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Archiv "Immer die richtige Währung" (15.03.1996)

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ie meisten Betrugsfälle laufen in ähnlicher Form ab: Ein potentiel- ler Geldanleger wird von ei- nem Telefonverkäufer kon- taktiert, der ihm in blumigen Worten die enormen Ge- winnchancen mit Gold und Silber, mit Schweinebäuchen und Kaffee vorzeichnet. Be- reits für wenige tausend DM wird der Einstieg offeriert.

Tatsächlich läuft das Ge- schäft in den ersten Wochen meist blendend, dem Anleger werden erhebliche Zinsen gutgeschrieben. Überzeugt von dieser „wundersamen Geldvermehrung“, schießen dann viele Anleger weitere Gelder nach. Manche neh- men hierfür sogar Darlehen in Anspruch. Der Traum ist jedoch schneller ausgeträumt als erwartet: „Dieser An- schluß ist vorübergehend nicht erreichbar“, klingt dann meist eine lapidare Stimme, wenn der Kunde „seinen“

Berater anrufen möchte.

Zu unterscheiden sind zwei Formen der Machen- schaften: Unter „halbem Be- trug“ verstehen Experten ein Vorgehen, bei dem der Kun- de über die berechneten Ge- bühren „abgezockt“ wird. In diesem Fall werden vom an- gelegten Kapital zwischen 30 und über 50 Prozent als Ge- bühren und Spesen einbehal- ten. Mit dem restlichen Geld soll dann noch eine akzepta- ble Rendite erwirtschaftet werden.

Dubiose

Musterrechnung

Getürkt werden die An- gebote dann oft nach folgen- der Musterrechnung: Von ei- nem Anlagekapital in Höhe von beispielsweise 40 000 DM werden – auf dem Papier – nur 4 000 DM investiert und darauf 2 000 DM als Ge- bühren abgerechnet. Der An- leger hat jedoch den Ein- druck, daß letztendlich nur

2 000 DM oder fünf Prozent Gebühren einbehalten wer- den. In der Praxis erfolgt die Gebührenbelastung jedoch nicht nur aus dem gesamten investierten Kapital, sondern meist auch bei jeder Transak- tion neuerlich – mit der Fol- ge, daß das Kundengeld in kürzester Zeit aufgezehrt ist.

Unter „ganzem Betrug“

versteht man indes ein Vorge- hen, das dem Kunden zu- nächst Gewinne vorgaukelt.

Der „Berater“ hofft damit auf weitere Einzahlungen oder das Anwerben von Freunden und Verwandten des Anlegers. Die Gewinne stehen freilich nur auf dem Papier, meist werden auch die Transaktionen selbst nicht ausgeführt. Ist dann genü- gend Geld „eingesammelt“, verschwindet der Anbieter von der Bildfläche. Vielfach wagen Anleger dann nicht einmal den Gang zum Staats- anwalt, stammt das angelegte Geld doch häufig aus unver- steuertem Kapitalvermögen.

Zwischen diesen Betrugs- extremen gibt es eine breite

Palette unterschiedlichster Varianten. Hierzu zählen et- wa „Penny Stock“, also Akti- en mit einem Kurswert von weniger als einem Dollar, die lediglich im weitgehend un- reglementierten amerikani- schen Telefonhandel notiert werden. Mit dem Verspre- chen auf hohe Kurssteigerun- gen werden diese Papiere empfohlen, selbst wenn oft- mals nicht einmal der Ge- schäftszweck des Unterneh-

mens feststeht (sog. „blind pool“). Die Kurse werden dann nach oben manipuliert.

Nach erfolgreichem Absatz wird dann die Notierung ent- weder eingestellt, oder sie fällt mangels Unterstützung durch den Anbieter weitge- hend ins Bodenlose.

Gemeinsam ist den mei- sten betrügerischen Offerten jedoch, daß sie überwiegend von sehr redegewandten Te- lefonverkäufern angeboten werden, die auf Widerstand oftmals rüde reagieren. Miß- achtet werden dabei regel- mäßig die Vorschriften des Wettbewerbsrechtes, nach

dem eine unaufgeforderte te- lefonische Kontaktaufnahme nur im Rahmen einer beste- henden, aktiven Kundenver- bindung zulässig ist. Eine der sichersten Testmethoden da- her: Der Anrufer wird unter Hinweis auf das Wettbe- werbsrecht nach seiner Pri- vatadresse gefragt. In den meisten Fällen wird dann das Gespräch abrupt abgebro- chen werden. Spätestens je- doch beim Hinweis auf den persönlichen Regreß im Falle einer finanziellen Schieflage wird sich kein unseriöser An- rufer mehr auf weitere Dis- kussionen einlassen.

Weitere Gemeinsamkei- ten betrügerischer Geldanle- ger: Prospektmaterial steht meist nicht oder nur in Form nichtssagender Werbebro- schüren zur Verfügung, und der „Berater“ drängt auf eine schnelle Entscheidung, wobei auch kleinere Anlagebeträge akzeptiert werden. Zwei wichtige Lockmittel werden im übrigen gerne eingesetzt:

Eine – angeblich – hohe Ren- dite und die prophezeite Steuerfreiheit der Erträge.

Tatsache ist, daß etwa im De- visen- oder auch Warenter- minhandel durchaus attrakti- ve Gewinne zu erzielen sind.

Tatsache ist andererseits jedoch auch, daß schon eine geringfügige Fehleinschät- zung des Marktes zu gravie- renden Verlusten des ange- legten Kapitals führen und zudem Nachschußverpflich- tungen auslösen kann. Unbe- darfte Anleger sind jedoch bei weitem überfordert, diese Risiken zu erkennen.

Gut beraten sind Inve- storen mithin, wenn sie nicht nur allen Telefonofferten un- bekannter Anbieter kritisch gegenüberstehen und auf- dringliche Telefonate gleich beenden, sondern auch die Angebote seriös klingender Namen detailliert prüfen.

Renditen, die deutlich über dem aktuellen Kapitalmarkt- niveau liegen, gelten dabei als „verdächtig“. Schließlich zahlt kein seriöser Schuldner freiwillig mehr für aufgenom- menes Geld als unbedingt notwendig. Peter Jobst A-699 Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 11, 15. März 1996 (69)

V A R I A WIRTSCHAFT

Erst angelockt, dann abgezockt

Anlagebetrug

In Deutschland hat sich die Kreditkarte als Zahlungsmittel inzwischen durchge- setzt, auch wenn das Potential nach Ein- schätzung der Ge- sellschaft für Zah- lungssysteme noch nicht ausgeschöpft ist. Bis zum Jahr 2000 könnte sich die Zahl der Karten auf knapp 16 Millionen Stück erhöhen.

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