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I Mehr Sicherheit für Mitarbeiter und Patienten

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Mehr Sicherheit für

Mitarbeiter und Patienten

Impfschutz für medizinisches Personal Impfungen gehören zu den effektivs- ten präventiven medizinischen Maßnahmen. Um Patienten und Personal best- möglich zu schützen, ist ein umfassender Impfschutz von im Gesundheitswe- sen Beschäftigten wichtig. Neben den öffentlich empfohlenen Impfungen können weitere Impfungen beruflich indiziert sein.

I

m Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die Grundlagen für Imp- fungen geregelt. Das Gesetz hat zum Ziel, die Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zu schützen, Infektionen frühzei- tig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern (§1 IfSG). Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die Aufgabe, Konzepti- onen zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur früh- zeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen zu entwickeln. Dazu gehören auch infektionsepidemio- logische Untersuchungen über die Ausbreitung von Infektions- krankheiten, die Erforschung der Ursachen, Diagnosen und die Vorbeugung. Die Aufgaben des RKI sind in §4 des IfSG festge- schrieben. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am RKI ih- ren Sitz. Die STIKO empfiehlt Schutzimpfungen gegen impfprä- ventable Krankheiten bei bestimmten Indikationen. Hierunter fin- det sich auch das „B“ für „berufliche Indikationen“.

Die Empfehlungen werden nach dem Stand der Wissenschaft ins- besondere auf der Grundlage von Informationen zu Wirksamkeit und Verträglichkeit und unter Einbeziehung der epidemiologi- schen Nutzen-Risiko-Abwägung entwickelt und fortgeschrieben.

Empfehlungen gibt die STIKO grundsätzlich nur dann, wenn in Deutschland für die entsprechende Indikation Impfstoffe oder Mit- tel zur spezifischen Prophylaxe zugelassen sind.

Das Paul-Ehrlich-Institut ist das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Die staatliche Zulassung und Überwachung von Impfstoffen sowie die Erfassung von Impfkom- plikationen liegt beim Paul-Ehrlich-Institut. Die obersten Landes- gesundheitsbehörden entscheiden gemäß §20 Abs. 3 IfSG auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO über ihre öffentlichen Empfehlungen für Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der

spezifischen Prophylaxe, die unter anderem für das soziale Entschä- digungsrecht in §60 IfSG („Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“) relevant sind.

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) regelt die Einzelheiten zu Voraussetzung, Art und Umfang der Leistungen, Anspruch von Versicherten auf Schutzimpfungen, die Pflichten der Beteiligten, hierunter auch die Pflichten des Impfarztes und den Anspruch der Versicherten auf Leistungen für Schutzimpfungen.

Lebendimpfstoffe und Totimpfstoffe

Impfungen sind aktive Immunisierungen. Durch die Verabreichung eines Impfstoffes aus abgeschwächten oder abgetöteten Erregen oder Erregerbestandteilen wird die körpereigene Immunantwort indu- ziert und so einer Infektion vorgebeugt. Damit sind Schutzimpfun- gen primärpräventive Maßnahmen. Die Impfung ist die Nachah- mung einer Infektion, gegen deren Erreger der Körper Abwehrstof- fe (Antikörper) produziert. Dieser Prozess dauert in der Regel min- destens ein bis zwei Wochen, dafür sind diese Antikörper oft aber auch über Jahre und Jahrzehnte wirksam und nachweisbar. Außer- dem legt der Körper sogenannte „Erinnerungszellen“ (B-Lymphozy- ten) an, die bei erneutem Kontakt mit dem Erreger jederzeit wieder Antikörper nachproduzieren können.

Grundsätzlich kann man Lebendimpfstoffe, die attentuierte, also abgeschwächte Erreger beinhalten, und Totimpfstoffe mit ab- getöteten Erreger beziehungsweise Erregerbestandteile oder inak- tivierte mikrobielle Toxine unterscheiden. Die einmalige Impfung mit einem Lebendimpfstoff bietet oftmals bereits einen Impfschutz.

Die zweite Lebendimpfung dient nicht der Auffrischung, sondern soll vereinzelte Impfversager erreichen. Im Gegensatz zu den Le- bendimpfungen reicht die einmalige Impfung bei einem Totimpf- stoff in der Regel nicht aus. Um einen langanhaltenden Impfschutz zu gewährleisten, werden Totimpfungen in mehreren Teilimpfun- gen durchgeführt (Grundimmunisierung) und in der Regel aufge- frischt (Auffrischimpfungen). Lebendimpfstoffe können gleichzei-

Auch Berufsgruppen, die nicht unmittelbar am Patienten tätig sind, können einem erhöhten Risiko unterliegen.

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tig mit Totimpfstoffen und ohne Zeitabstand verabreicht werden.

Verschiedene Lebendimpfstoffe müssen entweder gleichzeitig ge- impft werden oder es muss ein Mindestabstand von vier Wochen dazwischenliegen.

Lebendimpfstoffe: Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Rotaviren, Influenza (nasal), Gelbfieber, Typhus (oral), Herpes-Zoster-Lebend- impfstoff

Totimpfstoffe: Diphtherie, Tetanus, Polio, Pertussis, Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza (i. m.), Pneumokokken, Meningokokken (C, B, ACWY), Haemophilus influenzae Typ B, Herpes Zoster (rekom- binant, adjuvantiert mit AS01B), Japanische Encephalitis, Tollwut, Cholera, Typhus (i.m.), SARS-CoV-2

Impfungen gehören zu den effektivsten präventiven medizi- nischen Maßnahmen. Die beeindruckenden Reduktionen der Infek- tionsfälle um 80–100% durch Einführung von Impfungen sind in Tab. 1 dargestellt.

Reaktionen nach einer Impfung

Die aktuell in Deutschland eingesetzten Impfstoffe sind im Allge- meinen gut verträglich. Das Ausmaß einer etwaigen Impfreaktion variiert abhängig von Impfstoff und geimpfter Person. Typische Be- schwerden nach einer Impfung sind Rötung, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle (Abb. 1), auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Unwohlsein sind möglich. Diese Reaktionen sind Ausdruck der Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab. Angaben zu Art und Häufigkeit der unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) finden sich in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs.

Schwerwiegende UAW nach Impfungen sind sehr selten. Nach

§6 Abs. 1 IfSG ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung na- mentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Ge- sundheitsamt. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, direkt an den Hersteller oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu melden.

Lebendimpfstoffe werden subjektiv mit einem erhöhten Kom- plikations-Risiko assoziiert. In Tabelle 2 (e-only) sind Ausmaß und Häufigkeiten unerwünschter Erscheinungen nach MMR-Impfung im Vergleich zu Krankheitskomplikationen dargestellt. Ein Argu- ment für die Masern-Impfung ist auch, dass die stets letale subaku- te sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ausschließlich nach Er- krankung auftritt, aber niemals nach Impfung beobachtet wurde.

Impfen bei Immundefizienz

Natürlich können auch Mitarbeiter im Gesundheitswesen eine Im- mundefizienz aufweisen, häufigste Ursachen sind Autoimmun- oder chronisch-entzündlichen Erkrankungen unter immunmodulatori- scher Therapie. Diese Mitarbeiter haben ein erhöhtes Infektionsrisi- ko, deshalb ist ein Schutz vor impfpräventablen Infektionen besonders

relevant. Totimpfstoffe können grundsätzlich bei Personen mit einer Autoimmunkrankheit oder einer anderen chronisch-entzündlichen Erkrankung ohne oder unter einer immunsuppressiven Therapie an- gewendet werden. Es ist jedoch ist zu beachten, dass abhängig vom Ausmaß der therapieinduzierten Immunsuppression der Erfolg der Impfung eingeschränkt sein kann. Gegebenenfalls sollte eine serolo- gische Kontrolle des Impferfolgs durchgeführt werden. Personen mit Autoimmunkrankheiten oder einer anderen chronisch-entzündlichen Erkrankung ohne oder vor geplanter immunsuppressiver Therapie sollen Lebendimpfstoffe entsprechend den Empfehlungen der STIKO erhalten. Während der Therapie mit Immunsuppressiva sollten diese Personen nicht mit Lebendimpfstoffen geimpft werden, da das Risiko einer Erkrankung und mitunter schwerer bis tödlicher Komplikatio- nen durch die attenuierten Impfviren bestehen kann. Ausnahmen sind nur im begründeten Einzelfall unter individueller Risiko-Nutzen-Ab- schätzung möglich. Es empfiehlt sich die Impfungen in Absprache mit den behandelnden Ärzten (z.B. Rheumatologen) zu planen.

Welche Kontraindikationen gibt es?

Neben den Impfeinschränkungen bei Immunsuppression sollte bei akuten schweren Erkrankungen erst nach Genesung geimpft werden, Ausnahme ist die postexpositionelle Impfung. Weitere Kontraindi- kationen sind Allergien gegen Impfstoffbestandteile sowie Impfkom- plikationen nach früherer Gabe des entsprechenden Impfstoffs so- wie Lebendimpfungen in der Schwangerschaft. Bei Gabe von Totimpfstoffen in der Schwangerschaft sollte eine Risikoabwägung zusammen mit dem behandelnden Gynäkologen erfolgen. Schwan- gere gelten jedoch als Hauptzielgruppe der Weltgesundheitsorgani- sation (WHO) für die Influenzaimpfung. Auch die Pertussisimpfung wird Schwangeren seit kurzem von der STIKO empfohlen.

Impfungen im Gesundheitswesen

Ziel der Schutzimpfungen ist Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krank- heiten. Neben Hygienemaßnahmen sind Schutzimpfungen eine Primärprävention, die sowohl den Mitarbeitern im Gesundheits- wesen als auch den Patienten zugutekommt.

Mitarbeiter im Gesundheitswesen sollten unabhängig vom Tätigkeitsfeld alle zehn Jahre eine Pertussis-Auffrischung erhalten.

Abb. 1: Rötung an der Einstichstelle als typische Impfreaktion

© Jens Schierenbeck / dpa Themendienst / picture alliance

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Risikobewertung für Infektionserkrankungen

Zum einen ist das Risiko für Mitarbeiter im Gesundheitswesen er- höht, selbst Infektionskrankheiten durch die berufliche Tätigkeit zu bekommen, zum anderen haben viele der betreuten Patienten, insbesondere Früh- und Neugeborene sowie onkologische, trans- plantierte oder multimorbide Patienten, aufgrund einer Immun- defizienz ein erhöhtes Risiko zu sich infizieren.

Auch Berufsgruppen, die nicht unmittelbar am Patienten tätig sind, können einem erhöhten Risiko unterliegen. Das Masernvirus ist beispielsweise noch etwa zwei Stunden in der Luft oder auf kon- taminierten Oberflächen infektiös. Masern kann deswegen auf Mit- arbeiter und Patienten auch dann noch übertragen werden, wenn ein mit Masern infizierter Patient den Warte- oder Behandlungs- bereich bereits verlassen hat. Bei einem Masernausbruch in einer deutschen Klinik im Jahr 2017 wurde der mit bereits bekannter Di- agnose Masern aufgenommene Patient nur von Masern-immunem Personal betreut, dennoch kam es durch mittelbare Kontakte zu mehreren Infektionen von anderen, nicht immunen Mitarbeitern.

Bis auf die Hepatitis B als blutübertragbare Erkrankung durch Nadelstichverletzungen und Schleimhautkontaminationen und He- patitis A als fäkal-orale Infektion durch Kontakt- oder Schmierin-

fektionen werden alle anderen beruflich indizierten impfpräventab- len Infektionserkrankungen über die Luft übertragen. Hier ist grund- sätzlich zwischen Tröpfchen mit einer Größe weit über 5 μm (meist 100 μm bis 2 mm) und Tröpfchenkernen respektive Aerosole (< 5 μm) zu differenzieren. Tröpfchen sedimentieren aufgrund ihrer Grö- ße rasch, sie werden bei Husten und Niesen freigesetzt über eine Stre- cke von maximal einem Meter, sodass ein geringer Abstand für eine Übertragung notwendig ist. Pertussis, Influenza, SARS-CoV-2 und Mumps werden über Tröpfcheninfektion übertragen. Bei Influenza und SARS-CoV-2 besteht aber auch die Möglichkeit einer aerogenen Übertragung durch Tröpfchenkerne, die kleiner sind (< 5 μm). Tröpf- chenkerne, wie sie vor allem bei Masern und Varizellen auftreten, sedimentieren langsam, daher kann die noch vorhandene Wasser- hülle verdunsten, übrig bleiben schwebende Partikel, die mit dem Luftstrom über größere Entfernungen verteilt werden können und aufgrund ihrer geringen Größe bis in die Alveolen gelangen können.

Zusätzlich hängt das Infektionsrisiko für Mitarbeiter von der Art der Tätigkeit, der betreuten Patientenklientel und von den Hy- gienemaßnahmen inklusive vorhandener Arbeitsschutzmaßnah- men wie stichsichere Systeme, Schutzhandschuhe, Atemschutz (FFP-2/3-Maske) und Schutzbrille sowie der individuellen gesund- heitlichen Situation und den Immunstatus des Mitarbeiters ab.

Masern: Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung haben Mitarbei- ter im Gesundheitswesen ein bis zu 19-fach erhöhtes Risiko, sich mit Masern zu infizieren.

Influenza: Erhöhte Risiken werden für die ambulante Patientenver- sorgung, lange stationäre Betreuung und häusliche Krankenbetreu- ung berechnet. Mathematische Modellierungen zeigen, dass das Infektionsrisiko für Mitarbeiter im Gesundheitswesen bis zu 60%

höher sein kann als für Erwachsene in der Allgemeinbevölkerung.

Serologische Untersuchungen konnten zeigen, dass sich während der jährlichen Influenzawellen jeder vierte Mitarbeiter infiziert.

Pertussis: Belastbare Zahlen zur Risikoerhöhung für Mitarbeiter im Gesundheitswesen finden sich in der Literatur nicht. Kinder, die zu jung für die Pertussis-Impfung sind, und immunsupprimierte Pati- enten sind jedoch als relevante Infektionsquellen zu sehen. Nosoko- miale Pertussis-Ausbrüche wurden wiederholt beschrieben.

Das Infektionsrisiko für Patienten hängt von deren Vulnerabilität ab. Insbesondere multimorbide oder immunsupprimierte Patienten sowie grundsätzlich sensitive Bevölkerungsgruppen (Neugeborene, Schwangere) haben ein erhöhtes Infektions- und Erkrankungsrisiko.

Mitarbeiter im Gesundheitswesen

Ein umfassender Impfschutz von Mitarbeitern im Gesundheitswe- sen schützt sowohl den Mitarbeiter als auch die Patienten. Alle öffentlich empfohlenen Impfungen sollen gemäß den aktuellen Empfehlungen der STIKO vollständig sein:

_ Masern, Mumps, Röteln, Varizellen _ Diphtherie, Tetanus, Polio

_ Pertussis

Bei beruflicher Exposition sollen im Rahmen der arbeitsmedizini- schen Vorsorge nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vor- sorge (ArbMedVV) zur Sicherstellung des Immunschutzes alle

KATEGORIEN VON IMPFUNGEN LAUT STIKO

S: Standardimpfungen A: Auffrischimpfungen

I: Indikationsimpfungen für Risikogruppen B: Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen

Risikos und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit

R: Reiseimpfungen Erkrankung Fälle pro Jahr

vor Impfära

Fälle pro Jahr (2006)

% Reduktion

Diphtherie 21.053 0 100%

Kinderlähmung 36.110 0 100%

Masern 530.217 55 99,9%

Röteln 47.745 11 99,9%

Mumps 162.344 6.584 96,0%

Tetanus 580 41 93,0%

Windpocken 4.085.120 612.768 88,0%

Hepatitis A 117.333 15.298 87,0%

Hepatitis B 66.232 13.169 80,0%

Tab. 1: Verringerung der Erkrankungsfälle nach der Einführung von Impfungen

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Impflücken geschlossen werden. Dies ist auch im Sinne eines prä- ventiven Mutterschutzes im Vorfeld einer Schwangerschaft wichtig, da Lebendimpfstoffe in der Schwangerschaft kontraindiziert sind.

Über die öffentlich empfohlenen Standardimpfungen hinaus gibt es berufliche Indikationen für Mitarbeiter im Gesundheitswesen:

_ Alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen sollten unabhängig vom Tätigkeitsfeld alle zehn Jahre eine Pertussis-Auffrischung erhalten.

_ Die STIKO hat ihre Empfehlungen zur beruflichen Indikation der Masern-, Mumps- und Rötelnimpfungen im Januar 2020 harmonisiert: Die Impfungen sollen mit einem MMR-Kombi- nationsimpfstoff durchgeführt werden. Personen ohne frühere Lebendimpfung gegen MMR oder mit unklarem Impfstatus sollen zweimal im Abstand von mindestens vier Wochen geimpft werden. Personen, die bisher nur einmal gegen Ma- sern oder Mumps geimpft worden sind, sollen eine zusätzliche MMR-Impfung erhalten.

_ Bei der beruflichen Varizellen-Impfempfehlung für medizini- sches Personal gleicht die STIKO die Tätigkeitsbereiche für die Indikationen zur zweimaligen Varizellenimpfung von seronegati- ven Personen denen der beruflichen MMR-Impfempfehlung an.

In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung können weitere Impfungen sinnvoll sein:

_ Bei erhöhtem beruflichen Expositionsrisiko Hepatitis A und B und regelmäßige Auffrischung von Polio alle zehn Jahre für Personal, das engen Kontakt zu Poliopatienten haben kann.

_ Bei Tätigkeiten im Labor mit Risiko einer Exposition gegen- über Aerosolen, die Meningokokken enthalten können, wird ein 4-valenter ACWY-Konjungatimpfstoff sowie ein MenB- Impfstoff empfohlen.

_ Bei beruflichen Auslandsreisen sind in Abhängigkeit vom Tätigkeitsprofil und Reiseland eine reisemedizinische Bera- tung beziehungsweise eine Vorsorge nach ArbmedVV mit entsprechendem Impfangebot notwendig.

_ Influenza _ SARS-CoV-2

Grundsätzlich sollten alle Möglichkeiten der umfassenden Aufklä- rung für die Wichtigkeit von Impfungen genutzt werden. Hier sind niedrigschwellige Angebote wie Impfsprechstunden ohne Termin- vereinbarung, Impfaktionen in den einzelnen Arbeitsbereichen, insbesondere im Herbst für die Influenza-Impfung, welche leider auch von den Mitarbeitern im Gesundheitswesen eher zögerlich angenommen wird. Nach §23a des IfSG in Kontext mit §23 hat der Arbeitgeber seit 2015 zusätzlich die Möglichkeit, personenbezoge- ne Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus zu verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhält- nisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entschei- den, soweit es zum Schutz vor nosokomialen Infektionen erforder- lich ist. Verhältnismäßig erscheint, bei allen Beschäftigten insbe- sondere Immunitäten für Masern, Varizellen und Pertussis voraus- zusetzen, zum einen aufgrund der hohen Kontagiösität, zum ande- ren aufgrund der Häufigkeit. Tabelle 3 (e-only) zeigt die Meldun- gen impfpräventabler Erkrankungen aus 2017 und 2018 beim RKI.

Zusätzlich müssen neueingestellte Personen, die in medizini- schen Einrichtungen oder in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sein werden, nach dem neuen Masernschutzgesetz zum Einstel-

lungszeitpunkt und vor März 2020 eingestelltes, in diesen Berei- chen beschäftigtes Personal muss dem Arbeitgeber die Masernim- munität bis Ende 2021 nachweisen.

Postexpositionelle Impfungen

Postexpositionelle Impfungen und andere Maßnahmen der spezi- fischen Prophylaxe von Kontaktpersonen sind notwendig, um un- zureichend geschützte Personen nach dem Kontakt zu bestimmten Infektionserregern zu schützen. Dies soll die Weiterverbreitung der Infektionskrankheit verhindern oder den Verlauf einer Erkrankung abmildern.

Die folgenden Dokumente erhalten Sie online über das eMag der HEILBERUFE und auf springerpflege.de:

Literaturliste

Tab. 2: Vergleich Nebenwirkungen MMR-Impfung und Komplikationen nach Erkrankung

Tab. 3: Meldungen impfpräventabler Infektionen beim Robert Koch- Institut

Dr. med. Uta Ochmann LMU Klinikum München

Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin

Ziemssenstr. 1, 80336 München uta.ochmann@med.uni-muenchen.de

PFLEGE EINFACH MACHEN

Ein umfassender Impfschutz von Mitarbeitern im Gesund- heitswesen schützt sowohl die Mitarbeiter selbst als auch die Patienten.

Neben einer Vervollständigung aller öffentlich empfohlenen Impfungen können in Abhängigkeit von Tätigkeiten und Ge- fährdungsbeurteilung weitere Impfungen beruflich indiziert sein.

Hierzu zählen die Hepatitis-A-Impfung bei Kontakt zu Körper- ausscheidungen, Masern-, Mumps-, Röteln-, Varizellen-, In- fluenza- und Pertussisimpfung und die Hepatitis-B-Impfung bei erhöhtem Risiko für möglichen Blutkontakt. Diese Imp- fungen erfolgen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vor- sorge durch den betriebsärztlichen Dienst.

Schlüsselwörter: Gesundheitsschutz, Infektionsrisiko, Impfungen

Ko-Autorin: Prof. Dr. Dr. Sabine Wicker

PFLEGE KOLLEG

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