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Nr. 71/2021 Halle (Saale), 17. März 2021 Steuereinnahmekraft entwickelte sich 2019 in den Kommunen sehr unterschiedlich

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Nr. 71/2021

Halle (Saale), 17. März 2021

Steuereinnahmekraft entwickelte sich 2019 in den Kommunen sehr unterschiedlich

2019 stieg die Steuereinnahmekraft der 218 Kommunen in Sachsen-Anhalt um 3,5 % auf insgesamt 1 847 Mill. EUR. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, lag der Wert damit um 63 Mill. EUR höher als im Vorjahr. Die kreisfreien Städte verzeichneten einen Anstieg von ca. 8,5 %, wohingegen die kreisangehörigen Gemeinden nur einen Zuwachs von 2,0 % verbuchen konnten.

Unter den kreisfreien Städten erreichte die Stadt Dessau-Roßlau mit 1 028,47 EUR die höchste Steuereinnahmekraft pro Kopf. Das waren 32,0 % mehr als 2018. Für die Landeshauptstadt Magdeburg und die Stadt Halle (Saale) fiel der Anstieg gerin- ger aus. Die Landeshauptstadt Magdeburg erreichte mit 873,85 EUR eine um 2,6 % höhere Steuereinnahmekraft pro Kopf als im Vorjahr, für die Stadt Halle (Saale) wurde ein Anstieg um 7,3 % auf 690,75 EUR ermittelt.

Die Entwicklung der Steuereinnahmekraft bei den kreisangehörigen Gemeinden ver- lief im Vergleich zu den kreisfreien Städten sehr unterschiedlich. Insgesamt erhöhte sich die Steuereinnahmekraft pro Kopf um 2,8 % auf 846,94 EUR, allerdings konnten von den 215 kreisangehörigen Gemeinden nur ca. 73,5 % Zuwächse verbuchen.

30 Gemeinden erreichten dabei einen Anstieg der Steuereinnahmekraft von mehr als 20,0 %. In 57 kreisangehörigen Gemeinden ging die Steuereinnahmekraft zurück, wobei für 19 Gemeinden der Rückgang mehr als 10,0 % betrug.

Die Steuereinnahmekraft ist die Summe aus der Realsteueraufbringungskraft, den Gemeindeanteilen an der Lohn- und Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer, abzüg- lich der Gewerbesteuerumlage. Die Realsteueraufbringungskraft wird gemeinde- weise gebildet. Sie wird je Realsteuerart durch Multiplikation der einzelnen Grundbe- träge mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz ermittelt. Die Addition der so errechneten Größen ergibt die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Die Steu- ereinnahme- und Realsteueraufbringungskraft ermöglichen einen Vergleich und die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Finanzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und sind im Statistischen Bericht „Realsteuervergleich Jahr 2019" verfügbar.

Pressesprecherin

PRES SEM IT TE IL UNG

Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale) Tel. 0345 2318-702 Fax 0345 2318-913 Internet

http://www.statistik.

sachsen-anhalt.de E-Mail:

pressestelle@

stala.mi.sachsen-anhalt.de

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Veränderungen Steuereinnah- mekraft je Einwohner/-in um % Veränderung der Steuereinnahmekraft der Gemeinden 2019 gegenüber 2018

unter -2,5 -2,5 bis unter 2,5 2,5 bis unter 10,0 10,0 bis unter 20,0 20,0 und mehr 2/2

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