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Nr. 76/2021 Halle (Saale), 22. März 2021

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Größter Teil des 2019 besteuerten Erbes waren Bankguthaben

2019 wurden in Sachsen-Anhalt für 1 680 unbeschränkt steuerpflichtige Fälle Erstfestsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf deren übertrage- nes Vermögen vorgenommen, darunter entfielen 1 445 Erstfestsetzungen auf Erwerbe von Todes. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, betrug der Wert der Nachlassgegenstände im Rahmen der unbeschränkt steuerpflichtigen Er- werbe von Todes wegen insgesamt 148,8 Mill. EUR. Darunter machten mit 66,0 Mill. EUR bzw. 44,4 % die Bankguthaben der Erblasser den höchsten An- teil aller Nachlassgegenstände aus. Weitere 32,5 Mill. EUR bzw. 21,8 % Erb- masse beruhten auf Grundvermögen. Wertpapiere, Anteile und Ähnliches machten 14,1 % (21,0 Mill. EUR) des vererbten Vermögens aus. Betriebsvermö- gen wurde in Höhe von 17,1 Mill. EUR vererbt, damit 11,5 % des Nachlasses insgesamt.

Neben den Erwerben von Todes wegen wurden für 235 unbeschränkt steuerpflich- tige Fälle Erstfestungen zur Schenkungsteuer durchgeführt. Der Steuerwert des im Rahmen der Schenkungen übertragenen Vermögens betrug 2019 insgesamt 26,0 Mill. EUR. Anders als bei den Erwerben von Todes wegen wurden vorwiegend Grund- und Betriebsvermögen verschenkt. Der Wert des verschenkten Grundvermö- gens belief sich auf 10,5 Mill. EUR und betrug damit 40,4 % des gesamten ver- schenkten Vermögens. Das Betriebsvermögen hatte insgesamt einen Wert von 8,9 Mill. EUR, damit einen Anteil von 34,1 % am verschenkten Vermögen. Bankgut- haben wurden lediglich in Höhe von 0,6 Mill. EUR verschenkt, was einem Anteil von 2,4 % entspricht.

In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik werden nicht die Erbschaften und Schenkungen eines Berichtsjahres nachgewiesen, sondern die Erbschaften und Schenkungen, zu denen die Finanzverwaltung im Berichtsjahr erstmals eine Festset- zung durchgeführt hat. In den dargestellten Ergebnissen wurden nur Fälle berück- sichtigt, deren steuerpflichtiger Erwerb nach Abzug der persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen größer 0 EUR war und somit zu einer Steuerzahllast führte.

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und sind im Statistischen Bericht " Ver- erben, Erben und Schenken: Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuer- statistik Jahr 2019 " verfügbar.

Nr. 76/2021

Halle (Saale), 22. März 2021

Pressesprecherin

Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale) Tel. 0345 2318-702 Fax 0345 2318-913 Internet:

https://statistik.sachsen-an- halt.de

E-Mail:

pressestelle@

stala.mi.sachsen-anhalt.de

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