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TOP 2 - Auswirkungen finanzwirksamer Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union auf die öffentlichen Haushalte des Stadtstaates Bremen

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In der Senatssitzung am 8. Dezember 2020 beschlossene Fassung

Antwort des Senats

auf die Kleine Anfrage der CDU vom 1. September 2020

Auswirkungen finanzwirksamer Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union auf die öffentlichen Haushalte des Stadtstaates Bremen

Die Fraktion der CDU hat folgende kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

„Auch nach zehn Jahren Konsolidierungspfad ist die Freie Hansestadt Bremen weiterhin in hohem Maße von Mitteln des Bundes zum Ausgleich seines Haushalts angewiesen. Änderun- gen der vergangenen Jahre, insbesondere die Einführung der Sanierungshilfen in Höhe von jährlich 400 Mio. Euro ab dem Haushaltsjahr 2020 haben erhebliche Einnahmeverbesserun- gen für das Land Bremen und seine beiden Kommunen mit sich gebracht. Zusätzlich wurden und werden – noch verstärkt im Rahmen der Corona-Krise – Kosten vom Bund übernommen, die zuvor die Haushalte des Landes oder der Kommunen belastet haben.

Zudem profitiert das Land Bremen in erheblichen Maße von Mitteln der europäischen Struk- turfonds. So werden beispielsweise aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Ent- wicklung (EFRE) viele Infrastrukturinvestitionen und Maßnahmen im Bereich Wirtschafts-, For- schungs- und Innovationsförderung im Land Bremen finanziert, wohingegen Mittel des Euro- päischen Sozialfonds (ESF) das Rückgrat des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms des Landes Bremen (BAP) mit seinem jeweiligen arbeitsmarkt-, bildungs- und integrationspoli- tischen Maßnahmen bilden. Mittel des – nicht zum Kreis der Strukturfonds gehörenden – EMFF (Europäischer Meeres- und Fischereifonds; früher: EFF) waren entscheidend bei der touristischen Attraktivierung des Fischereihafens in Bremerhaven.

Gerade angesichts zahlreicher Verweise von Senatsvertretern auf die finanzielle Verantwor-

tung des Bundes in diversen Bereichen erscheint es unter Anknüpfung an die Senatsantwort

(Drs. 18/541 vom 14.08.2012) auf die Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion vom

19.06.2012 ratsam, den nunmehr aktuellen Stand, die Veränderungen der vergangenen Jahre

inklusive deren Auswirkungen und die perspektivische Entwicklung im Finanzplanungszeit-

raum in Erfahrung zu bringen.

(2)

2 Wir fragen den Senat:

1. Welche Neuerungen bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen in Bezug auf die Vertei- lung der Steuereinnahmen gab es seit 2007 und welche finanziellen Auswirkungen hatten diese jeweils im Einzelnen auf die Einnahmesituation der bremischen Gebietskörper- schaften im Zeitraum 2007 bis 2019 und werden diese perspektivisch bis zum Jahre 2023 haben (bitte finanzielle Auswirkungen jeder einzelnen Neuerung – Vergleich vorheriger und neuer Verteilungsschlüssel – für jedes Jahr getrennt nach Gebietskörperschaften, d.h. Land Bremen, Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, angeben)?

2. Welche laufenden jährlichen Zahlungen (z. B. Länderfinanzausgleich, Bundesergän- zungszuweisungen inklusive Sonder-Bundesergänzungszuweisungen, Konsolidierungs- hilfen, Sanierungshilfen, Finanzhilfen für Seehäfen) leisteten der Bund und die anderen Länder an die Haushalte des Landes Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und Bre- merhaven im Zeitraum 2007 bis 2019 und leisten sie perspektivisch bis zum Jahre 2023 (bitte zu jeder Zahlung/Maßnahme tabellarisch jeweils für jedes Jahr Betrag einzeln ange- ben, dabei vollständig durchlaufende Posten als solche kennzeichnen)? Welche gesetz- geberischen Maßnahmen führten bzw. führen hier zu welchen Veränderungen mit wel- chen finanziellen Auswirkungen (bitte für jedes Jahr einzeln Differenz zwischen Zahlun- gen nach alter und neuer Regelung angeben)?

3. Welche jährlichen Finanzmittel stellten der Bund und die Europäische Union im Zeitraum 2007 bis 2019 und stellen sie perspektivisch bis zum Jahre 2023 zur Verfügung (bitte zu jeder Zahlung/Maßnahme tabellarisch jeweils für jedes Jahr Betrag einzeln angeben und für das Land Bremen, Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nach haushaltsrelevan- ten und nicht-haushaltsrelevanten Maßnahmen sowie nach jeweiligem Produktplan und thematisch differenzieren, dabei vollständig durchlaufende Posten als solche kennzeich- nen), insbesondere (Aufzählung nicht abschließend):

a. für Maßnahmen der Wirtschaftsförderung (z. B. Konjunkturpakete, Gemeinschafts- aufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Digitalisierungsmaßnah- men),

b. für Infrastrukturinvestitionen im Land Bremen bzw. mit direktem Bezug zum Land Bremen (z. B. Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser, Anpassung der Mittelweser, Bau des Hafentunnels in Bremerhaven, Ringschluss der A 281, Erschlie- ßung von Gewerbegebieten, Breitbandausbau),

c. für Maßnahmen im Bereich Kinder und Bildung (z. B. Ganztagsschulausbau, Ausbau

der U3-Betreuung, Sprachförderung in Schwerpunkt-Kitas, Digitalpakt Schule),

(3)

3 d. für Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Forschung (z.B. Hochschulbaumaß-

nahmen, Hochschulpakt, Zuschüsse für Forschungsinstitute, Finanzierung von For- schungsvorhaben, BAföG),

e. für Maßnahmen im Bereich Arbeit, Jugend, Soziales und Integration (z. B. Aufstiegs- fortbildungsgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz, Bundesanteil an Kosten der Unter- kunft, Bildungs- und Teilhabepaket, Leistungen für Flüchtlinge),

f. für Maßnahmen im Bereich Gesundheit (z.B. Strukturfonds für Krankenhäuser, Kran- kenhausstrukturfonds II, COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz),

g. für Maßnahmen im Bereich Umwelt, Bau, Verkehr und Klimaschutz (z. B. Städte- bauförderung, Programm Soziale Stadt, Wohngeld, Regionalisierungsmittel, Entflech- tungsmittel, GVFG-Großvorhaben, Generalplan Küstenschutz, Gemeinschaftsauf- gabe Agrarstruktur und Küstenschutz),

h. für Maßnahmen im Bereich, Inneres, Justiz und Verfassung (z.B. für den Digitalfunk), i. für Einrichtungen aus dem Bereich Kultur und Tourismus (z.B. Deutsches Schiff-

fahrtsmuseum, Deutsches Auswandererhaus, Maßnahmen im Bereich Denkmal- schutz)?

Welche gesetzgeberischen Maßnahmen und förderpolitischen Entscheidungen führten bzw. führen hier jeweils im Einzelnen zu welchen Veränderungen mit welchen finanziellen Auswirkungen (bitte für jedes Jahr einzeln Differenz zwischen Zahlungen nach alter und neuer Regelung angeben)?

4. Wie hat sich die jährliche Summe der haushaltsrelevanten Einnahmen vom Bund, ande-

ren Ländern und der EU in den Haushalten der jeweiligen bremischen Gebietskörper-

schaften im Zeitraum der Jahre 2007 bis 2019 entwickelt und wird sich perspektivisch bis

zum Jahre 2023 entwickeln, wie hoch waren bzw. sind demgegenüber jeweils die jährli-

chen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben der Gebietskörperschaften und welchen

Anteil daran machen die Einnahmen vom Bund, anderen Ländern und der EU jährlich

aus?“

(4)

4 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Neuerungen bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen in Bezug auf die Ver- teilung der Steuereinnahmen gab es seit 2007 und welche finanziellen Auswirkun- gen hatten diese jeweils im Einzelnen auf die Einnahmesituation der bremischen Gebietskörperschaften im Zeitraum 2007 bis 2019 und werden diese perspektivisch bis zum Jahre 2023 haben (bitte finanzielle Auswirkungen jeder einzelnen Neue- rung – Vergleich vorheriger und neuer Verteilungsschlüssel – für jedes Jahr ge- trennt nach Gebietskörperschaften, d.h. Land Bremen, Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, angeben)?

Vorbemerkung

Bundesgesetze können zu Belastungen der Länder- und Gemeindeebene führen, die durch eine Veränderung der Umsatzsteueranteile der Länder und Gemeinden kompen- siert werden sollen. Die finanziellen Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Einnah- mesituation der bremischen Gebietskörperschaften im Zeitraum 2007 bis 2019 und per- spektivisch bis zum Jahr 2023 werden in den Tabellen 1a und 1b dargestellt.

Seit dem Jahr 2007 gab es eine Vielzahl von Änderungen bei der Verteilung der Steuer- einnahmen. Fast ausschließlich waren davon der Länder- bzw. der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer betroffen. Der gesamte Länder- bzw. Gemeindeanteil an der Umsatz- steuer ergibt sich jeweils aufgrund eines prozentualen Anteils am Umsatzsteueraufkom- men (einschl. Einfuhrumsatzsteuer), der in der Vergangenheit meist unverändert blieb (Ausnahme: Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020) und eines Festbetrages, der sich häufig von Jahr zu Jahr veränderte. Neben den Veränderungen beim Länderanteil an der Umsatzsteuer wurde im letzten Jahrzehnt auch der Gemeinde- anteil an der Umsatzsteuer über einen Festbetrag modifiziert. Diese Veränderungen ent- stehen meistens aufgrund von Verhandlungen zwischen Bund und Ländern im Zusam- menhang mit der Verabschiedung von Bundesgesetzen, die die Länder- und/oder Ge- meindeebene finanzwirksam belasten.

Die Darstellung der Maßnahmen beginnt mit dem 01.01.2007 und endet mit dem

31.12.2019. Nur Maßnahmen, die innerhalb dieses Zeitraums beschlossen wurden und

zu direkten Veränderungen der Verteilung der Steuereinnahmen führten, werden hinsicht-

lich ihrer Auswirkungen auf den jeweils direkt betroffenen Haushalt dargestellt bzw. mit

Hilfe von Modellrechnungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs abgeschätzt. Durch

diese notwendige Eingrenzung des Darstellungszeitraums werden die aktuellen Hilfspa-

kete aufgrund der COVID19-Pandemie nicht erfasst. Diese Eingrenzung ist auch sinnvoll,

(5)

5 da sich diese Hilfspakete teilweise noch im Gesetzgebungsgang befinden und sinnvoll- erweise in einem Gesamtzusammenhang darzustellen sind.

Tabelle 1a führt die Gesetze mit den jeweils jährlichen Veränderungen des Festbetrages bei dem Länderanteil an der Umsatzsteuer auf, wie auch die Auswirkungen der bei der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossenen Erhöhung des Anteilssatz von 0,55949567%-Punkten (Gegenwert von 1,42 Mrd.€ bezogen auf das Umsatzsteuer- aufkommen der Steuerschätzung vom Oktober 2019 für das Jahr 2020). Da die Umsatz- steuerverteilung unter den Ländern im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs erfolgt, ergeben sich finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt bei den Positionen

„Länderanteil Umsatzsteuer“, „Länderfinanzausgleich“ (bis 2019) und „Allgemeine Bun- desergänzungszuweisungen“. Die finanziellen Auswirkungen werden mit einzelnen Mo- dellrechnungen (unter der Anwendung der ceteris-paribus Annahme) für das jeweilige Jahr ermittelt. Die aufgeführten Gesetze werden - soweit möglich - einem inhaltlichen Oberthema zugeordnet (z.B. Kindertagesbetreuung).

Tabelle 1b führt die Gesetze mit den jährlichen Veränderungen des Festbetrages bei dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer auf. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist im bundestaatlichen Finanzausgleich zu berücksichtigen. Eine Veränderung hat deshalb auch Veränderungen bei dem Länderfinanzausgleich (ab 2020 beim Landesanteil an der Umsatzsteuer) und den Bundesergänzungszuweisungen zur Folge. Zusätzlich zum Aus- weis der modellhaften Veränderungen im Landeshaushalt wird die Aufteilung der Verän- derung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auf die Haushalte der beiden Stadtge- meinden vorgenommen.

Über die Darstellung der Maßnahmen in den Tabellen 1a und 1b hinaus, sind folgende gesetzlichen Maßnahmen zu erwähnen, die direkten Einfluss auf die Verteilung der Steu- ereinnahmen gehabt haben. Die Gewerbesteuerumlage wurde aufgrund des Unterneh- mensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.08.2007 für den Bund und die Länder abgesenkt.

Die Entwicklung der Gewerbesteuerumlage wird differenziert nach Bremen und Bremer-

haven ab 2007 in der Tabelle 1c dargestellt. Das Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahr-

zeugsteuer und anderer Gesetze vom 29.05.2009 regelt die finanzielle Kompensation zu-

gunsten der Länder infolge der Übertragung der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer

auf den Bund. Die jährlichen Beträge werden in der Tabelle 2 ausgewiesen. Es handelt

sich dabei um jährliche Zahlungen des Bundes an das Land Bremen.

(6)

6 2. Welche laufenden jährlichen Zahlungen (z. B. Länderfinanzausgleich, Bundeser-

gänzungszuweisungen inklusive Sonder-Bundesergänzungszuweisungen, Konsoli- dierungshilfen, Sanierungshilfen, Finanzhilfen für Seehäfen) leisteten der Bund und die anderen Länder an die Haushalte des Landes Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven im Zeitraum 2007 bis 2019 und leisten sie perspektivisch bis zum Jahre 2023 (bitte zu jeder Zahlung/Maßnahme tabellarisch jeweils für jedes Jahr Betrag einzeln angeben, dabei vollständig durchlaufende Posten als solche kennzeichnen)? Welche gesetzgeberischen Maßnahmen führten bzw. führen hier zu welchen Veränderungen mit welchen finanziellen Auswirkungen (bitte für jedes Jahr einzeln Differenz zwischen Zahlungen nach alter und neuer Regelung ange- ben)?

Vorbemerkung

Im bundessstaatlichen Finanzausgleich sind zwei verschiedene Abgrenzungen der jewei- ligen Beträge möglich. Die Zuweisungen/Zahlungen können in der Abgrenzung des Haus- halts (Kassenprinzip) oder in der Abgrenzung der Finanzausgleichsabrechnungen darge- stellt werden. Die Tabelle 2 verwendet die Haushaltsabgrenzung, also für die Ist-Zahlen das Kassenprinzip. Finanzausgleichsabrechnungen sowie Steuerschätzungen und die damit zusammenhängenden Modellrechnungen weisen die Zahlungen/Zuweisungen als Verpflichtungen/Ansprüche gegenüber der bundesstaatlichen Solidargemeinschaft aus.

Aufgrund des unterjährigen Zahlungsverkehrs mit Vorauszahlungen und quartalsmäßigen Korrekturen sind die Beträge aus den beiden Betrachtungssphären für ein Jahr nicht iden- tisch. Sie können daher auch nicht miteinander verrechnet werden.

Der Stadtstaat Bremen erhielt die in der Tabelle 2 ausgewiesenen Beträge in Form von

Zuweisungen im Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen inklusive Son-

der-Bundesergänzungszuweisungen, Konsolidierungshilfen, Sanierungshilfen und Fi-

nanzhilfen für Seehäfen oder wird die entsprechend ausgewiesenen Beträge lt. Veran-

schlagung der Bremischen Haushalte (2020) und Haushaltsentwurf 2021 bzw. lt. Finanz-

planung in den Jahren 2022 bis 2023 voraussichtlich erhalten. Ebenfalls in Tabelle 2 aus-

gewiesen wird die finanzielle Kompensation zugunsten der Länder infolge der Übertra-

gung der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer an den Bund (Gesetz zur Neuregelung

der Kraftfahrzeugsteuer und anderer Gesetze vom 29. Mai 2009). Nach dem Gesetz zur

Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften aus dem

Jahr 2006 hat der Stadtstaat Bremen in den Jahren 2007 bis 2009 folgende Beträge er-

halten: 0,35 Mio. € (2007), 1,05 Mio. € (2008) und 1,05 Mio. € (2009).

(7)

7 Ergänzend zu den unter der Antwort zur Frage 1 genannten Maßnahmen ist das Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz - KonsHilfG) vom 10.08.2009 zu nennen, welches zu den in der Tabelle 2 ausgewiesenen Zuweisungen in den Jahren 2011 bis 2020 geführt hat. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des bundesstaat- lichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtli- cher Vorschriften vom 14.08.2017 werden wesentliche Teile der Bund-Länder Finanzbe- ziehungen neu geordnet. Die Auswirkungen dieser Reform müssen anhand von Steuer- schätzungen modellhaft simuliert werden. Dazu wurden auf der Basis der zum Zeitpunkt der Verabschiedung aktuellsten Steuerschätzung vom Mai 2017 (umfasste die Jahre 2017 bis 2021) die Unterschiede bei den aufgeführten Positionen zwischen dem damali- gen Status-quo und dem Reformmodell für die Jahre 2020 und 2021 berechnet. Spätere Steuerschätzungen, die auch die Jahre 2022 und 2023 umfasst hätten, konnten nicht ent- scheidungsrelevant sein, da sie nach der Beschlussfassung der Finanzausgleichsreform vorgenommen wurden. Die Auswirkungen der Erhöhung des Länderanteils an der Um- satzsteuer durch die Reform für die Jahre 2020 bis 2023 werden deshalb in der Tabelle 1 dargestellt. Die Beträge in Tabelle 1 dürfen jedoch mit den folgenden Beträgen nicht ver- wechselt werden, da letztere auch die Systemveränderungen des Finanzausgleichs (Wegfall Umsatzsteuervorwegausgleich, Veränderungen Finanzkraftausgleich etc.) abbil- den.

2020

Umsatzsteuer nach Art 107 Abs.1 GG (Reform) gegenüber Umsatzsteueranteile (Status- quo): + 24,8 Mio. €

Finanzkraftausgleich (Reform) gegenüber Länderfinanzausgleich (Status-quo): - 42,9 Mio.€

Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen (BEZ): + 90,8 Mio.€

Seehäfen Finanzhilfen: + 10,7 Mio. € GVFG Bundesprogramm: + 6,0 Mio. € Sanierungshilfen: + 400 Mio. €

Summe: + 489,5 Mio. €.

Abweichung in der Summe durch Rundungen

2021

Umsatzsteuer nach Art 107 Abs.1 GG (Reform) gegenüber Umsatzsteueranteile (Status-quo): + 21,4 Mio. €

Finanzkraftausgleich (Reform) gegenüber Länderfinanzausgleich

(Status-quo): - 41,7 Mio. €

(8)

8 Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen (BEZ): + 96,3 Mio. €

Seehäfen Finanzhilfen: + 10,7 Mio. € GVFG Bundesprogramm: + 6,0 Mio. € Sanierungshilfen: + 400 Mio. €

Summe: + 492,7 Mio. €.

Es ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Finanzhilfen für die Seehäfen als auch das GVFG Bundesprogramm ohne die Neuregelung ab dem Jahr 2020 ersatzlos entfallen wä- ren. Daher müssen diese Positionen bei der Betrachtung aufgeführt werden.

3. Welche jährlichen Finanzmittel stellten der Bund und die Europäische Union im Zeitraum 2007 bis 2019 und stellen sie perspektivisch bis zum Jahre 2023 zur Ver- fügung (bitte zu jeder Zahlung/Maßnahme tabellarisch jeweils für jedes Jahr Betrag einzeln angeben und für das Land Bremen, Stadtgemeinden Bremen und Bremer- haven nach haushaltsrelevanten und nicht-haushaltsrelevanten Maßnahmen sowie nach jeweiligem Produktplan und thematisch differenzieren, dabei vollständig durchlaufende Posten als solche kennzeichnen), insbesondere (Aufzählung nicht abschließend):

a. für Maßnahmen der Wirtschaftsförderung (z. B. Konjunkturpakete, Gemein- schaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Digitalisie- rungsmaßnahmen),

b. für Infrastrukturinvestitionen im Land Bremen bzw. mit direktem Bezug zum Land Bremen (z. B. Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser, Anpas- sung der Mittelweser, Bau des Hafentunnels in Bremerhaven, Ringschluss der A 281, Erschließung von Gewerbegebieten, Breitbandausbau),

c. für Maßnahmen im Bereich Kinder und Bildung (z. B. Ganztagsschulausbau, Ausbau der U3-Betreuung, Sprachförderung in Schwerpunkt-Kitas, Digitalpakt Schule),

d. für Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Forschung (z.B. Hochschulbau- maßnahmen, Hochschulpakt, Zuschüsse für Forschungsinstitute, Finanzierung von Forschungsvorhaben, BAföG),

e. für Maßnahmen im Bereich Arbeit, Jugend, Soziales und Integration (z. B. Auf- stiegsfortbildungsgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz, Bundesanteil an Kosten der Unterkunft, Bildungs- und Teilhabepaket, Leistungen für Flüchtlinge), f. für Maßnahmen im Bereich Gesundheit (z.B. Strukturfonds für Krankenhäuser,

Krankenhausstrukturfonds II, COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz),

(9)

9 g. für Maßnahmen im Bereich Umwelt, Bau, Verkehr und Klimaschutz (z. B. Städ-

tebauförderung, Programm Soziale Stadt, Wohngeld, Regionalisierungsmittel, Entflechtungsmittel, GVFG-Großvorhaben, Generalplan Küstenschutz, Gemein- schaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz),

h. für Maßnahmen im Bereich, Inneres, Justiz und Verfassung (z.B. für den Digi- talfunk),

i. für Einrichtungen aus dem Bereich Kultur und Tourismus (z.B. Deutsches Schifffahrtsmuseum, Deutsches Auswandererhaus, Maßnahmen im Bereich Denkmalschutz)?

Welche gesetzgeberischen Maßnahmen und förderpolitischen Entscheidungen führten bzw. führen hier jeweils im Einzelnen zu welchen Veränderungen mit wel- chen finanziellen Auswirkungen (bitte für jedes Jahr einzeln Differenz zwischen Zahlungen nach alter und neuer Regelung angeben)

Die Beantwortung der Frage 3 führt die Systematik der Antwort des Senats vom

14.08.2012 auf die Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion vom 29.06.2012 „Aus- wirkungen finanzwirksamer Maßnahmen des Bundes der Jahre 2007 bis 2013 auf die öf- fentlichen Haushalte, die Wirtschaftskraft und die Lebensqualität im Land Bremen bis zum Jahr 2015“ (Drs. 18/541) fort: Auf Basis einer Abfrage aller Ressorts sind die vom Bund, von den Ländern und der EU vereinnahmten Mittel (2007 – 2019), veranschlagten Ein- nahmen (2020) sowie die in den Ansätzen (2021 – 2023) vorgesehenen Einnahmen nach Gebietskörperschaften getrennt, nach Haushaltsrelevanz gekennzeichnet, produktplanbe- zogen und thematisch differenziert, in einem umfangreichen Tabellenwerk aufgeführt (siehe Anlage zu Frage 3). Dabei sind die jeweiligen Datenblätter wie folgt den vorgege- benen Themenbereichen zugeordnet:

3 a) Wirtschaftsförderung: Anlage 1 3 b) Infrastrukturinvestitionen: Anlage 1 3 c) Kinder und Bildung: Anlagen 2 und 3 3 d) Wissenschaft und Forschung: Anlage 3

3 e) Arbeit, Jugend, Soziales und Integration: Anlagen 4 und 5 3 f) Gesundheit: Anlage 6

3 g) Umwelt, Bau, Verkehr und Klimaschutz: Anlage 7

3 h) Inneres, Justiz und Verfassung: Anlagen 8 und 9

3 i) Kultur und Tourismus: Anlage 10

(10)

10 Die Datensätze beinhalten dabei zum einen die Einnahmen und Einnahmeerwartungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen; auch sind die Weiterleitungen des Landes an die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven abgebildet. Nicht dargestellt sind die programmbezogenen Einnahmen, die die Stadt Bremerhaven vom Bund, der EU oder anderen Ländern als Kommune generiert, da deren Einnahmen dem Senat zwar in aggregierbarer Form (vgl. entsprechende Tabelle zu Frage 4), nicht aber in der geforder- ten Detailtiefe kontextbezogen vorliegen. Hierzu sei darauf verwiesen, dass es im Rah- men der gem. Art. 28 GG gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltung Bremerhaven obliegt, seine Finanzen in Eigenverantwortung zu verwalten.

4. Wie hat sich die jährliche Summe der haushaltsrelevanten Einnahmen vom Bund, anderen Ländern und der EU in den Haushalten der jeweiligen bremischen Gebiets- körperschaften im Zeitraum der Jahre 2007 bis 2019 entwickelt und wird sich per- spektivisch bis zum Jahre 2023 entwickeln, wie hoch waren bzw. sind demgegen- über jeweils die jährlichen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben der Gebiets- körperschaften und welchen Anteil daran machen die Einnahmen vom Bund, ande- ren Ländern und der EU jährlich aus?

Die Entwicklung der jährlichen Summen der haushaltsrelevanten Einnahmen vom Bund, anderen Ländern und der EU in Relation zu den jährlichen bereinigten Gesamteinnahmen in den Haushalten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen sowie der Stadt Bremer- haven im Zeitraum der Jahre 2007 bis 2019 (IST-Einnahmen) sowie des Jahres 2020 (Anschlag) und der Jahre 2021 – 2023 (Ansätze) ist den als Anlage zu Frage 4 beigefüg- ten Tabellen als absolute Zahlen/Werte und als prozentuale Anteile zu entnehmen.

Die Ermittlung der Drittmittel vom Bund, anderen Ländern und der EU wurde auf Grund- lage einer Abfrage folgender Gruppierungen vorgenommen:

231 Sonstige Zuweisungen vom Bund 232 Sonstige Zuweisungen von Ländern 271 Erstattungen von der EU

272 Sonstige Zuschüsse von der EU

331 Zuweisungen für Investitionen vom Bund 332 Zuweisungen für Investitionen von Ländern 346 Zuschüsse für Investitionen von der EU

Dargestellt sind zudem neben den jährlichen bereinigten Gesamteinnahmen auch die

Summe der Gesamtausgaben. Die jeweiligen bereinigten Einnahmen und Ausgaben be-

inhalten auch die Verrechnungen zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften.

(11)

Veränderungen beim Länderanteil an der Umsatzsteuer gegenüber dem Jahr 2006 (in Mio. €)

zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU "Auswirkungen finanzwirksamer Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union auf die öffentlichen Haushalte des Stadtstaates Bremen" vom 01.09.2020

Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Anschlag Anschlag Plan Plan

Spalte1 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Endabrechnung Fonds Deutsche Einheit Änderung gegenüber 2006 - - - - - - - - - - - - 2.224,0 2.224,0 2.224,0 2.224,0 2.224,0 Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - - 18,3 21,9 21,9 21,9 21,9 Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 3,9 - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 1,3 1,7 1,7 1,7 1,7 Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - - 23,6 23,6 23,6 23,6 23,6 Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.11 - - - - - 466,0 307,0 319,0 319,0 319,0 319,0 319,0 319,0 319,0 319,0 319,0 319,0 Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - 3,8 2,5 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 3,1 3,1 3,1 3,1 Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 0,8 0,5 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - 4,8 3,2 3,3 3,3 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 Klimaschutzprogramm 2030 - - - - - - - - - - - - - - 375,0 375,0 375,0 Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - - 3,7 3,7 3,7 Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - - 0,3 0,3 0,3 Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - - 4,0 4,0 4,0 WachstumsStG vom 21.12.08 (1) - - 435,0 135,0 - - - - - - - - - - - - - Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - 3,5 1,1 - - - - - - - Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - 0,8 0,2 - - - - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - 0,3 0,1 - - - - - - - Summe Veränderung Landeshaushalt - - 4,5 1,4 - - - - - - - StabSiG v. 2.3.09 ("Kinderbonus") (2) - - - 880,0 - - - - - - - - - - - - - Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - 7,1 - - - - - - - Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - 1,5 - - - - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - 0,5 - - - - - - - Summe Veränderung Landeshaushalt - - - 9,2 - - - - - - - KfzStNGuaÄndG vom 29.5.09 (3) - - - - 325,0 - - - - - - - - - - - - - Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - 2,6 - - - - - - - Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - 0,6 - - - - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - 0,2 - - - - - - - Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - 3,4 - - - - - - - FamLeistG vom 22.12.08 (4) - - 794,0 281,0 - 152,0 - - - - - - - - - - - - Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - 6,4 2,3 - 1,2 - - - - - - - Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - 1,4 0,5 - 0,3 - - - - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - 0,5 0,2 - 0,1 - - - - - - - Summe Veränderung Landeshaushalt - - 8,3 2,9 - 1,6 - - - - - - - WachstumsbeschlG vom 22.12.09 (5) - - - 1.326,0 1.326,0 1.326,0 1.326,0 1.326,0 1.326,0 1.326,0 1.326,0 1.326,0 1.326,0 1.326,0 1.326,0 1.326,0 1.326,0 Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - 10,7 10,7 10,7 10,8 10,8 10,8 10,8 10,9 10,9 10,9 13,1 13,1 13,1 13,1 Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,4 2,4 2,4 - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 1,0 1,0 1,0 1,0 Summe Veränderung Landeshaushalt - - - 13,8 13,8 13,8 13,9 13,9 13,9 14,0 14,1 14,0 14,0 14,1 14,1 14,1 14,1 Aktualisierung SoBEZ "strukturelle Arbeitslosigkeit" - - - - - 289,5 289,5 223,0 223,0 223,0 496,0 496,0 496,0 732,1 732,1 732,1 732,1 Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - 2,3 2,4 1,8 1,8 1,8 4,1 4,1 4,1 7,2 7,2 7,2 7,2 Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 0,5 0,5 0,4 0,4 0,4 0,9 0,9 0,9 - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,3 0,3 0,3 0,5 0,5 0,5 0,5 Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - 3,0 3,0 2,3 2,3 2,3 5,3 5,2 5,3 7,8 7,8 7,8 7,8

(12)

Kindertagesbetreuung

Übernahme lfd. Betriebskosten (Kinderförderungsgesetz vom 10.12.08) - - 100,0 200,0 350,0 500,0 700,0 770,0 770,0 770,0 770,0 770,0 770,0 770,0 770,0 770,0 770,0 Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - 0,8 1,6 2,8 4,0 5,7 6,3 6,3 6,3 6,3 6,3 6,3 7,6 7,6 7,6 7,6 Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - 0,2 0,3 0,6 0,9 1,2 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - 0,1 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,6 0,6 0,6 0,6 Summe Veränderung Landeshaushalt - - 1,0 2,1 3,6 5,2 7,3 8,1 8,1 8,1 8,2 8,1 8,2 8,2 8,2 8,2 8,2 Übernahme laufende Betriebskosten (Gesetz vom 15.02.13) (6) - - - - - - 18,8 37,5 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 75,0 Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - - 0,2 0,3 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,7 0,7 0,7 0,7 Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - - 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - - 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - - 0,2 0,4 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 Erhöhung Bundesanteil an Betriebskosten (Gesetz vom 22.12.14) (7) - - - - - - - - - - 100,0 100,0 - - - - - Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - 0,8 0,8 - - - - - Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 0,2 0,2 - - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 0,1 0,1 - - - - - Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - 1,1 1,1 - - - - - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.15 - - - - - - - - - 339,0 774,0 870,0 - - - - - Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - 2,8 6,4 7,1 - - - - - Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 0,6 1,4 1,5 - - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 0,2 0,5 0,5 - - - - - Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - 3,6 8,2 9,2 - - - - - Gute-Kita-Gesetz vom 19.12.2018 - - - - - - - - - - - - 493,0 993,0 1.993,0 1.993,0 - Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - 4,1 9,8 19,7 19,7 - Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 0,9 - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 0,3 0,7 1,5 1,5 - Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - 5,2 10,5 21,2 21,2 -

Entlastungen im Zusammenhang mit Asylpolitik

Personengenaue Abrechnung (670-€-Regelung) - - - - - - - - - 5.502,4 1.163,0 1.607,2 755,9 500,0 - - - Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - - 45,0 9,6 13,2 6,2 4,9 - - - Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 9,7 2,1 2,9 1,3 - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 3,3 0,7 1,0 0,4 0,4 - - - Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - - 58,0 12,3 17,0 8,0 5,3 - - - Pauschale Entlastungen - - - - - - - - 2.000,0 2.000,0 2.000,0 2.000,0 2.435,0 700,0 500,0 - - Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - - 16,3 16,3 16,5 16,4 20,0 6,9 4,9 - - Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 3,5 3,5 3,6 3,5 4,3 - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 1,2 1,2 1,2 1,2 1,4 0,5 0,4 - - Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - - 21,0 21,1 21,2 21,2 25,8 7,4 5,3 - - Beteiligung an Kosten unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge - - - - - - - - - 350,0 350,0 350,0 350,0 350,0 350,0 350,0 350,0 Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - 2,9 2,9 2,9 2,9 3,5 3,5 3,5 3,5 Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 0,6 0,6 0,6 0,6 - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7

Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Anteilssatz (dynamisch) - - - - - - - - - - - - - 1.236,5 1.459,2 1.454,4 1.503,6 Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - 12,2 14,4 14,3 14,8 Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 0,9 1,1 1,1 1,1

(13)

Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - 13,1 15,5 15,4 16,0 Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Festbetrag - - - - - - - - - - - - - 2.600,0 2.600,0 2.600,0 2.600,0 Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - 25,7 25,7 25,7 25,7 Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 1,9 1,9 1,9 1,9 Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - 27,6 27,6 27,6 27,6 Finanzierungsanteil der Länder an Konsolidierungshilfen - - - - - 266,7 - 400,0 - 400,0 - 400,0 - 400,0 - 400,0 - 400,0 - 400,0 - 400,0 - 133,3 - - -

Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - 2,2 - 3,2 - 3,2 - 3,3 - 3,3 - 3,3 - 3,3 - 3,3 - 3,3 - 1,3 - - -

Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 0,5 - 0,7 - 0,7 - 0,7 - 0,7 - 0,7 - 0,7 - 0,7 - 0,7 0,0 - - -

Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 0,2 - 0,2 - 0,2 - 0,2 - 0,2 - 0,2 - 0,2 - 0,2 - 0,2 - 0,1 - - -

Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - 2,8 - 4,2 - 4,2 - 4,2 - 4,2 - 4,2 - 4,2 - 4,2 - 4,2 - 1,4 - - -

Finanzierungsanteil der Länder am Fonds "Aufbauhilfe" - - - - - - - - 202,0 - 202,0 - 202,0 - 202,0 - 202,0 - 202,0 - 202,0 - 202,0 - 202,0 - 202,0

Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - - - - 1,6 - 1,6 - 1,7 - 1,7 - 1,7 - 1,7 - 2,0 - 2,0 - 2,0 - 2,0

Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - - - - 0,4 - 0,4 - 0,4 - 0,4 - 0,4 - 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0

Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - - - - 0,1 - 0,1 - 0,1 - 0,1 - 0,1 - 0,1 - 0,2 - 0,2 - 0,2 - 0,2

Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - - - - 2,1 - 2,1 - 2,1 - 2,1 - 2,1 - 2,1 - 2,1 - 2,1 - 2,1 - 2,1

Anteil Länder an 5-Mrd-€-Entlastung (Koalitionsvertrag) - - - - - - - - - - - 1.000,0 1.000,0 1.000,0 1.000,0 1.000,0 1.000,0 Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - 8,2 8,2 9,9 9,9 9,9 9,9 Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 1,8 1,8 - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 0,6 0,6 0,7 0,7 0,7 0,7 Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - - 10,6 10,6 10,6 10,6 10,6 10,6 Pakt für den Rechtsstaat, 1. Tranche (1.000 Richterstellen) - - - - - - - - - - - - 110,0 - - - - Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - 0,9 - - - - Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 0,2 - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 0,1 - - - - Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - 1,2 - - - -

Technische Korrektur wegen Festbeträge an Gemeinden - - - - - - - - 251,5 251,5 754,5 1.388,3 1.710,7 - - - - Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - 2,0 2,1 6,2 11,4 14,1 - - - - Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 0,4 0,4 1,3 2,5 3,0 - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - 0,1 0,1 0,4 0,8 1,0 - - - - Summe Veränderung Landeshaushalt - - - - - 2,6 2,6 8,0 14,7 18,1 - - - -

Summe Veränderung des Landeshaushalt - - 13,8 26,0 13,1 22,7 23,5 21,7 45,8 111,2 79,8 102,6 121,4 132,6 143,5 138,1 117,5 Anmerkungen

1 Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung"

2 Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland 3 Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze

4 Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG) 5 Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)

6 Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 15.2.2013

7 Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativwen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 22.12.2014

(14)

Veränderungen beim Festbetrag des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer gegenüber dem Jahr 2006 (in Mio. €) zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU "Auswirkungen finanzwirksamer Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union auf die öffentlichen Haushalte des Stadtstaates Bremen" vom 01.09.2020

Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Anschlag Anschlag Plan Plan

Spalte1 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Entlastung der Kommunen um 1 Mrd € p.a. im Vorgriff auf dauerhafte 5-Mrd-€-Entlastung - - - - 500,0 500,0 500,0 - - - - - - Veränderung Gemeindeanteil Umsatzsteuer - - - - 5,5 5,5 5,5 - - - - - - davon an

Stadtgemeinde Bremen - - - - 4,8 4,8 4,8 - - - - - - Stadtgemeinde Bremerhaven - - - - 0,7 0,7 0,7 - - - - - - Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - - - - - - - - - Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 0,1 - 0,1 - 0,1 - - - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - 0,0 0,0 0,0 - - - - - - Summe Veränderung Landeshaushalt* - - - - - 0,1 - 0,1 - 0,1 - - - - - -

Weitere Entlastung der Kommunen - - - - - - 1.000,0 - - - - - - Veränderung Gemeindeanteil Umsatzsteuer - - - - - - 10,9 - - - - - - davon an

Stadtgemeinde Bremen - - - - - - 9,5 - - - - - - Stadtgemeinde Bremerhaven - - - - - - 1,4 - - - - - - Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - - - - - - - - - Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - - - 0,2 - - - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - - 0,0 - - - - - - Summe Veränderung Landeshaushalt* - - - - - - - 0,1 - - - - - -

Anteil Kommunen an dauerhafter 5-Mrd-€-Entlastung nach dem Koalitionsvertrag - - - - - - - - 2.760,0 2.400,0 2.400,0 2.400,0 2.400,0 2.400,0 Veränderung Gemeindeanteil Umsatzsteuer - - - - - - - 30,3 26,4 26,4 26,4 26,4 26,4 davon an - - - - - - -

Stadtgemeinde Bremen 26,0 22,6 22,6 22,6 22,6 22,6

Stadtgemeinde Bremerhaven - - - - - - - 4,3 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8

Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - - - - - - 0,2 - 0,2 - 0,2 - 0,2

Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - - - - 0,6 - 0,5 - - - -

Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - - - 0,1 0,1 - 0,1 - 0,1 - 0,1 - 0,1

Summe Veränderung Landeshaushalt* - - - - - - - - 0,5 - 0,4 - 0,4 - 0,4 - 0,4 - 0,4

Flüchtlingsinduzierte KdU für 2019: Kompensation über USt zur Vermeidung der Bundesauftragsverwaltung - - - - - - 1.000,0 1.363,8 1.275,0 - - Veränderung Gemeindeanteil Umsatzsteuer - - - - - - - - 11,0 15,0 14,0 - - davon an

Stadtgemeinde Bremen - - - - - - - - 9,4 12,8 12,0 - - Stadtgemeinde Bremerhaven - - - - - - - - 1,6 2,1 2,0 - - Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - - - - - - 0,1 - 0,1 - - Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - - - - - 0,2 - - - - Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - - - - - 0,0 - 0,1 - 0,1 - -

Summe Veränderung Landeshaushalt* - - - - - - - - - 0,2 - 0,2 - 0,2 - -

Festbeträge insgesamt - - - - 500,0 500,0 1.500,0 2.760,0 3.400,0 3.763,8 3.675,0 2.400,0 2.400,0

Veränderung Gemeindeanteil Umsatzsteuer 5,5 5,5 16,4 30,3 37,4 41,4 40,4 26,4 26,4

davon an - - - -

Stadtgemeinde Bremen - - - - 4,8 4,8 14,3 26,0 32,0 35,5 34,6 22,6 22,6 Stadtgemeinde Bremerhaven - - - - 0,7 0,7 2,1 4,3 5,4 5,9 5,8 3,8 3,8

(15)

Veränderung Landesanteil Umsatzsteuer - - - - - - - - - - 0,3 - 0,3 - 0,2 - 0,2 Veränderung Länderfinanzausgleichszuweisung - - - - - 0,1 - 0,1 - 0,3 - 0,6 - 0,7 - - - -

Veränderung Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen - - - - 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 - 0,2 - 0,2 - 0,1 - 0,1

Summe Veränderung Landeshaushalt (*) - - - - - 0,1 - 0,1 - 0,2 - 0,5 - 0,6 - 0,6 - 0,6 - 0,4 - 0,4 Anmerkungen

* ohne Rückwirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich

(16)

Gewerbesteuer (in Mio. €)

zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU "Auswirkungen finanzwirksamer Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union auf die öffentlichen Haushalte des Stadtstaates Bremen" vom 01.09.2020

Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Anschlag Anschlag Plan Plan

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Gewerbesteuer Stadtgemeinde Bremen 322,7 415,5 298,9 277,5 365,5 291,2 341,5 390,0 381,0 503,8 514,1 543,9 483,4 371,1 437,4 455,4 474,2

davon ab:

Gewerbesteuerumlage an den Bund -11,7 -11,3 -8,8 -9,1 -12,0 -9,6 -11,3 -12,3 -12,0 -15,9 -16,2 -16,8 -14,9 -11,4 -13,5 -14,0 -14,6

Gewerbesteuerumlage an das Land -16,1 -17,0 -12,9 -12,9 -17,0 -13,6 -15,9 -17,4 -17,0 -22,5 -22,9 -23,7 -21,1 -16,2 -19,1 -19,9 -20,7

erh. Gewerbesteuerumlage an das Land* -25,7 -33,1 -23,1 -22,7 -29,1 -22,5 -26,4 -28,8 -28,2 -37,2 -37,4 -38,5 -29,8 - - - -

Gewerbesteuer Stadtgemeinde Bremerhaven 37,4 38,4 40,3 36,3 46,9 47,6 43,8 49,2 49,4 55,6 58,1 45,6 55,9 42,9 50,6 52,6 54,8

davon ab:

Gewerbesteuerumlage an den Bund -1,5 -1,2 -1,3 -1,3 -1,7 -1,7 -1,6 -1,6 -1,6 -1,8 -1,8 -1,4 -1,8 -1,4 -1,6 -1,7 -1,7

Gewerbesteuerumlage an das Land -2,1 -1,7 -1,9 -1,9 -2,4 -2,5 -2,3 -2,3 -2,3 -2,5 -2,6 -2,0 -2,5 -1,9 -2,3 -2,3 -2,4

erh. Gewerbesteuerumlage an das Land* -3,3 -3,4 -3,5 -3,3 -4,2 -4,1 -3,8 -3,8 -3,9 -4,1 -4,2 -3,3 -3,5 - - - -

Summen:

Gewerbesteuerumlage an den Bund -13,2 -12,5 -10,2 -10,5 -13,8 -11,3 -12,9 -13,9 -13,7 -17,6 -18,0 -18,2 -16,7 -12,8 -15,1 -15,7 -16,4

Gewerbesteuerumlage an das Land -18,2 -18,7 -14,8 -14,8 -19,5 -16,0 -18,2 -19,7 -19,3 -24,9 -25,5 -25,8 -23,6 -18,1 -21,3 -22,2 -23,1

erh. Gewerbesteuerumlage an das Land* -29,0 -36,5 -26,6 -26,0 -33,2 -26,6 -30,2 -32,7 -32,0 -41,3 -41,7 -41,8 -33,4 - - - -

* Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage an das Land ab 2020

(17)

Anlage 1 zu Frage 3 a) und b)

Einnahmen vom Bund und von der EU für Maßnahmen der Wirtschaftsförderung sowie Infrastrukturinvestitionen

Anschlag Anschlag Plan Plan

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Produktplan 71 Wirtschaft

1. 71 Vom Bund für Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur (GRW)

Bund; Inv. Hst.

0709/331 10-8 x 2.496 4.533 4.458 2.960 2.377 1.800 1.725 1.488 1.997 4.956 8.210 5.254 6.349 8.954 8.954 8.954 8.954

2. 71 Vom Bund für Zuschüsse zur Ver- besserung der Marktstruktur/GAK

Bund; Inv. Hst.

0706/331 20-4 x 567 315 114 104 54

3. 71 Erweiterungsbau Deutsches Aus-

wandererhaus Bremerhaven aus HH-Bund x 0 0 0 0 1.250 750

4. 71 Vom Bund, Förderprogramm Corona- Soforthilfenmaßnahmen

kons. 0704/231

15-6 x 50.000

5. 71 Von der EU, "EFRE" Ziel-2 (Phase V)

inv. 0709/346 70-9 0709/346 71-7

x 17.417 13.535 5.985 -55 0 5.632 175 0 0 0 0 0 0 0

6. 71 Von der EU, "URBAN II" inv. 0709/346

66-0 x 569 12 0 0 504 0 0 0 0 0 0 0 0 0

7. 71 Von der EU, EFRE 2007-2013

kons. 0709/272 75-6 0709/272 82-9

x 240 660 800 5.212 3.704 2.019 361 0 0 0 8.566 0 0 0

8. 71 Von der EU, EFRE 2007-2013

inv. 0709/346 72-5 0709/346 73-3 0709/346 74-1 0709/346 75-0 0709/346

x 2.600 3.600 9.745 29.875 21.474 15.997 12.892 0 0 0 24.261 0 0 0

Urban II Förderprogramm Laufzeit 2000-2006;

Abschluss in 2009; 2011 von der KOM bestätigt:

Fördergebiet Bremerhaven

EFRE-Förderprogramm Laufzeit von 2007-13;

Maßnahmen sind bis 2015 gelaufen; in 2017 wurde das Programm abgerechnet. Fördergebiete Bremen und Bremerhaven

EFRE-Förderprogramm Laufzeit von 2007-13;

Maßnahmen sind bis 2015 gelaufen; in 2017 wurde das Programm abgerechnet. Fördergebiete Bremen und Bremerhaven

Land Stadt- gemeinde

Bremen Stadt Bremer- haven

nicht haushalts- relevant

in T. €

Fortlfd. Programm (Finanzierungsschlüssel: 50% Bund, 50% Land); Weiterleitung der Bundesmittel an BAB und BIS.

Gebietskörperschaft Lfd.

Nr. PPL Mittelgeber

Bund EU

Mitfinanzierung vereinbart mit dem Beauftragten für Kultur und Medien (BMK; Finanzier.schlüssel: 50% Bund, 50% Land); Verbess. der Infrastruktur in Brhv.

IST Bezeichnung der Finanzmittel

Erläuterung, welche gesetzgeberischen Maßnahmen und förderpolitischen Entscheidungen zu welchen finanziellen Auswirkungen bei den einzelnen Maßnahmen führten. Ggf. Anmerkungen

In den Jahren 2007 und 2014 sind aufgrund der Änderungen der Regionalleitlinien sowie der Regionalfördergebietskarten die GRW Fördergebiete in Deutschland neu festgelegt worden. Das hatte jeweils Auswirkungen auf das Land Bremen, weil sich die Einnahmen an der Einwohnerzahl der Fördergebiete orientieren.

Zwischen 2007 und 2013 bestand das Fördergebiet des Landes aus einem sog. C- Fördergebiet (ganz Bremerhaven und ein Rumpffördergebiet in der Stadt Bremen mit ca.

100.000 Einwohnern). Ab Mitte 2014 ist dieser Zuschnitt nahezu unverändert übernommen, hinzu kam (wie bereits in den Jahren 2000 bis 2006 für die gesamte Stadt Bremen) ein sog. D- Fördergebiet für den Rest der Stadtgemeinde Bremen. Daher sind in den Jahren ab 2009 die Einnahmen zeitverzögert zurückgegangen, während sie ab dem Jahr 2016 zeitverzögert wieder ansteigen.

ab 2013 siehe PPL 81 Fortlfd. Programm (Finanzierungsschlüssel: 40% Bund, 60% Land) für Wirtschaftsföderung in Bremerhaven (BIS).

Ziel 2 Förderprogramm Laufzeit 2000-2006;

Abschluss 2009; 2011 von der KOM bestätigt;

Fördergebiet Bremen und Bremerhaven

- 1 -

(18)

Einnahmen vom Bund und von der EU für Maßnahmen der Wirtschaftsförderung sowie Infrastrukturinvestitionen

Anschlag Anschlag Plan Plan

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Land Stadt- gemeinde

Bremen Stadt Bremer- haven

nicht haushalts- relevant Gebietskörperschaft

Lfd.

Nr. PPL Mittelgeber

IST Bezeichnung der Finanzmittel

Erläuterung, welche gesetzgeberischen Maßnahmen und förderpolitischen Entscheidungen zu welchen finanziellen Auswirkungen bei den einzelnen Maßnahmen führten. Ggf. Anmerkungen

9. 71 Von der EU, Förderung neuer Technologien

kons. 0703/272

20-7 x 0 0 0 0 85 0 0 0 0 0 0 0 0 0

10. 71 Von der EU, EFRE 2014-2020

kons. 0709/272 56-0 0709/272 83-7

x 0 0 0 0 0 0 0 0 126 523 0 0 1.736 2.488 2.488 2.500 2.513

11. 71 Von der EU, EFRE 2014-2020

inv. 0709/346 56-3 0709/346 76-8 0709/346 78-4

x 0 0 0 0 0 0 0 0 1.811 2.382 605 7.898 9.157 11.274 11.274 11.274 11.274

12. 71 Von der EU, EFRE 2021-2027 kons. 0709/272

57-8 x 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 300 900 1.200

13. 71 Von der EU, EFRE 2021-2027 inv. 0709/346

57-1 x 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.200 3.600 4.800

EFRE-Förderprogramm Laufzeit von 2014-20;

Maßnahmen laufen noch bis 2023. Fördergebiete Bremen (insbes. Gröpelingen) und Bremerhaven (insbes. Lehe).

EFRE-Förderprogramm Laufzeit von 2014-20;

Maßnahmen laufen noch bis 2023. Fördergebiete Bremen (insbes. Gröpelingen) und Bremerhaven (insbes. Lehe).

Die Höhe der Mittel hängt vom EU-Haushalt und der anschließenden nationalen Mittelverteilung ab.

Die Höhe der Mittel hängt vom EU-Haushalt und der anschließenden nationalen Mittelverteilung ab.

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