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EP A2 (19) (11) EP A2 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2011/20

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EP 2 322 232 A2

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EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG

(43) Veröffentlichungstag:

18.05.2011 Patentblatt 2011/20 (21) Anmeldenummer: 10075735.0 (22) Anmeldetag: 12.11.2010

(51) Int Cl.:

A61L 15/28(2006.01)

(84) Benannte Vertragsstaaten:

AL AT BE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GB GR HR HU IE IS IT LI LT LU LV MC MK MT NL NO PL PT RO RS SE SI SK SM TR

Benannte Erstreckungsstaaten:

BA ME

(30) Priorität: 12.11.2009 DE 102009053305

(71) Anmelder: Medichema GmbH 09112 Chemnitz (DE) (72) Erfinder: Pallaske, Frank

09355 Gersdorf (DE) (74) Vertreter: Neumann, Günter

Hübner - Neumann - Radwer - Wenzel Frankfurter Allee 286

10317 Berlin (DE) (54) Verfahren zur Herstellung einer schichtförmigen Wundauflage (57) Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstel-

lung einer mehrschichtigen Wundauflage mit mindestens einem bioverträglichen Material und mindestens einem Polysaccharid. Es umfasst die Schritte der Bereitstellung mindestens einer Dispersion des Polysaccharides in ei- nem flüssigen Dispersionsmittel, Verfestigung der Di- spersion unter Ausbildung einer Polysaccharidschicht durch Aufnahme von Wasser aus dem flüssigen Disper- sionsmittel und/oder durch Aufnahme des Dispersions- mittels in das Polysaccharid und/oder durch Verdun- stung des Dispersionsmittels, der Zufuhr von Wasser für das Aufquellen der verfestigten Polysaccharidschicht un- ter Bildung einer Gelschicht sowie die Einstellung deren Schichtdicke und Porenstruktur; das Aufbringen einer Suspension oder Lösung des Polysaccharides auf die Gelschicht oder die verfestigte Polysaccharidschicht und

das gleichzeitige Abkühlen und Gefriertrocknen der Gel- schicht mit der aufgebrachten Suspension oder Lösung oder der verfestigten Polysaccharidschicht mit der auf- gebrachten Suspension oder Lösung unter Ausbildung einer festen Verbindung zwischen den beiden Schichten.

Bei gegebener Bioverträglichkeit und Resorbierbarkeit werden die Stabilität der Wundauflage und die Wundse- kretaufnahmefähigkeit verbessert und haften die beiden schichtförmigen Materialien wesentlich fester aneinan- der. Die Ausbildung einer Trägerschicht erweist sich im Unterschied zum Stand der Technik nicht mehr als er- forderlich. Gemäß der Erfindung ist nur ein einziger Ge- friervorgang für die Ausbildung der mehrschichtigen Wundauflage erforderlich.

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Beschreibung

[0001] Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstel- lung einer schichtförmigen Wundauflage. Derartige Wundauflagen finden insbesondere als blutstillendes und wundversiegelndes Mittel sowie zur Verbindung von getrennten Körpergewebsbereichen Verwendung sowie eine nach dem Verfahren hergestellte Wundauflage.

[0002] Wundauflagen zu dem genannten Zweck und Verfahren zu deren Herstellung sind hinlänglich bekannt.

[0003] Aus der EP 0 815 879 A2 geht ein Verfahren hervor, das sich auf die Herstellung einer bioabsorbier- baren Einheit bezieht und das Lösen eines Cellulosede- rivates, das aus der Gruppe, bestehend aus Methylcel- lulose, Carboxymethylcellulose oder Celluloseacetat, besteht, in Wasser und das anschließende Oxidieren des Celluslosederivates umfasst. Diese Einheit soll in Form eines Filmes, eines Gels, eines Pulvers, einer faserigen Matte oder eines Schwammes zur Verfügung gestellt werden können.

[0004] Die EP 1 378 255 B1 beschreibt ebenfalls ein Verfahren zur Herstellung eines einschichtigen hämo- statischen Wundverbandes. Es umfasst die Bereitstel- lung einer Lösung mit einem darin im wesentlichen ge- lösten wasserlöslichen oder wasserquellbaren biokom- patiblen Polymers, ferner die Bereitstellung eines aus Fasern eines biokompatiblen Polymers bestehenden und Flexibilität, Festigkeit und Porosität aufweisenden Stoffes und das Eintauchen dieses Stoffes in die Lösung mit anschließendem Gefriertrocknen zum Erhalt einer porösen polymeren Matrix.

[0005] Einen einschichtigen absorbierbaren Verbund- stoff aus einer unlöslichen Kollagenmatrix mit Chlorhexi- din und Calziumalginat zur Verwendung in der Behand- lung von Wurzelhauterkrankungen des Zahnes offenbart die DE 694 28 312 T2. Vorgewaschenes faserartiges Kol- lagen wird in sauberem deionisiertem pyrogenfreiem Wasser suspendiert und zu einer feinfaserigen Suspen- sion homogenisiert und anschließend angesäuert, um eine aufgequollene, faserartige Dispersion zu erhalten.

Diese wird mit einer homogenisierten Suspension aus Calziumalginatfasern und Chlorhexidindigluconat ge- mischt, die erhaltene Mischung danach entgast und bei Raumtemperatur getrocknet. Der getrocknete Stoff kann danach in Streifen geschnitten werden.

[0006] Ein ebenfalls einschichtiges selbsthaftendes resorbierbares Hämostyptikum offenbart die DE 103 18 802 A1. Mindestens ein sich in Lösung oder im Gelzu- stand befindliches Polymer, vorzugsweise Polysaccha- rid, wird durch Gefriertrocknung in eine feste trockene Form überführt.

[0007] Ein Verfahren zur Herstellung einer mehr- schichtigen Kollagenmatrix zur Gewerberekonstruktion geht aus der DE 600 18 480 T2 hervor. Zwei Lagen einer porösen Matrix aus biokompatiblem Kollagen werden bei gleichmäßigem und gleichzeitigem Einsetzen von me- chanischem Druck und erhöhter Temperatur zu einer Mehrschichtlage zusammengefügt.

[0008] Ein weiteres Verfahren zur Herstellung einer mehrschichtigen Wundauflage auf Basis von Collagen offenbart die DE 697 24 243 T2. Die einzelnen Schichten können Thrombin oder Vorläufer von Thrombin enthal- ten. Als Thrombinstabilisator dienen unter anderem Po- lysaccharide. Die Haftung der Schichten erfolgt bei- spielsweise durch gleichzeitiges oder sequentielles Ge- frieren, Lyophilisieren, durch Vernetzen oder Verkleben.

[0009] Eine schichtförmige Wundauflage mit minde- stens einem bioverträglichen Trägermaterial und minde- stens einem Polysaccharid und ein Verfahren zu deren Herstellung beschreibt die DE 10 2006 020 498 A1. Min- destens eine Dispersion des Trägermaterials in einem flüssigen Dispersionsmittel wird durch Abkühlung und Einfrierung unter Ausbildung mindestens einer festen Trägerschicht verfestigt, auf die anschließend das Poly- saccharid aufgebracht wird, das durch erneute Abküh- lung zu einer festen Schicht des Polysaccharides auf der Trägerschicht verfestigt wird. Unter Entfernung des Di- spersionsmittels sollen die beiden Schichten miteinander verbunden werden.

[0010] Bei diesem Verfahren, welches mindestens ein zweimaliges Einfrieren erfordert, besteht die Gefahr, dass die erste eingefrorene Schicht wieder auftaut.

Durch die in ihrer Bewegung gehemmten Moleküle der eingefrorenen Schicht ist darüber hinaus die Haftung der beiden Schichten nur schwach ausgeprägt. So kann eine verstärkte Aufnahme von Wundsekret dazu führen, dass sich die einzelnen Schichten wieder voneinander lösen.

Außerdem ist der Einfrierprozess sehr umständlich, da das Produkt nach dem ersten Einfriervorgang aus der Kammer des Einfrierapparates entnommen werden muss und sich dabei die Kammer und das Produkt wieder erwärmt. Anschließen erfolgt erneut das Runterkühlen der Kammer und das Einfrieren der eingefrorenen Schicht mit der darauf befindlichen noch nicht eingefro- renen Schicht.

[0011] Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine mehr- schichtige Wundauflage bereitzustellen, die bei Beibe- haltung der Vorzüge der Verwendung biokompatibler Materialien einfacher herstellbar ist, eine größere Stabi- lität der Verbindung zwischen den schichtförmig verwen- deten Stoffen sowie eine für eine effektive Sekretaufnah- me vorteilhafte Porenstruktur des Polysaccharides auf- weist.

[0012] Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Verfahren zur Herstellung einer mehrschichtigen Wund- auflage mit mindestens einem bioverträglichen Material und mindestens einem Polysaccharid, gelöst, das die fol- genden Schritte umfasst, Bereitstellung mindestens ei- ner Dispersion des Polysaccharides in einem flüssigen Dispersionsmittel, Verfestigung der Dispersion unter schichtförmiger Ausbildung des Polysaccharides durch Aufnahme von Wasser aus dem flüssigen Dispersions- mittel und/oder Aufnahme des Dispersionsmittels in das Polysaccharid und/oder durch Verdunstung des Disper- sionsmittels, durch Zufuhr von Wasser Aufquellen des schichtförmig verfestigten Polysaccharides unter Bil-

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dung eines Gels sowie Einstellung dessen Dicke und Po- renstruktur, Aufbringen einer Suspension oder Lösung des bioverträglichen Materials auf das gequollene Gel oder auf das schichtförmig verfestigte Polysaccharid und gleichzeitiges Abkühlen und Gefriertrocknen des Gels mit der aufgebrachten Suspension oder Lösung des bio- verträglichen Materials oder des schichtförmig verfestig- ten Polysaccharides mit der aufgebrachten Suspension oder Lösung des bioverträglichen Materials jeweils unter Ausbildung einer festen Verbindung zwischen den bei- den Schichten.

[0013] Eine bevorzugte Ausführungsform des Verfah- rens sieht vor, dass für die Suspension oder Lösung des bioverträglichen Materials ein Saccharid, Lipid, synthe- tisches Polymer, vorzugsweise Polyvinylalkohol oder Polyethylenglykol oder ein Polypeptid, besonders bevor- zugt Kollagen, vorzugsweise mit einem Zusatz von Ela- stin, oder ein Gemisch von diesen Materialien und als Polysaccharid vorzugsweise Alginat, Amylose, Amy- lopektin, Cellulose, Chitosan, Chondroitinsulfat, Dex- tran, Hyaluronsäure, Stärke und/oder ein Derivat dieser Stoffe verwendet wird.

[0014] Vorzugsweise wird als flüssiges Dispersions- mittel eine organische meist wasserhaltige Flüssigkeit oder werden mehrere organische meist wasserhaltige Flüssigkeiten, vorzugsweise Ethanol, Isopropanol oder Glycerin, verwendet.

[0015] Bevorzugt enthält die organische Flüssigkeit bis zu 30 Gew. %, vorzugsweise 15 Gew. %, Wasser und wird die Polysacchariddispension mit einer Konzen- tration von bis zu 40 Gew. % des Polysaccharides, vor- zugsweise mit einer Konzentration von 20 Gew. %, be- zogen auf das Gesamtgewicht der Polysacchariddispen- sion, bereitgestellt.

[0016] Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird als Suspension des bioverträglichen Ma- terials eine Kollagensuspension in einer Konzentration von bis zu 1,5 Gew. %, vorzugsweise von 1,0 Gew. % Kollagen, bezogen auf das Gesamtgewicht der Suspen- sion, bereitgestellt.

[0017] Vorzugsweise wird die Wundauflage mit einer Stärke des schichtförmigen Polysaccharids von 0,5 mm bis 5 mm, besonders bevorzugt von 2 mm bis 4 mm, hergestellt.

[0018] Weitere Ausführungsformen des erfindungsge- mäßen Verfahrens sehen vor, dass die Wundauflage mit einer Stärke des schichtförmigen bioverträglichen Mate- rials von 0,02 mm bis 5 mm, vorzugsweise von 2 mm bis 4 mm, hergestellt wird und dass zur Kenntlichmachung der Wundauflage das Polysaccharid und/oder das bio- verträgliche Material eingefärbt werden, vorzugsweise mittels Riboflavin.

[0019] Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, dass die Oberfläche der Wundauflage modifiziert und beispielsweise geglättet oder strukturiert wellen- oder waffelförmig ausgebildet wird und die Wundauflage antimikrobielle und/oder ent- zündungshemmende Wirkstoffe enthält. Es handelt sich

dabei vorzugsweise um antimikrobielle Wirkstoffe, ins- besondere Antibiotika, wie zum Beispiel Gentamycin, Chitosan, Chlorhexidin-Salze, Furanonderivate, Polyhe- xanid, Polyhexamethylenbiguanid (PHMB), Silber, Thy- mol, Triclosan und/oder deren Derivate. Ebenso können wundheilungsfördernde Wirkstoffe, insbesondere Alla- toin, Beta-Sitosterol, Bromalain, Dexpanthenol, Flavon- oide, Riboflavin, Saponin, Soledum-Cineol, und/oder To- copherol, verwendet werden.

[0020] Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird die Wundauflage unter Verwendung eines Vernetzungsmittels, vorzugs- weise eines Aldehydes oder mehrerer Aldehyde und/

oder eines Weichmachers, vorzugsweise von 1,2-Pro- pandiol, hergestellt.

[0021] Gemäß einer besonders bevorzugten Ausfüh- rungsform der Erfindung kann auf eine eingefrorene Wundauflage bestehend aus einem schichtförmigem bioverträglichen Material und einem Polysaccharid eine neue Schicht aufgebracht und dann unter Gefriertrock- nung eine dreischichtige Wundauflage ausgebildet wer- den.

[0022] Schließlich sieht eine bevorzugte Ausführungs- form der Erfindung vor, dass als Kollagen vorzugsweise Kollagen bovinen, equinen und/oder porcinen Ur- sprungs, besonders bevorzugt porcinen Ursprungs, ein- gesetzt wird.

[0023] Die Erfindung betrifft des Weiteren eine schicht- förmige Wundauflage mit den Merkmalen des Anspru- ches 11.

[0024] Unter dem Begriff "bioverträglich" im Sinne der vorliegenden Erfindung soll die Eigenschaft eines Mate- rials verstanden werden, das bei Kontakt mit Körperge- weben keine unerwünschten Nebenwirkungen hervor- ruft.

[0025] Mit der Erfindung verbindet sich der besondere Vorzug, dass eine mehrschichtige Wundauflage in nur einem einzigen Gefriertrocknungsprozess hergestellt werden kann.

[0026] Durch die Erfindung ist es des Weiteren mög- lich, bei gegebener Bioverträglichkeit und Resorbierbar- keit die Stabilität der Wundauflage in besonderem Maße zu verbessern. Dies wird insbesondere durch die we- sentlich stärkere Haftung der gegenüberliegenden Ober- flächen des bioverträglichen Materials und des Polysac- charides auf Grund des nur einmaligen Gefriervorgangs der beiden Materialien erreicht. Die gesonderte Ausbil- dung einer Trägerschicht erweist sich bei dem erfin- dungsgemäßen Verfahren im Unterschied zum Stand der Technik nicht mehr als erforderlich. Des Weiteren zeichnet sich die erfindungsgemäß hergestellte Wund- auflage durch eine bessere und steuerbare Wundsekret- aufnahmekapazität aus. Diese wird durch das verwen- dete Polysaccharid und die Struktur des Polysaccharides in der Wundauflage beeinflusst. Die Wundsekretaufnah- mekapazität kann gezielt durch das Dispersionsmittel der Polysacchariddispersion, das verwendete Polysac- charid und das Quellen der verfestigten Polysaccharid-

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dispersion eingestellt werden. Ebenso ist es möglich, Wundauflagen je nach Anwendungsfall mit sehr unter- schiedlichen Flächengewichten im Bereich von 0,01 g/cm2 und 0,15 g/cm2 herzustellen. Des Weiteren kann die Dichte und die Stärke des bioverträglichen Materials und des Polysaccharides gezielt beeinflusst werden.

[0027] Der Einfluss von Polysacchariden auf die Ge- schwindigkeit der Exsudataufnahme ist bekannt. Je mehr Polysaccharid für die Wundauflage verwendet wird, desto mehr kann diese Wundsekrete aufnehmen.

Jedoch werden aber auch die Wundauflagen zuneh- mend schwerer und härter. Es besteht daher das Bedürf- nis, die Wundsekretaufnahmekapazität ohne wesentli- che Erhöhung des Flächengewichtes der Wundauflage zu verbessern.

[0028] Das verwendete Dispersionsmittel beeinflusst vor allem die Geschwindigkeit der Exsudataufnahme durch die Wundauflage. Leicht verdampfbare Dispersi- onsmittel entweichen im Rahmen der Trocknung aus der Wundauflage, dadurch bleiben Poren, welche für eine schnelle Sekretaufnahme von Bedeutung sind, erhalten.

Dagegen führt eine hohe Konzentration schwer ver- dampfbarer Dispersionsmittel zur Verdichtung und damit zur Zerstörung der Polysaccharid- sowie der Matrix des bioverträglichen Materials. Dadurch wird Porenstruktur des Polysaccharides insoweit negativ beeinflusst, dass die Wundauflage nur noch relativ langsam Sekrete auf- nehmen kann.

[0029] Durch die definierte Zugabe von Wasser für den Quellvorgang lassen sich die Dicke und die Porenstruktur der Polysaccharidmatrix gezielt beeinflussen. Das ist mit dem Vorzug verbunden, dass die Geschwindigkeit der Exsudataufnahme auf diese Weise gesteuert und für die typischen Anwendungsfälle der Wundauflage ausgerich- tet werden kann.

[0030] Ist die Quellung des Polysaccharides nahezu abgeschlossen und wird auf dieses eine Polypeptidsus- pension, bevorzugt eine Kollagensuspension, aufge- bracht, so wird sich die Dicke des flächenmäßig vorlie- genden Polysaccharides nur in geringen Toleranzen än- dern. Erfolgt dagegen der Quellvorgang des Polysaccha- rides nur unter Zugabe von verhältnismäßig wenig Was- ser und wird auf das verfestigte Polysaccharid die Poly- peptidsuspension gegeben, so wird aus dieser das Was- ser für den weiteren Quellvorgang entzogen. Dadurch verdichtet sich das Polypeptid. Es entstehen Wundauf- lagen mit einem relativ dicken schichtförmigen Polysac- charid und einem verhältnismäßig sehr dünn schichtför- mig ausgebildeten Polypeptid, welches nur noch in ge- ringem Maße Exsudat aufnehmen kann und so die Wundauflage nach außen abdichtet.

[0031] Im Folgenden soll die Erfindung an Ausfüh- rungsbeispielen näher erläutert werden.

Beispiel 1:

[0032] Es wurden 11 g Carboxylmethylcellulose und 18 ml Glycerin mit einem Wassergehalt von 15 % zu einer

Dispersion gemischt und in Gießschalen gegeben.

Durch die Aufnahme des Wassers aus der Dispersions- lösung in das Polysaccharid verfestigte sich die Disper- sion. Auf diese wurden 75 ml Reinstwasser gegeben um ein Aufquellen zu erreichen. Die Quellzeit betrug 1 h.

Anschließend wurden auf das gequollene Gel 100 ml ei- ner Kollagensuspension gegeben. Als Kollagensuspen- sion wurde eine aus Schweinehaut nach bekanntem Ver- fahren, der Extraktion des Kollagens und dem Quellen im Wasser bei pH zwischen 3 bis 5, gewonnene Suspen- sion mit einem Gehalt von 1 Gew. % Kollagen verwendet.

Beide Materialien wurden danach abgekühlt und zusam- men eingefroren und gefriergetrocknet. Unter Entfer- nung des Wassers verbanden sich die beiden Materialien zu einer flächenmäßig als Vlies ausgebildeten schicht- förmigen Wundauflage. Sie ist weich, verform- und schneidbar. Die Wundauflage besitzt ein Flächengewicht von 0,125 g/cm2. Sowohl die Carboxylmethylcellulose als auch das Kollagen besitzen jeweils eine Dicke von 1,5 mm bis 2,5 mm.

[0033] Je nach dem vorgesehenen Verwendungs- zweck kann die Wundauflage mit Wirkstoffen versehen und gemäß den Anforderungen in der gewünschten Grö- ße geschnitten, sterilisiert, konfektioniert und aseptisch abgefüllt werden.

[0034] Die so hergestellt Wundauflage kann bis zu 100 ml Exsudat aufnehmen.

Beispiel 2:

[0035] Es wurden 3 g Carboxymethylcellulose mit 10 ml 96%igem Ethanol zu einer Dispersion gemischt. Nach dem Verdunsten des Ethanols entstand das verfestigte Polysaccharid. Auf das Polysaccharid wurden 60 ml Reinstwasser gegeben. Anschließend wurde, wie im Bei- spiel 1 beschrieben, eine Kollagensuspension auf das nach einer Stunde vollständig gequollene Polysaccharid gegeben. Die weiteren Behandlungsschritte erfolgten wie im Beispiel 1 beschrieben. Die Wundauflage ist eben- falls weich, verform- und schneidbar. Die Wundauflage besitzt ein Flächengewicht von 0,016 g/cm2. Sowohl die Carboxylmethylcellulose als auch das Kollagen besitzen jeweils eine Dicke von 1,5 mm bis 2,5 mm.

[0036] Das schichtförmige Polysaccharid der Wund- auflage kann kleine Volumen an Exsudat ca. 10 ml in weniger als 10s aufnehmen.

Beispiel 3:

[0037] Es wurde eine Dispersion wie im Beispiel 2 be- schrieben hergestellt und verfestigt. Jedoch wurde die verfestigte Polysacchariddispersion nicht mit Reinstwas- ser gequollen, sondern darauf sofort - wie im Beispiel 1 beschrieben - eine Kollagensuspension gegeben. Die Quellzeit betrug 3 Stunden. Danach erfolgten die im Bei- spiel 1 beschriebenen Schritte. Die Wundauflage unter- scheidet sich von den nach den Beispielen 1 und 2 her- gestellten Wundauflagen dadurch, dass das schichtför-

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mige Polysaccharid mit 3 mm bis 4 mm deutlich dicker ausgebildet ist als das schichtförmige Kollagen mit hier etwa 0,05 mm.

[0038] Die Wundauflage hat bezüglich des Polysac- charides die gleichen Eigenschaften wie die nach dem Beispiel 2 hergestellte Wundauflage. Das Polypeptid ist dagegen verdichtet und verhindert das Ausdringen von Wundexsudat.

[0039] Sofern eine Kennzeichnung der erfindungsge- mäßen Wundauflage entsprechend der vorgesehenen Verwendung erfolgen soll, so kann das Polysaccharid oder das Kollagen eingefärbt werden, vorzugsweise mit- tels Riboflavin

Patentansprüche

1. Verfahren zur Herstellung einer schichtförmigen Wundauflage mit mindestens einem bioverträgli- chen Material und mindestens einem Polysaccharid, umfassend die Schritte

- Bereitstellung mindestens einer Dispersion des Polysaccharides in einem flüssigen Disper- sionsmittel,

- Verfestigung der Dispersion unter schichtför- miger Ausbildung des Polysaccharides durch Aufnahme von Wasser aus dem flüssigen Di- spersionsmittel und/oder Aufnahme des Disper- sionsmittels in das Polysaccharid und/oder durch Verdunstung des Dispersionsmittels;

- durch Zufuhr von Wasser Aufquellen des ver- festigten Polysaccharides unter Bildung eines Gels sowie Einstellung dessen Dicke und Po- renstruktur;

- Aufbringen einer Suspension oder Lösung ei- nes bioverträglichen Materials auf das gequol- lene Gel oder das schichtförmig verfestigte Po- lysaccharid,

- gleichzeitiges Abkühlen und Gefriertrocknen des Gels mit der aufgebrachten Suspension oder Lösung des bioverträglichen Materials oder des verfestigten Polysaccharides mit der aufgebrachten Suspension oder Lösung des bioverträglichen Materials jeweils unter Ausbil- dung einer festen Verbindung zwischen den bei- den Schichten.

2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn- zeichnet, dass für die Suspension oder Lösung des bioverträglichen Materials ein Saccharid, Lipid, syn- thetisches Polymer, vorzugsweise ein Polyvinylalko- hol oder Polyethylenglykol oder ein Polypeptid, be- sonders bevorzugt Kollagen, vorzugsweise mit ei- nem Zusatz von Elastin, oder ein Gemisch von die- sen Materialien und als Polysaccharid, vorzugswei- se Alginat, Amylose, Amylopektin, Cellulose, Chito- san, Chondroitinsulfat, Dextran, Hyaluronsäure,

Stärke und/oder ein Derivat dieser Stoffe verwendet wird.

3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge- kennzeichnet, dass als flüssiges Dispersionsmittel eine oder mehrere organische meist wasserhaltige Flüssigkeit bzw. Flüssigkeiten, vorzugsweise Alko- hol, besonders bevorzugt Ethanol, Isopropanol oder Glycerin, verwendet wird bzw. werden und/oder die organische Flüssigkeit bis zu 30 Gew. %, vorzugs- weise 15 Gew. %, Wasser enthält.

4. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Polysac- chariddispension mit einer Konzentration von bis zu 40 Gew. % des Polysaccharides, vorzugsweise mit einer Konzentration von 20 Gew.%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Polysacchariddispension und/

oder die Suspension aus Kollagen in einer Konzen- tration von bis zu 1,5 Gew. %, vorzugsweise von 1,0 Gew. % Kollagen, bezogen auf das Gesamtgewicht der Suspension bereitgestellt wird.

5. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, dass die Wund- auflage mit einer Dicke des schichtförmigen Poly- saccharides von 0,5 mm bis 5 mm, vorzugsweise von 2 mm bis 4 mm und/oder mit einer Dicke des schichtförmigen bioverträglichem Material von 0,02 mm bis 5 mm, vorzugsweise von 2 mm bis 4 mm, hergestellt wird.

6. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Kennt- lichmachung der Wundauflage das Polysaccharid und/oder das bioverträgliche Material eingefärbt werden, vorzugsweise mittels Riboflavin.

7. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Wund- auflage antimikrobielle und/oder entzündungshem- mende Wirkstoffe enthält und/oder die Oberfläche der Wundauflage modifiziert und vorzugsweise ge- glättet oder strukturiert wellen- oder waffelförmig ausgebildet wird.

8. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Wund- auflage unter Verwendung eines Vernetzungsmit- tels, vorzugsweise eines Aldehydes oder mehrerer Aldehyde und/oder eines Weichmachers, vorzugs- weise von 1,2-Propandiol, hergestellt wird.

9. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass auf die ein- gefrorene Wundauflage bestehend aus einem schichtförmigem bioverträglichen Material und ei- nem Polysaccharid eine neue Schicht aufgebracht

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und diese dann unter Gefriertrocknung zu einer drei- schichtigen Wundauflage ausgebildet wird.

10. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass als Kollagen vorzugsweise Kollagen bovinen, equinen und/oder porcinen Ursprungs, besonders bevorzugt porcinen Ursprungs, eingesetzt wird.

11. Schichtförmige Wundauflage bestehend aus minde- stens einem bioverträglichen Material und minde- stens einem Polysaccharid, dadurch gekennzeich- net, dass das bioverträgliche Material und das Po- lysaccharid nicht als voneinander getrennt ausgebil- dete Schichten vorliegen und die Mehrschichtigkeit der Wundauflage durch eine Verfestigung von ge- genüberliegenden Oberflächen des bioverträglichen Materials und des Polysaccharides durch einen ein- zigen Gefriertrocknungsprozess erzeugt ist.

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IN DER BESCHREIBUNG AUFGEFÜHRTE DOKUMENTE

Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde ausschließlich zur Information des Lesers aufgenommen und ist nicht Bestandteil des europäischen Patentdokumentes. Sie wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt; das EPA übernimmt jedoch keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.

In der Beschreibung aufgeführte Patentdokumente

EP 0815879 A2 [0003]

EP 1378255 B1 [0004]

DE 69428312 T2 [0005]

DE 10318802 A1 [0006]

DE 60018480 T2 [0007]

DE 69724243 T2 [0008]

DE 102006020498 A1 [0009]

Referenzen

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