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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg29.Ausgabe vom 23.Juli 2008INHALT:

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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

29. Ausgabe vom 23. Juli 2008

INHALT:

▼ Sitzung des Kreistages am 28.07.2008

▼ Aufstellung Bebauungsplan Nr. 8124, 2. Ände- rung Jugendzentrum Nepomukweg betr. die Fl.Nrn. 6/31, 6/32, 6/33, 6/34, 6/35, 819/2 (T), 819/10, 820, 820/2, Gemarkung Starnberg Erneute öffentliche Auslegung

▼ Aufstellung Bebauungsplan Nr. 8171 Egerer-, Hanfelder-, Waldschmidtstr., Am Hochwald, Gemarkung Starnberg; Erneute öffentliche Auslegung

▼ 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35

„Hotel Seehof“ zwischen Schloss- und Marienstraße in Tutzing; Einstellung des 1. Änderungsverfahrens

▼ Fassung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

„Gut Biberkor“ (§ 10 Abs. 3 BauGB);

Gemeinde Berg

Kostenlose Beratung und Hilfe für Familien, Elternpaare, Jugendliche und Kinder.

Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Telefon 08151 148 - 388 www.lk-starnberg.de / kijufa Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle

Sitzung des Kreistages am 28.07.2008 Die nächste Sitzung des Kreistages des Land- kreises Starnberg findet statt am Montag, 28.07.2008, um 09.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg – Tagesordnung –

I. Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe der in der letzten nicht öffentli- chen Sitzung gefassten Beschlüsse

2. Neubesetzung des Bauausschusses;

Antrag der Kreistagsfraktion Freie Wähler vom 28.05.2008

3. Neubestellung eines stellvertretenden Ver- bandsrats in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft

4. Zusammensetzung Jugendhilfeausschuss;

Neuberufung

5. Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse 6. Darstellung des Gutachtens von Frau Rechts-

anwältin Alexandra Fridrich zur Zulässigkeit und zu den Erfolgsaussichten einer Klage des Land- kreises gegen das Landesentwicklungspro- gramm Bayern 2006

7. Sonderflughafen Oberpfaffenhofen;

Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses vom 14.02.2008 zu Nr. 3 des Antrags der CSU-Fraktion vom 24.01.2008 und dem Antrag der SPD-Fraktion vom 14.02.2008

8. Bildung eines Wahlausschusses für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2009 bis 31.12.2013;

Wahl der Vertrauenspersonen

9. Antrag der Fraktion der CSU vom 29.05.2008 zur Prüfung der Realisierung eines Naturparks 10. Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes;

2. Änderung der Landschaftsschutzverordnung

„Starnberger See und westlich angrenzende Gebiete“ im Zusammenhang mit der Aufstel- lung des Bebauungsplanes Nr. 8115 „Seeufer Süd Teil A“ durch die Stadt Starnberg

11. Verein „Energiewende im Landkreis Starnberg e.V.; Beitritt des Landkreises 12. Investitionskostenförderung für teil- und voll-

stationäre Pflegeeinrichtungen und für Einrich- tungen der Kurzzeitpflege nach dem Pflegever- sicherungsgesetz - SGB XI; Neufassung der Richtlinien des Landkreises Starnberg zum 01.01.2007

13. Investitionsförderung:

Modernisierung von 138 vollstationären Pflege- plätzen im Seniorenzentrum „Rummelsberger Stift“ in Starnberg; Antrag der Rummelsberger Anstalten der Inneren Mission e.V. vom 13.02.2007.

14. Regionalmanagement Landkreis Starnberg;

Information zum Handlungskonzept

15. Berichte des Fachbereiches Jugend und Sport 16. Bericht zum Sachstand des elektronischen

Kreistagsinformationssystems 17. Verschiedenes

II. Nicht öffentliche Sitzung

Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat

Bekanntmachungen der Stadt Starnberg

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 8124, 2. Änderung

Jugendzentrum Nepomukweg betr. die Fl.Nrn.

6/31, 6/32, 6/33, 6/34, 6/35, 819/2 (T), 819/10, 820, 820/2, Gemarkung Starnberg

Erneute öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplan-Entwurf i. d. F. vom

01.07.2008 mit Begründung liegt gemäß § 4 a Abs.

3 des Baugesetzbuches in der Zeit vom

31.07.2008 bis 15.08.2008 bei der Stadt Starn- berg – Stadtbauamt –, Vogelanger 2,

82319 Starnberg, Zimmer 306,während der all- gemeinen Dienststunden montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffent- lich aus.

In Ausnahmefällen kann der Bebauungsplan nach Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Dienst- stunden eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellung- nahmen abgegeben werden.

Der Bebauungsplan-Entwurf lag bereits öffentlich aus, die öffentliche Auslegung ist zu wiederholen, da der Stadtrat aufgrund der Stellungnahmen zur ersten öffentlichen Auslegung Änderungen be- schlossen hat.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Auslegungsfrist nur zu fol- genden geänderten oder ergänzten Teilen abgege- ben werden:

– Festsetzung einer Mindesthöhe von 585,50 m üNN für die Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss,

– Festsetzung von zu pflanzenden Bäumen entlang des Nepomukwegs.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord- nung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antrag- steller im Rahmen der Auslegung nicht oder ver- spätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel- tend gemacht werden können.

Starnberg, 16.07.2008

Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, 1. Bürgermeister

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 8171 Egerer-, Hanfelder-, Waldschmidtstr., Am Hochwald, Gemarkung Starnberg Erneute öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplan-Entwurf i. d. F. vom 23.06.2008 mit Begründung liegt gemäß § 4 a Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 31.07.2008 bis 15.08.2008 bei der Stadt Starn- berg – Stadtbauamt –, Vogelanger 2,

82319 Starnberg, Zimmer 306,während der all- gemeinen Dienststunden montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In Ausnahmefällen kann der Bebauungsplan nach Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Dienst- stunden eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellung- nahmen abgegeben werden.

Der Bebauungsplan-Entwurf lag bereits öffentlich aus, die öffentliche Auslegung ist zu wiederholen, da der Stadtrat aufgrund der Stellungnahmen zur ersten öffentlichen Auslegung Änderungen be- schlossen hat.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Auslegungsfrist nur zu fol- genden geänderten oder ergänzten Teilen abgege- ben werden:

– Festsetzung von gegliederten Lärmschutzwän- den aus Holz,

– Festsetzung der Firstrichtung parallel zur länge- ren Gebäudekörperseite,

– Zusammenlegung der Zufahrten zu den Grund- stücken Fl.Nr. 968/139 und 968/140,

– Festsetzung einer geringfügigen Verschiebung der Baukörper auf den Fl.Nr. 968/34,

– Erhöhung der zulässigen Grundfläche von 240 m2auf 300 m2je Gebäude auf der Fl.Nr. 968/139,

– Erweiterung der Bauräume auf der Fl.Nr. 968/2, – Flächenmäßige Abgrenzung der festgesetzten

Bauräume mit den zulässigen Geschoss- und Grundflächenwerten,

– Umformulierung der Festsetzung A 2.5 Satz 2 (Geschossflächenüberschreitung),

– Beziehung der Festsetzung der Wandhöhe auf einen Höhenbezugspunkt,

– Festsetzung der maximalen Breite für Einzel- gauben auf 2 m,

– Ergänzung der Planzeichenbeschreibung B 2 durch das Wort „Baugrundstück“,

– Verlängerung der Lärmschutzwand bis zum geplanten Baukörper und Festsetzung der Garagen vor der Lärmschutzwand bei der Fl.Nr.

968/34,

– Verlängerung der Lärmschutzwand entlang der Waldschmidtstraße,

– Änderung der Festsetzungen zu passiven Schallschutzmaßnahmen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Be- bauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord- nung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendun- gen geltend gemacht werden, die vom Antrag- steller im Rahmen der Auslegung nicht oder ver- spätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel- tend gemacht werden können.

Starnberg, 16.07.2008.

Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, 1. Bürgermeister

Bekanntmachung der Gemeinde Tutzing

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35

„Hotel Seehof“ zwischen Schloss- und Marienstraße in Tutzing

Einstellung des 1. Änderungsverfahrens

Der Gemeinderat der Gemeinde Tutzing hat in sei- ner Sitzung am 07.07.2008 beschlossen, den am 08.11.2005 gefassten Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 für das Gebiet

„Hotel Seehof“ aufzuheben.

Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Tutzing, den 17.07.2008 Gemeinde Tutzing –

Dr. jur. Stephan Wanner, 1. Bürgermeister

Bekanntmachung der Gemeinde Berg

Fassung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

„Gut Biberkor“ (§ 10 Abs. 3 BauGB)

Die Gemeinde Berg weist darauf hin, dass der am 15. April 2008 gefasste Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gut Biber- kor“ mit gleichlautendem Fassungsdatum mit An- schlag an den Amtstafeln am 16. Juli 2008 ortsüb- lich bekannt gemacht wurde und der Bebauungs- plan damit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft getreten ist.

Der Bebauungsplan samt Begründung, Umwelt- bericht und zusammenfassender Erklärung kann ab diesem Zeitpunkt während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Berg, Ratsgasse 1, Zimmer Nr. 14, eingesehen werden.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden eine nach

§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB be- achtliche Verletzung von Verfahrens- und

Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des

§ 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung von Entschä- digungsansprüchen durch Antrag an den Ent- schädigungspflichtigen (§ 43 BauGB) im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermö- gensnachteile und auf das nach § 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt wird, wird hingewiesen.

Berg, den 14.07.2008 Gemeinde Berg – R. Monn, 1. Bürgermeister

Gleichstellungsstelle

Kostenlose Beratung:

Rat und Hilfe für Frauen und Männer in akuten, allgemeinen Krisensituationen Kurs „Neuer Start für Frauen“ – Beruflicher Neubeginn Hilfen für Alleinerziehende Familienhilfe

Weitere Informationen:

Telefon 08151 148 - 511

www.lk-starnberg.de / gleichstellungsstelle Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl

Satz: Druckerei Jägerhuber, Starnberg Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

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