• Keine Ergebnisse gefunden

Antrag auf Zulassung als Transportunternehmer gemäß Art. 10 Abs 1 bzw. Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Antrag auf Zulassung als Transportunternehmer gemäß Art. 10 Abs 1 bzw. Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Landratsamt

Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim Öffentliche Sicherheit und Ordnung Konrad-Adenauer-Str. 1

91413 Neustadt a. d. Aisch

Antrag auf Zulassung als Transportunternehmer gemäß Art. 10 Abs 1 bzw. Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005

1. Aktuelle Betriebsdaten 1.1Antragsteller:

a)Name: ……….………..

b) Anschrift: ………

c) Ort: ………

d) Telefon-Nr.:……….…

e) Fax-Nr.: ………..

f) E-Mail: ………

1.2 Tierarten:

nicht registrierte Equiden (Schlachtpferde):

registrierte Equiden:

Hausrinder:

Hausschweine:

Hausschafe:

Hausziegen:

Geflügel sonstige 1.3 Personal:

1.3.1 Fahrer:

Name Straße PLZ, Ort Geburtsdatum

1.3.2 Betreuungspersonal:

Name Straße PLZ, Ort Geburtsdatum

(2)

2

2. Typ der Zulassung:

Typ 1 (Transporte unter 8 Stunden):

Typ 2 (Transporte über 8 Stunden):

Es wurde keine Zulassung bei einer anderen Behörde beantragt:

Es wurde keine Zulassung bei einem anderen Mitgliedstaat beantragt:

3. Anforderungen für Typ 2 Transportunternehmer:

3.1 Folgende Straßentransportmittel sind für die Beförderung über 8 Stunden vorgesehen (Zulassungsnachweise liegen bei):

1.

2.

3.

4.

5.

3.2 Notfallpläne liegen bei:

Datum, Unterschrift

(Antragsteller Typ 1 und Typ 2)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Diese Regelungsbefugnis findet allerdings ihre Grenze darin, dass die Nutzungsvorschriften der Erfüllung des bestimmungsgemäßen Zwecks der Anstalt dienen müssen, sowie in

Nachweis über Leistungsfähigkeit des Lüftungssystems (gleichmäßige Luftzirkulation mit einer Minimalluftrate von 60 m³/h/KN Nutzlast, funktionsfähig unabhängig vom..

Angesichts der entstandenen Rechtsunsicherheit erscheine es geboten, die Postula- tionsfähigkeit zu regeln, und zwar dahingehend, dass die Einheit des anwaltlichen Berufsrechts in

Statistisch mögen die bundesdurchschnittlich von den Sozialhilfeträgern für Kranken- und Pflegeversorgung aufgewendeten Mittel (vgl. SGB XII) oder die vom Bund

1 bis 4 EEG 2009 - zusätzlich allein der organisatorischen Selbstän- digkeit des (rechtlich unselbständigen) Unternehmensteils, für den ein Antrag nach der

1 AsylG dürfen in einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesasylamtes neue Tatsachen und Beweismittel nur vorgebracht werden, (Z 1) wenn sich der Sachverhalt,

Die rechtliche Grundlage für eine gesetzliche Krankenversicherung (Assurance Maladie Obligatoire - AMO) ist im Jahr 2005 geschaffen worden. Die Umsetzung ist

Ergänzend ist dazu anzumerken, dass die Polizei zwar nicht in jedem Fall im Stande sein wird, ein Verbrechen (bzw. eine gerichtlich strafbare Handlung) bereits im vornherein zu