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VA-140917-WIS-Nutzenbewertung-2Q14

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 17. September 2014

Foto: iStockphoto.com

Nutzenbewertung nach § 35a SGB V: Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im 2. Quartal 2014

Ausführliche Informationen zu den einzelnen G-BA-Beschlüssen finden Sie jeweils in einem separaten Verordnung Aktuell unter

www.kvb.de/praxis/verordnungen/frühe-nutzenbewertung.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30.

Wirkstoff /

Fertigarzneimittel Vergleichstherapie Bewertung

Nicht vorbehandelte Patienten ECOG-PS 0-1: Gefitinib oder Erlotinib oder Cisplatin + (Vi- norelbin, Gemcitabin, Docetaxel, Paclitaxel oder Pemetrexed) - EGFR-Mutation L858R

Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen Nicht vorbehandelte Patienten ECOG-PS 0-1: Gefitinib oder Erlotinib oder Cisplatin + (Vi-

norelbin, Gemcitabin, Docetaxel, Paclitaxel oder Pemetrexed) - EGFR-Mutation Del19, an- dere EGFR-Mutationen

Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen

Nicht vorbehandelte Patienten ECOG-PS 2: Gefitinib oder Erlotinib oder Gemcitabin Afatinib / Giotrif®

Mit Chemotherapie(n) vorbehandelte Patienten: Gefitinib oder Erlotinib

Zusatznutzen nicht belegt

(2)

Verordnung Aktuell – Sonstiges 17. September 2014

Seite 2

Wirkstoff /

Fertigarzneimittel Vergleichstherapie Bewertung

Dabrafenib / Tafinlar® Vemurafenib Zusatznutzen nicht belegt

Emtricitabin/Rilpivirin/

Tenofovirdisoproxil / Eviplera®

neues Anwendungsgebiet

Individuelle antiretrovirale Therapie in Abhängigkeit der Vortherapie(n) und unter Berück- sichtigung des Grundes für den Therapiewechsel, insbesondere Therapieversagen auf- grund eines virologischen Versagens und etwaig einhergehender Resistenzbildung oder aufgrund von Nebenwirkungen. Die jeweilige Zulassung der Präparate ist zu beachten.

Zusatznutzen nicht belegt

Patienten mit COPD-Stufe II: langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (Formoterol oder Salmeterol) oder langwirksame Anticholinergika (Tiotropiumbromid) oder die Kombination beider Wirkstoffklassen

Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen Patienten mit COPD-Stufe III mit höchstens einer Exazerbation pro Jahr: langwirksame Be-

ta-2-Sympathomimetika (Formoterol oder Salmeterol) oder langwirksame Anticholinergika (Tiotropiumbromid) oder die Kombination beider Wirkstoffklassen

Hinweis für einen geringen Zusatznutzen Patienten mit COPD-Stufe IV mit höchstens einer Exazerbation pro Jahr: langwirksame Be-

ta-2-Sympathomimetika (Formoterol oder Salmeterol) oder langwirksame Anticholinergika (Tiotropiumbromid) oder die Kombination beider Wirkstoffklassen

Indacaterol/Glycopyrronium / Ultibro®

Patienten mit COPD-Stufe III und Stufe IV mit ≥ 2 Exazerbationen pro Jahr: langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (Formoterol oder Salmeterol) oder langwirksame Anticholinergi- ka (Tiotropiumbromid) oder die Kombi-nation beider Wirkstoffklassen sowie zusätzlich ICS

Zusatznutzen nicht belegt

(3)

Verordnung Aktuell – Sonstiges 17. September 2014

Seite 3

Wirkstoff /

Fertigarzneimittel Vergleichstherapie Bewertung

Patienten mit BRAF-V600-Mutation-negativem Melanom: Dacarbazin Ipilimumab / Yervoy®

neues Anwendungsgebiet

Patienten mit BRAF-V600-Mutation-positivem Melanom: Vemurafenib

Zusatznutzen nicht belegt

Patienten, bei denen medikamentöse und diätische Optionen zur Lipidsenkung ausge- schöpft sind: LDL-Apherese add-on (als „ultima ratio“ bei therapierefraktären Verläufen) Lomitapid / Lojuxta® Patienten, bei denen medikamentöse und diätische Optionen zur Lipidsenkung nicht aus-

geschöpft sind: maximal tolerierte medikamentöse und diätische Therapie zur Lipidsen- kung.

Zusatznutzen nicht belegt

Patienten mit kastrationsresistentem Prostatakarzinom mit multiplen Knochenmetastasen, für die eine Behandlung mit Docetaxel infrage kommt: Docetaxel in Kombination mit Pred- nison oder Prednisolon.

Zusatznutzen nicht belegt Radium-223-dichlorid /

Xofigo® Patienten mit kastrationsresistentem Prostatakarzinom mit multiplen Knochenmetastasen, für die eine Behandlung mit Docetaxel nicht infrage kommt: „Best-Supportive-Care“1 (ins- besondere adäquate Schmerztherapie, Behandlung mit Bisphosphonaten und/oder Radio- nukliden).

Hinweis für einen beträchtli- chen Zusatznutzen

1 Als „Best-Supportive-Care“ (BSC) wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.

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Verordnung Aktuell – Sonstiges 17. September 2014

Seite 4

Wirkstoff /

Fertigarzneimittel Vergleichstherapie Bewertung

Patientinnen mit HER2-positivem, lokal fortgeschrittenem, inoperablem Brustkrebs (a):

Strahlentherapie (für Patientinnen, die für eine Strahlentherapie in Frage kommen) Patientinnen mit HER2-positivem, lokal fortgeschrittenem, inoperablem Brustkrebs (a):

patientenindividuelle, optimierte Therapie nach Maßgabe des Arztes, grundsätzlich unter Beachtung des jeweiligen Zulassungsstatus der eingesetzten Wirkstoffe (für Patientinnen, die nicht für eine Strahlentherapie in Frage kommen)

Zusatznutzen nicht belegt

Patientinnen mit HER2-positivem metastasiertem Brustkrebs, nach vorangegangener The- rapie, Anthrazykline, Taxane und Trastuzumab enthaltend (b):

Lapatinib in Kombination mit Capecitabin

Hinweis für einen beträchtli- chen Zusatznutzen

Trastuzumab Emtansin / Kadcyla®

Patientinnen mit HER2-positivem metastasiertem Brustkrebs, nach vorangegangener The- rapie mit Taxanen und Trastuzumab, jedoch ohne Anthrazykline (c):

patientenindividuelle, optimierte Therapie nach Maßgabe des Arztes, grundsätzlich unter Beachtung des jeweiligen Zulassungsstatus der eingesetzten Wirkstoffe.

Zusatznutzen nicht belegt

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