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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg29. Ausgabe vom 24. Juli 2013

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u Sitzung des Kreistages am 29.07.2013 Die nächste Sitzung des Kreistages des Land kreises Starnberg findet statt am Montag, 29.07.2013 um 09:00 Uhrim großen Sitzungssaal des Landrats - amtes Starnberg

– Tagesordnung –

I. Öffentliche Sitzung

1. Situation von Flüchtlingen und Asylbewer - ber/innen im Landkreis Starnberg;

Anfrage von Kreisrat Unger (BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN) vom 4. Juli 2013;

Bericht der Verwaltung

2. Jugendsozialarbeit an der Berufsschule Starnberg; Antrag des Schulleiters

vom 23.04.2013

3. Bewerbung um Verleihung des Qualitäts - siegels „Bildungsregion in Bayern“ für den Landkreis Starnberg; Antrag des Kreisrates Schwab (CSU) vom 18.03.2013

4. Klimaschutzkonzept Starnberg;

Aktionsplan Energiewende 2013–2015

5. Vorstellung der Umwelterklärung 2013 des Landratsamtes Starnberg

6. Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bayer. Naturschutzgesetzes;

25. Änderung der Landschaftsschutz ver - ordnung „Westlicher Teil des Landkreises Starnberg“ im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Oberfeld“ und der 9. Flächennutzungs - planänderung im Ortsteil Hechendorf der Gemeinde Seefeld

7. Konversionsmanagement für das Gelände der Fernmeldeschule in der Gemeinde Feldafing; Antrag beim Wirtschafts minis - terium, Zuschuss des Landkreises;

Vortrag:

8. Livestream-Übertragung der Sitzungen des Starnberger Kreistags; Antrag von Kreisrat Unger vom 6. Februar 2013

9. Erneuerung des Speichernetzwerks (Storage-Area-Network - SAN) im Land - ratsamt zur redundanten Vorhaltung aller

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

29. Ausgabe vom 24. Juli 2013

geschäftsrelevanten Daten (Dokumente, Datenbanken, eAkte, usw.) in Kombination mit der Virtualisierung der Server inkl. Neu - anschaffung der Hardware für die Daten - sicherung

10. Verschiedenes

II. Nicht öffentliche Sitzung

Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat

Bekanntmachung der Stadt Starnberg

u Ländliche Entwicklung in Oberbayern; Dorf - erneuerung Machtlfing II, Gemeinde Andechs, Landkreis Starnberg; Bekanntgabe der Nieder - legung der Schlussfeststellung

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern hat das Verfahren Machtfing II mit der Schlussfest - stellung vom 12.06.2013 abgeschlossen.

Die Schlussfeststellung mit Rechtsbehelfsbe leh - rung ist in der Zeit vom 29.07.2013 bis 12.08.2013 im Rathaus der Stadt Starnberg, Vogelanger 2, Zimmer 301, 82319 Starnberg, niedergelegt und kann während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein- gesehen werden. In Ausnahmefällen ist eine Einsichtnahme nach Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Dienststunden möglich.

Starnberg, den 12.07.2013

Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister

Bekanntmachung der Gemeinde Gilching

u 17. Teiländerung des Bebauungsplanes

„Orts zen trum“ für den Bereich des Bürger - zentrums Gil ching (Rathaus) zwischen Pol - linger Straße und Hochstift-Freising-Weg für die Fl.Nr. 1305, Ge markung Gilching; Öffent - liche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.

§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB

Der Haupt- und Bauausschuss des Gemeinderates hat in seiner Sitzung vom 15.07.2013 die Einleitung der 17. Teiländerung des Bebauungsplanes „Orts - zentrum“ für den Bereich des Bürgerzentrums Gilching (Rathaus) zwischen Pollinger Straße und Hochstift-Freising-Weg für die Fl.Nr. 1305, Gemar - kung Gilching beschlossen.

Durch den Haupt- und Bauausschuss wurde in sel- biger Sitzung die Teiländerungsentwurfsplanung i.d.F.v. 15.07.2013 inhaltlich gebilligt. Der Entwurf o.g. Teilbebauungsplanänderung (einschließlich Begründung) liegt in der Zeit vom 01. August bis einschließlich 02. September 2013 während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeinde Gilching, Rudolf-Diesel-Straße 5/

I. OG, Zimmer 3öffentlich aus. Während der Aus - legungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung - nahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanteiländerung unberücksichtigt blei- ben. In die Frist fallende allgemein arbeitsfreie Tage, also auch Feiertage und andere Tage, an denen das Rathaus inkl. Bauamt der Gemeinde Gilching geschlossen ist, sowie offizielle Ferien - tage sind für den Fristlauf unschädlich. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Eine Umwelt - verträglichkeitsprüfung nach dem UVPG sowie eine Umweltprüfung nach dem BauGB werden nicht durchgeführt. Spezielle umweltbezogene Informationen liegen nicht vor.

Lageplan nebenstehend mit Geltungsbereich Gilching, 16.07.2013

Gemeinde Gilching – M. Walter, Erster Bürgermeister

III. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

IV. Ein Stellenplan entfällt, da der Zweckverband keine hauptamtlichen Bediensteten hat.

V. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur recht- zeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 50.000 Euro festge- setzt.

§ 2

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.

Herrsching, den 27.06.2013

Zweckverband Großräumige Wasserversorgung Landkreis Starnberg

Michael Muther Verbandsvorsitzender

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2013 liegen während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen

Geschäftszeiten beim Zweckverband Großräumige Wasserversorgung Landkreis Starnberg in

Herrsching, Mitterweg 3, zur Einsicht bereit.

Zweckverband Großräumige Wasserversorgung Landkreis Starnberg –

Michael Muther Verbandsvorsitzender Bekanntmachung des Zweckverbandes

Großräumige Wasserversorgung Landkreis Starnberg

u Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan des Zweck verbandes Großräumige Wasserver sor - gung Land kreis Starnberg für das Haushalts - jahr 2013

Aufgrund der Art. 40 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 26 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. GO erlässt der Zweckverband Großräumige Wasser - versorgung Landkreis Starnberg folgende

Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt:

I. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 schließt mit

a) im Erfolgsplan

Erträgen: 1.158.400 €

Aufwendungen: 1.305.760 € b) im Vermögensplan

Einnahmen: 1.983.771 €

Ausgaben: 1.983.771 €

II. Eine Kreditaufnahme ist für 2013 nicht vorge- sehen.

INHALT:

t Sitzung des Kreistages am 29.07.2013 t Ländliche Entwicklung in Oberbayern; Dorf er -

neuerung Machtlfing II, Gemeinde Andechs, Landkreis Starnberg; Bekanntgabe der Nieder - legung der Schlussfeststellung

t 17. Teiländerung des Bebauungsplanes „Orts - zen trum“ für den Bereich des Bürgerzentrums Gil ching (Rathaus) zwischen Pollinger Straße und Hochstift-Freising-Weg für die Fl.Nr. 1305, Ge markung Gilching; Öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB

t Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Großräumige Wasserver - sorgung Landkreis Starnberg für das Haus - haltsjahr 2013

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

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