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Mitteilung Nr.284/2021 Verfahrensweise bei Extremismus in Schule (Anlage)

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Academic year: 2022

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(1)

      

Vorgehensweise bei Extremismus  

      September 2021   

 

    

       

       

 

       

   

           

   

     

       

        

       

   

Der Fall erfordert eine Sofortreaktion: 

 Schüler:in über Strafbarkeit  informieren 

 Material in Wort und Bild  einziehen, dokumentieren 

 Polizei kontaktieren, Tel.: 110 

 Anschließende päd. Aufarbeitung  Lehrkraft/Sozialpädagog:in/Mitschüler:in meldet der SL  

einen Fall mit extremistischem Inhalt 

Verfassungsfeindliches Verhalten: 

 

 Störung des öffentlichen Friedens durch  Androhung von Straftaten 

 Verbreiten von Propagandamitteln  verfassungswidriger Organisationen 

 Verwenden von Kennzeichen  verfassungswidriger Organisationen 

 Verunglimpfung des Andenkens  Verstorbener 

 Volksverhetzung:  

Volksverhetzung ist ein in § 130 StGB  normierter Straftatbestand, der vor allem  dann erfüllt ist, wenn jemand den 

öffentlichen Frieden stört, indem er zu Hass,  Gewalt und Willkür, gegen nationale,  religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft  bestimmte Gruppen oder gegen Teile der  Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen  wegen seiner Zugehörigkeit zu einer  bestimmten Gruppe oder zu einem Teil der  Bevölkerung aufstachelt. 

 

 siehe auch Notfallordner   

 Einleitung eines schulinternen 

„Clearingverfahrens“  

Schulleitung

Schulsozial‐

arbeit Verwaltung

Klassen‐/

Vertrauens‐

lehrkraft

Verfahrensweise des „Clearingteams“ (CT): 

1. Schritt: Beurteilung 

Das CT wendet sich bei Bedarf an die  Schulaufsicht. Die Schulaufsicht berät den  Fall bei Bedarf in der SKB‐Fallberatung. 

 

2. Schritt: Planung von Maßnahmen  Das CT begleitet den Fall, organisiert ggf. 

Maßnahmen und bezieht Beratungs‐ u. 

Unterstützungsangebote ein. 

 

3. Schritt: Abschließen oder Nachsteuern   Maßnahmen können wiederholt oder  angepasst werden.  

Schüler:innen‐Verhalten erfordert  pädagogische Begleitung  

Schüler:in verhält sich  verfassungsfeindlich: Sofortige 

Intervention

Aufgabe eines ad hoc  zusammengestellten  schulinternen „Clearingteams“: 

 Fallsteuerung

 Koordinierung  flankierender  Maßnahmen

 Einbindung von  externen  Beratungsstellen  

(2)

      

Vorgehensweise bei Extremismus  

      September 2021   

                     

 

Was ist ein schulinternes „Clearingteam“? 

 

 Das Clearingteam wird anlassbezogen  zusammengestellt und soll einen 

Verdachtsfall von Extremismus begleiten. 

 Das Team kann aus folgenden Personen  gebildet werden: (erweiterte) 

Schulleitung, Vertrauenslehrkraft,  Klassenlehrer:in, Schulsozialarbeiter:in,  ggf. Hausmeister:in oder 

Verwaltungsangestellte:r 

 Das Clearingteam kann sich von externen  Expert:innen beraten lassen. 

 Das Clearingteam kann aus  Kapazitätsgründen auch auf eine 

koordinierende Person reduziert werden.  

Was ist die SKB‐Fallberatung? 

Die SKB‐Fallberatung ist ein 

Unterstützungsangebot der Bildungsbehörde,  welches Schulen bei Verdachtsfällen von  Extremismus anonymisiert begleitet. Die SKB‐

Fallberatung besteht aus folgenden  Mitgliedern und kann fallspezifisch durch  externe Fachpersonen erweitert werden: 

 

 jeweilige Schulaufsicht  

 Kom.In (LiS) 

 Referent:in (SKB) 

 ReBUZ    

Beratungs‐ und Unterstützungsangebote für Schulen: 

Intern: 

 Kom.In ‐ Kompetenzzentrum für Interkulturalität in der Schule (Landesinstitut für Schule)  Tel. 0421 361 14474  

komin@lis.bremen.de 

 Regionale Beratungs‐ und Unterstützungszentren (ReBUZ) Bremen 

Beratungsanfragen werden telefonisch an die Verwaltung des zuständigen ReBUZ gerichtet. 

www.rebuz.bremen.de   

 Respekt Coaches 

Jugendmigrationsdienst Bremen (AWO/Caritas), Bremen Nord/Ost/Süd/Mitte u. Bremerhaven  Informationen zum Programm finden Sie unter www.jmd‐respekt‐coaches.de. 

 

 Landeszentrale für politische Bildung (LzfpB)  Tel. 0421‐361 2922  

office@lzpb.bremen.de   

Extern: 

 Fachstelle Rechtsextremismus und Familie (Lidice Haus)  Tel. 0421 69 272‐19 

lidice@lidicehaus.de 

www.rechtsextremismus‐und‐familie.de   

 AkriBa – Antisemitismuskritische Bildungsarbeit im LidiceHaus  Tel. 0421 69 2720 

akriba@lidicehaus.de   

 Koordinierungsstelle Islamistischer Extremismus und Muslim*afeindlichkeit (Senatorin für Soziales)  Tel. 0421 361 12796 

demokratiezentrum‐isl@soziales.bremen.de  

 Koordinierungsstelle Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit (Senatorin für Soziales)  Tel. 0421 361 ‐ 59311 oder ‐ 99690 

demokratiezentrum‐rex@soziales.bremen.de  

 KODEX – Kompetenzzentrum für Deradikalisierung und Extremismusprävention im Land Bremen   (Senator für Inneres) 

Tel. 0421 361 81679   kodex@inneres.bremen.de  www.kodex.bremen.de 

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