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Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jg.19, Heft 08

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Academic year: 2022

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Amtsblatt

für den Landkreis

Oberspreewald - Lausitz

Jahrgang 19 Senftenberg, den 15. Juni 2012 Nr. 08/2012

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat

Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Inhaltsverzeichnis:

Seite

Bekanntmachungen des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes 3 Nr. 4 „Erweiterung Familienpark und Wassersportzentrum Großkoschen“

in der Stadt Senftenberg gemäß § 10 (3) BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes 4 Nr. 7 „Solarpark Pritzen“ in der Gemeinde Altdöbern

Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes ,,Niederlausitz‘‘ (KAEV)

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2011 des KAEV 6

„Niederlausitz“

(Beschluss-Nr. VV 13/12)

Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers für das 6 Wirtschaftsjahr 2011

(Beschluss-Nr. VV14/12)

(2)

Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senften- berg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen wer- den. Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden.

Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim- Gottschalk-Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen wer- den.

(3)

Bekanntmachungen des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg

Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Großkoschen

Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg

Tel. 03573 800 310, Fax 03573 800 331 verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de

Bekanntmachung

der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Erweiterung Fa- milienpark und Wassersportzentrum Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 10 (3) BauGB

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2011 mit Beschluss Nr. 11/07/2011 die Sat- zung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Erweiterung Familienpark und Wassersportzent- rum Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg einschließlich Begründung mit Umwelt- bericht gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen.

Die Erteilung der Genehmigung vom 04. Juni 2012 durch die höhere Verwaltungsbe- hörde über den Bebauungsplan Nr. 4 „Erweiterung Familienpark und Wassersport- zentrum Großkoschen“ in der Stadt Senftenberg wird gemäß § 10 (3) BauGB hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung kann im Verwaltungsgebäude des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Branden- burg, Großkoschen, Straße zur Südsee 1, 01968 Senftenberg zu den allgemeinen Dienstzeiten Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 16:00 Uhr eingesehen werden.

Es wird gem. § 215 (2) BauGB auf die Rechtsfolgen nach § 215 (1) BauGB hinge- wiesen. § 215 (1) BauGB lautet wie folgt: „Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeich- neten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) beachtliche Verletzung der Vor- schriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen- nutzungsplanes und

3. nach § 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungs- planes oder der Satzung zum Bebauungsplan schriftlich gegenüber der Ge- meinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gel- tend gemacht worden sind“.

(4)

Hingewiesen wird außerdem auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung von Planungsschadensersatzansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 43 BauGB) im Fall der in den §§v 39 - 42 be- zeichneten Vermögensnachteile sowie auf das nach § 44 (4) BauGB mögliche Erlö- schen der Ansprüche, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen- derjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An- spruchs herbeigeführt wird.

Dieser Bebauungsplan tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Senftenberg, den 12. Juni 2012

gez. Michael Vetter Verbandsvorsteher (Siegel)

Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Großkoschen

Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg

Tel. 03573 800 310, Fax 03573 800 331 verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de

Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Pritzen“

in der Gemeinde Altdöbern

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 24. Mai 2012 mit Beschluss Nr. 10/04/2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Pritzen“ in der Gemeinde Altdöbern be- schlossen.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Grundlagen für die Schaffung einer Fläche für regenerative Energiegewinnung in Form einer Photovoltaikanlage und landschaftspflegerische Maßnahmen schaffen.

Der räumliche Geltungsbereich liegt westlich der Ortslage Greifenhain und erstreckt sich im Norden und Westen entlang der Trasse Dorfstraße bis einschließlich des Flurstücks 408 folgend. Im Süd-Westen wird er durch die Flurstücksgrenzen 408, 406, 410, 402 und 413 sowie im Süd-Osten durch die Flurstücksgrenzen 413, 394, 398, 395, 417 und 419 begrenzt bis östlich der Linienführung der Gemeindegrenze Altdöbern/Drebkau bzw. Kreisgrenze folgend. Es handelt sich um die Flurstücke 186, 394, 395, 398, 402, 403, 406, 408, 410, 413, 414, 417 und 419 der Gemarkung Pritzen, Flur 7 in einer Gesamtgröße von ca. 20 ha.

(5)

Senftenberg, den 12. Juni 2012

gez. Michael Vetter Verbandsvorsteher (Siegel)

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Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes

„Niederlausitz“ (KAEV)

Der Kommunale Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ gibt hiermit die Beschlüs- se aus der Verbandsversammlung vom 13. Juni 2012 bekannt:

1. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2011 des KAEV „Niederlausitz“

(Beschluss-Nr. VV 13/12)

Beschlusstext:

Die Verbandsversammlung beschließt den Jahresabschluss des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“ zum 31.12.2011.

In 2011 wird ein positiver Bilanzgewinn in Höhe von 270.774,69 € ausgewiesen.

Die Verbandsversammlung beschließt diesen Betrag der allgemeinen Rücklage zu zuführen.

Beschluss:

Der Jahresabschluss des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „NL“ zum 31.12.2011 wird bestätigt.

2. Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Wirtschaftsjahr 2011 (Beschluss-Nr. VV14/12)

Beschlusstext:

Die Verbandsversammlung erteilt dem Verbandsvorsteher des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“ auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2011.

Beschluss:

Dem Verbandsvorsteher wird Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2011 erteilt.

Der Bericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegt vom

25. Juni bis 02. Juli 2012

in den Geschäftsräumen des KAEV in 15907 Lübben (Spreewald), Frankfurter Straße 45, zur Einsichtnahme aus.

gez. gez.

Ernst Mittermaier Bernhard Schindler

Vorsitzender der Verbandsvorsteher

Verbandsversammlung

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