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Öffnungsschritte in Thüringen ab 2. Juni

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Academic year: 2022

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(1)

Öffnungsschritte in Thüringen ab 2. Juni

gemäß Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung

Inzidenz unter 100 unter 50 unter 35

Kontaktbeschränkung

 Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und

Genesene werden nicht mitgezählt.

In geschlossenen Räumen:

Haushalt + 2 Personen Unter freiem Himmel:

Haushalt + 4 Personen

In geschlossenen Räumen:

Haushalt + 5 Personen Unter freiem Himmel:

Haushalt + 10 Personen

In geschlossenen Räumen:

Haushalt + 10 Personen Unter freiem Himmel:

nur Empfehlung Veranstaltungen – unter freiem

Himmel

 keine Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlich

Erlaubt

 Test* erforderlich

 nur nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde (10 Werktage im Voraus)

Erlaubt

 Testpflicht entfällt

 nur nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde (10 Werktage im Voraus)

Erlaubt

 Testpflicht entfällt

 Anzeigepflicht bei der kommunal zuständigen Behörde (2 Werktage im Voraus)

Veranstaltungen – in geschlossenen Räumen

 es gelten die aktuellen Branchenregelungen

Nicht erlaubt

Erlaubt

 Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich

 Nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde

(10 Werktage im Voraus)

Erlaubt

 Test* erforderlich

 Anzeigepflicht bei der kommunal zuständigen Behörde (2 Werktage im Voraus)

Gastronomie – unter freiem Himmel

 keine Terminvereinbarung

Geöffnet

 Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

Geöffnet

 Kontaktpersonennachverfolgung entfällt

Gastronomie – in geschl.

Räumen einschl. Cafés, Kneipen und Bars

 keine Terminvereinbarung

Geschlossen Geöffnet

 Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich

Geöffnet

 Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

 Testpflicht entfällt

(2)

Öffnungsschritte in Thüringen ab 2. Juni

gemäß Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung

Inzidenz unter 100 unter 50 unter 35

Campingplätze,

Ferienwohnungen Geöffnet

 Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich Beherbergungsbetriebe Geöffnet

 nur 60 % Belegung

 Test* bei Anreise und alle 72 Stunden erforderlich

 Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

 Innengastronomie nur für Übernachtungsgäste

Geöffnet

 einmaliger Test* bei „Anreise“ und Kontaktpersonennach-

verfolgung erforderlich

Geöffnet

 Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

Testpflicht entfällt

Reisebusveranstaltung Geöffnet

 nur für tagestouristische Angebote

 Test* und Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlich

 Maskenpflicht (OP oder FFP2)

Geöffnet

 auch mehrtägige touristische Angebote

 Test* und Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlich

 Maskenpflicht (OP oder FFP2)

Geöffnet

 Testpflicht und Kontaktpersonen- nachverfolgung entfällt

 Maskenpflicht (OP oder FFP2)

Einzelhandel

 Keine Kontaktpersonennachver- folgung erforderlich

Geöffnet

 Test* erforderlich Geöffnet

 Testpflicht entfällt

Museen, Gedenkstätten – in

geschlossenen Räumen Geöffnet

Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich

Geöffnet

 Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

 Testpflicht entfällt

(3)

Öffnungsschritte in Thüringen ab 2. Juni

gemäß Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung

Inzidenz unter 100 unter 50 unter 35

Touristeninformation

 Kein Test und Kontaktpersonen-

nachverfolgung erforderlich Geöffnet

Freizeitgestaltung (§ 25) – in geschlossenen Räumen (z. B. Theater, Konzerthäuser, Kletterparks, Kinos etc.)

Geschlossen Geöffnet

 Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich

Geöffnet

Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

 Testpflicht entfällt Freizeitgestaltung (§ 25) – unter

freiem Himmel Geöffnet

(„kommerzielle“ Sportangebote mit entsprechenden Teilnehmerzahlen – siehe unten) Musik- und Kunstschulen;

Nachhilfeschule;

Angebote der Umweltbildung;

Hundeschulen;

– in geschlossenen Räumen

Geöffnet

 für Kleinstgruppen (5 Personen)

 Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

Geöffnet

 für Gruppen (10 Personen)

 Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

Geöffnet

 Personenbegrenzung entfällt

 Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

Gesangs- und

Blasmusikunterricht Geöffnet

 nur Einzelunterricht

 Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich

Geöffnet

 in Kleinstgruppen (5 Personen)  Test* und Kontaktpersonen-

nachverfolgung erforderlich

Geöffnet

 ohne Test und

Teilnehmerbegrenzungen

 Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

Chor- und Orchesterproben

(Freizeitbereich) Erlaubt

 nur unter freiem Himmel

Erlaubt

 in geschlossenen Räumen Test* und Kontaktpersonennachverfolgung

erforderlich

(4)

Öffnungsschritte in Thüringen ab 2. Juni

gemäß Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung

Inzidenz unter 100 unter 50 unter 35

Gemeindegesang Erlaubt

 nur unter freiem Himmel Erlaubt

 auch in geschlossenen Räumen Tanzschulen, Ballettschulen

(Yogaschulen etc.) – in

geschlossenen Räumen Geschlossen

Geöffnet

 für Kleinstgruppen (5 Personen)

 Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich

Geöffnet

 Personenbegrenzung und Test- pflicht entfallen

 Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

Fitnessstudios, Saunen – in

geschlossenen Räumen Geschlossen Geöffnet

Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich

Geöffnet

 Testpflicht entfällt

 Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

Kommerzielle Sportangebote – unter freiem Himmel

 Kein Test oder Kontaktpersonen- nachverfolgung

Geöffnet

 für max. 10 Personen Geöffnet

 Ohne Personenbegrenzung

Bäder – unter freiem Himmel Geöffnet

Bäder – in geschlossenen

Räumen Geschlossen

 Ausnahmen: Schulsport, Reha

Geöffnet

 Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich

Geöffnet

 Testpflicht entfällt

 Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

(5)

Öffnungsschritte in Thüringen ab 2. Juni

gemäß Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung

Inzidenz unter 100 unter 50 unter 35

Schulen Phase Gelb

(eingeschränkter Regelbetrieb)

 Testpflicht*

 Maskenpflicht** für alle Klassenstufen (Unterricht,

Schulgebäude & Schülerbeförderung)

 Tagesausflüge nur im Freien

Phase Grün

(Regelbetrieb mit Infektionsschutz)

 Testpflicht*

 Maskenpflicht** im Unterricht ab Klasse 7, für alle im Schulgebäude und bei Schülerbeförderung

 Tagesausflüge auch mit Indoor- Aktivitäten

Phase Grün

(Regelbetrieb mit Infektionsschutz)

 Testpflicht*

 Maskenpflicht** nur im Schulgebäude und bei Schülerbeförderung

 keine Einschränkungen bei Klassenfahrten & Ausflügen Kindertagesbetreuung Phase Gelb

(eingeschränkter Regelbetrieb)

 Testangebot für Personal und Kinder ab 3 Jahren

Phase Grün

(Regelbetrieb mit Infektionsschutz)

 Testangebot für Personal und Kinder ab 3 Jahren Organisierter Vereinssport im

Amateurbereich

 Kontaktpersonennachverfolgung muss in allen Bereichen

gewährleistet werden

Unter freiem Himmel:

Gruppen bis 20 Personen

(Sportartspezifische Überschreitungen sind bei regelhaft größeren

Mannschaftsgrößen möglich)

 Zuschauer/innen nach Erlaubnis der lokalen Gesundheitsbehörde möglich In Hallen: Geschlossen

Unter freiem Himmel:

 Keine Personenbeschränkung

 Zuschauer/innen nach Erlaubnis der lokalen Gesundheitsbehörde möglich

In Hallen:

 Testpflicht* für Sportler/innen und Trainer/innen (Gilt nicht für

Schüler/innen)

 Zuschauer/innen nach Erlaubnis der lokalen Gesundheitsbehörde möglich mit Testpflicht*

Unter freiem Himmel:

 Zuschauer/innen müssen bei der lokalen Gesundheitsbehörde angezeigt werden

In Hallen:

 Zuschauer/innen müssen bei der lokalen Gesundheitsbehörde angezeigt werden (Testpflicht* bleibt bestehen)

(6)

Öffnungsschritte in Thüringen ab 2. Juni

gemäß Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung

Inzidenz unter 100 unter 50 unter 35

Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten,

Familienerholungseinrichtungen, Schullandheime

Geöffnet

Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich

 Öffnung von Schullandheimen nur zu Bildungszwecken

Geöffnet

Test* und Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlich

Geöffnet

 Testpflicht entfällt

Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

Diskotheken

Geschlossen

Geöffnet

Nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde

(10 Werktage im Voraus)

 Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich Prostitutionsstätten

Geschlossen Geöffnet

 zwei Personen-Regel

 Test* und Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich Swingerclubs

Geschlossen

Geöffnet

Nach Erlaubnis der kommunal zuständigen Behörde

(10 Werktage im Voraus)

 Test* und Kontaktpersonen- nachverfolgung erforderlich

(7)

Öffnungsschritte in Thüringen ab 2. Juni

gemäß Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung

Hinweise

Allgemeine Verhaltensregeln

Bei allen Öffnungsschritten gilt auch weiterhin: Beachten Sie auch weiterhin die allgemeinen Infektionsschutzregeln (AHA+L). Hygienekonzepte entsprechend der Thüringer Branchenregeln sind zu beachten und umzusetzen.

Informationen zum Über- und Unterschreiten der Schwellenwerte

Für das Über- und Unterschreiten der Schwellwerte gelten – im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes („Bundes-Notbremse“) folgende Regeln:

Unterschreitet ein Landkreis/eine kreisfreie Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen den entsprechenden Schwellenwert von 100 bzw. 50 oder 35 so treten an dem übernächsten Tag Lockerungen in Kraft.

Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 35 bzw. 50 gelten dort ab dem

übernächsten Tag wieder strengere Maßnahmen. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den Wert von 100 bzw. 150 oder 165 gelten dort die Maßnahmen der "Bundes-Notbremse".

Datenbasis für die Inzidenzwerte sind die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Zahlen. Das Thüringer Gesundheitsministerium ist als oberste Gesundheitsbehörde für die Veröffentlichung der Tage, ab denen die jeweiligen Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes gelten, verantwortlich. Die Veröffentlichung erfolgt unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

*Testpflicht

Bei bestimmten Regelungen der Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, werden vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen vollständig Geimpfte/Genesene kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zu einer Veranstaltung zu gehen. Zudem gilt die Testpflicht nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

**Maskenpflicht in der Schule

Weitere Informationen zur Maskenpflicht entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung des Thüringer Bildungsministeriums zum „Vollzug der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2-in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sport (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO)“ vom 28. Mai 2021

Referenzen

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