Antrag Zulassung Tiertransporteur Seite 1 von 2
© Landkreis Erding Stand 08/2021
Antrag auf Zulassung nach Artikel 10
bzw. Artikel 11 (EG) Nr. 1/2005 (EU-Transport-VO) An das
LANDRATSAMT ERDING Alois-Schießl-Platz 6 85435 Erding
Fax: 08122/58-1381
Name, Vorname:
Anschrift:
Geburtsdatum, -ort:
Telefon, Fax:
Email:
Antragsteller:
Hiermit beantrage ich eine Zulassung nach
Artikel 10 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (Typ 1, nicht für lange Beförderungen).
Der Befähigungsnachweis vom (Datum)
ausgestellt von (Behörde) ist beigelegt.
nicht registrierte Equiden:
registrierte Equiden:
Hausrinder:
Hausschweine:
Hausschafe:
Hausziegen:
Sonstige (z.B. Fische, Labormäuse, Hunde) folgende Tierarten sollen transportiert werden:
Artikel 11 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (Typ 2, für lange Beförderungen).
Ich transportiere eigene Tiere.
Ich transportiere Tiere für Dritte.
Gegen mich ist und war in den letzten 3 Jahren kein Bußgeld- oder Strafverfahren im Zusammenhang mit Zuwiderhandlungen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen anhängig.
Betriebs-Nummer: 09 177
Gegen mich waren folgende Verfahren anhängig:
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Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das Landratsamt Erding und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.landkreis-erding.de/datenschutzinformationen abrufen. Diese Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von den jeweiligen Sachgebieten vor Ort.
Ort, Datum Unterschrift
Es wurde keine Zulassung bei einer anderen Behörde beantragt:
Es wurde keine Zulassung bei einem anderen Mitgliedsstaat beantragt:
Hiermit bestätige ich, dass mir die Anforderungen des Anhangs I Kapitel II der Verordnung (EG) Nr.
1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport bekannt sind und dass die von mir verwendten Transportfahrzeuge diese Anforderungen erfüllen. Ferner versichere ich die Richtigkeit der gemachten Angaben.
Es werden folgendes Personal (Name, Adresse, Befähigungsnachweis angefügt) und Ausrüstung (Fahrzeug) eingesetzt (ggf. Beiblatt verwenden):
Nur bei Antrag für Zulassung nach Artikel 11 der VO (EG) 1/2005 (lange Beförderung) sind zusätzlich beizubringen:
1. Zulassungsnachweise nach Artikel 18 Absatz 2 VO (EG) Nr. 1/2005 für sämtliche Transportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden sollen.
2. Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen