Haushaltspolitik: Konsolidierung als zentrale Herausforderung Jahresergebnis 2011 erneut verbessert
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(2) stiegen deutlich auf 141,1 Millionen Euro (Ansatz NHH: 134,4 Millionen Euro; Ist 2010: 134,9 Millionen Euro). Dies ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen für Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfänger zurückzuführen. Soziale Sicherung größte Position im Haushalt Im Bereich der sozialen Sicherung stehen Erträgen aus Kosten-beteiligungen des Landes und von Sozialleistungsträgern von 71,3 Millionen Euro Aufwendungen in Höhe von 152,8 Millionen Euro gegenüber. Nach wie vor ist dies die größte Position im Haushalt, weitgehend fremdbestimmt und die maßgebliche Ur-sache der kommunalen Finanzprobleme. Letzteres hat der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 in bemerkenswerter Klarheit festgestellt und das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, bis spätestens 1. Januar 2014 eine verfassungsgemäße Neuregelung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zu treffen und hierbei die Zuweisungen an die Kommunen deutlich und effektiv zu erhöhen. Teilnahme am Entschuldungsfonds und Konsolidierung Die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF) und die weiteren nachhaltigen Konsolidierungsmaßnahmen sind wichtige Schritte, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt mittelfristig zu verbessern. "Die Ver-handlungen mit der ADD sind abgeschlossen, was nun noch ansteht, ist die Zustimmung des Innenministeriums und des Finanzministeriums, dann können wir den städtischen Gremien den Vertragsentwurf mit dem Land zur abschließenden Beschlussfassung vorlegen", erklären Lohse und Feid. Anschließend könne die Oberbürgermeisterin den Konsolidierungsvertrag mit dem Land unterzeichnen. Mit den sieben im Vertragsentwurf niedergelegten Konsolidierungsmaßnahmen kann die Stadt Ludwigshafen nach Einschätzung Lohses und Feids ihren Eigenanteil am KEF in Höhe von 10,3 Millionen Euro nachhaltig erbringen. Der Konsolidierungsbeitrag der Stadt ist ebenso wie die Zuwendung des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 20,6 Millionen Euro (Landesanteil und Anteil aus dem Kommunalen Finanzausgleich) im Haushalt 2012 veranschlagt. Haushaltsverfügung 2012 In der Haushaltsverfügung 2012 hat die ADD die Stadt im Bereich des Ergebnishaushalts verpflichtet, Haushalts- und Restrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen, die das negative Jahresergebnis mindestens um 4,8 Millionen Euro verbessern. Ungeplante Mehraufwendungen im Personalbereich, verursacht durch den hohen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, sind nach Auffassung der ADD im Haushaltsvollzug zu decken. Für die im Finanzhaushalt vorgesehenen Investitionskredite gelten die restriktiven Auflagen der Vorjahre fort. Hinzu tritt die Auflage, im Rahmen der diesjährigen Investitionstätigkeit Einsparungen in Höhe von 5,9 Millionen Euro vornehmen zu müssen. Investitionsvorhaben über 100.000 Euro bedürfen darüber hinaus der Einzelfreigabe durch die Aufsichtsbehörde. Die Stadt Ludwigshafen wird die im Bereich des Ergebnishaus-halts ergriffenen Maßnahmen der ADD gegenüber nachweisen und die finanziellen Verbesserungen in einem Nachtragshaushalt aufnehmen. Verwaltungsintern wurden eine haushaltswirt-schaftliche Sperre und sonstige Bewirtschaftungsbeschränkungen für das Haushaltsjahr 2012 verfügt. Der 1. Nachtragshaushaltsplan soll am 3. September im Hauptausschuss beraten und am 10. September 2012 in den Stadtrat eingebracht werden..
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