzenden oder dem Vorsit- zenden des Landschaftsausschusses treffen.

Der Landschaftsausschuss und der Betriebsausschuss sind unverzüglich zu unterrichten. Der Landschaftsausschuss kann Dringlichkeitsentscheidungen aufheben.

(9) Die Direktorin oder der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland entscheidet bei der Ausführung des Erfolgsplanes über erfolgsgefährdende Mehraufwendungen, wenn Eile geboten ist, es sei denn die Aufwendungen sind unabweisbar. Die zuständigen Ausschüsse sind danach unverzüglich zu unterrichten.

(10) Die Direktorin oder der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland

(26)

satzes, mindestens jedoch 25.000 € überschreiten und Eile geboten ist. Der Betriebsausschuss ist danach unverzüglich zu unterrichten.

§ 9

Personalangelegenheiten

(1) Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter und deren Vertreterin oder deren Vertreter werden aufgrund eines Beschlusses des Landschaftsaus- schusses von der Direktorin oder vom Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland eingestellt, bestellt und abberufen.

(2) Andere Beschäftigte mit Entgeltgruppe E13 TVöD oder höher werden auf- grund eines Beschlusses des Betriebsausschusses von der Betriebsleitung eingestellt.

(3) Die übrigen Beschäftigten werden nach Maßgabe der Stellenübersicht von der Betriebsleitung eingestellt.

(4) Für Entlassungen, Kündigungen und andere arbeitsrechtliche Maßnah- men der in den Absätzen 2 und 3 genannten Beschäftigten ist die Betriebs- leitung zuständig. Im Übrigen ist die Direktorin oder der Direktor des Land- schaftsverbandes Rheinland zuständig.

(5) Vor Eingruppierungen, Kündigungen oder Entlassungen durch die Direk- torin oder den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland ist die Betriebs- leitung zu hören.

§ 10

Stellung der Kämmerin oder des Kämmerers

(1) Die Betriebsleitung hat der Kämmerin oder dem Kämmerer den Entwurf des Wirtschaftsplanes (Erfolgsplan, Stellenübersicht und Vermögensplan), der mittelfristigen Erfolgs- und Finanzplanung (Investitionsprogramm und Finanzplan) sowie des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen zuzuleiten.

Sie hat der Kämmerin oder dem Kämmerer ferner die vierteljährlichen, bei defizitärer Entwicklung monatlichen Zwischenberichte sowie die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen

(27)

Zwischenberichte auch in kürzeren Zeitabständen zu erteilen.

(2) Tritt die Kämmerin oder der Kämmerer einem nach Absatz 1 Satz 1 vor- gelegten Entwurf nicht bei, so ist der Entwurf den Einwendungen entspre- chend zu ändern, soweit die Direktorin oder der Direktor des Landschaftsver- bandes Rheinland dies verlangt. In diesem Fall ist der Betriebsausschuss zu unterrichten.

(3) Vor Entscheidungen über erfolgsgefährdende Mehraufwendungen und sonstige finanzwirtschaftliche Angelegenheiten, die den Haushalt des Land- schaftsverbandes Rheinland berühren, ist die Kämmerin oder der Kämmerer im Betriebsausschuss zu hören. Wird dort kein Einvernehmen erzielt, ist die Angelegenheit über den Finanz- und Wirtschaftsausschuss dem Landschafts- ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

§ 11

Wirtschaftsführung und Rechnungswesen

(1) Der Betrieb ist als Sondervermögen zu verwalten und nachzuweisen.

(2) Der Betrieb ist zur Erhaltung des Sondervermögens und zu seiner tech- nischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung verpflichtet. Er hat hierfür ent- sprechende Rücklagen zu bilden.

(3) Das Wirtschaftsjahr des Betriebes entspricht dem Haushaltsjahr des Landschaftsverbandes Rheinland.

(4) Für den Betrieb ist ein Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan, Ver- mögensplan und Stellenübersicht sowie eine Finanzplanung aufzustellen.

(5) Der nach Absatz 4 aufgestellte Wirtschaftsplan ist unverzüglich zu än- dern,

a) wenn im Erfolgsplan von den veranschlagten Erträgen und Aufwendun- gen in erheblichem Umfang abgewichen werden muss, was insbesondere dann der Fall ist, wenn sich ein Defizit abzeichnet, welches der Betrieb auch in den nächsten fünf Wirtschaftsjahren nach vorsichtiger kaufmän- nischer Einschätzung nicht aus eigener Wirtschaftskraft auffangen kann.

(28)

b) wenn eine erheblich höhere Zuführung aus dem Trägerhaushalt zum Ver- mögensplan erforderlich wird, was insbesondere dann der Fall ist, wenn mehr als 100.000 € zum Ausgleich des Vermögensplans zugeführt werden müssen,

c) wenn weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen, d) wenn eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenüber-

sicht vorgesehenen Stellen vorliegt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die Gesamtstellenzahl um mehr als 10 % vermehrt oder mehr als 10 % der Stellen um mehr als eine Entgeltgruppe angehoben werden sol- len, es sei denn es handelt sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften.

(6) Ausgaben für verschiedene Vorhaben des Vermögensplanes sind gegen- seitig deckungsfähig.

(7) Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Beschäftigte zu enthalten. Beamtinnen und Beamte, die bei dem Betrieb be- schäftigt werden, sind im Stellenplan des Landschaftsverbandes Rheinland zu führen und in der Stellenübersicht des Betriebes nachrichtlich anzuge- ben.

(8) Die Buchführung des Betriebes wird nach den Regeln der kaufmänni- schen doppelten Buchführung geführt.

(9) Der Betrieb hat eine Kostenrechnung zu erstellen.

(10) Für die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens durch die Rechnungsprüfung gelten die Vorschriften der Rechnungsprüfungsord- nung des Landschaftsverbandes Rheinland.

§ 12 Jahresabschluss

(1) Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen.

(2) Der Jahresabschluss ist durch eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirt-

(29)

(3) Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Er- folgsübersicht und die Ergebnisse der Kostenrechnung zusammen mit dem Bericht der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers spätestens inner- halb von sechs Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres dem Betriebs- ausschuss vorzulegen.

§ 13 Zahlungsverkehr

Die Zahlungsabwicklung des Betriebes ist nach den Vorschriften der Ge- meindeordnung (GO NRW) und der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden (GemHVO NRW) in der jeweils gültigen Fassung durchzuführen, soweit die Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) nichts Anderes bestimmt.

Die Einzelheiten regelt eine Dienstanweisung der Direktorin oder des Direk- tors des Landschaftsverbandes Rheinland.

§ 14 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW in Kraft.

(2) Gleichzeitig wird die von der Landschaftsversammlung Rheinland am 18. Mai 2004 beschlossene Betriebssatzung für die Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnik des Landschaftsverbandes Rheinland (GV. NRW.

S. 294) aufgehoben.

(30)

Betriebssatzung

für die LVR-Infokom

(31)

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland

Vorlage Nr. 15/140

öffentlich

Datum: 05.03.2021

Dienststelle: OE 6

Bearbeitung: Herr Eichmüller

Ausschuss für Digitale Entwicklung und Mobilität

18.03.2021 Kenntnis

Tagesordnungspunkt:

Vorstellung des LVR-Dezernates Digitalisierung, IT-Steuerung, Mobilität und Technische Innovation - Aufgaben und Schwerpunkte

Kenntnisnahme:

Die Übersicht zur Struktur und zu Aufgabenfeldern des LVR-Dezernates Digitalisierung, IT-Steuerung, Mobilität und Technische Innovation wird zur Kenntnis genommen.

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK):

Diese Vorlage berührt eine oder mehrere Zielrichtungen des

LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der BRK. ja

Gleichstellung/Gender Mainstreaming:

Diese Vorlage berücksichtigt Vorgaben des LVR-Gleichstellungsplans 2020. ja Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):

Produktgruppe:

Erträge: Aufwendungen:

Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan /Wirtschaftsplan

Einzahlungen: Auszahlungen:

Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan /Wirtschaftsplan Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:

Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten

In Vertretung J a n i c h

(32)

Zusammenfassung:

Mit dieser Vorlage wird das in 2019 neu geschaffene Dezernat 6 - Digitalisierung, IT- Steuerung, Mobilität und Technische Innovation den Mitgliedern des in der 15. Land- schaftsversammlung neu gegründeten Ausschusses für Digitale Entwicklung und Mobili- tät in seiner Struktur und mit seinen wesentlichen Aufgaben vorgestellt. Das Dezernat untergliedert sich in zwei Fachbereiche und eine Stabsstelle. Die Vorlage beschreibt ne- ben Aussagen zum Personal und Budget insbesondere die aktuell größten, bzw. nach Art der Aufgabe relevantesten Themen.

Für den Fachbereich 61 wird das Vorgehen und der Stand bei der Entwicklung der Digi- talen Agenda für den LVR beschrieben. Weiter werden die für das Dezernat noch jun- gen Themen Veränderungsmanagement, Technische Innovation, Prozessautomatisie- rung und KI vorgestellt. Zum Mobilitätsmanagement werden neben der Zielsetzung erste Perspektiven der Einordnung dieses Themas für den LVR vorgenommen.

Der Fachbereich 62 definiert sich hauptsächlich über Aspekte der IT -Gesamtsteuerung.

In diesem Sinne werden die unterschiedlichen methodischen Handlungsansätze der IT- Gesamtsteuerung wie z.B. die sogenannte Portfolio-Steuerung und das Kontraktma- nagement beschrieben. Ergänzend wird an Hand von ausgewählten Themen (z.B. Bar- rierefreiheit) das den gesamten Verband betreffende Standardisierungsverständnis il- lustriert. Flankierend erfolgt hier auch die Darstellung des Breitbandausbaus als wich- tige Voraussetzung für die Digitalisierung im LVR.

Die Stabsstelle nimmt neben Aufgaben der Steuerungsunterstützung und damit einher- gehenden Tätigkeiten zum Dezernatshaushalt auch übergreifende Aufgaben wahr. So wird die IT-Gesamtsteuerung mit dem Aufbau eines IT -Kosten-Controllings unterstützt.

Inhaltlich werden in der Stabsstelle der LVR-Beratungskompass und das Umsetzungs- programm zum Onlinezugangsgesetz verantwortet.

Die Vorlage schließt mit einem thematischen Ausblick, ohne dabei die Herausforderun- gen der aktuellen Situation öffentlicher Haushalte unbeachtet zu lassen.

(33)

Begründung der Vorlage Nr. 15/140:

Vorstellung des Dezernats Digitalisierung, IT-Steuerung, Mobilität und Technische Innovation - Aufgaben und Schwerpunkte

Inhalt

1 Das LVR-Dezernat Digitalisierung, IT-Steuerung, Mobilität und Technische

Innovation im Überblick: Innovation, Beratung, Steuerung...3 1.1 Herausforderungen an die Digitalisierung im Rahmen der Corona-Pandemie ...3 1.2 Eckdaten des Dezernates Digitalisierung, IT -Steuerung, Mobilität und

technische Innovation ...5 2 Die Aufgaben des Fachbereichs 61 - Digitalisierung, Mobilität,

technische Innovation...8 2.2 Aufbau eines begleitenden Veränderungsmanagements im LVR ...9 2.3 Technische Innovation, Prozessautomatisierung und KI ...9 2.4 Einführung eines optimierten Mobilitätsmanagements sowie

emissionsfreier Mobilitätskonzepte ... 10 3 Die Aufgaben des Fachbereichs 62 - IT-Gesamtsteuerung im LVR ... 10 3.1 Ziele der IT-Gesamtsteuerung ... 11 3.2 IT-Strategie und Standardisierung ... 11 3.3 IT-Prozesse ... 12 3.4 Innovation und Projekte ... 13 3.5 Barrierefreiheit ... 13 3.6 Breitband ... 13 3.7 Aktuelle Themen... 13 4 Die Aufgaben der Stabsstelle Digitale Dienste, IT -Sicherheit und

Steuerungsunterstützung ... 14 4.1 Steuerungsunterstützung ... 14 4.2 Der LVR- Beratungskompass... 14 4.3 Das OZG-Umsetzungsprogramm... 15 5 Ausblick ... 17

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1 Das LVR-Dezernat Digitalisierung, IT-Steuerung, Mobilität und Technische Innovation im Überblick: Innovation, Beratung, Steuerung

1.1 Herausforderungen an die Digitalisierung im Rahmen der Corona-Pandemie

Nicht zuletzt mit Beginn der Corona-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig eine zuneh- mende Durchdringung der Digitalisierung in den Aufgabenfeldern und Geschäftsbereichen des LVR ist. Dem LVR-Dezernat Digitalisierung, IT-Steuerung, Mobilität und technische Innovation (kurz: Dezernat 6) kam dabei eine Schlüsselrolle zu. Organisatorische Maß- nahmen, wie zum Beispiel der vermehrte Einsatz von Heim-/Telearbeit im Austausch mit den Dezernaten und LVR-InfoKom, galt es ebenso rasch und effektiv technisch umzuset- zen wie digitale Formate der Zusammenarbeit zu entwickeln.

Bereits in den ersten Tagen des sich vor gut einem Jahr noch nicht in seinen Ausmaßen und Dimensionen abzeichnenden Corona-Geschehens konnte das Dezernat wertvolle Im- pulse setzen, um die Arbeitsfähigkeit des Verbandes unter Coronabedingungen sicherzu- stellen.

Mit seinem besonderen und antizipierenden Blick im Krisenstab konnten auf diese Weise medizinische, organisatorische, personal- sowie finanzwirtschaftliche Gesichtspunkt e mit Fragen digitaler Ausstattung, digitaler Prozesse und der Kultur in Einklang gebracht wer- den.

Als einige Beispiele seien in diesem Zusammenhang genannt:

 Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Verbandes unter Coronabedingungen durch die kurzfristige Beauftragung und Bereitstellung zusätzlicher Lizenzen sowie durch die Beschaffung und Reaktivierung von Hardware

 Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Nutzung der Heim-/Telearbeit

 Dabei datenschutzkonforme Anpassung der Regelungen zum Erhalt der Arbeitsfä- higkeit

 Unterstützung der (Zusammen-)Arbeit in den Aufgabenfeldern des LVR durch die vermehrte Nutzung von Videokonferenzplattformen

 Ausstattung der (Fraktions-)Besprechungsräume mit sog. Videokonferenztechnik

 Entwicklung von Schulungskonzepten zur Nutzung, des Umgangs und der Kultur mit digitalen Formaten, wie zum Beispiel Videokonferenzen

Folgende Zahlen mögen die Dimensionen und zugleich den rasanten Wandel im Verband beschreiben. Nutzten vor der Pandemie circa 3.500 Mitarbeiter*innen das Instrument der Heim-/Telearbeit im Verband waren es Ende 2020 rund 5.700 Menschen. Waren vor

„Corona“ lediglich 120 Lizenzen für die Nutzung von Videokonferenzen im Einsatz, so sind es aktuell circa 1.400. Trotz der schwierigen Situation am Markt konnte durch Verhand- lungen und sog. Skalierungseffekte überdies eine Reduzierung der Kosten/Lizenz erreicht werden.

Ohne all diese Maßnahmen wäre die (Zusammen-)Arbeit im LVR für seine Bürger*innen und die Mitarbeiter*innen nicht oder nicht so reibungslos verlaufen.

(35)

Aufbauend auf diesen positiven Erfahrungen wurde damit im Sinne des Antrags „Krise als Chance nutzen“ (siehe Antrag 14/345 sowie Vorlage 15/143) mit dem Beschluss des Ver- waltungsvorstandes zu Beginn dieses Jahres die Basis für „Mobiles Arbeiten“ im LVR ge- legt. Dabei wurde unter anderem auf Basis der folgenden Grafik das neue Selbstver- ständnis des digitalen Verwaltungsarbeitsplatzes diskutiert.

In dem Projekt „Neue Arbeitswelten für den LVR“ unter Beteiligung der Dezernate 1, 3 und 6 wurden unter anderem die folgenden Gesichtspunkte in den Blick genommen:

 Art und Weise der künftigen (Zusammen-)Arbeit im LVR mit einem Mix aus Mobili- tät, Präsenz, Zeit- und Ortsflexibilität,

 Auswirkungen auf Arbeitsproduktivität und Effektivität ,

 soziale und ethische Auswirkungen (Arbeitszufriedenheit, soziales Miteinander, Fragen der Entgrenzung…),

 Führen auf Distanz,

 Erhöhung der Bürger*innenfreundlichkeit,

 …

Weitere Ausführungen dazu siehe Vorlage 15/143 auf Basis des Antrages „Krise als Chance nutzen“ (Antrag 14/345). Diese aktuellen und zum Zeitpunkt der Einrichtung des Dezernates nicht in seinen Ausmaßen vorhersehbaren Entwicklungen unterstreichen die Wichtigkeit und Bedeutung des neu geschaffenen Dezernats für die Ausgestaltung der Di- gitalisierung im LVR. Corona war sozusagen ein Brennglas, um die Fragen der digitalen Kultur, der Prozesse und der Ausstattung im Dezernat 6 bedarfs- und bedürfnisgerecht in kurzer Zeit zu fokussieren.

(36)

1.2 Eckdaten des Dezernates Digitalisierung, IT-Steuerung, Mobilität und technische Innova- tion

Ziele, Verständnis, Rollen und Aufgaben des Dezernats

Bereits aus dem vorbenannten werden die Ziele des Dezernats Digitalisierung, IT -Steue- rung, Mobilität und technische Innovation deutlich. Denn Digitalisierung ist kein bloßer Selbstzweck. Mit all seinem Tun soll das Dezernat 6 bedarfs- und bedürfnisgerecht für die Bürger*innen und Mitarbeiter*innen wirken. Digitalisierung muss dabei den Menschen dienlich sein.

Das Dezernat versteht sich dabei als

 Initiator, Treiber und Motor digitaler Entwicklungen und Formate,

 Innovator zum Einsatz technischer Instrumente im Verband und als

 Mittler und Übersetzer entsprechender Entwicklungen zur Förderung von Ver- ständnis und Akzeptanz für den notwendigen (kulturellen) Changeprozess.

Je nach seinem Aufgabenschwerpunkt fallen ihm unterschiedliche Rollen zu. So agiert das Dezernat 6 variierend in:

 beratender Funktion, wenn es zum Beispiel um die technische, kulturelle Beglei- tung von Projekten in den Dienststellen und Dezernaten des Verbandes geht, o- der mal

 gestaltender Funktion, wenn es zum Beispiel um die Einführung neuer Arbeitsfor- men, Instrumente oder Prozesse geht, oder auch mal

 steuernder Funktion, wenn es zum Beispiel um Fragen der Bündelung und Stan- dardisierung von Prozessen und Produkten geht.

Die unterschiedlichen Rollen verdeutlicht auch die folgende Grafik:

Diese idealtypische Rollenverteilung ist je nach Thema und Aufgabe fließend ausgestaltet, sodass das Spannungsfeld zwischen Dienstleistung und Steuerung durch einen ausgewo- genen Blick aufgelöst wird. Wie zu einer guten Dienstleistung eben auch der Blick auf ggf. beschränkende finanzielle, technische, rechtliche und organisatorische Rahmenbe- dingungen gehört, so gehört bei Steuerungsaktivitäten der Blick auch und insbesondere auf Beratung, um das Ziel einer bedarfsgerechten Lösung nicht aus dem Blickfeld zu ver- lieren. Die besondere Herausforderung bei der Wahrnehmung dieser unterschiedlichen

(37)

Rollen besteht dabei in der Aufgabenfülle und Heterogenität des Verbandes, sowie in der Vielfalt und Diversität der Menschen, die Leistungen vom LVR erhalten. Die Gestaltung der laufenden wie künftigen digitalen Transformation, sei es beispielsweise die der Ar- beitswelt oder im Rahmen der Gestaltung von Leistungen gegenüber Bürger*innen und Partner*innen, wird dabei auch immer die Frage des Verhältnisses von Standardisierung auf der einen Seite sowie individueller Besonderheiten auf der anderen Seite in den Blick nehmen müssen.

Zu den Kernaufgaben des Dezernats gehören zum Beispiel:

 (Digitale) Gestaltung der (Leistungs-)Beziehungen zu den Bürger*innen

 (Digitale) Gestaltung der Beziehungen zu (kommunalen) Leistungsträgern, exter- nen Partner*innen

 Entwicklung von digitalen Kommunikationsformaten mit den Bürger*innen

 Weiterentwicklung von digitaler Beratung zu Angeboten, Leistungen und Struktu- ren des LVR und seiner Partner*innen

 Entwicklung digitaler Bildungsangebote und Formate

 IT-Gesamtsteuerung im Verband

 Wahrnehmung als zentraler Auftraggeber gegenüber LVR-InfoKom als IT-Dienst- leister

Entwicklung und Entstehungsgeschichte

Die gesellschaftliche Herausforderung der Digitalisierung verändert unser Denken und Handeln derart stark wie zuvor die industrielle Revolution, jedoch in einer deutlich gestei- gerten Geschwindigkeit. Arbeit(en) 4.0, New Work, Substituierung von Berufsbildern sind nur einige Schlagworte unserer Zeit. Die Menschen werden zunehmend digitaler. Nicht nur die Digitalität und die digitalen Kompetenzen sind gestiegen. Die Erwartungen der Bürger*innen an Behörden, Verwaltungen und Unternehmen, sich der Digitalisierung zu stellen, sind es auch.

Was im privaten Umfeld gewohnt und bekannt ist, soll auch im Verhältnis zu Behörden und Verwaltungen gleichermaßen gelten. Wer kennt nicht etwa den Einkauf, die Versi- cherungsleistung oder das Bankgeschäft per App? Die Bürger*innen wollen auch bei Ver- waltungsleistungen wissen, wo ihr Antrag gerade „liegt“. Das für sie bekannte Tracking von Paketen soll auch seinen Einzug in das Handeln der Verwaltungen finden.

Schon vor der Corona-Pandemie – aber seitdem umso mehr – wurde daher deutlich, dass Verwaltungsstrukturen, -aufgaben sowie -prozesse für die Bürger*innen zunehmend die- sen technologisch zukunftsfähigen und dienstleistungsorientierten Services Rechnung tra- gen müssen.

Um diesen gesellschaftlichen Wandel zu fördern, aktiv zu gestalten sowie nachhaltig und strategisch zu steuern, beschloss die 14. Landschaftsversammlung letztlich die Errichtung eines Dezernats „Digitalisierung, IT–Steuerung, Mobilität und technische Innovation“

(siehe Vorlagen 14/251 sowie 14/3234). Dem Dezernat wurde die Aufgabe zugeschrie- ben, die vielfältigen Chancen der digitalen Weiterentwicklung voranzutreiben. Ökonomi- sche wie ökologische Fragestellungen (gerade zur Mobilität) sollten genauso in den Blick genommen werden wie prozessuale, soziale und ethische Fragestellungen.

(38)

Struktur

Die Struktur des Dezernates besteht aus zwei Fachbereichen sowie einer Stabstelle:

 Fachbereich 61 – Digitalisierung, Mobilität und technische Innovation

 Fachbereich 62 – IT-Gesamtsteuerung

 Stabsstelle 60.10 – Steuerungsunterstützung, Digitale Dienste, IT -Sicherheit

Das Dezernat verfügt derzeit über 23 Vollzeitstellen und über ein Personalkostenbudget von rund 1,5 Millionen Euro. Die Aufgabenvielfalt erfordert einen Qualifikationsmix bei seinen Mitarbeiter*innen. So ist bereits bei den aktuellen Beschäftigten im Dezernat eine Vielfalt an Qualifikationen zu verzeichnen. Neben den klassischen Profilen von Verwal- tungskräften, Betriebswirt*innen und Jurist*innen sind technische Berufsfelder wie z.B.

Wirtschaftsingenieur*innen und Informatiker*innen ebenso wie geisteswissenschaftliche Berufsbilder (Historiker*innen, Politikwissenschaftler*innen, Pädagog*innen) zu finden.

Diese bunte Vielfalt und Diversität ermöglicht es dem Dezernat technische, kulturelle und prozessuale Fragen facettenreich zu beleuchten.

Das Dezernat bildet zudem in den Praxisabschnitten Nachwuchskräfte in Verwaltungsbe- rufen und im Bereich der Verwaltungsinformatik aus.

Finanzen

Dem Dezernat 6 ist für das Haushaltsjahr 2021 ein Budget von insgesamt rund 15 Millio- nen Euro zugeordnet. Dieses setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. An die- ser Stelle sollen nur die wesentlichen Bereiche benannt sein:

 (treuhänderisch) 10 Millionen Euro für Projekte, die über ein Lenkungsgremium (IT-Lenkungsausschuss, kurz: IT-LA), an dem alle Dezernate beteiligt sind, zur Verfügung gestellt werden

 2 Millionen Euro für Digitalisierung und Innovationen

 1,5 Millionen Euro Personalkostenbudget (s.o.)

Weitere Positionen entfallen auf den Breitbandausbau sowie den LVR-Beratungskompass.

(39)

2 Die Aufgaben des Fachbereichs 61 - Digitalisierung, Mobilität, technische Innovation 2.1 Implementierung der Digitalen Agenda für den LVR

Eine der Kernaufgaben des Fachbereichs 61 stellt die Implementierung der digitalen Agenda dar. Hiermit greift der Fachbereich auch den Antrag 14/284 zur Entwicklung ei- ner Digitalisierungsstrategie für den Verband auf.

Definition und Ziele

Die Digitale Agenda des LVR ist ein richtungsweisendes Leitdokument für das digitale Handeln innerhalb und außerhalb des Landschaftsverbands Rheinland. Sie soll den digita- len Wertewandel befördern. Wesentliche Merkmale sind:

 Orientierungsrahmen für Mitarbeiter*innen, Mitgliedkörperschaften sowie den Bür- ger*innen im Rheinland

 Beantwortung sozialer, ethischer und wirtschaftlicher Fragestellungen

 Förderung von Veränderungsbereitschaft und Fähigkeit unter den Mitarbeiter*in- nen, um sich aktuellen und zukünftigen digitalen Herausforderungen methodisch stellen zu können

 Vermittlung digitaler Kompetenzen und Erhöhung des digitalen Reifegrads

 Partizipation von Bürger*innen, Mitgliedskörperschaften und Mitarbeiter*innen Sie ist unter anderem handlungsleitend für die IT-Strategie (siehe Kapitel 3.1).

Verfahren

Die Implementierung der Digitalen Agenda erfolgt in einem mehrstufigen und partizipati- ven Prozess. Im Selbstverständnis des Dezernates 6 werden dabei die Bedürfnisse und Bedarfe der Dezernate und Dienststellen erfasst. Methodisch werden dabei sowohl Ele- mente und Ideen von „oben – top down“ als auch von „unten – bottom up“ in die Erwä- gungen einbezogen. Die Partizipation schließt auch die Beteiligung von (Gesamt -)Perso- nalvertretung und (Gesamt-)Schwerbehindertenvertretung mit ein.

Die Mitarbeiter*innen im Fachbereich begleiten die Lösungsumsetzung quer über alle Aufgaben und Organisationseinheiten des Landschaftsverbands. Das beinhaltet die Ein-

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 neuartiger technologischer Lösungsansätze zur Modernisierung seiner Verwal- tungsstrukturen,

 kommunikativer und kollaborierender Plattformen (Multichannel-Ansatz),

 innovativer Mobilitätslösungen und die

 Etablierung neuen Methodenwissens zur Bewältigung zukünftiger Herausforderun- gen.

In seiner Ausrichtung wird sich der Fachbereich den strategischen Aufgabenbereichen in den Fach- und Querschnittsbereichen sowie in den Dienststellen innerhalb des Verbands zuwenden. Mit diesem methodischen Vorgehen und der Förderung neuer Perspektiven soll zugleich die Zukunftsfähigkeit der Erbringung von Verwaltungsleistungen sicherge- stellt und optimiert werden.

Die Digitale Agenda enthält unter anderem auch Grundaussagen zur Einführung moder- ner Arbeitsmethoden, wie z.B. zu agilem und auch mobilem Arbeiten (siehe hierzu bereits unter 1.1). Unter Beteiligung des Fachbereichs werden die Rahmenbedingungen für orts- und zeitflexibles Arbeiten mit weiteren Dezernaten im Rahmen des Projekts „Neue Ar- beitswelten für den LVR“ erschlossen.

2.2 Aufbau eines begleitenden Veränderungsmanagements im LVR

Begleitend mit der digitalen Transformation wird der Aufbau neuen Methodenwissens und neuer Kompetenzen notwendig. Der FB 61 befördert und koordiniert als „think tank“

(Denkfabrik) die dafür notwendigen Prozesse. Dabei bedient er sich unter anderem der Expertise aus Wirtschaft und Wissenschaft. Der „think tank“ fördert kreative Denkpro- zesse und unterstützt den Perspektivwechsel zur Lösungsfindung für Herausforderungen im Wandel analoger zu digitalen Prozessen. Diese Entwicklung ist auch deshalb notwen- dig, da die Gewinnung von Personal mit entsprechenden Qualifikationsmerkmalen sich zunehmend schwierig gestaltet.

2.3 Technische Innovation, Prozessautomatisierung und KI

Der gesellschaftliche Wandel begünstigt mit neuartigen digitalen Lösungen und verfügba- ren Entwicklungen die Bewältigung komplexer Herausforderungen durch Automatisie- rung. Die Ausrichtung und Einführung von Automatisierung und Künstlicher Intelligenz muss den Menschen dienen. Insoweit sind auch in diesem Themenfeld stets soziale sowie ethische Gesichtspunkte mit in den Blick zu nehmen.

Mit der Einführung von smarten digitalen Assistenzsystemen können wiederkehrende Tä- tigkeiten den Mitarbeiter*innen bei der Bewältigung ihrer Aufgabenstellung und im Sinne einer zweckmäßigen und einer optimierten Leistungsbeziehung gestützt werden. Durch algorithmisch unterstütze Automatisierung (RPA) können hierdurch Effizienz und Effekti- vität der Verwaltungstätigkeit gegenüber Leistungsbeziehungsempfänger n beschleunigt und eine gesteigerte Bürgerorientierung erzielt werden.

Dabei sollen auch neue Räume für die Partizipation von Bürger*innen geschaffen werden.

Im Sinne des Antrags 14/284 erfolgt dies im Bedarfsfall in Zusammenarbeit mit externen Partner*innen aus Wirtschaft und Wissenschaft.

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2.4 Einführung eines optimierten Mobilitätsmanagements sowie emissionsfreier Mobilitäts- konzepte

Der Fachbereich 61 entwickelt neue Ansätze und Steuerungsinstrumente, um die ver- bandsweiten Mobilitätsbedarfe zu optimieren oder zu reduzieren, bevor diese entstehen.

Neue Mobilitätskonzepte und Fachverfahren werden dabei in Kooperationen und Partner- schaften gezielt gestaltet. Die in den letzten Jahren deutlich gesteigerte Entwicklungsreife im Bereich emissionsfreier bzw. -armer Mobilität auf Basis von Elektroantrieben, Wasser- stoff oder nicht-motorisierter Mobilität sind zugleich Treiber der Energiewende. In Hin- blick auf nachhaltige Klimaziele sind dies wichtige Einflussfaktoren. Ökologie, Ökonomie und soziale Faktoren müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Durch die im Sinne der Partizipation einzubindenden Nutzer*innengruppen können Mobi- litätsbedarfe evaluiert und hierdurch sinnvolle und zielführende Konzepte erarbeitet wer- den. Die gezielte Beeinflussung von Mobilitätsverhalten orientiert sich unter anderem an Zielgruppen und ihren Bedürfnissen (z.B. Berufspendler*innen, Dienstreisen, Schüler*in- nenspezialverkehr, Beförderung von Menschen zu WfbM, Wirtschaftsverkehren).

Der oben beschriebene Ausbau alternativer digitaler Lösungen im Bereich der Kommuni- kation und Kollaboration soll auch langfristig zur Reduktion von Dienstreisen und Pendel- verkehren und somit zur CO2-Reduktion und Nachhaltigkeit beitragen. Zugleich sind die ökologischen Auswirkungen durch die Nutzung von z.B. Videokonferenzsystemen mit in den Blick zu nehmen.

All diese Gesichtspunkte sollen Eingang in ein integriertes Mobilitätsmanagement finden, welches unter koordinierender Rolle des Fachbereich 61 der Sicherung einer optimierten und nachhaltigen Mobilität im LVR dienen soll.

3 Die Aufgaben des Fachbereichs 62 - IT-Gesamtsteuerung im LVR

Der Fachbereich 62 hat die Aufgabe, die strategischen Ziele des LVR und der Digitalen Agenda durch eine effektive, qualitätsvolle und bestmögliche IT-Steuerung zu befördern.

Der Fachbereich bündelt als zentraler Auftraggeber gegenüber LVR-InfoKom die Bedarfe aller Dezernate und Dienststellen. Dabei setzt er die Rahmenbedingungen und gestaltet mittels Steuerung Standards für die IT-Ausstattung im LVR. Er berät die Dezernate und Dienststellen bei der Ermittlung ihrer Bedarfe. Zudem nimmt der Fachbereich qualitätssi- chernde Funktionen für die Erbringung von IT-Leistungen im Verband durch LVR-InfoKom wahr.

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3.1 Ziele der IT-Gesamtsteuerung

Die Ziele der IT-Gesamtsteuerung sind in der folgenden Grafik abgebildet :

3.2 IT-Strategie und Standardisierung

Die IT-Gesamtsteuerung ist verantwortlich für die Erstellung und Weiterentwicklung der IT-Strategie des LVR. Sie dient dazu, die Zielrichtungen der Digitalen Agenda optimal zu unterstützen. Es werden die strategischen Zielsetzungen für den Einsatz von IT im LVR definiert und die Erstellung von IT-Diensten durch Prozesse, Kennzahlen und Kontrakte gesteuert. Hiermit wird der zielgerichtete und wirtschaftliche Einsatz von IT im LVR si- chergestellt.

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Nach dem Grundsatz „Für eine Anforderung - eine Lösung im Verband“ steht der Fachbe- reich 62 für Standardisierung von IT im LVR. Nur so können wirtschaftliche Synergien re- alisiert und die Komplexität der IT-Gesamtlandschaft reduziert werden.

3.3 IT-Prozesse

Der Fachbereich definiert und managt die Prozesse zur IT-Steuerung im Verband.

Dazu gehört u.a. das IT-Kontrakt-Management, welches über Service-Level-Vereinbarun- gen sicherstellt, dass die für den Geschäftszweck notwendigen IT -Leistungen in der ver- einbarten Zeit, der erforderlichen Qualität und zu wirtschaftlichen Konditionen bereitge- stellt werden.

Im Jahr 2020 wurden die übergreifenden Regelungen mit dem Abschluss einer Rahmen- vereinbarung getroffen. In 2021 werden sämtliche IT-Einzeldienstleistungen, die die Be- reiche des LVR von LVR-InfoKom beziehen, in ihren Leistungen komplett neu beschrieben und anhand von transparenten Kalkulationen das dafür zu zahlende Entgelt in Leistungs- scheinen kontrahiert.

Mittels der Portfoliosteuerung werden die geplanten und laufenden IT-Vorhaben sowie die vorhandenen IT-Lösungen gemanagt. Dabei werden im Rahmen des Projekt-Portfolios alle IT-Vorhaben geplant, nach transparenten Kriterien bewertet und priorisiert . Weiter- hin werden Abhängigkeiten und ggfs. Ressourcenkonflikte zwischen verschiedenen Vor- haben gemanagt.

Mit dem Lösungsportfolio werden vor allem die im Einsatz befindlichen Anwendungen mit ihren Einsatzzwecken sowie die Technologien und die IT -Ausstattung (z.B. IT-Arbeits- platz) standardisiert.

Im Rahmen der IT-Steuerung nimmt der Fachbereich 62 seine Aufgabe als zentraler Auf- traggeber des internen IT-Dienstleisters LVR-InfoKom im Auftragsmanagement wahr.

Dazu gehören auch die Vermittlung sowie die Eskalation bei Unstimmigkeiten oder Leis-

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3.4 Innovation und Projekte

Der IT-Lenkungsausschuss ist das höchste IT-Gremium der Verwaltung im LVR (siehe hierzu auch Kapitel 1.2). Unter Leitung des Landesrates für Digitalisierung, IT -Steuerung, Mobilität und technische Innovation haben alle Dezernate sowie LVR-InfoKom Stimm- recht bei der Genehmigung von IT-Projekten, wie z.B. bei der Umstellung auf S/4 Hana, bei Sherpa (Umsetzung des BTHG). Die IT-LA-Geschäftsstelle im Fachbereich 62 bereitet die Sitzungen vor, übernimmt die Prüfung und Qualitätssicherung der Projektanträge und betreibt das übergreifende IT-Projekt-Controlling.

3.5 Barrierefreiheit

Die Zugänglichkeit der IT-Dienste des LVR sowohl für Bürger*innen und Partner*innen als auch für die Mitarbeiter*innen ist dabei gesetzliche Verpflichtung und zugleich Be- standteil des Selbstverständnisses des LVR. Dennoch erfordert der Abbau von Barrieren noch auf absehbare Zeit enorme Anstrengungen, da es immer noch sehr viele Anwen- dungen und Webauftritte gibt, die Optimierungsbedarf hinsichtlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Handicap haben.

Um die Barrierefreiheit auch ganz praktisch voran zu bringen, bündelt der Fachbereich 62 die Anforderungen und fördert die Zugänglichkeit von IT -Angeboten und Diensten durch eigene Projekte bei übergreifenden Themen aber auch durch die Unterstützung der De- zernate.

3.6 Breitband

Digitalisierung erfordert die Vernetzung aller Standorte des LVR mit der notwendigen Bandbreite. Diese ist Basis für viele Digitalisierungsvorhaben des Verbandes.

Die Breitbandkoordination fördert deshalb alle Aktivitäten zur Optimierung der Netzanbin- dung von LVR-Dienststellen. Dies geschieht mit verschiedenen Maßnahmen wie

 der Durchführung von Förderverfahren von Land und Bund zum Breitbandausbau (insbesondere im Bereich der Schulen),

 der Förderung LVR-eigener Baumaßnahmen zur Erschließung von Liegenschaften mit Glasfaseranschlüssen sowie der

 Zusammenarbeit mit Kommunen bei dort gesteuerten Projekten zum Breitband- ausbau.

3.7 Aktuelle Themen

Aktuell laufen einige Projekte und Vorhaben. Dazu gehören u.a.:

 Ein Projekt zur technischen Unterstützung der Erstellung von barrierefreien PDF- Dateien aus Word heraus. Viele dieser Dateien sind in den über 100 Webauftritten des LVR oder im Intranet veröffentlicht.

 Eine Vorstudie zu digitalen Unterlagen. Diese erhebt systematisch die Anforderun- gen zur Digitalisierung heute noch in Papier geführter Vorgänge. Das Projekt dient

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als Basis für eine Prozessdigitalisierung ohne Medienbrüche und soll Vorgänge z.B.

in elektronische Akten überführen.

 Einführung des „Besonderen Behördenpostfaches“ für die elektronische Kommuni- kation mit Gerichten.

 Prüfung und Einführung einer Lösung zur integrierten Kommunikation und Zusam- menarbeit mit Integration von Videofunktion, Messagingfunktion und Telefonie.

 Ausstattung der Dezernate für das Mobile Arbeiten in Zusammenarbeit mit den Dezernaten 1 und 3 sowie LVR-InfoKom.

4 Die Aufgaben der Stabsstelle Digitale Dienste, IT-Sicherheit und Steuerungsunterstützung 4.1 Steuerungsunterstützung

Neben dem Projekt „LVR-Beratungskompass“ und dem Programm „Umsetzung der Anfor- derungen des Online-Zugangsgesetzes (OZG)“ zählt auch die Steuerungsunterstützung zu den Aufgaben der Stabsstelle. Zu den Handlungsfeldern gehören unter anderem:

 Planung und Bewirtschaftung des Dezernatshaushaltes,

 Jahresabschluss und die Analyse sowie das Controlling des Dezernatshaushaltes,

 Koordination der Haushaltskonsolidierung des Dezernates.

Neben der nach innen gerichteten Arbeit erstellt die Stabsstelle zugleich auch ein Kontie- rungshandbuch für die Verbuchung der IT-Kosten im Verband. Damit werden die Grund- lagen geschaffen, die IT-Kosten auch im Zuge weiterer Digitalisierung effektiv steuern und eine Digitalisierungsrendite bestimmen zu können. Dies wird ergänzt durch den Auf- bau eines IT-Kosten-Controllings der Zentralverwaltung in Zusammenarbeit mit der IT- Gesamtsteuerung.

4.2 Der LVR-Beratungskompass

Auf Basis des Haushaltsbegleitantrags 14/140 entwickelte die Verwaltung das Konzept eines Integrierten Beratungsangebots. Hierbei war „integriert“ in doppeltem Sinne ge- meint. Es ging zum einen um die Integration aller Belange von Hilfesuchenden und deren aktuellen Lebenssituationen. Auf der anderen Seite wurde seitens der Beratenden die In- tegration aller in Frage kommenden Informationen und Leistungen in den Beratungspro- zess angestrebt. Damit sollten Hilfesuchende möglichst alles für sie Notwendige aus einer Hand erhalten, was voraussetzt, dass die Beratenden über einen Gesamtüberblick zu be- reits gewährten Informationen und Hilfen verfügen. Daher wurde vorgeschlagen, die Leit- idee der Integrierten Beratung zunächst auf zwei Wegen aufzubauen:

 zum einen sozialräumlich durch eine neugestaltete Präsenz vor Ort (SEIB) und

 zum anderen technisch durch ein neues Internetportal.

Auf beiden Wegen steht die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der Beratung für Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt (Vorlage 14/2242). Das Portal „Integrierte Beratung“

soll anwenderfreundlich und barrierefrei standortunabhängig umfassende Informationen über alle relevanten LVR-Leistungen auffindbar machen. Es vernetzt bzw. integriert die

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Beratungsexpertise des LVR im Sinne einer internen Arbeitsplattform. Und selbstver- ständlich soll es (perspektivisch) der Kooperation mit öffentlichen und freien Partner*in- nen dienen (Vorlage 14/2746). Als Name dieses Portals wurde der „LVR-Beratungskom- pass“ gewählt.

Der Projektstart des Beratungskompasses erfolgte im Januar 2020. Das Projekt wird agil in ausgeprägter Anlehnung an die Scrum-Methodik durchgeführt. Die Stabstelle 60.10 koordiniert über den gesamten Verband die Anforderungen an den Beratungskompass und ist für die Abnahme der fertiggestellten Komponenten eines jeden Entwicklungsab- schnittes zuständig.

Zum heutigen Zeitpunkt ist die grundlegende technische Realisierung des Beratungskom- passes erfolgt. Da es sich hierbei um ein WebPortal handelt, welches durch die Interak- tion mit seinen Nutzer*innen lebt, wird die Entwicklung des Beratungskompasses, auch vor dem Hintergrund der Umsetzung des OZG-Programmes, kontinuierlich fortgeführt.

Denn zu den zukünftigen Funktionen des Beratungskompasses soll auch die Verknüpfung von Leistungen im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes gehören.

Zu den grundlegenden Aufgaben des Beratungskompasses gehört es:

 den rat- und hilfesuchenden Bürger*innen einen nutzerfreundlichen, nied- rigschwelligen Zugang zu den (Beratungs-) Leistungen zu gewähren und

 handlungsfeldbezogene Informationsangebote anzubieten.

4.3 Das OZG-Umsetzungsprogramm

Das Online-Zugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 digital verfügbar zu machen. Das wichtigste strategische Ziel bei der erfolgreichen Umsetzung des OZG stellt die Nutzer*innenorientierung dar. Die Um- setzung der neu geschaffenen digitalen Angebote kann dann als erfolgreich angesehen werden, wenn diese auch von den Unternehmen und Bürger*innen genutzt und ange- nommen werden. Die Nutzer*innenzentrierung beschreibt sich wie folgt:

 User-Experience: Bei den Implikationen stehen die Nutzer*innenerfahrungen im gesamten Prozess im Vordergrund.

 Lebenslagenorientierung: Eine einzelne Leistung wird in eine Lebenslage/Ge- schäftslage eingebettet und die Situation der Bürger*innen und Unternehmen so- mit ganzheitlich betrachtet.

 One Stop: Die Services werden für die Nutzer*innen gebündelt.

 Once Only: Es sollen zukünftig Daten für mehrere Verfahren gespeichert werden (können), damit keine Nachweise mehr doppelt angefordert werden müssen. Hier- für eignet sich das Servicekonto.NRW. Die Bürger*innen können die einmalig ein- gegeben Daten in allen an das Konto angeschlossenen Portalen und Online -Diens- ten nutzen.

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