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Das Verbot der Kavapräparate

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PHYTOTHERAPIE 785

thema

5/2011

FORUM

Die aus dem westpazifischen Raum stam- mende Arzneipflanze Kava (Piper methysti- cum) spielt bei der einheimischen Bevölke- rung bei religiösen und kulturellen Zeremonien seit Jahrhunderten eine wich- tige Rolle. Schon bald gelangte der Ruf die- ser Pflanze auch in den Westen, und sie wurde wissenschaftlich untersucht. Als wirksame Bestandteile erwiesen sich Kava- lactone wie Kavain und Methysticin. Die Einnahme von Kava entspannt und min- dert Unruhe.

Zwischen 1989 und 2001 waren in der Schweiz sechs Arzneimittel auf Kavabasis registriert, deren Indikation die Minde- rung von Angst- und Spannungszuständen war.

Da diese Kavapräparate keine nennens- werten Nebenwirkungen zeigten, schien die ideale Alternative zu den Benzodiazepi- nen gefunden zu sein, deren bekannte Nebenwirkungen hier ja nicht erwähnt werden müssen.

Doch es kam anders!

Zwischen 1998 und 2000 tauchten ver- schiedene Meldungen von möglichen Le- berschädigungen auf, die allenfalls auf der Einnahme von Kavapräparaten beruhten.

Im Jahr 2000 wurde in der Schweiz ein Ver- fahren eingeleitet. 2001 wurden azetoni- sche Kavapräparate, 2003 auch alle anderen Kavapräparate verboten. In Deutschland wurde dieses Verbot schon 2002 ausge- sprochen.

In einem Interview mit «phytotherapie», der Vorgängerzeitschrift von «Ars Medici themaPhytotherapie», sagte der Kavafach- mann Dr. Jörg Grünwald 2006:

Diese Leberzwischenfälle wurden inzwi- schen von verschiedenen Seiten neu bewer- tet. Wir hatten einen Auftrag einer EU-Orga-

nisation, eine Neubewertung durchzuführen.

Wir kamen zum Schluss, dass zwei, maximal drei Fälle von Lebertoxizität eindeutig auf Kava zurückzuführen sind. Die andern Fälle können entweder andere Ursachen haben, weil bei diesen Fällen gleichzeitig auch an- dere Medikamente eingenommen wurden oder es lagen verschiedene andere Un- stimmigkeiten vor. Also reduziert sich eine mögliche Beeinflussung der Leber durch Kavaprodukte auf zwei bis drei Fälle, die vielen Millionen von Kavaeinnahmen ins- gesamt gegenüberstehen.

Damit ist eine mögliche Beeinflussung ex- trem niedrig, mehrere Potenzen niedriger als bei entsprechenden synthetischen Prä- paraten1.

Es schien damals nur eine Frage der Zeit zu sein, bis Kavapräparate wieder zugelassen würden – oder wenigstens Kavaextrakte, die mit einem anderen Lösungsmittel als mit Azeton hergestellt werden.

Doch es kam anders!

Kava als Arzneipflanze wurde bis heute nicht rehabilitiert. Dr. Mathias Schmidt, ein weiterer Kenner des Kavadossiers, beant- wortete die Frage von «Ars Medici thema Phytotherapie» nach dem Stand der Dinge folgendermassen:

Stand der Dinge ist, dass wir immer noch keinen definitiven Bescheid des BfArM2ha- ben, das ganze Verfahren damit immer noch in der Schwebe ist. Das Amt spielt of- fenbar auf Zeit, im Wissen, dass die Her- steller es sich nicht leisten können, in die- ser Sache am Ball zu bleiben.

Die Antwort auf die Frage ist also eindeu- tig: Dass Kava wieder auf den Markt kommt, ist nicht abzusehen. Aber zumin- dest wurde das Ziel erreicht, dass das BfArM die Methode Kava nicht mehr ganz so unkritisch und einfach anderen Pflanzen überstülpen konnte. (...) Im Moment laufen Vorbereitungen zu einer Klage, aber das wird wenig an der Haltung des Amtes än- dern: Kava sei unwirksam und damit jede Nebenwirkung eine Nebenwirkung zu viel.

Das heisst, es werden wohl keine Kavaprä- parate wieder auf dem Markt erscheinen.

Die Kavalobby ist halt nicht mächtig ge- nug. Die anxiolytisch wirksamen Benzodia- zepine mit einem berechnet auf die Häu- figkeit der Einnahme 3000-mal grösseren Nebenwirkungsrisiko hingegen bleiben natürlich im Handel. Ihre Lobby ist halt

stark genug. ◆

Dr. Christoph Bachmann

Das Verbot der Kavapräparate

Doch es kam anders

1 phytotherapie 2006(4); 6: 18–19.

2 BfArM: Bundesinstitut für Arzneimittel und Me- dizinprodukte, die Registrierungsbehörde Deutsch- lands

Piper methysticum, Blatt mit herzförmigem Grund (Foto: G. Forster)

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