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Bekanntmachung über die Gewährung eines dem Sortenschutzentsprechenden Schutzes im Ausland

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Bekanntmachung über die Gewährung eines dem Sortenschutz entsprechenden Schutzes im Ausland

SortSchBek 1993

Ausfertigungsdatum: 01.06.1993 Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Gewährung eines dem Sortenschutz entsprechenden Schutzes im Ausland vom 1.

Juni 1993 (BGBl. I S. 908)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 16. 6.1993 +++) ----

Auf Grund des § 15 Abs. 1 Nr. 4 des Sortenschutzgesetzes vom 11. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2170), der durch Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 27. März 1992 (BGBl. I S. 727) geändert worden ist, gibt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekannt:

Ein dem Sortenschutz nach dem Sortenschutzgesetz entsprechender Schutz wird deutschen Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Inland gewährt in Österreich für Sorten der Arten, die nach den österreichischen Vorschriften Sortenschutz erhalten können.

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