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Warum geht Bremen bei den Strukturhilfen des Bundes für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken leer aus?

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 19. November 2019 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa 5.11.2019

S 2

Vorlage für die Sitzung des Senats am 19.11.2019

„Warum geht Bremen bei den Strukturhilfen des Bundes für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken leer aus?“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft))

A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Wie bewertet der Senat, dass laut Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein

„Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vom 23.09.2019 zur Bewältigung des Kohleausstiegs folgende Standorte von Steinkohlekraftwerken – im Gegensatz zu Bremen – Strukturhilfen des Bundes in Höhe von insgesamt 1,09 Mrd. Euro bis zum Jahr 2038 erhalten: Stadt Wilhelmshaven, Kreis Unna, Stadt Hamm, Stadt Herne, Stadt Duisburg, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Rostock und Landkreis Rostock, Landkreis Saarlouis und Regionalverband Saarbrücken?

2. Wie bewertet der Senat die für die Förderung zugrunde gelegten Definitionen für

„strukturschwach“ und „erhebliche wirtschaftliche Relevanz des Steinkohlesektors“

und inwiefern hat er sich auf Bundesebene im Diskussions- und Gesetzgebungs- prozess zur Bewältigung des Kohleausstiegs eingebracht mit dem Ziel, dass auch Bremen von Strukturhilfen des Bundes profitiert?

3. Welche Chancen sieht der Senat und welche Maßnahmen will er ergreifen, damit Bremen mit seinen drei Steinkohlekraftwerken im Industriehafen, in Hastedt und in Farge durch Änderungen des Gesetzentwurfs im weiteren Gesetzgebungsverfah- ren doch noch in die Liste der Begünstigten für die Strukturhilfen des Bundes auf- genommen wird?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

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Zu Frage 1:

Der Senat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „Strukturstärkungs- gesetz Kohleregionen“ kritisch. Am 26. September 2019 wurde der Gesetzentwurf im Bundesrats-Wirtschaftsausschuss behandelt. Bremen hatte den Antrag gestellt, die für Strukturhilfen vorgesehenen Steinkohlestandorte um Regionen zu erweitern, die strukturschwach nach der fachlich gesicherten Definition der Gemeinschaftsaufgabe

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) sind. So könnte auch Bre- men Strukturhilfen erhalten. Der Antrag hat keine Mehrheit bekommen.

Zu Frage 2:

Das Kriterium „Wertschöpfungsanteil“ zur Abgrenzung der für Strukturhilfen vorgese- henen Regionen mit Steinkohlekraftwerken ist verfehlt. Der Transformationsprozess der Energiewende stellt alle strukturschwachen Steinkohlestandorte vor Herausforde- rungen hinsichtlich Wertschöpfung und Beschäftigung.

Nach Auffassung des Senats sollten daher auch Gemeinden unterstützt werden, die den verwendeten Wertschöpfungs-Schwellenwert verfehlen, aber strukturschwach nach der Definition der GRW sind.

Gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium hat der Senat frühzeitig seine Position in mehreren Schreiben klar dargestellt. Zudem hat der Senat gemeinsam mit nord- deutschen Wirtschaftsministern den Bundeswirtschaftsminister aufgefordert, die Inte- ressen Norddeutschlands besser zu berücksichtigen. In der Anhörung zum Referen- tenentwurf hatte der Senat gefordert, die Liste der förderfähigen Gemeinden nach

§12 des Gesetzentwurfs um Standorte wie Bremen zu erweitern.

Die Teilnahme Bremens an den Tagungen der „Kohlekommission“ hatte die Bundes- regierung nicht zugelassen. Daher bestand keine Gelegenheit, sich an dem Finden eines ausgewogenen Kompromisses zu beteiligen.

Zu Frage 3:

Der Senat bemüht sich weiterhin um Änderungen im Gesetzentwurf.

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des ersten Durchgangs im Bundesrat hat der Senat den Bundeswirtschaftsminister erneut dazu aufgefordert, seine Position zu überarbeiten und den Kreis der für Strukturhilfen in Frage kommenden Gemeinden um strukturschwache Regionen nach der GRW zu erweitern.

Da es sich nicht um ein Zustimmungsgesetz handelt, hat im weiteren Gesetzge- bungsverfahren vor allem der Deutsche Bundestag die Möglichkeit, die notwendigen Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen.

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C. Alternativen Keine Alternativen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Mit der Beantwortung der Fragen sind keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen verbunden. Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Die Senatsvorlage kann nach Beschlussfassung über das zentrale elektronische In- formationsregister veröffentlicht werden.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa vom 5.11.2019 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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