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Die Heroinabgabe läuft und neuerdings soll bald auch Kokain abgegeben werden? Der Kanton Zürich ist offenbar dafür, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach einem Pilotversuch in Zürich dagegen

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M 094/2005 GEF 21. September 2005 44C Motion

2909 Fuchs, Bern (SVP)

Weitere Unterschriften: 28 Eingereicht am: 20.04.2005

Nach "Bundesheroin" nun staatlich verordneter Bernerhanf und Kokain fürs Volk?

Zehn Jahre «Bundesheroin» für schwer Süchtige: Drogenabgabe-Chefin und SP-Politikerin Barbara Mühlheim bleibt in einem Zeitungsinterview dabei: Mehr Repression nicht zuletzt gegen die Konsumentenszene tue Not angesichts der Kokainkrise. Und der ärztliche Leiter Christoph Bürki findet, es sei vermehrt Fürsorgerischer Freiheitsentzug (FFE) notwendig.

Die Heroinabgabe läuft und neuerdings soll bald auch Kokain abgegeben werden? Der Kanton Zürich ist offenbar dafür, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach einem Pilotversuch in Zürich dagegen. In den Kantonen Bern und Basel sind nun Tests mit dem Medikament Ritalin geplant.

Zur Ausstiegsrate der Heroinabgabe: Jährlich treten rund 200 Patienten aus bzw. über, etwa 40 Prozent in eine Methadonbehandlung, gut 25 Prozent in eine Abstinenztherapie.

Effektiv abstinent werden, etwa in Bern, ungefähr 5 Prozent der Patienten. Nicht gerade überzeugend.

Just während nun im Kanton Bern dem Zigarettenrauchen der Kampf angesagt wurde, Tabakwerbung verboten wird und immer mehr Räume als rauchfrei deklariert werden, lanciert man im Kanton Bern die Idee der kontrollierten Hanfabgabe.

Einmal mehr muss hinter dieser Idee eine Aktion der Hanflobby vermutet werden. Es sind dieselben Kreise, welche nach dem sinnvollen bürgerlichen Mehrheitsentscheid im Parlament (Nichteintreten auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes) verkündeten, sie würden in Rekordgeschwindigkeit ein Volksbegehren einreichen. Die Hanfinitiative ist auch viele Monate nach der Lancierung noch weit vom Ziel entfernt, denn Kiffer eignen sich offensichtlich nicht als Unterschriftensammler.

Geradezu absurd erscheint nun das Ansinnen der Bieler Behörden, welche sich offenbar beim Bund darum bemühen, einen Pilotversuch zum kontrollierten Verkauf von Cannabis durchführen zu dürfen.

Die bei der bernischen Gesundheits- und Fürsorgedirektion für Suchtfragen zuständige Ursula Trachsel findet die Idee sogar interessant und meint lakonisch, der Kanton Bern werde sich sicher nicht gegen einen solchen Versuch stellen, wenn er «sauber aufgegleist»

sei und Markus Theunert, Geschäftsführer des Fachverbands Sucht, begrüsst die «Suche nach pragmatischen Lösungen», auch wenn sie lokal begrenzt seien. Allerdings müssten sie im Hinblick auf eine nationale Lösung unternommen werden.

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Der Regierungsrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass Projekte zur kontrollierten Hanfabgabe sowie zur Kokainabgabe aus Kosten- und Gesundheitsgründen sowie aufgrund der geltenden Gesetze nicht weiterverfolgt werden.

Der Kanton Bern setzt damit den Volksentscheid um, welcher 1998 bei der Droleg-Initiative mit 78 Prozent klar ausfiel. Auch Ärzte-, Lehrer- und Elternorganisationen sowie Verkehrsexperten warnen vor Cannabis und die Armee hat sich ganz klar gegen den Drogenkonsum ausgesprochen. Cannabis ist nach wie vor auf der Dopingliste und Cannabis-Konsum wird bestraft.

Ein Ja zum Versuch der staatlichen Hanfabgabe wäre ein klar falsches politisches Signal des Kantons Bern und ein Zeichen, dass Cannabis-Konsum nicht so schlimm ist.

Erziehungsbemühungen von Eltern, Lehrerschaft sowie Präventionsanstrengungen würden damit zunichte gemacht.

Antwort des Regierungsrates

Der Motionär beauftragt den Regierungsrat dafür zu sorgen, dass Projekte zur kontrollierten Hanfabgabe sowie zur Kokainabgabe aus Kosten- und Gesundheitsgründen sowie aufgrund der geltenden Gesetze nicht weiterverfolgt werden.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Im Kanton Bern laufen derzeitig keine Projekte zur kon- trollierten Abgabe von Cannabis (Hanfkraut) oder von Kokain. Es sind auch keine derartigen Projekte geplant. Im Folgenden wird dargelegt, getrennt nach den Substanzen Cannabis und Kokain, wie sich die Situation auf Bundesebene und im Kanton Bern verhält.

Cannabis

Cannabis (zur Betäubungsmittelgewinnung) zählt nach den Bestimmungen des Bundesge- setzes vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG; SR 812.121) zu den verbotenen Betäubungsmitteln, weshalb auch eine (behördlich) kontrollierte Verschreibung und Abgabe von Cannabis unzulässig ist.

Nachdem der Nationalrat im Juni 2004 auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes nicht eingetreten ist, bleiben der Konsum und die Abgabe von sowie der Handel mit Cannabis weiterhin strafbar. Die Revisionsvorlage wollte einerseits die Strafbefreiung des Konsums von Cannabis herbeiführen sowie andererseits dem Bundesrat die Möglichkeit einräumen, auf Verordnungsstufe Vorschriften über den Anbau von und den Handel mit Cannabisprodukten zu erlassen. Die Betäubungsmittelgesetzgebung sollte damit der seit Jahren geltenden Realität gerecht werden, dass Cannabis gehandelt und konsumiert wird, obwohl es sich um eine verbotene Substanz handelt. In diesem Zusammenhang war auch die Rede von Versuchen für einen kontrollierten Verkauf von Cannabis zum Austesten des in der Verordnung vorgesehenen Modus.

Der Regierungsrat hatte sich für die Revision des Betäubungsmittelgesetzes eingesetzt, da er die darin angelegten Grundpfeiler, insbesondere die Verankerung der international angesehenen 4-Säulen-Politik (Prävention, Beratung, Schadensminderung, Repression) befürwortet. Dies hat der Grosse Rat notabene bereits 1996 mit der Überweisung der Motion Lüthi (Straffreiheit des Konsums von illegalen Betäubungsmitteln im Zusammenhang mit der Vernehmlassung zum revidierten Betäubungsmittelgesetz) bekräftigt. Die eidgenössischen Räte haben mittlerweile anders entschieden. Sollten auf Bundesebene erneut Bestrebungen in Richtung Revision erfolgen, so wird der Regierungsrat diese im oben genannten Sinn prüfen. Derzeitig hat sich jedoch der Kanton Bern an das geltende Bundesrecht zu halten.

Fazit: Der Kanton Bern führt keine Versuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis durch und wird dies auch nicht tun. Die gesetzliche Grundlage dafür fehlt.

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Kokain

Auch Kokain fällt in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes, zählt jedoch – im Unterschied zu Cannabis – nicht zu den verbotenen Stoffen nach Anhang 1 zur Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelverordnung Swissmedic, Betm-V Swissmedic; SR 812.121.2). Eine behördlich kontrollierte Verschreibung und Abgabe von Kokain (als Arzneimittel) zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Personen ist deshalb nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wobei dafür eine besondere Bewilligung erforderlich wäre (vgl. Art. 15a BetmG). Insofern lässt sich die Handhabung von Kokain mit derjenigen von Methadon vergleichen.

Ergänzend ist allerdings anzumerken, dass Cannabis und Kokain in ihrer Wirkung nicht miteinander verglichen werden können. Kokain hat ein ungleich höheres Abhängigkeitspotential als Cannabis . Ebenso bilden die Kokainkonsumierenden eine andere Zielgruppe als diejenige der Cannabiskonsumierenden. Die Gruppe der Kokainkonsumentinnen und –konsumenten ist meist mehrfachabhängig mit einem Durchschnittsalter von 30 Jahren. Die Gruppe der Cannabiskonsumentinnen und - konsumenten besteht zu einem grösseren Teil aus gelegenheitskonsumierenden Jugendlichen, zu einem kleineren Teil aus regelmässig konsumierenden Jugendlichen.

Gemäss Meinung von Expertinnen und Experten ist die kontrollierte Abgabe von Kokain an Betäubungsmittelabhängige nicht zielführend: der sogenannte Kokainhunger kann auch bei Abgabe des Stoffes nie gesättigt werden. Zudem sind die gesundheitsschädigenden Wirkungen beim Konsum von reinem Kokain beträchtlich.

Zur Erforschung einer alternativen Behandlungsmöglichkeit führt der Bund unter der Leitung des Bundesamtes für Gesundheit in Basel und Bern in je einem Zentrum der heroingestützten Behandlung Testversuche mit dem Arzneimittel Ritalin durch. Mit der ärztlichen Verschreibung und Abgabe von Ritalin soll bei Patientinnen und Patienten, welche neben Heroinabhängigkeit auch eine schwere Kokainabhängigkeit aufweisen, im Sinne einer Substitutionstherapie eine Stabilisierung bzw. eine Reduktion des Konsums erreicht werden. Diese Versuche werden wissenschaftlich begleitet.

Fazit: Der Kanton Bern führt keine Versuche zur kontrollierten Kokainabgabe durch und wird dies auch nicht tun. Die Abgabe von Kokain ist aufgrund fachlicher Überlegungen und nach heutigem Wissensstand nicht zielführend.

Antrag: Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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