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Mitteilung Nr. 375/2021 Mitteilungsschreiben Landesprogramm (Anlage)

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Academic year: 2022

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(1)

Vertrag zum Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände

Zwischen der Freien Hansestadt Bremen – Stadtgemeinde -, vertreten durch die Senatorin für Kinder und Bildung, vertreten durch die:den Leiter:in

der Schule:______________________________________________

- im Folgenden „Schule“ genannt -

und

_______________________________________________________

Name, Vorname

Straße:______________________________________________

PLZ, Ort____________________________________________

Bankverbindung:

________________________________ ________________________

IBAN Kreditinstitut

- im folgenden „tätige Person“ genannt - wird folgender Vertrag geschlossen:

I. Vertragsgegenstand1

Die tätige Person führt zur Behebung von Lernrückständen folgende Maßnahmen mit folgendem Umfang durch (Dienstleistungsvertrag):

__________________________________________________________

__________________________________________________________

oder

Die Schule beauftragt die tätige Person, das nachfolgend beschriebene Werk/Projekt durchzuführen (Werkvertrag):

__________________________________________________________

__________________________________________________________

1 Nicht Zutreffendes bitte streichen.

Freie

Hansestadt

Bremen

(2)

II. Vertragsdurchführung

Die tätige Person verhält sich während der Maßnahme parteipolitisch und weltanschaulich neutral, bewahrt über die Vorgänge in der Schule Stillschweigen, verarbeitet keine

personenbezogenen Daten und unterlässt während der Maßnahme jegliche Art von kommerzieller Werbung und den Verkauf für sich oder Dritte.

Die tätige Person ist nicht eigenverantwortlich unterrichtlich einzusetzen.

Die tätige Person legt zu Vertragsbeginn der Schule ein erweitertes Führungszeugnis gemäß

§ 30 a BZRG, den Nachweis einer Masernschutzimpfung und eine Erklärung zu anhängigen Ermittlungsverfahren vor.

Die tätige Person unterliegt keinem Weisungs- oder Direktionsrecht der Schule. Sie hat bei der Durchführung der Maßnahme dafür Sorge zu tragen, dass schulische Abläufe nicht beeinträchtigt werden. Sie hat die Interessen der Schule zu berücksichtigen.

III. Vergütung2

Die tätige Person erhält eine Vergütung von _______________€/Stunde (Dienstleistungsvertrag).

oder

Die tätige Person erhält eine Vergütung in Höhe von insgesamt____________€

(Werkvertrag).

Die Vergütung wird nach Abgabe einer Dokumentation, sofern nach Stunden abgerechnet wird, und nach Bestätigung des Abschlusses der Maßnahme durch die Schule bzw.

monatlich ausgezahlt.

Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche aus diesem Vertrag erfüllt.

Für eine etwaige Versteuerung der Vergütung hat die tätige Person selbst zu sorgen.

Die tätige Person wird darauf hingewiesen, dass sie nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI

rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen

(3)

IV. Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis beginnt nach Vertragsschluss und endet am _______________3

V. Haftung

Die tätige Person haftet der Schule gegenüber für die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

VI. Schlussbestimmungen

Die Vertragspartner sind sich einig, dass der vorliegende Vertrag abschließend ist und keine anderen, ggf. mündlichen Abreden getroffen wurden.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen, werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner

verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Bremen, den_________________ Bremen, den_________________

___________________________ ___________________________

Schule Tätige Person

3 Längstens bis zum 31.07.2023

(4)

Vereinbarung im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit zum Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände

Zwischen der Freien Hansestadt Bremen – Stadtgemeinde -, vertreten durch die Senatorin für Kinder und Bildung, vertreten durch die:den Leiter:in

der Schule:______________________________________________

- im Folgenden „Schule“ genannt -

und

_______________________________________________________

Name, Vorname

Straße:______________________________________________

PLZ, Ort____________________________________________

Bankverbindung:

________________________________ ________________________

IBAN Kreditinstitut

- im folgenden „tätige Person“ genannt - wird folgende Vereinbarung geschlossen:

I. Auftragsinhalt

Die tätige Person führt zur Behebung von Lernrückständen folgende Maßnahmen durch:

__________________________________________________________

__________________________________________________________

Die Maßnahme wird ehrenhalber, also unentgeltlich übernommen. Es werden Stundennachweise geführt.

Es wird kein arbeitsrechtliches Rechtsverhältnis begründet. Es ergeben sich keine

Freie

Hansestadt

Bremen

(5)

II. Vertragsdurchführung

Die tätige Person verhält sich während der Maßnahme parteipolitisch und weltanschaulich neutral, bewahrt über die Vorgänge in der Schule Stillschweigen, verarbeitet keine

personenbezogenen Daten und unterlässt während der Maßnahme jegliche Art von kommerzieller Werbung und den Verkauf für sich oder Dritte.

Die tätige Person ist nicht eigenverantwortlich unterrichtlich einzusetzen.

Die tätige Person legt zu Vertragsbeginn der Schule ein erweitertes Führungszeugnis gemäß

§ 30 a BZRG, den Nachweis einer Masernschutzimpfung und eine Erklärung zu anhängigen Ermittlungsverfahren vor.

Die tätige Person unterliegt bei der Erfüllung der Tätigkeiten den Weisungen der Schule. Sie ist verpflichtet, die schulische Ordnung zu beachten.

III. Aufwandsentschädigung

Die tätige Person hat einen Anspruch auf die Erstattung von Auslagen, die im Zuge der Tätigkeit entstehen und die nach den Umständen für erforderlich gehalten werden.

Zur Abgeltung dieser Aufwendungen erhält die tätige Person eine monatliche Pauschale in Höhe von _______________€ bzw. monatlich pro Stunde _____________€. Die

Aufwandsentschädigung beträgt bis zu 840 € im Jahr bzw. bis zu 70 € im Monat.

Die Aufwandsentschädigung wird nach Abgabe einer Dokumentation, sofern nach Stunden abgerechnet wird, und nach Bestätigung des Abschlusses der Maßnahme durch die Schule bzw. monatlich ausgezahlt.

IV. Dauer

Das Auftragsverhältnis beginnt nach Vereinbarungsschluss und endet am _______________1

1 Längstens bis zum 31.07.2023

(6)

V. Haftung

Die tätige Person haftet der Schule gegenüber für die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

VI. Schlussbestimmungen

Die Vertragspartner sind sich einig, dass der vorliegende Vertrag abschließend ist und keine anderen, ggf. mündlichen Abreden getroffen wurden.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen, werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner

verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Bremen, den_________________ Bremen, den_________________

___________________________ ___________________________

Schule Tätige Person

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